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Die Rechnungslegung vermittelt einen Eindruck über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens sowie die Verwendung von finanziellen Mitteln zum Beispiel in Form von erwirtschafteten Gewinnen. In Deutschland ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz und der Abgabenordnung eine sogenannte Rechnungslegungspflicht. Doch was hat es mit der Rechnungslegung auf sich? In diesem Artikel verdeutlichen wir dir, was du im Hinblick auf die Rechnungslegung beachten solltest, um eventuellen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Die Vorschriften der Rechnungslegung umfassen eine Vielzahl verschiedener Bereiche. Dabei gilt stets Folgendes: Alle Unternehmen sind zur Buchführung verpflichtet. In der Regel handelt es sich hierbei um die doppelte Buchführung. Hin und wieder genügt aber auch die einfache Buchführung. Darüber hinaus müssen Unternehmen eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Kapitalgesellschaften müssen deutlich mehr Vorschriften gerecht werden, denn sie sind zusätzlich auch zur Erstellung eines Anhangs sowie eines Lagerberichtes verpflichtet. Welchen Pflichten ein Unternehmen hat, ist detailliert festgelegt.
Tipp!
Wenn du nach § 242 III HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, kannst du in unserem Lexikonbeitrag alles zum Thema nachlesen.
Prinzipiell gilt jedoch: Jedes Unternehmen muss eine Reihe von Rechnungslegungsvorschriften erfüllen, die dafür sorgen, dass sowohl externe als auch interne Zielgruppen ein realistisches Bild über die finanzielle Situation sowie über die Einnahmen und Ausgaben gewinnen können.
Verfahren der Rechnungslegung
Die Basis für eine optimale Rechnungslegung bildet eine ordnungsgemäße Buchführung. Sämtliche Buchführungsdaten werden im Rahmen der Rechnungslegung zusammengefasst und geben so Aufschluss über die Finanz- und Wirtschaftslage eines Unternehmens. Auch die Verwendung von finanziellen Mitteln lässt sich mit dieser Vorgehensweise bestmöglich aufzeigen. Im Nachfolgenden möchten wir dir die gängigsten Verfahren zur Sammlung von Informationen zur Rechnungslegung aufzeigen.
Unterscheidung interne und externe Rechnungslegung
Die allgemeine Aufgabe der Rechnungslegung ist wie bereits erwähnt, die vollständige Erfassung sowie Auswertung aller im Unternehmen angefallenen Daten, die sich in zwei unterschiedliche Bereiche aufteilen lässt:
Interne Rechnungslegung
Die interne Rechnungslegung wird im Grunde genommen in Form der Kosten/Erlösrechnung betrieben. Bei dieser Art sollen primär alle anfallenden Kosten ermittelt werden. Ebenso werden diese im Anschluss verursachungsgemäß den jeweiligen Kostenfaktoren in Verbindung mit den Kostenträgern bzw. den Produkten zugerechnet.
Die Besonderheit daran ist, dass die interne Rechnungslegung so gut wie keinen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Hierbei handelt es sich um eine reine kalkulatorische Rechnung, die sich ausschließlich auf Informationen aus der Vergangenheit und Zukunft stützt. Die gesammelten Daten dienen als Basis für die Preisbestimmungen und Wirtschaftlichkeitskontrollen in Form von Kennzahlen. Hiermit lassen sich optimal Betriebserfolge ermitteln.
Bei der internen Rechnungslegung wird stets eine Zielgruppe angesprochen, die sich innerhalb des Unternehmens bzw. des Konzerns befindet. Darunter fallen zum Beispiel Kontrollorgane und die Unternehmensleitung. Hin und wieder kommen aber auch externe Dritte mit den Informationen in Berührung.
Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Kreditanfrage an eine Bank. Diese möchte sich vor der Kreditvergabe allerdings absichern und fordert daher die Einsicht in die internen Unterlagen des Unternehmens.
Externe Rechnungslegung
Im Gegensatz zur internen unterliegt die externe Rechnungslegung einigen gesetzlichen Vorgaben. Hierzu zählen zum Beispiel die Regelungen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Anhand der vielzähligen Instrumente des Jahresabschlusses wie beispielsweise der Gewinn-, Verlust- und Bilanzrechnung werden unter anderem die Ertrags-, die Vermögens- und die Finanzlage dargestellt.
Zu den wichtigsten Adressaten zählen das Finanzamt, Banken, sämtliche Gläubiger und eventuelle Investoren. Für diese steht der Vergleich mit weiteren Unternehmen an wichtigster Stelle. Genau dieser Vorgang ist nur dann möglich, wenn bei der Erstellung der externen Rechnungslegung bestimmte Regeln eingehalten werden. Das beginnt zum Beispiel schon bei der verwendeten Darstellungen, den genutzten Bezeichnungen und Zahlen sowie deren Entstehen bis hin zu allen anderen relevanten Angaben. Außerdem haben es auch staatliche Prüfer wie das Finanzamt deutlich leichter, sich in den Unternehmensabschlüssen zurecht zu finden, denn alle Abschlüsse sind nach demselben Schema aufgebaut.
Zusammenfassende Übersicht:
Interne Rechnungslegung
Externe Rechnungslegung
Das Ziel
Dokumentation, Planung, Kontrolle und Steuerung
Zahlungsbemessungs- und Informationsfunktion
Die Adressaten
Unternehmensinterne Personen wie zum Beispiel die Unternehmensleitung
Unternehmensexterne Personen wie zum Beispiel Gläubiger, Lieferanten oder Anteilseigner
Geltende gesetzliche Regelungen
In der Regel gelten keine gesetzlichen Regelungen
Handels- und steuerrechtliche Regelungen müssen beachtet werden
Die Basisgröße
Kosten und Erlöse sowie Ein- und Auszahlungen
Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen
Das Bezugsobjekt
Entweder ein einzelner Bereich im Unternehmen oder das gesamte Unternehmen bzw. ein Konzern
Stets das gesamte Unternehmen oder der gesamte Konzern
Der Bezugszeitraum
Der Bezugsraum hängt vom jeweiligen Rechnungszweck ab: Unterjährig in der Kosten-/Leistungsrechnung und mehrjährig in der Investitionsrechnung
Im Normalfall exakt ein Jahr
Relevante Instrumente
Investitions-, Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnung
Bilanz, Anhang, Eigenkapitalspiegel, Lagebericht, Segmentberichterstattung, Kapitalfluss-, Gewinn- und Verlustrechnung
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Es gibt die nationale Rechnungslegung nach HGB und die internationale Rechnungslegung nach IFRS. Beide unterscheiden sich in grundlegenden Dingen. Worin die Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungsarten liegen, verraten wir dir in den nachfolgenden Zeilen:
Nationale Rechnungslegung (HGB)
Bevor wir uns ausführlicher der nationalen Rechnungslegung widmen können, möchten wir dir kurz den Begriff „HGB“ erklären. Die Abkürzung „HGB“ steht für das deutsche Handelsgesetzbuch. Darin sind alle wichtigen Punkte im Hinblick auf das in Deutschland geltende Handelsrecht geregelt. Dabei setzt das Handelsgesetzbuch in erster Linie darauf ab, dass der Rechtsschein grundsätzlich als gegeben vorausgesetzt wird. Sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten werden dadurch deutlich erleichtert.
Neben diesen Kernregelungen beschäftigt sich das HGB aber auch mit anderen Rechtsformen. Hierzu zählen Folgende: Die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die stille Gesellschaft. Aber auch Regelungen für Kapitalgesellschaften sind im deutschen Handelsgesetzbuch vorzufinden. In dieser Thematik werden vor allem Abschlüsse, Berichte und Ergänzungsvorschriften für Finanzdienstleister wie Versicherungen, Banken und Genossenschaften behandelt.
Wissenswert: Das HGB steht unter einem starken Einfluss der europäischen Rechtssetzungen, demnach stellt das deutsche Handelsgesetzbuch ein sich ständig änderndes Gesetz dar. Dennoch bildet das HGB die Grundlage der Buchführungsregeln in Deutschland.
Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
Für Kapitalgesellschaften gelten deutlich mehr und strengere Regeln als für kleine Personengesellschaften. Sie schließen zum Beispiel Wahlrechte, die für den Rest der Kaufleute bestehen, explizit aus. Ebenso fordern die Sondervorschriften der nationalen Rechnungslegung (HGB) häufig mehr Details in den einzelnen Berichten. Auch innerhalb der Gruppe der Kapitalgesellschaften gibt es noch einmal Abstufungen in den handelsrechtlichen Verpflichtungen. Diese richten sich nach dem Umsatzvolumen, der Bilanzsumme und der Mitarbeiteranzahl.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben seit dem 1. Januar 2005 ihre gesamten Jahresabschlüsse nach der internationalen Rechnungslegung (IFRS) aufzustellen. Für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne gilt weiterhin das oben erwähnte Wahlrecht. Sie können statt einer nationalen Rechnungslegung (HGB Abschluss) auch eine Rechnungslegung nach IFRS erstellen.
Internationale Rechnungslegung (IFRS)
Das Kürzel „IFRS“ steht für „International Financial Reporting Standards“. Vereinfacht gesagt handelt es sich hierbei um vom International Accounting Standards Boards (IASB) aufgestellte und formulierte internationale Standards sowie Vorschriften. All diese sollen dazu dienen, die internationale Rechnungslegung in Unternehmen zu harmonisieren. Das Ziel ist es, internationalen Gläubigern, Anteilseignern und am Unternehmen interessierten Zielgruppen verständliche aber auch vergleichbare Informationen über die wirtschaftliche sowie finanzielle Lage eines Unternehmens geben zu können.
Aufbau der internationalen Rechnungslegung und Unterscheidung zur Rechnungslegung nach HGB
Im Gegensatz zur Rechnungslegung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) stellt die internationale Rechnungslegung kein in sich geschlossenes Regelwerk mit allgemeingültigen Vorschriften dar. Die Regelungen der IFRS sind deutlich ausführlicher als die festgelegten Bestimmungen im HGB. Dieser große Unterschied lässt sich im Wesentlichen dadurch begründen, dass sich die internationale Rechnungslegung mit relevanten Einzelfragen auseinandersetzt. Dadurch kommt es nicht nur zu Wiederholungen, sondern auch zu redundanten Angaben. All diese Punkte sorgen dafür, dass der gesamte Umfang seit der ersten Ausführung enorm zugenommen hat. Die Grundstruktur der internationalen Rechnungslegung besteht aus drei Einzelteilen: dem Framework, den Standards und den Interpretations.
Framework
Die Grundlage auf dem die eben angedeuteten Standards und Interpretations aufbauen, bildet das sogenannte Framework. Im Grunde genommen heißt das nichts anderes, als das die inhaltliche Konkretisierung einzelner Fragen sowie Sachverhalte stets von unten nach oben erfolgt. Also vom Framework über die Standards bis hin zu den Interpretations. Das Framework dient demnach als Grundlage für die internationale Rechnungslegung. Es liefert nicht nur allgemeingültige Informationen zur Zielsetzung des IFRS, sondern gibt auch relevante Hinweise für Ausgestaltung von Unternehmensabschlüssen. Die Framework Informationen sind jedoch nicht als verbindlich anzusehen.
Standards
Die Standards sind im Vergleich zum Framework schon ein wenig konkreter, denn sie geben sowohl die Formal zur erfüllenden Gliederung als auch die Darstellung für Jahresabschlüsse vor. Insbesondere ist Folgendes geregelt: Ein Unternehmen muss zwei Mal jährlich, jeweils zum Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres seine gesamte Finanz- und Vermögenslage offenlegen. Darüber hinaus muss der Jahresabschluss folgende Informationen wiedergeben:
Zudem müssen sich im Anhang der Bilanz nicht nur Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- sowie Bewertungsmethoden befinden, sondern auch allgemeine Erläuterungen. Bis dato umfasst die internationale Rechnungslegung insgesamt 36 der eben erwähnten Standards. All diese befassen sich jeweils mit einem spezifischen Bilanzierungsproblem. Hierzu zählen neben Begriffsdefinitionen auch Diskussionen von Einzelfallregelungen.
Interpretations
Zu guter Letzt möchten wir uns noch den Interpretations widmen, denn sie dienen als Ergänzung der Standards. Im Grunde genommen sind sie nichts anderes, als deren offizielle Auslegung.
Wissenswert: Seit Beginn des Jahres 2005 ist die internationale Rechnungslegung (IFRS) für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Konzerne verpflichtend. Dennoch ist auch der Abschluss nach dem deutschen Handelsgesetzbuch erforderlich, denn dieser ist für die Bemessung der Steuern notwendig. Zusammenfassend gesehen bedeutet das, dass sich der Aufwand für den Jahresabschluss deutscher Unternehmen seit dem Jahr 2005 fast verdoppelt hat. Trotzdem wird die internationale Rechnungslegung (IFRS) insgesamt recht positiv gesehen, denn sie trägt zur Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene bei.
Wie führst du die Rechnungslegung durch?
Die Verbuchung sämtlicher Geschäftsvorfälle bildet die Basis der Rechnungslegung. Hierbei wird stets das Prinzip der doppelten Buchführung angewandt. Das heißt: Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst. Grundsätzlich wird auch derselbe Wert im Soll und Haben verbucht. Alle über das Jahr anfallenden Geschäftsvorfälle werden zum Jahresende im Jahresabschluss aufgeführt. Hierfür müssen große Unternehmen sämtliche Aufwendungen sowie Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüberstellen, sodass sich hieraus ein ordentliches Betriebsergebnis bestimmen lässt. Im Anschluss wird die Bilanz erstellt.
Aufgaben der Rechnungslegung
Die Rechnungslegung hat grundsätzlich drei Hauptaufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen die Dokumentation, die Ausschüttungsbemessung und die Informationsvermittlung. Die Dokumentationsfunktion dient dabei als Basisaufgabe und ergibt sich durch die Erfüllung der anderen beiden Aufgaben. Folglich kommen der Rechnungslegung also die zwei zentralen Aufgaben der Informationsvermittlung und Ausschüttungsbemessung zu. Diese beiden Zwecke sind untereinander gleichrangig. Zudem verfolgen sie vor allem ein äußerst wichtiges Ziel, denn sie sorgen für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den divergierenden Abschlussadressaten.
Umfang der Rechnungslegung
Die zahlreichen Unternehmen werden je nach Höhe der Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer in unterschiedliche Größenklassen eingeteilt. Demnach unterscheidet sich der Umfang der Rechnungslegung abhängig von der Größenklasse des jeweiligen Unternehmens. Kleine Kapitalgesellschaften müssen demnach beispielsweise nur die Bilanz offenlegen, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung aufführen. Außerdem besteht in diesem Fall keine Prüfungspflicht. Für große Unternehmen und Kapitalgesellschaften ist die Rechnungslegung hingegen dazu deutlich umfangreicher. Sowohl die Bilanz als auch der Jahresabschluss inklusive Anhang, Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag und Aufsichtsratbericht müssen in vollem Umfang offengelegt werden. Zudem wird der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft.
Jahresabschluss der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss der Rechnungslegung dient als ausführliche Zusammenfassung wichtiger Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens. Kleinunternehmer haben es hier etwas einfacher, denn hier genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Jahresabschluss. Im Jahresabschluss werden sämtliche Informationen zusammengefasst, die zum Abschluss eines Wirtschaftsjahres eines Unternehmens erstellt werden. Demnach bietet der Jahresabschluss der Rechnungslegung einen kurzen Überblick über den finanziellen Zustand eines Unternehmens.