Steuerklasse 5
Gemeinsame Veranlagung für Paare: Steuerklasse 5 erklärt
Steuerklasse 5 gibt es in Deutschland nie alleine. Sie kommt immer zusammen mit Steuerklasse 3. Die Kombination aus Steuerklasse 5 und 3 ist für Paare und Lebensgemeinschaften konzipiert, die ihre Steuern zusammen veranlagen möchten und ist damit eine Sonderform des sogenannten Ehegatten-Splitting. Hier erfährst du die Unterschiede zwischen diesen beiden Steuerklassen und wie sie deine Steuerlast beeinflussen können.
Ein Überblick über die Lohnsteuerklassen Deutschlands
In Deutschland werden sechs Steuerklassen auf Basis deines Familienstands und Einkommens unterschieden. Sie bestimmen, wie hoch deine Freibeträge sind und welcher Anteil deines Bruttogehalts als Steuern abgeführt wird. Die Lohnsteuer wird direkt von deinem Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt, wobei Freibeträge und Pauschalen mit einberechnet sind. In der Regel ist deine Steuerklasse schon festgelegt, außer bei den Klassen 3 und 5, wo du eine Wahlmöglichkeit hast.
Mehr Details zu den weiteren Steuerklassen bekommst du in unserem Lexikon-Artikel zu den Lohnsteuerklassen.
Steuerklassen 3, 4 und 5 richten sich speziell an verheiratete Paare oder Lebenspartner. Automatisch wird die Steuerklasse 4 bei Eingehen einer Partnerschaft gewählt, wobei man von ähnlichen Einkommen der Partner ausgeht. Falls das Einkommen der Partner stark variiert, kann ein Wechsel zu den Steuerklassen 3 und 5 ratsam sein.
Wer kann Steuerklasse 5 nutzen?
Steuerklasse 5 kann von Paaren mit stark unterschiedlichem Einkommen genutzt werden. Grundsätzlich werden Paare oder Lebenspartner jedoch zunächst in Steuerklasse 4 eingruppiert. Ein Wechsel zu den Steuerklassen 3 und 5 ist nur gemeinsam möglich und bedarf eines Antrags. Beide Partner müssen steuerpflichtig sein, zusammenleben und den entsprechenden Antrag zusammen stellen.
Wichtig zu wissen: Bei der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 werdet ihr als Paar zusammen veranlagt und müsst eure Steuererklärungen daher auch gemeinsam einreichen.
Den Antrag auf den Steuerklassenwechsel könnt ihr dann einfach online über ELSTER mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" stellen.
Steuerklassen 5 und 3: Der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel
Die Entscheidung für einen Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 sollte wohlüberlegt sein. Diese Option ist besonders attraktiv für Paare, bei denen ein großer Unterschied im Einkommen besteht. Der Hauptvorteil liegt darin, dass das höhere Einkommen in Steuerklasse 3 niedriger und das geringere Einkommen in Steuerklasse 5 höher besteuert wird. Dies führt dazu, dass
- der Partner mit dem höheren Einkommen von geringeren Steuerabzügen profitiert,
- während der Partner mit dem geringeren Einkommen einen höheren Steuersatz hat.
Diese Aufteilung kann zu einem insgesamt höheren verfügbaren Nettoeinkommen des Paares führen.
In Steuerklasse 3 beginnt die Steuerberechnung erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro, was bedeutet, dass das Nettoeinkommen hier oft höher ausfällt als in anderen Steuerklassen. Im Gegensatz dazu wird in Steuerklasse 5 schon ab einem Bruttogehalt von etwa 100 Euro besteuert. Diese Verteilung zielt darauf ab, dass das Gesamtnettoeinkommen des Paares höher ist, als wenn beide Partner in Steuerklasse 4 besteuert würden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass durch den Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 die Gesamtsteuerlast des Paares nicht reduziert wird. Es kann daher im Nachhinein zu Steuernachzahlungen kommen, da erst die gemeinsame Steuererklärung die gesamte Jahressteuerschuld festlegt.
Dies bedeutet, dass eine Steuerersparnis in den meisten Fällen nicht realisiert wird, sondern es sich lediglich um eine Verschiebung der Steuerzahlungen handelt. Daher sollte ein solcher Wechsel gut durchdacht sein und die individuelle finanzielle Situation des Paares berücksichtigen.
Was bringt Steuerklasse 5? Abzüge und Freibeträge im Überblick
Wie in allen Steuerklassen werden in Steuerklasse 5 Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Hier ein Überblick der Abzüge in dieser Klasse:
In Steuerklasse 5 sind die Freibeträge begrenzt, wobei nur der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro (2024) und der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro gelten.
Dies bedeutet, dass einige der sonst üblichen Freibeträge, wie beispielsweise der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag, in dieser Steuerklasse nicht zur Verfügung stehen. Diese Freibeträge werden stattdessen in Steuerklasse 3 angewandt, was wiederum den finanziellen Vorteil für den höher verdienenden Partner verstärkt.
Steuerklassen im Wandel: Was erwartet Steuerklasse 3 und 5?
Angesichts der Tatsache, dass die Steuerklassen 3 und 5 keine endgültige Steuerersparnis bieten, sondern nur zu einer zeitlichen Verschiebung der Steuerzahlungen führen, gibt es Überlegungen, diese Klassen abzuschaffen. Die Bundesregierung denkt darüber nach, nur noch die Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor anzubieten, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu ermöglichen und die Gefahr von Nachzahlungen nach der Steuererklärung zu minimieren.
Einen Termin für eine Entscheidung zu diesem Thema oder gar dem Ende der Kombination aus Klasse 3 und 5 gibt es bisher jedoch nicht.
Steuerklasse 5 und Midijob
Wenn du als Midijobber zwischen 520 Euro und 2.000 Euro im Monat verdienst, bist du sozialversicherungs- und steuerpflichtig, zahlst aber weniger Sozialabgaben. Wie hoch deine Steuer ist bzw., ob du überhaupt Lohnsteuer zahlst, hängt von deiner Lohnsteuerklasse ab.
Als Single im Midijob musst du meist keine Steuern zahlen. Bist du verheiratet oder in einer Partnerschaft und hast einen Midijob, kannst du wählen, ob du mit deinem Partner gemeinsam versteuert werden willst, um vom Ehegattensplitting zu profitieren. Dabei kannst du zwischen den Kombinationen der Lohnsteuerklassen 3 und 5, 4 und 4 oder 4 und 4 mit Faktor wählen.
Wenn du und dein Partner die Kombination 3 und 5 wählt, gelten die gleichen Regelungen wie für Partner in Vollbeschäftigung.
Unterschiede zu den anderen Steuerklassen
- Steuerklasse 5 vs. Steuerklasse 1: Personen in Steuerklasse 1 sind ledig, geschieden, verwitwet oder leben getrennt von ihrem Ehepartner und werden einzeln besteuert. In Steuerklasse 5 fällt die Steuerlast in der Regel höher aus als in Klasse 1, da das Einkommen hier höher besteuert wird, während der Partner in Klasse 3 weniger Steuern zahlt.
- Steuerklasse 5 vs. Steuerklasse 2: Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind gedacht. Diese Personen erhalten einen Entlastungsbetrag. Steuerklasse 5 hingegen betrifft verheiratete Personen, deren Partner in Steuerklasse 3 ist, ohne Entlastungsbetrag oder Freibeträge.
- Steuerklasse 5 vs. Steuerklasse 3: Steuerklasse 3 ist vorteilhafter für den Hauptverdiener in einer Ehe, während Steuerklasse 5 in der Regel für den geringer verdienenden Ehepartner gilt. In Klasse 3 wird das Einkommen geringer besteuert, wohingegen Klasse 5 höhere Steuern für den Partner mit geringerem Einkommen bedeutet.
- Steuerklasse 5 vs. Steuerklasse 4: Beide Klassen sind für verheiratete Personen. In Steuerklasse 4 werden beide Ehepartner gleich besteuert, ideal für Paare mit ähnlich hohen Einkommen. Steuerklasse 5 hingegen ist für den geringer verdienenden Partner einer Ehe, dessen Partner in Klasse 3 ist.
- Steuerklasse 5 vs. Steuerklasse 6: Steuerklasse 6 gilt für Nebeneinkünfte, wenn jemand mehrere Jobs hat. Hier gibt es keine Freibeträge, und die Steuerlast ist höher. Steuerklasse 5 hingegen ist für den geringer verdienenden Ehepartner in einer Ehe, wobei die Steuerlast in der Regel höher als in anderen Klassen ist, aber bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden.
Fazit
Die Entscheidung für die passende Steuerklassenkombination ist stark von der individuellen finanziellen Situation des Paares abhängig. Steuerklasse 5 lohnt sich vor allem dann, wenn du deutlich weniger verdienst als dein Partner. Dieser wird dann in Steuerklasse 3 eingestuft und erhält geringere Abzüge. In Summe steigt dadurch das monatliche Nettoeinkommen, jedoch ändert sich nicht die Höhe der Steuern, die ihr gemeinsam fürs ganze Jahr zahlt.
Die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Kombinationen zu wählen, besteht bis zu einer möglichen Reform der Steuerklassen. Es ist daher ratsam, alle Optionen sorgfältig zu prüfen und die Entscheidung auf Basis der eigenen finanziellen Lage und Zukunftsplanung zu treffen.