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Gewerbeschein

Gewerbeschein

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Du hast eine geniale Geschäftsidee und beabsichtigst direkt loszulegen? Dann benötigst du unter Umständen erst einmal einen Gewerbeschein. Bevor du mit deinem Unternehmen nämlich offiziell starten kannst, musst du dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Für deine Selbstständigkeit ist der Gewerbeschein somit absolut unerlässlich.

In diesem Artikel erfährst du, was der Gewerbeschein ist, wer ihn benötigt und wo du ihn bekommst. Wir erklären dir auch, wie du ihn beantragst, was die Gewerbeanmeldung kostet und welche Pflichten mit dem Gewerbeschein einhergehen, damit du schnell und unkompliziert durchstarten kannst.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein, auch als Gewerbeanmeldungsschein bekannt, ist ein offizielles behördliches Dokument, das dir bestätigt, dass du laut Gewerbeordnung (GewO) ein Gewerbe angemeldet hast und es betreiben darfst. Er ist somit die Grundvoraussetzung für deine Selbstständigkeit. Möchtest du nämlich eine unternehmerische Tätigkeit ausüben (bspw. Waren oder Dienstleistungen verkaufen) und damit Geld verdienen, musst du dies vorab bei der zuständigen Behörde, meist dem Gewerbeamt, anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO).

Allerdings sieht dieser Gewerbeschein nicht wie ein alter faltbarer Führerschein im DIN-A5-Format aus und du musst ihn auch nicht ständig bei dir tragen. Es ist vielmehr ein Formular, das im DIN-A4-Format ausgestellt wird und sämtliche Angaben zu dir und deinem Unternehmen beinhaltet. „Schein“ steht in diesem Zusammenhang also eher für die erteilte Bescheinigung, einen Gewerbebetrieb führen zu dürfen.

Wer benötigt einen Gewerbeschein?

Einen Gewerbeschein benötigen alle, die ein Gewerbe betreiben und damit Gewinne erzielen möchten. Die Unternehmensform ist dabei erst einmal zweitrangig, der Fokus liegt auf der gewerblichen Tätigkeit: – also dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel:

Keinen Gewerbenachweis benötigen hingegen Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Künstler, da sie als nicht gewerbesteuerpflichtig eingestuft sind und somit keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Auch Land- und Forstwirte üben einen freien Beruf aus und können ihre Tätigkeit, die auf eine Gewinnerzielung ausgelegt ist, daher ohne Gewerbeschein ausführen.

Kurz gesagt: Wenn du dein Gewerbe keinem freien Beruf zuordnen kannst, benötigst du einen Gewerbeschein. Bist du dir unsicher, ob deine Tätigkeit als Gewebe oder als Freiberufler einzustufen ist? Dann kannst du bei deinem örtlichen Gewerbeamt, beim Finanzamt oder bei der Industrie- und Handelskammer nachfragen und dich vergewissern.

Woher bekommst du einen Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein wird von der zuständigen Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes oder der Gemeindeverwaltung ausgestellt, in der sich dein Unternehmenssitz befindet. Gerade in kleineren Gemeinden ist das oft das Bürgerbüro.

Den entsprechenden Antrag kannst du zumeist telefonisch anfordern oder auch online herunterladen. Wir schauen uns gleich noch genauer an, was du dann damit machst. 

Wenn du deinen Gewerbeschein einmal hast, ist er grundsätzlich so lange gültig, wie du dein Gewerbe ausübst. Änderungen, wie einen Umzug des Geschäftssitzes oder eine Änderung der Tätigkeit, musst du deinem örtlichen Gewerbeamt melden. Und auch, wenn du dein Gewerbe aufgibst, musst du die Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt durchführen. 

So beantragst du einen Gewerbeschein

Wenn du einen Gewerbeschein beantragen willst, gehst du am besten wie folgt vor:

  1. Wende dich als Antragsteller an das für dich zuständige Gewerbeamt und fordere deinen Gewerbeantrag telefonisch, per E-Mail oder online an. So kannst du zu Hause in aller Ruhe deine Daten eintragen.
  2. Nun füllst du das Formular zur Gewerbeanzeige aus. In diesem Formular machst du persönliche Angaben zu dir selbst (bspw. Name und Adresse), zu deinem Gewerbe (Art der Tätigkeit) und zu deinem Standort. Wenn du dir unsicher ist, lass die Felder frei und frage nochmal beim Amt nach.
  3. Alles eingetragen? Dann buche einen Termin für die persönliche Anmeldung. Bei den meisten Behörden kannst du nicht (mehr) einfach spontan vorbeikommen.
  4. Zur persönlichen Anmeldung bringst du am besten deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein Führungszeugnis (falls verlangt) mit. Je nach Gewerbebetrieb sind zusätzliche Nachweise vorzulegen oder Zulassungspflichten zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise ein Meisterbrief bei bestimmten Handwerksbetrieben bzw. -berufen oder eine Konzession bei genehmigungspflichtigen Gewerben wie einem Gaststättenbetrieb.
  5. Ist die Papierarbeit erledigt, bezahlst du die Gebühr, um dein Gewerbe anzumelden.
  6. Nach Prüfung deiner Angaben und deiner Eignung wird dir dein Gewerbeschein ausgestellt. Nun kannst du direkt mit deinem Gewerbe durchstarten.
Achtung:

Die beim Amt hinterlegten Daten werden dann an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer sowie an das Finanzamt und die Gewerbeaufsicht weitergeleitet. Während sich die IHK bezüglich der Pflichtmitgliedschaft in der IHK mit dir in Verbindung setzt, musst du dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken.

Wenn du mehr Details zur Anmeldung eines Gewerbes haben willst, empfehlen wir dir unseren Artikel „Gewerbe anmelden: Anleitung für Gründer“ sowie das folgende Video:

Die Bezeichnung des Gewerbes auf dem Gewerbeschein

Die genaue Bezeichnung des aufgenommenen Gewerbes ist bei der Gewerbeanmeldung besonders wichtig. Du solltest in wenigen Worten definieren, um was für ein Gewerbe es sich handelt und welche Tätigkeit du genau ausübst. Das können etwa der „Handel mit Holzprodukten“, eine „Werbeagentur“ oder „Dienstleistungen im Bereich IT-Beratung“ sein. 

Allerdings solltest du dein Tätigkeitsfeld nicht zu eng stecken, um für die Zukunft noch ausreichend Flexibilität und Gestaltungsspielraum zu haben. Du könntest etwa anstelle von „Verkauf von Handyhüllen“ lieber „Handel mit Zubehör für elektronische Geräte“ angeben. Schließlich kosten Änderungen im Gewerbeschein jedes Mal bares Geld. Ein gut durchdachter Eintrag erspart dir das. Im Einzelfall kannst du auf einem Beiblatt auch nähere Erläuterungen und zusätzliche Details vermerken. 

Warum das wichtig ist? Nach deiner Anmeldung erhalten alle Behörden wie das Finanzamt, die IHK und auch die Berufsgenossenschaft eine Kopie des Gewerbescheins. Diese müssen erkennen können, worum es sich bei der aufgenommenen Tätigkeit handelt, um dein Gewerbe richtig zuordnen zu können. Das dient dazu, eventuelle Mitgliedschaften oder zu zahlende Beiträge festzulegen.

Weitere Angaben auf dem Gewerbeschein

Zudem sind auf deinem Gewerbeschein neben der Tätigkeit auch noch weitere Angaben erforderlich. Dazu gehören:

  • ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt
  • das Datum, ab wann du die gewerbliche Tätigkeit aufnimmst
  • der Firmensitz
  • die Anzahl der Beschäftigten (ohne dich als Inhaber)
Möchtest du dein Gewerbe schnell und einfach anmelden?

Mit unserer Online-Gewerbeanmeldung kannst du in wenigen Minuten alle Schritte nacheinander durchgehen und erhältst direkt dein ausgefülltes PDF (GewA1). Der Service ist komplett kostenlos und wurde gemeinsam mit Steuerberatern erstellt, um dir einen leichten Start in deine Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Zur Online-Anmeldung

Die Kosten für einen Gewerbeschein

Die Gewerbeanmeldung bzw. die Gewerbeschein-Ausstellung ist bei keiner Gemeinde kostenlos. Das heißt, dass das zuständige Gewerbeamt eine Bearbeitungsgebühr erhebt. Diese liegt in Deutschland je nach Behörde zwischen 20 und 70 Euro.

In Berlin kostet sie beispielsweise 26 Euro und in Göttingen 40 Euro. Damit fällt die Bearbeitungsgebühr in Deutschland noch vergleichsweise gering aus, denn in Österreich müssen sogar bis zu 150 Euro hingeblättert werden. Allerdings kannst du die Kosten für die Gewerbeanmeldung direkt als Betriebsausgabe verbuchen.

Wichtig dabei ist, dass die Anmeldung unumgänglich ist. Wenn du dem Gewerbeamt deine Selbstständigkeit verschweigst, handelst du dir möglicherweise ein Bußgeld ein. Zudem wird das Finanzamt dann Steuernachzahlungen von dir fordern. Dafür wird dein Einkommen rückwirkend geschätzt, was in der Regel zu deinem Nachteil ausfällt.

Sowohl die Ummeldung als auch die Abmeldung deines Gewerbes sind ebenfalls mit Ausgaben verbunden. Sie kosten in den meisten Fällen genau so viel wie eine Gewerbeanmeldung, in manchen Gemeinden jedoch etwas weniger. Genaue Infos dazu erhältst du in der Regel auf der Website deiner Stadt bzw. Gemeinde.

Welche Pflichten ergeben sich durch einen Gewerbeschein?

Du hast deinen Gewerbeschein bekommen und arbeitest bereits an deinem Business. Allerdings darfst du dabei einige Pflichten nicht vergessen, die mit dem Besitz eines Gewerbescheins einhergehen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer: Als Gewerbetreibender musst du dich entsprechend deines Gewerbes bei einer der beiden Kammern anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und mit Beiträgen verbunden. 
  • Gewerbesteuer zahlen: Wenn du den jährlichen Freibetrag beim Gewinn von 24.500 Euro überschreitest, musst du Gewerbesteuer entrichten. Kapitalgesellschaften zahlen diese unabhängig vom Gewinn direkt ab dem ersten Euro.
  • Umsatzsteuer abführen: Sofern du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast, musst du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, einsammeln und ans Finanzamt abführen.
  • Buchführungspflichten: Je nach Größe, Gewinn und Rechtsform deines Unternehmens kannst du entweder die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder die doppelte Buchführung verwenden.
  • Mitarbeiteranmeldung: Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, um deren Arbeitsunfälle abzusichern, und eine Betriebsnummer zur Anmeldung deiner Mitarbeiter bei der Sozialversicherung beantragen.
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Kann ein Minderjähriger einen Gewerbeschein beantragen?

Ja, auch Personen, die das 18. Lebensjahr bislang nicht vollendet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewerbe anmelden. Minderjährige sind allerdings nur beschränkt geschäftsfähig, weshalb eine Gewerbeanmeldung nicht ganz so einfach ist wie bei einem Erwachsenen. In der Regel dürfen sie nur sogenannte Taschengeldgeschäfte ausführen, bei denen sie kleine Einkäufe mit ihrem Taschengeld oder Geldgeschenken (z. B. von Großeltern) tätigen.

Ein Gewerbe ist laut Gesetz jedoch eine „planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige Tätigkeit, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist“. Deswegen benötigen Personen unter 18 die Ermächtigung bzw. Erlaubnis eines Vertretungsberechtigten.

Unter diesen zwei Voraussetzungen kannst du als Minderjähriger einen Gewerbeschein beantragen:

1. Ein gesetzlicher Vertreter erlaubt es

Der Minderjährige benötigt die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. In der Regel sind das die Eltern. Diese Erlaubnis ist eine einseitige und formfreie Willenserklärung – ein Nicken oder ein „Ja, das darfst du“ sind hier ausreichend. Einmal erteilt, kann diese Ermächtigung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit dann nur noch mit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.

2. Die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht

Neben den Erziehungsberechtigten, genauer gesagt dem gesetzlichen Vertreter muss auch das Vormundschaftsgericht seine Genehmigung erteilen. Diese gibt es nur dann, wenn der Jugendliche für den Betrieb des Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse aufweist und über die notwendige Reife verfügt.

Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, Verpflichtungen und Verantwortungen unbedarft und blauäugig einzugehen, mit denen sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten.

Das Ergebnis nach zwei erteilten Zustimmungen: Eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit!

Zusammenfassung

Der Gewerbeschein ist das wichtigste Dokument, wenn du ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht gründen willst. Er bestätigt, dass du dein Gewerbe angemeldet hast und legal betreiben darfst. Egal, ob Einzelunternehmer, Kleingewerbe oder Geschäftsführer einer Gesellschaft – ohne Gewerbeschein ist kein gewerbliches Handeln erlaubt. Freiberufler wie Ärzte oder Steuerberater sind davon jedoch ausgenommen

Den Antrag stellst du beim zuständigen Gewerbeamt. Dort füllst du ein Formular aus, machst Angaben zu dir und deinem Unternehmen und legst Nachweise wie einen gültigen Personalausweis und je nach Gewerbe noch weitere Unterlagen wie eine Konzession vor. Nach der Anmeldung kannst du direkt durchstarten, musst allerdings auch Verpflichtungen wie der Zahlung von Gewerbesteuer (ab 24.500 Euro Gewinn) oder der Mitgliedschaft in der IHK oder der Handwerkskammer nachkommen

Häufig gestellte Fragen zum Gewerbeschein

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