Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag wird häufig auch als Satzung bezeichnet, denn in ihm werden die vertraglichen Rechtsgrundlagen einer Gesellschaft geregelt.
Definition
In einem Gesellschaftsvertrag werden die vertraglichen Rechtsgrundlagen einer Gesellschaft geregelt. Erst durch ihn entsteht eine Gesellschaft. Das bedeutet im Grunde genommen nichts anderes als dass mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegenseitige Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander entstehen. Hiermit verpflichten sie sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Wie der jeweilige Zweck zu fördern ist, wird im Gesellschaftsvertrag geregelt. Hier werden nicht nur der Gegenstand, sondern auch der Umfang der Verfolgung von gleichberechtigten Interessen festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird der bloße Gesellschaftsverbund zu einer richtigen Organisation.
Wer muss einen Gesellschaftsvertrag erstellen?
Im Grunde genommen benötigt nahezu jede Gesellschaft, sei es nun eine GmbH, AG oder UG, einen Gesellschaftsvertrag, denn anderenfalls kann sie weder entstehen, noch Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen.
Warum ist es wichtig einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen?
Ein Gesellschaftsvertrag regelt alle Rechte und Pflichten von Gesellschaften. Zudem dient er als verlässliche Grundlage für geschäftliche Entscheidungen. Der schriftliche Abschluss regelt die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern. Bei Personengesellschaften sind mündliche Vereinbarungen rechtlich ausreichend. Trotz alle dem macht es durchaus Sinn, eine schriftliche Version der Abmachungen zu erstellen, denn so kann man im Streitfall auf eine schriftliche Entscheidungsgrundlage zurückgreifen. Zudem sieht der Gesetzgeber, wie bereits erwähnt, ohnehin für einige Rechtsformen einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag vor.
Inhalt des Gesellschaftsvertrags – Was muss der Vertrag beinhalten?
Soll die Gesellschaft zur Existenz gelangen, so müssen folgende rechtsformunabhängige Inhalte zwingend im Gesellschaftsvertrag geregelt sein:
- Unverzichtbar ist die Festlegung eines gemeinsamen Zwecks, denn dieser stellt das zentrale Element einer jeden Gesellschaft dar. Je nachdem, welches Vorhaben die Gesellschaft realisieren soll, kann der Inhalt des Zwecks sehr unterschiedlich sein.
- Innenverhältnis der Gesellschafter
- Außenverhältnis der Gesellschafter
- Sitz der Gesellschaft
- Dauer der Gesellschaft
- Einlagen sowie Kapitalanteile der Gesellschafter
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gewinn- sowie Verlustbeteiligung
- Stimmrecht
- Auflösungsgründe
- Nachfolgeregelungen
- Des Weiteren müssen auch Förderungspflichten festgelegt werden. Hierunter versteht man Mittel, wie der angestrebte Gesellschaftszweck von den einzelnen Gesellschaftern erreicht werden soll.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl besonderer und notwendiger Bestimmungen für die einzelnen Gesellschaftsformen. Diese werden wir dir im Nachfolgenden aufzeigen.
Gesellschaftsvertrag GmbH = Satzung
Die verpflichtenden Bestandteile eines Gesellschaftsvertrages der GmbH sind:
- Geschäftszweck der Gesellschaft
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Höhe des eingezahlten Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro)
- Die Zahl sowie Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt.
Gesellschaftsvertrag GbR
Die formalen Anforderungen an eine GbR sind recht gering, daher lässt sich ein Gbr.-Gesellschaftsvertrag wie auch bei anderen Personengesellschaften unkompliziert mündlich abschließen.
Gesellschaftsvertrag OHG oder KG
Da es sich bei der offenen Handelsgesellschaft ebenfalls um eine Personengesellschaft handelt, gilt auch hier ein mündlicher Abschluss eines Gesellschaftsvertrages als rechtens.
Gleiches trifft auch auf die Kommanditgesellschaft (KG) zu, denn auch hier ist die schriftliche Ausstellung eines Gesellschaftsvertrages nicht verpflichtend. Demzufolge gibt es keine festgelegten Inhaltsbestimmungen.
Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft entsteht dann, wenn sich eine natürliche oder juristische Person am Betrieb eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt. Die Gründung und der Gesellschaftsvertrag sind an keine besondere Form gebunden. Auch eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich, denn hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft.
Partnergesellschaft
Bei einer Partnergesellschaft spricht man nicht von einem Gesellschafts-, sondern von einem Partnerschaftsvertrag. Ein derartiger Vertrag muss zwingend folgende Angaben beinhalten:
- Name der Partnerschaft
- Sitz der Partnerschaft
- Vorname, Name, Wohnort und den ausgeübten Beruf (gilt für jeden Partner)
- Gegenstand der Partnerschaft
AG oder KG AA = Satzung
Die verpflichtenden Bestandteile eines Gesellschaftsvertrages der AG sind:
- Angaben zu den Gründern
- Geschäftszweck der Gesellschaft
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 Euro)
- Bei Nennbetragsaktien den Nennbetrag
- Bei Stückaktien die Zahl sowie der Ausgabebetrag
- Bestehen mehrere Aktien Gattungen, so ist die Gattung und die Zahl der Aktien erforderlich
- Regelungen zur Aktien-Ausstellungsart
- Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
- Die Anzahl der Vorstandsmitglieder
- Bestimmungen über die Bekanntmachungsform der Gesellschaft
Gesellschaftsvertrag Muster
Im Internet gibt es zahlreiche Gesellschaftsvertrag Muster für die unterschiedlichsten Gesellschaftsformen. Häufig sind die Muster und Vorlagen gratis. Da allerdings jede Firma unterschiedliche Ansprüche, Regelungen sowie Besitzverhältnisse hat, sollte man von standardisierten Gesellschaftsvertrag Mustern und Vorlagen besser Abstand nehmen. Die meisten Menschen gründen auch nicht tagtäglich eine Firma, daher ist es äußerst schwer, exakt zu recherchieren, welche Angaben in einen Vertrag gehören und welche nicht.
Daher solltest du auf alle Fälle einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht aufsuchen, denn er kann dir beim Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages behilflich sein. Aufgrund seiner Erfahrungen weiß ein Rechtsanwalt genau was zu berücksichtigen ist und was man besser tunlichst vermeiden sollte.
Gesellschaftsvertrag abschließen – Wichtiges zum Ablauf
Möchtest du einen Gesellschaftsvertrag abschließen, dann solltest du dich vorab über die wichtigsten Punkte des Ablaufs informieren. Wir haben dir in den nachfolgenden Zeilen das Wichtigste zusammengefasst:
Ablauf Gesellschaftsvertrag abschließen
Wie du bereits weißt, teilen sich die Rechtsformen bei uns in Deutschland in zwei große Gruppen auf:
Zum einen gibt es nämlich die Kapitalgesellschaften und zum anderen die Personengesellschaften. Zu den gängigsten Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Kapitalgesellschaften repräsentieren vor allem die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmensgesellschaft (UG). Bei der sogenannten Mini-GmbH (UG) muss das Stammkapital zur Gründung nicht wie bei der GmbH mindestens 25.000 Euro betragen. Stattdessen reichen bereits 1 Euro pro Gesellschafter völlig aus. Allerdings müssen hier Rücklagen gebildet werden und die Vorgaben sind deutlich strenger. Möglich sind aber auch sogenannte Mischformen, wie zum Beispiel die GmbH & Co. KG – Sie stellt zugleich auch die beliebteste Mischform dar.
Die Unterschiede liegen in erster Linie in der Pflicht zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Schließlich müssen Mitglieder einer Personengesellschaft keinen Gesellschaftsvertrag abschließen. Nur wenn ein Gesellschafter ein eigenes Grundstück in die Gesellschaft einbringt, muss dies notariell beurkundet werden. Gründer einer Kapitalgesellschaft müssen ihren Gesellschaftsvertrag dagegen immer notariell beurkundet lassen, denn anderenfalls kann weder eine GmbH, noch eine UG oder AG gegründet werden.
Wer einen Gesellschaftsvertrag abschließen möchte bzw. sogar muss, sollte Ausschau nach einem seriösen Rechtsanwalt für Vertragsrecht halten. Gemeinsam mit dem Experten werden nun alle wichtigen Details besprochen und vertraglich in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten.
Was kostet es einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen?
Der Vertragsentwurf selbst kostet nichts, sofern er von den Gesellschaftern selbst erstellt wird. Wer allerdings eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen möchte, der sollte einen Blick auf die Gebühren der Abrechnungstabellen für Rechtsanwälte und Steuerberater werfen. Im Zweifelsfall sollte man vorher am besten nachfragen, wie hoch die Rechnung ungefähr sein wird.
Wo wird der Gesellschaftsvertrag hinterlegt?
Handelt es sich um einen formfreien Gesellschaftsvertrag, so liegt die Verantwortung der sicheren Archivierung in den Händen der Gesellschafter. Im Normalfall sollte jeder Gesellschafter über einen Gesellschaftsvertrag verfügen. Etwas anders sieht das Ganz bei einem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag aus, denn jede Urkunde wird in die für 100 Jahre aufzubewahrende Urkundenrolle eingetragen. Zudem wird die Urkunde als Dokument in eine Urkundensammlung aufgenommen.
Wann ist der Gesellschaftsvertrag einsehbar?
Nach der Einzahlung des Stammkapitals erfolgt die Handelsregistereintragung. Allerdings lässt sich die Dauer der Eintragung kaum beeinflussen, so kann es von fünf Tagen bis zu mehreren Wochen dauern, bis der Gesellschaftsvertrag einsehbar ist.
Änderung Gesellschaftsvertrag – Ist das möglich?
Hin und wieder ergeben sich mit dem Fortbestehen eines Unternehmens Umstände, die für den bestehenden Gesellschaftsvertrag eine Anpassung notwendig machen. Änderungen sind daher problemlos möglich. Häufig sind dabei folgende Neuregelungen vorzunehmen:
Neue Gesellschafter steigen ein
Das trifft vor allem auf Start-Ups zu, denn sie begeben sich häufig auf Investorensuche oder möchten neue strategische Partner ins Boot holen. Neue Gesellschafter sind also alles andere als ungewöhnlich. Doch diese Änderung muss man im Gesellschaftsvertrag natürlich berücksichtigen.
Stammkapitaländerung > Kapitalerhöhung
Im Zuge neuer Gesellschafter kommt häufig auch frisches Kapital in die Gesellschaft. Dadurch wird nicht nur das eigentliche Stammkapital verändert, sondern auch die auf die Gesellschafter entfallenden Anteile.
Geschäftszweck wird geändert
Auch eine Änderung der Geschäftstätigkeit muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Neuer Sitz
Kommt es zu einer Verlagerung des Firmensitzes, so muss auch diese Änderung im bestehenden Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden.
Wissenswert
Änderungen im Gesellschaftsvertrag müssen stets per Gesellschaftsversammlung mit den notwendigen Mehrheiten beschlossen werden. Ebenso erfolgt neben einer notariellen Beurkundung auch eine Meldung beim Handelsregister. Auch wenn derartige Änderungen einen gewissen Aufwand erfordern, sollten neue Gegebenheiten stets im Auge behalten und bei Bedarf angepasst werden.
Zusammenfassung
- Der Gesellschaftsvertrag legt die Rechtsgrundlagen der gründenden Gesellschaft fest
- Bei der Gründung einer Gesellschaft sind zudem gesetzliche Vorgaben einzuhalten
- Der Gesellschaftsvertrag regelt das Innen- und das Außenverhältnis der Gesellschaft
- Im Innenverhältnis wird die Beziehung zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung geregelt.
- Im Außenverhältnis ist die Beziehung zwischen Gesellschaft und Dritten geregelt
- Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages kann frei gewählt werden, muss sich allerdings an bestehendes Recht halten
- Ein Gesellschaftsvertrag kann für nichtig erklärt werden, wenn er kleine Bestandteile enthält, die man für nichtig erklären kann. Damit derartiges nicht passiert, gibt es die sogenannte *Salvatorische Klausel – Sie schützt vor der grundsätzlichen Nichtigkeit im Vertragswerk.
*In jedem Vertrag findet sich die Salvatorische Klausel wieder. Der Begriff „salvatorius“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie erhaltend und bewahrend. Die Salvatorische Klausel ist dafür da, um die Rechtsfolgen zu regeln, die eintreten sollten, wenn sich einzelne Bestandteile des Vertrages als unwirksam erweisen. Diese Bestimmung soll dafür sorgen, dass der Unternehmenserfolg aufrechterhalten wird. Die Salvatorische Klausel schützt die gesamten Vertragsvereinbarungen vor grundsätzlicher Nichtigkeit. Die Klausel befindet sich häufig am Ende des Vertrages. In vielen Fällen wird sie auch unter dem Punkt der Schlussbestimmungen aufgeführt.