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Forderung

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Du hast kürzlich eine Leistung für einen Kunden erbracht, doch das Geld dafür lässt noch auf sich warten? Dann hast du nicht nur eine noch offene Rechnung, sondern einen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung deines Kunden. Doch wie gehst du mit dieser Forderung um? Und was machst du, wenn die Zahlung möglicherweise ausbleibt?

In diesem Artikel erfährst du, was man genau unter einer Forderung versteht, wie sie in der Bilanz dargestellt wird und welche Arten von Forderungen es überhaupt gibt. Darüber hinaus erfährst du, wann eine Forderung verjährt und welche Maßnahmen ergreifen kannst, um dein Geld schneller zu bekommen.

Was ist eine Forderung?

Eine Forderung ist aus steuerrechtlicher Sicht der Anspruch des Gläubigers, oft ein Unternehmen, auf die Leistung des Schuldners, meist ein Lieferant oder Kunde. Es handelt sich also um ein Schuldverhältnis.

Vereinfacht gesagt entsteht eine Forderung, wenn du deine Leistung erbracht hast, z. B. eine Lieferung von Waren, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Schuldners, z. B. die Bezahlung der Rechnung, jedoch noch aussteht. Diese noch offene Leistung kannst du als Gläubiger vom Schuldner einfordern.

Meist handelt es sich um Geldforderungen, doch auch andere Leistungen, wie Dienstleistungen oder Sachwerte, können darunter fallen. In der Buchhaltung zählen Forderungen zu den Vermögenswerten eines Unternehmens und in der Bilanz im Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie sind daher das Gegenteil von Verbindlichkeiten, bei denen du selbst eine Zahlung leisten musst.

Beispiel einer Forderung:Die Firma Schmidt & Partner erbringt am 10. September 2024 Beratungsleistungen für die Firma GrünTech GmbH im Wert von 15.000 Euro. Die Rechnung wird mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen gestellt. Bis zum Begleichen der Rechnung hat Schmidt & Partner eine Forderung über 15.000 Euro gegenüber der GrünTech GmbH in der Bilanz stehen.

Unterschied zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten

Forderungen und Verbindlichkeiten sind eng miteinander verknüpft, unterscheiden sich jedoch in der Perspektive des Unternehmens. Beide haben jedoch großen Einfluss auf die Liquidität deines Unternehmens.

Im Gegensatz zu Forderungen, die Unternehmen an Kunden oder Lieferanten stellen, sind Verbindlichkeiten Schulden oder Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, etwa seinen Lieferanten. Sie entstehen, wenn das Unternehmen eine Leistung erhalten hat, diese jedoch noch bezahlen muss. Deshalb werden Verbindlichkeiten auch nicht auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen (wie Forderungen), sondern auf der Passivseite.

Ganz stark vereinfacht könnte man den Unterschied auch so formulieren:

Forderung Verbindlichkeit
Dir schuldet jemand Geld. Du schuldest jemandem Geld.

Forderungen in der Bilanz

Deine Forderungen werden in der Bilanz als Vermögenswerte auf der Aktivseite unter dem Posten Umlaufvermögen als „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ gebucht und geführt. Dort tauchen somit alle noch offenen Ansprüche auf, die von Kunden oder Lieferanten noch nicht bezahlt wurden. Nach § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) gliedern sich diese Bilanzposition nach den folgenden Bestandteilen:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Entsteht eine Forderung aus einer oder mehreren Lieferungen oder Dienstleistungen gegenüber dem Kunden, dann wird diese als Forderung aus Lieferungen und Leistungen bezeichnet. Diese Forderungsart ist die gängigste Form einer Forderung im Geschäftsalltag.
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen: Diese Forderungen entstehen, wenn Mutter- und Tochtergesellschaften oder andere Unternehmen eines Unternehmensverbundes Geschäfte miteinander tätigen.
  • Forderungen gegen Unternehmen, bei denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: Hier handelt es sich um Forderungen gegenüber Unternehmen, an denen das betreffende Unternehmen Anteile hält, beispielsweise als Komplementär einer GmbH.
  • Sonstige Vermögensgegenstände: Unter diesem Posten werden alle Vermögensgegenstände aufgeführt, die nicht unter eine der anderen drei vorangegangenen Forderungen fallen. Hier kann es sich beispielsweise um Forderungen gegenüber dem Finanzamt handeln, Kautionen oder Gehaltsvorschüsse an Mitarbeiter.

Da Forderungen einen zukünftigen Zahlungsanspruch darstellen, können sie anhand ihrer Fälligkeit in kurzfristige Forderungen, die innerhalb eines Jahres beglichen werden, und langfristige Forderungen, die erst später bezahlt werden, unterteilt werden.

Die Bewertung von Forderungen in der Bilanz

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen müssen zum Bilanzstichtag, meist dem Ende des Geschäftsjahres, bewertet werden. Die entsprechenden Grundsätze dazu findest du im Handelsgesetzbuch. Diese sind:

  • Vollständigkeitsgebot: Du musst alle bestehenden Vermögensgegenstände und Forderungen in der Bilanz aufführen.
  • Vorsichtsprinzip: Du darfst Forderungen nicht überbewerten, um das Risiko von Zahlungsausfällen und die finanzielle Lage deines Unternehmens realistisch abzubilden.
  • Niederstwertprinzip: Falls eine Forderung voraussichtlich nicht in voller Höhe beglichen wird, musst du sie mit dem niedrigsten Wert und nicht mit ihrem Nennwert ansetzen.
  • Einzelbewertung: Du musst jede Forderung individuell prüfen und sie je nach Zahlungswahrscheinlichkeit in einwandfrei, zweifelhaft oder uneinbringlich einstufen.

Arten von Forderungen

Im Forderungsmanagement können dir verschiedene Forderungsarten begegnen. Dazu gehören:

Die einwandfreien Forderungen

Hierbei handelt es sich um Forderungen, bei denen mit einem vollständigen Zahlungseingang gerechnet wird. Daher müssen diese Forderungen mit dem gesamten Bruttobetrag (Nennbetrag) angesetzt werden.

Die zweifelhaften Forderungen

Bei diesen Forderungen ist nicht sicher, ob die Zahlung zum Bilanzstichtag eingeht, wodurch das Risiko eines Forderungsausfalls besteht. So könnte der Schuldner beispielsweise insolvent gegangen sein oder er begleicht trotz mehrerer Mahnbescheide den Betrag einfach nicht.

Diese Forderungen werden dann auf ein separates Konto „zweifelhafte Forderungen“ gebucht, um einen besseren Überblick zu behalten. Dort sind sie mit ihrem erwarteten Wert (Teilwert) anzusetzen, der über Einzelwertberichtigungen (Korrektur einer einzelnen Forderung) oder die Pauschalwertberichtigung (prozentuale Einschätzung aller noch nicht beglichenen Rechnungen) ermittelt wird. Der Teilwert einer zweifelhaften Forderung liegt dabei zwischen 0 Euro und dem Nennwert der Forderung.

Die uneinbringlichen Forderungen

Wenn am Jahresende eindeutig damit gerechnet werden kann, dass die Forderung nicht mehr beglichen wird, dann gilt sie als uneinbringliche Forderung und somit als Totalverlust (Forderungsausfall). Als Beispiel können hier eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, ein Verzug des Schuldners ohne Angabe der neuen Adresse oder eine fehlgeschlagene Zwangsvollstreckung genannt werden.

Eine Uneinbringlichkeit kann auch vorliegen, wenn die Kosten und der Aufwand zum Eintreiben der Forderung deutlich oberhalb des Forderungsbetrages liegen. Diese Forderungen können dann vollständig abgeschrieben werden und im Rahmen einer Umsatzsteuerkorrektur kann die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Die Stundung einer Forderung

Bei einer Stundung handelt es sich um eine Vereinbarung der beiden Vertragsparteien, mit der die Fälligkeit der Forderung über deren Fälligkeit hinaus auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Trotz der Stundung bleibt der Schuldner dazu berechtigt, die Forderung vorzeitig zu erfüllen. Auch wenn es keine spezielle gesetzliche Regelung zur Forderungsstundung gibt, sind die Folgen jedoch ganz klar im Gesetz geregelt.

So ist gemäß § 205 BGB die Verjährung der Forderung gehemmt, was so viel bedeutet, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird und während der Stundung nicht zu laufen beginnt. Die Stundung stellt rechtlich gesehen eine sogenannte Einrede dar, die durch eine einfache mündliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner erfolgen kann, da das Gesetz keine formellen Anforderungen stellt.

Im Rahmen des Steuerrechts handelt es sich bei der Forderungsstundung um einen Verwaltungsakt. Diese kann gewährt werden, wenn die sofortige Einziehung der Forderung für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.

Wann ist eine Forderung verjährt?

Für einen Unternehmer kann ein Zahlungsausfall schnell den Ruin bedeuten. Deshalb solltest du alles versuchen, um deine Forderungen rechtzeitig geltend zu machen. Seit der Einführung der verkürzten Verjährungsfristen im Jahr 2011 müssen Unternehmer nämlich schnell reagieren, da die Verjährungsfrist bei Forderungen nur drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Schuldner nicht mehr verpflichtet, eine Forderung zu begleichen.

Im Klartext bedeutet das: Du kannst zwar auch weiterhin deine noch offene Rechnung von deinem Kunden einfordern, dieser kann aber über die Einrede die Verjährung geltend machen. Das heißt, dass er in diesem Fall nicht mehr zahlen muss und du deine Forderung, die nach wie vor besteht, nicht mehr vor Gericht durchsetzen kannst. Hier bleibt dann nur noch eines: die Hoffnung!

Maßnahmen, um Forderungen schneller einzutreiben

Ein effektives Forderungsmanagement ist also entscheidend, um die Liquidität eines Unternehmens zu sichern und Zahlungsausfälle zu minimieren. Folgende Maßnahmen solltest du daher ergreifen, um offene Forderungen schnellstmöglich einfordern zu können:

  • Stelle deine Rechnung direkt nach der Leistungserbringung
  • Setze klare Zahlungsbedingungen fest und gewähre Rabatten bei schneller Zahlung
  • Suche den persönlichen Kontakt zum Kunden, um mögliche Zahlungsprobleme zu klären
  • Richte ein Mahnwesen ein, um automatisierte Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu verschicken
  • Ziehe rechtliche Schritte wie ein Mahnverfahren oder die Einschaltung eines Inkassobüros in Betracht
  • Nehme Abschreibungen einzelner Forderungen (Einzelwertberichtigung) oder eine Wertberichtigung eines gewissen Prozentsatzes aller offenen Forderungen (Pauschalwertberichtigung) vor

Zusammenfassung

Eine Forderung ist der Anspruch eines Gläubigers auf eine Leistung des Schuldners. In der Buchhaltung bestehen Forderungen hauptsächlich aus finanziellen Ansprüchen, die in der Bilanz als „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ aufgeführt werden.

Man unterscheidet dabei zwischen einwandfreien Forderungen, zweifelhaften Forderungen und uneinbringlichen Forderungen. Während zweifelhafte Forderungen separat erfasst werden, können uneinbringliche Forderungen komplett abgeschrieben werden.

Wird eine Forderung gestundet, verschiebt sich die Fälligkeit der Forderung, ohne die Verjährungsfrist zu beeinflussen. Forderungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren, was bedeutet, dass der Schuldner nach dieser Zeit die Zahlung verweigern kann. Um einen Zahlungsverzug und Zahlungsausfälle zu vermeiden, solltest du deine Forderungen daher rechtzeitig geltend machen, auf mögliche Verjährungsfristen achten und gegebenenfalls ein effektives Mahnwesen nutzen. So schützt du deine finanziellen Ansprüche und sorgst für eine stabile Liquidität.

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