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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

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Für Unternehmen und Verbraucher ist die Mehrwertsteuer ein wichtiger Faktor. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle des Staates und sorgt dafür, dass Produkte mit wachsendem Wert immer teurer werden. Hierbei ist es sowohl für die Betriebe als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer klar verständlich, wie die Mehrwertsteuer funktioniert. In diesem Artikel wird erklärt, was die Mehrwertsteuer ist und wie sie sich entwickelt hat. Außerdem werden die Unterschiede zur Umsatzsteuer aufgezeigt und die unterschiedlichen Mehrwertsteuern in Deutschland, Österreich und der Schweiz thematisiert. Nicht zuletzt kommen Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht zur Sprache.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die bei der Veredelung eines Produktes erhoben wird. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates und ist gleichzeitig eine Verkehrssteuer, Verbrauchssteuer, indirekte Steuer, Gemeinschaftssteuer und Endverbrauchersteuer.

Mehrwertsteuer

Der Unternehmer als „Helfer“ des Staates

Der Unternehmer tritt bei der Mehrwertsteuer (MwSt) als „Helfer“ des Finanzamtes auf, denn letztendlich wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von den Endverbrauchern bezahlt. Das Unternehmen schlägt im Auftrag des Finanzamtes die Steuer auf den eigentlichen Preis (Nettopreis) auf und führt diese dann an das Finanzamt ab. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer zu keinem Zeitpunkt dem Unternehmer gehört, sondern sie bildet in der Buchhaltung nur einen durchlaufenden Posten.

Achtung!

Die Mehrwertsteuer ist ein wichtiger Bestandteil auf Rechnungen. Daneben gibt es noch weitere wichtige Pflichtbestandteile, die in eine Rechnung müssen, damit sie rechtskonform ist.

Die Entstehung der Mehrwertsteuer

Die Geschichte der Mehrwertsteuer beginnt mit Carl-Friedrich von Siemens. Dieser kritisierte die Praxis, Steuern lediglich auf die Umsätze eines Unternehmens zu erheben. Dies hatte zur Folge, dass Großunternehmen bevorzugt waren, da diese viele Fertigungsschritte selbst übernehmen konnten. Demgegenüber wurde ein Produkt umso teurer, je mehr Zwischenschritte zur Veredelung vorgenommen wurden. Um diesen Wettbewerbsvorteil aus der Welt zu schaffen, wurde die Mehrwertsteuer entwickelt. Sie besteuert nunmehr jeden Schritt, der zu einer Veredelung eines Produktes führt. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, durch eine Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer Ihre Ausgaben wieder reinzuholen. Diese Möglichkeit haben Endverbraucher nicht. Die Mehrwertsteuer wird somit von ihnen gezahlt.

Wie funktioniert die Mehrwertsteuer eigentlich?

Am einfachsten ist es, dass Prinzip der Mehrwertsteuer an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Ein Händler von Büromöbeln verkauft einen Tisch für 100 Euro zzgl. 19 % MwSt. Also erhält der Händler vom Käufer 119 Euro Einnahmen und damit hat der Händler 19 Euro für das Finanzamt einbehalten. Diese besteuerten 19 Euro muss der Händler nun in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt melden und diese dann dem Finanzamt überweisen.

Dieser Händler kauft jedoch einen Tisch für 200 Euro plus 19 % MwSt. und hat damit 38 Euro MwSt. bezahlt. Nun sieht das System der Mehrwertsteuer vor, dass er diese Mehrwertsteuer, mit der er besteuert wurde (38 Euro) von der Mehrwertsteuer, die er von seinem Kunden erhalten hat (19 Euro) abziehen darf. Bei diesem System handelt es sich um den Vorsteuer-Abzug.

Das bedeutet, dass er in seiner Umsatzsteueranmeldung 38 Euro – 19 Euro = 19 Euro anmeldet. Demnach muss er nur noch 19 Euro an das Finanzamt abführen.

Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?

Prinzipiell sind alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie auf ihren jeweiligen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen müssen. Allerdings gibt es von dieser Regelung einige Ausnahmen. Diese betrifft beispielsweise Kleinunternehmer. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung besagt, dass bestimmte Betriebe mit einer geringen Größe keine Mehrwertsteuer erheben und abführen müssen. Das erleichtert sowohl diesen Betrieben als auch dem Finanzamt die steuerliche Arbeit. Trotz dieser Befreiung sind Kleinunternehmer zur Abgabe einer Steuererklärung und zum Zahlen von Umsatzsteuer verpflichtet.

Das aktuelle Mehrwertsteuer Prinzip betrachtet 3 Player. Der Staat in Form des Finanzamts ist derjenige, der die Mehrwertsteuer erhält und daran verdient. Die Unternehmen sind diejenigen, die die Steuer für den Staat eintreiben und an diesen abführen. Die Endverbraucherinnen und Endverbraucher schließlich sind diejenigen, die die Mehrwertsteuer letztlich bezahlen. Allerdings wäre es unzweckmäßig, wenn jede einzelne Person jeden einzelnen Einkauf dem Finanzamt melden und die jeweilige Mehrwertsteuer überweisen würde. Deswegen hat der Staat die Unternehmen in die Pflicht genommen. Diese müssen die Steuer vereinnahmen und an das Finanzamt abtreten.

Die Ausnahmeregelungen

Das das System der Mehrwertsteuer für einen Unternehmer ein sehr großer Verwaltungsaufwand ist, da er regelmäßig die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss, gibt es für Kleinunternehmer eine Erleichterungsvorschrift. Diese Regelung ist unter dem Begriff „Kleinunternehmerregelung“ bekannt und ermöglicht es, auf diese komplizierte Berechnung zu verzichten.

Auch in Bezug auf den anzuwendenden Steuersatz gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen. Diese betreffen teilweise recht kuriose Bereiche. So müssen Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zu einer Distanz von 50 km lediglich mit 7% versteuert werden. Sobald die Fahrt 50 km übersteigt, fällt der Regel Steuersatz von 19% an.

Besonders kurios wird die Berechnung des Steuersatzes bei Milch. Diese wird grundsätzlich mit 7% versteuert. Hiermit ist allerdings nur Kuhmilch gemeint. Sobald die Milch aus Soja oder Hafer besteht oder laktosefrei ist, fällt die Regelsteuersatz von 19% an. Besonders kompliziert sind sogenannte Milchmischgetränke. Bei diesen muss klar ausgewiesen werden, welche Komponente in dem Getränk überwiegt. Ist es die Milch, fällt der verminderte Steuersatz von 7 Prozent an. Sind es hingegen andere Komponenten, fällt der Regelsteuersatz von 19 Prozent an.

Mehrwertsteuerrechner

Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, welche Mehrwertsteuer auf ihre Produkte anfallen. Hierdurch lässt sich aus dem anvisierten Nettopreis der daraus resultierende Bruttopreis berechnen. Der Bruttopreis entspricht nämlich dem Nettopreis plus Mehrwertsteuer. Aber auch für Endverbraucher ist die MwSt. ein wichtiger Faktor. Immerhin verteuert sie das Produkt oder die Dienstleistung, die die jeweiligen Personen nutzen wollen. Deswegen müssen alle Beteiligten immer genau die Mehrwertsteuer berechnen.

Hierbei leistet ein Mehrwertsteuer Rechner gute Dienste. Dieser bietet die Möglichkeit, ausgehend von einem Netto- oder Bruttobetrag den jeweils anderen Betrag ausrechnen. Hierbei greift ein solcher Rechner auf die geltenden Mehrwertsteuersätze zurück. Diese liegen in Deutschland bei 19% beziehungsweise 7 %. 19 % ist der Regelsteuersatz, der auf die meisten Produkte und Dienstleistungen angewendet wird. Einige Waren und Dienstleistungen sind jedoch von diesem Regelsteuersatz befreit. Sie müssen lediglich mit 7% versteuert werden. Welche Produkte und Dienstleistungen das sind und welche Gründe zu dem verminderten Steuersatz geführt haben, ist nicht immer klar. Deswegen ist es für viele Unternehmen häufig sinnvoll, auf die Dienste eines Steuerberaters zurückzugreifen.

Für Unternehmen ist es extrem wichtig, die Mehrwertsteuer korrekt auszuweisen, um eine gültige Rechnung zur Verfügung zu haben. Nur mit dieser ist eine Steuererklärung beim Finanzamt überhaupt möglich. Ein Mehrwertsteuerrechner hilft dabei, die jeweils passende Steuer zu finden und die genauen Werte einzutragen. So müssen sie vom Bruttopreis die MwSt. rausrechnen, um zum Nettopreis und somit ihrem eigentlichen Umsatz zu kommen.

Hast du Probleme bei der Berechnung von Brutto und Netto, kann dir unser Mehrwertsteuer-Rechner helfen:


Brutto-Betrag:

0 €

Mehrwertsteuer:

0 €

Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
offizieller Begriff landläufig eingebürgerter Begriff
zahlen Unternehmen zahlen Endverbraucher
Höhe entspricht dem Wert der MwSt. Höhe entspricht dem Wert der Umsatzsteuer
leitet sich von den erwirtschafteten Umsätzen ab Leitet sich von den erzeugten Wertsteigerungen ab
Überbegriff für diese Steuerart diese Steuerart aus Sicht des Verbrauchers
unabhängig vom tatsächlichen Gewinn unabhängig vom tatsächlichen Gewinn
durchlaufender Posten tatsächliche Einnahme des Staates

In Deutschland werden die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer häufig synonym verwendet. Ohne einen Bezug auf die Vorsteuer und die Möglichkeit der Unternehmen, sich diese vom Finanzamt erstatten zu lassen, ist diese Begriffsverwendung jedoch irreführend. Als Orientierung hilft es, sich die verschiedenen Blickwinkel der einzelnen Begriffe bewusst zu machen. Die Umsatzsteuer ist ein Oberbegriff. Demgegenüber nimmt die Mehrwertsteuer den Blickwinkel der Verbraucher ein, wohingegen die Vorsteuer die Sicht der Unternehmen widerspiegelt.

Mehrwertsteuer in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland, Österreich und die Schweiz sind im europäischen Vergleich recht verbraucherfreundlich. Die Mehrwertsteuersätze liegen unterhalb des europäischen Durchschnitts, wodurch sich Produkte und Dienstleistungen im Verhältnis weniger verteuern. Bei Tätigkeiten im europäischen Ausland müssen die Steuersätze des Landes berücksichtigt werden, in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Rechnungsstellung. Auf den Rechnungen müssen dann nämlich die Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Hinweis „Steuer zahlt Empfänger“ vermerkt sein.

Deutschland Österreich Schweiz
19,00% 20,00% 7,70%
2% unter dem europäischen Durchschnitt 1% unter dem europäischen Durchschnitt 13,3% unter dem europäischen Durchschnitt
7% ermäßigter Steuersatz 10% ermäßigter Steuersatz 2,5% ermäßigter Steuersatz
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