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Steuerklasse 6

Steuerklasse 6

Falls du mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hast, kommt für deine Nebenbeschäftigung die Lohnsteuerklasse 6 zur Anwendung, während dein Hauptjob nach den ersten fünf Steuerklassen besteuert wird. In Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge und die Abzüge sind vergleichweise hoch. Alle Details dazu bekommst du hier.

Definition: Was ist Steuerklasse 6?

In Deutschland wird die Steuerklasse 6 für Nebeneinkünfte verwendet, wenn du mehr als einen Job hast. Bist du bereits in einem Hauptjob beschäftigt, der dich in eine der anderen Lohnsteuerklassen (1 bis 5) einstuft, wird jeder weitere Job automatisch in die Steuerklasse 6 eingeordnet.

Diese Klasse hat hohe Steuerabzüge, da keine Freibeträge oder Pauschbeträge berücksichtigt werden. Das liegt daran, dass solche Freibeträge schon bei deinem Hauptjob abgezogen werden. In der Praxis bedeutet das, dass von einem zweiten oder weiteren Job mehr Steuern abgezogen werden als vom Hauptjob.

Diese Regelung solltest du berücksichtigen, wenn du überlegt, eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen, damit dir bei der Steuer am Ende keine Überraschung droht. Du kannst nämlich selbst entscheiden, welcher deiner Jobs welcher Steuerklasse zugeordnet werden soll. Es empfiehlt sich, den Job mit dem kleinsten Einkommen in Steuerklasse 6 einzuordnen, da das Einkommen hier voll versteuert wird. So behältst du am meisten Nettolohn bzw. -gehalt.

Korrektur bei fehlerhafter Steuerklassenzuordnung

Wenn du irrtümlicherweise der Steuerklasse 6 zugeordnet wurdest, kannst du beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Korrektur der Steuerklasse stellen. Eine Änderung, beispielsweise von Steuerklasse 6 zu einer anderen Klasse, ist nachträglich möglich. Das gilt natürlich auch, wenn sich etwas an deiner beruflichen Situation ändert, weil du zum Beispiel eine deiner Beschäftigungen aufgibst.

Abzüge in Lohnsteuerklasse 6

In der Steuerklasse 6 musst du wie bei anderen Beschäftigungen auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings gibt es hier wie schon erwähnt keine Freibeträge und die Abzüge sind aufgrund dessen besonders hoch. Folgende Freibeträge kannst du nicht geltend machen

  • den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2023) bzw. 11.604 Euro (2024),
  • den Arbeitnehmerpauschbetrag,
  • den Sonderausgabenpauschbetrag sowie
  • den Kinderfreibetrag.

In der Steuerklasse 6 entfallen also alle Freibeträge, die normalerweise zur Steuersenkung genutzt werden können. Zur Erinnerung: Das liegt daran, dass diese Freibeträge schon bei der Hauptbeschäftigung Anwendung finden.

Steuersatz in Lohnsteuerklasse 6

Der Steuersatz in dieser Klasse hängt von deinem Einkommen ab und wird als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet. In der Regel liegt die Steuerlast hier zwischen 50 und 60 Prozent des Bruttolohns. Einen pauschalen Wert gibt es hier nicht.

Steuerklasse 6 für Rentner und Studenten

Als Rentner mit einem Nebenjob musst du besonders auf die Lohnsteuerklasse 6 achten. Sobald du neben deiner Altersrente noch arbeitest, fällt dein Einkommen aus diesem Job unter die Lohnsteuerklasse 6. Deine Rente wird als Haupteinkommen betrachtet und gehört zu einer der ersten fünf Steuerklassen. Das gilt auch für dich als Student, wenn du mehrere Jobs hast. Für deine Zweit- oder Drittjobs wird Lohnsteuerklasse 6 angewendet, es sei denn, dein gesamtes Monatseinkommen aus allen Jobs bleibt unter der Minijob-Grenze von 520 Euro (2023) bzw. 538 Euro (2024).

Minijob als Alternative zur Steuerklasse 6

Um hohe Steuerlasten zu umgehen, kannst du dich anstelle eines Zweitjobs mit Steuerklasse 6 auch für einen Minijob entscheiden. Dieser ist bis zu einem monatlichen Einkommen von 538 Euro (2024) steuerfrei. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, fällt die Nebentätigkeit in die Lohnsteuerklasse 6.

Gut zu wissen: Beim Minijob gibt es verschiedene Modelle – mit oder ohne Rentenversicherungsbeiträge. In unserem kostenlosen Minijob-Rechner kannst du dir dein Einkommen für beide Varianten supereinfach berechnen lassen.

Pflicht zur Steuererklärung in Lohnsteuerklasse 6

Wenn du Nebenjobs hast, musst du jährlich eine Steuererklärung einreichen. Hierbei kannst du eventuell eine Steuerrückerstattung erhalten, da trotz fehlender Freibeträge Werbungskosten und Sonderausgaben absetzbar sind.

  • Werbungskosten beinhalten alle beruflich bedingten Ausgaben, die steuerlich abgesetzt werden können, wie etwa Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel.
  • Sonderausgaben sind private Ausgaben, die vom Staat gefördert werden und zu denen Vorsorgeaufwendungen oder Unterhaltszahlungen zählen.

Wann die Steuerererklärung abgegeben werden musst, kannst du hier nachschauen: Wichtige Steuertermine im Überblick.

Unterschiede zwischen den Steuerklassen

Die Lohnsteuerklasse 6 wird zusätzlich zu einer der ersten fünf Steuerklassen angewendet und unterscheidet sich durch das Fehlen von Freibeträgen. Hier sind die Unterschiede zu den anderen Steuerklassen:

  • Steuerklasse 6 vs. Steuerklasse 1: Diese Klasse ist für kinderlose, unverheiratete Personen gedacht. Sie bietet verschiedene Freibeträge und geringere Abzüge im Vergleich zur Steuerklasse 6.
  • Steuerklasse 6 vs. Steuerklasse 2: Diese Klasse ist für Alleinerziehende vorgesehen. Sie beinhaltet höhere Freibeträge und einen zusätzlichen Entlastungsbetrag, um Alleinerziehende steuerlich zu entlasten.
  • Steuerklasse 6 vs. Steuerklasse 3: Diese Klasse richtet sich an verheiratete Personen und kann mit der Steuerklasse 5 kombiniert werden, wenn der Partner ebenfalls arbeitet. Sie bietet höhere Freibeträge und somit geringere Abzüge als die Steuerklasse 6.
  • Steuerklasse 6 vs. Steuerklasse 4: Diese Klasse ist ebenfalls für Verheiratete gedacht, die beide berufstätig sind und ähnlich hohe Einkommen haben. Sie bietet höhere Freibeträge und geringere Abzüge als in der Steuerklasse 6.
  • Steuerklasse 6 vs. Steuerklasse 5: Diese Klasse ist für verheiratete Personen gedacht, die zusammen mit der Steuerklasse 3 kombiniert werden kann. Hier gibt es keinen steuersenkenden Grund- oder Kinderfreibetrag, aber es gibt Pauschbeträge, die sich von denen in Steuerklasse 6 unterscheiden.

Insgesamt bietet die Steuerklasse 6 keine Freibeträge und hat daher höhere Abzüge, während die Steuerklassen 1 bis 5 je nach persönlichen Umständen wie Familienstand und Kinderzahl unterschiedliche Vorteile und Abzüge bieten.

Fazit

Die Lohnsteuerklasse 6 spielt eine wichtige Rolle, wenn du mehrere Jobs hast. Hier werden deine Nebeneinkünfte ohne Freibeträge und mit höheren Abzügen besteuert, während dein Hauptjob einer der ersten fünf Steuerklassen angehört. Du hast die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welcher Job welcher Steuerklasse zugeordnet wird. Bei Fehlzuordnungen kannst du eine Korrektur beim Finanzamt beantragen. Als Alternative zu hohen Steuerlasten in Klasse 6 kann ein Minijob in Betracht gezogen werden. Außerdem ist es notwendig, als Inhaber von Nebenjobs jährlich eine Steuererklärung abzugeben.

Der Artikel stellt auch die Unterschiede zwischen den Steuerklassen vor, um dir zu helfen, die beste Entscheidung für deine finanzielle Situation zu treffen.

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