Ausgleichsquittung
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so kann vom Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung verlangt werden. Auch der Arbeitgeber kann darum bitten, diese unterzeichnet zurückzuerhalten. Dadurch bestätigt der Arbeitnehmer, dass er alle Arbeitspapiere erhalten hat und keine Gehaltsansprüche mehr gegenüber seinem Arbeitgeber bestehen. Doch wie steht es um die Rechtswirksamkeit einer Ausgleichsquittung? Was steht in einem solchen Dokument? Und wann ist es sinnvoll, eine Ausgleichsquittung zu unterzeichnen?
Was ist eine Ausgleichsquittung?
Sobald du eine Ausgleichsquittung unterzeichnest, könntest du deine Ansprüche deinem Arbeitgeber gegenüber verlieren. Aus diesem Grund wird oft dazu geraten, eine Ausgleichsquittung nicht zu unterschreiben. Vorausgesetzt, sie sind inhaltlicher Bestandteil der Quittung und es handelt sich nicht um unverzichtbare Ansprüche. Bei der Ausgleichsquittung handelt es sich um ein anerkanntes arbeitsrechtliches Instrument, wodurch sich Arbeitgeber gegen Forderungen seitens des Arbeitnehmers absichern. Damit diese vertraglichen Inhalte auch wirklich wirksam sein können, müssen bei der Erstellung ein paar Besonderheiten beachtet werden. Beispielsweise ist ein Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage nicht wirksam, wenn der Arbeitnehmer keine Gegenleistung vom Arbeitgeber erhält.
Was du über die Ausgleichsquittung und diverse Ausgleichsklauseln wissen musst und und wie du richtig mit dem arbeitsrechtlichen Instrument umgehst, erfährst du jetzt.
Was sind Ausgleichsklauseln?
Die Ausgleichsklauseln sind wesentlicher Bestandteil der Ausgleichsquittung. Der Arbeitgeber lässt sich darin bestätigen, dass dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinerlei Ansprüche mehr zustehen. Diese können sich aber auch nur auf bestimmte Punkte und müssen sich nicht auf das komplette Verhältnis beziehen. Beispielsweise kann der Arbeitnehmer ausschließlich auf die Auszahlung seines Urlaubsgeldes verzichten, wohl aber die noch ausstehenden Lohnzahlungen einfordern.
Möglich ist es auch, dass der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich zusichert, damit der Arbeitnehmer keine weiteren Ansprüche geltend macht. Wie gesagt, dies kann, muss aber auf keinen Fall so passieren. Möchte sich der Arbeitgeber ohne eine Gegenleistung gegen eine Kündigungsschutzklage absichern, so könnte dies problematisch werden. Diese und auch noch einige andere Klauseln sind aber unwirksam.
Ungültige Ausgleichsklauseln
Ob eine Ausgleichsklausel unwirksam oder gültig ist, wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) eindeutig definiert.
Die überraschende Klausel
In §305c Abs. 1 BGB heißt es: „Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht zum Vertragsbestandteil.“ Dies passiert sogar sehr häufig, wenn beispielsweise ein Forderungsverzicht einfach am Ende eines Fließtextes der Ausgleichsquittung gesetzt wird und keine gesonderte Überschrift besitzt. Geht also der Arbeitnehmer von ganz anderen Inhalten aus, so kann eine plötzlich auftauchende Forderung als ungültig erklärt werden.
Die unangemessene Benachteiligung
Laut § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB kann es in einer Ausgleichsquittung auch zu einer unangemessenen Benachteiligung für den Arbeitnehmer kommen. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Inhalt ausschließlich auf die Interessen des Arbeitgebers beziehen. Und wenn der Arbeitnehmer keine Gegenleistung für seinen Verzicht erhält.
So formulierst du eine Ausgleichsquittung
Die Empfangsbestätigung
Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer die Ausgleichsquittung gelesen und dessen Inhalte akzeptiert hat. Du könntest beispielsweise wie folgt formulieren:
„Hiermit bestätige ich den Erhalt nachfolgender Arbeitspapiere:
- Lohnsteuerkarte für das Jahr 2020
- Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur
- Arbeitszeugnis
- Urlaubsbescheinigung
- Gehaltsabrechnung für den Monat 09/2020
Die Arbeitspapiere wurden ordnungsgemäß ausgestellt oder ausgefüllt. Ich bestätige weiterhin, dass ich die Empfangsbestätigung sorgfältig gelesen habe. Dafür wurde sie in meiner Landessprache übersetzt.
Unterschrift Arbeitnehmer:“
Ausgleichsklausel
„Aus dem Arbeitsverhältnis stehen mir noch folgende Ansprüche zu:
- Restliches Arbeitsendgeld inkl. Lohnfortzahlung ____ Euro
- Urlaubsendgeld ____ Euro
- Vermögenswirksame Leistungen
- Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge
- Abfindung ____ Euro
- Sonstiges ____Euro
Das Arbeitsverhältnis endet am 30.09.2019.
Hiermit bestätige ich, dass die Gehaltsabrechnung inkl. Urlaubsabgeltung erfolgt ist. Die ausstehenden Beträge wurden mir auf mein Konto _________________ überwiesen oder habe diese in Bar am ___________ erhalten.
Ich habe für das Kalenderjahr 2019 __________ Tage Urlaub erhalten.
Mein Resturlaub von _____ Tagen wurde mir in Höhe von _____ Euro ausbezahlt.
Den Hinweis auf die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage habe ich vernommen, werde jedoch keine Kündigungsschutzklage erheben. (Die Klage AZ.: _____________ beim Arbeitsgericht werde ich mit sofortiger Wirkung zurücknehmen.)
Mögliche Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge wurden mir mitgeteilt. Ich bestätige jedoch, keine Ansprüche darauf zu erheben.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.2020 erkenne ich an. Ich verzichte auf mein Recht, die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend zu machen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber der sevdesk GmbH sind sich darüber einige, dass keinerlei Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen. Ebenso sind sich die Parteien einige darüber, dass keine weiteren Ansprüche aus irgendwelchen Tatsachen bestehen. Mit Unterzeichnung dieser Ausgleichsklausel erkenne ich an, dass die Vereinbarung für meine Lohnfortzahlung, den Zeugnisanspruch, die Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge, gültig sind. Ich stimme dem ausdrücklich und aus eigenem Willen zu.
Diese Ausgleichsquittung wurde mir am __________ in meine Landessprache übersetzt und entsprechend erläutert. Ich habe diese sorgfältig gelesen und wurde darauf hingewiesen, dass ich nicht zur Unterzeichnung verpflichtet bin, sondern dies aus freien Stücke unternehme.
Unterschrift: _______________“
Verzichte generell auf allgemeine Verzichtserklärungen wie: „Ich erkläre hiermit, dass mir aufgrund der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses keinerlei Ansprüche mehr zustehen.“ Wichtig ist, dass du die Verpflichtung des Arbeitnehmers begründest, wenn dieser beispielsweise auf die Kündigungsschutzklage verzichten soll.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass du ein Ausgleichsquittung Muster verwendest, die du kostenlos herunterladen kannst.
Verzicht auf alle Ansprüche?
Auch wenn gewisse Ansprüche in der Ausgleichsquittung enthalten sind, so gibt es einige, die aufgrund der Gesetzgebung nicht berührt werden können. Arbeitnehmer haben beispielsweise nach § 12 EntgFG einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Und auch der gesetzliche Mindestlohn wird in § 3 MiLoG geregelt und bleibt von einer Ausgleichsquittung unberührt. Arbeitnehmer können weiterhin nicht auf tarifliche Ansprüche oder Rechte aus der Betriebsvereinbarung verzichten. Hier würde es zusätzlich einer Zustimmung aus dem Betriebsrat benötigen, um einen Verzicht gültig zu machen.
Darüber hinaus kann auch der Verzicht auf Kündigungsschutz unwirksam sein. Beispielsweise dann, wenn es sich um eine unangemessene Benachteiligung handelt. Darüber hinaus sind grundsätzlich Ruhegeldansprüche, Anwartschaften oder Ansprüche auf Zeugniserteilung nicht durch eine Unterschrift auf der Ausgleichsquittung wirksam.
Was Arbeitnehmer tun können
Arbeitnehmer, die keine Ansprüche mehr haben, sollten trotzdem um Bedenkzeit bitten, wenn ihnen eine Ausgleichsquittung vorgelegt wird. In dieser Zeit können Arbeitnehmer prüfen, ob doch noch Ansprüche bestehen. Auch besteht die Möglichkeit, sich rechtliche Beratung zu holen. Es ist wirklich ratsam, sich die Ausgleichsquittung und dessen Inhalte genau durchzulesen. Arbeitnehmer haben das Recht, Teile daraus zu streichen.
Später wäre eine Anfechtung der Ausgleichsquittung denkbar und möglich, wenn der Inhalt ein Irrtum gewesen ist oder der Arbeitgeber widerrechtlich gehandelt oder gar arglistig getäuscht hat.
Die wichtigsten Fakten zur Ausgleichsquittung
- Arbeitgeber lassen sich in der Ausgleichsquittung bestätigen, dass dem Arbeitnehmer alle wichtigen Dokumente ausgehändigt wurden. Dazu gehören das Arbeitszeugnis, die Steuerunterlagen, die Lohnbescheinigung oder Ähnliches.
- Ausgleichsklauseln sind Bestandteil in einer Ausgleichsquittung.
- Ausgleichsklauseln beinhalten meist einen Verzicht auf anschließende Nachforderungen. Üblich ist ein Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, welcher jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig ist.
- Besteht eine unangemessene Benachteiligung oder kamen gewissen Klauseln überraschend, so können sie für unwirksam erklärt werden.
- Eine unangemessene Benachteiligung besteht dann, wenn der Arbeitnehmer für seinen Verzicht keine Gegenleistung erhält.
- Arbeitnehmer sollten die Ausgleichsquittung prüfen, ehe sie diese per Unterschrift bestätigen. Vor allem dann, wenn diese lediglich die Interessen des Arbeitgebers vertritt.
- Arbeitgeber sollten sich zusätzlich durch einen Abwicklungsvertrag absichern.
Kein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichsquittung
Wichtig an dieser Stelle zu erwähnen ist, dass du als Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch auf Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung hast. Arbeitnehmer können ihre Unterschrift also verweigern. Wozu er allerdings verpflichtet ist, ist, den Empfang seiner Arbeitspapiere zu unterschreiben. Dies wird in § 368 BGB begründet. Sobald es sich jedoch um den Erhalt eines „ordnungsgemäßen Zeugnisses“ handelt, gilt dies nicht. Der Grund: Die ordnungsgemäße Ausstellung eines Zeugnisses kann aufgrund fehlender inhaltlicher Prüfung nicht gewährleistet oder beurteilt werden. Du darfst deinem Arbeitnehmer jedoch eine Ausgleichsquittung vorlegen, sofern du dies für sinnvoll erachtest.
Fazit
Die Ausgleichsquittung stellt ein anerkanntes arbeitsrechtliches Instrument dar, mit dessen Hilfe sich Arbeitgeber gegen etwaige Ansprüche absichern. Eine Pflicht zur Unterschrift für den Arbeitnehmer besteht jedoch nicht. Wichtig ist außerdem, diverse Ausgleichsklauseln korrekt zu formulieren, um Unwirksamkeit vorzubeugen. Arbeitnehmer sollten sich Zeit nehmen, um die Inhalte zu prüfen.