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Handelsgesetzbuch

Handelsgesetzbuch

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Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, bildet die Basis bzw. die Grundlage der Buchführungsregeln in Deutschland.
Im HGB ist ein Großteil der deutschen Gesetze zu Jahresabschlüssen, und Berichten sowie Sonderregelungen für Versicherungen, Banken und Genossenschaften enthalten. Das Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute und ist aus diesem Grund spezifischer als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Sollte es zu Widersprüchen zwischen dem HGB und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kommen, gilt im Zweifel das HGB.
Wichtig ist jedoch auch zu wissen, dass nicht alle Regeln für die Rechnungslegung im HGB niedergeschrieben sind, sondern dass auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) von den Kaufleuten beachtet werden müssen.

Was ist das Handelsgesetzbuch?

Das Handelsgesetzbuch beinhaltet wichtige Vorschriften und Regelungen für das Wirtschaftsleben und wird durch weitere Gesetze beeinflusst bzw. ergänzt.

Das wirtschaftliche Zusammenleben in Deutschland muss geregelt werden, daher gibt es das Handelsgesetzbuch. Es erfährt derzeit eine starke Beeinflussung durch Regelungen, die sich auf ganz Europa beziehen und es ist möglich, dass das Handelsgesetzbuch in der heute bekannten Form gänzlich überarbeitet oder sogar abgelöst werden könnte.
Im Handelsgesetzbuch sind die Grundregeln zur Buchführung in Deutschland zu finden, jedes Unternehmen muss sich daher bei seiner Buchführung an das HGB halten. Es bildet damit die Basis für Buchhaltung und Rechnungslegung. Geregelt sind hier außerdem die Vorgehensweisen bei einem Jahresabschluss, bei Sonderregelungen für Banken und Genossenschaften und die Vorschriften für Versicherungen.
Für Kaufleute gilt: Das Handelsgesetzbuch ist maßgeblich – gibt es Widersprüche zwischen BGB und HGB, gelten die Vorschriften des HGB.

Warum braucht man das Handelsgesetzbuch?

Das Handelsgesetzbuch bildet den Kern des Rechts der Kaufleute und stellt somit die Grundlage für das gesamte Handelsrecht in Deutschland dar. Das HGB regelt die Zusammenarbeit unter Kaufleuten.

Das Handelsgesetzbuch gilt als Basis für das gesamte Handelsrecht und ist für Kaufleute bindend – seine Bedeutung ist für Kaufleute größer als das BGB. Ohne das HGB würde das wirtschaftliche Zusammenleben ungeregelt ablaufen, es gäbe keine Vorschriften zu Buchführung, Jahresabschluss o. ä.
Das Handelsgesetzbuch ist somit zwingend notwendig, um eine Gesetzesgrundlage für Kaufleute zu schaffen, auf deren Basis das Führen der Geschäfte möglich ist. Ohne eine derartige Basis wäre kein geregelter Markt bzw. ein geordnetes Geschäftsverhalten möglich.

Der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Es ist bemerkenswert, dass zusätzliche Regeln für Kapitalgesellschaften und insbesondere Personengesellschaften gelten, die jedoch auf die kleineren Personengesellschaften nicht zutreffen. Diese Sondervorschriften sind zumeist strenger, indem beispielsweise Wahlrechte, die für den Rest der Kaufleute bestehen, explizit ausschließen oder indem mehr Details in den Berichten gefordert wird.
Zudem gibt es auch innerhalb der Gruppe der Kapitalgesellschaften noch einmal Abstufungen in den handelsrechtlichen Verpflichtungen, die abhängig von Umsatzvolumen, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl sind.

Handelsgesetzbuch HGB - die Grundlagen der Buchführungsregeln

Die Geschichte des Handelsgesetzbuches

Wie bereits beschrieben enthält das HGB den Kern des deutschen Handelsrechts und das BGB gilt für Kaufleute nur provisorisch. Doch aktuell wird das Handelsrecht stark durch die Rechtsetzungen der Europäischen Union beeinflusst.
Das deutsche HGB galt ab 1939 großteils in Österreich und mit dem 01. Januar 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Handelsrecht-Änderungsgesetz (HaRÄG), öBGBI I Nr. 2005/120 in einem großen Umfang novelliert und dabei zugleich in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt.
Der Vorläufer des heutigen HGB war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Die Vorarbeiten für ein Handelsgesetzbuch wurden 1894 aufgenommen, wobei das vorrangige Ziel lautete, die handelsrechtlichen Vorschriften auf das zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende bzw. weit fortgeschrittene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) abzustimmen. Es war zunächst eine universelle Kodifikation des gesamten Handelsrechts angedacht, in Hinsicht auf die Reformforderungen der Praxis, doch davon wurde mit Blick auf die bereits 10 Jahre währenden Auseinandersetzungen um das BGB wieder Abstand genommen. Vom Reichsjustizamt wurde ein erster Entwurf 1896 veröffentlicht. Ein zweiter überarbeiteter Entwurf wurde dann nach Änderungen durch eine Kommission des Reichstages am 07. April 1897 als Reichsgesetz beschlossen. Am 21. Mai 1897 wurde das HGB verkündet und trat zum 01. Januar 1900 gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft.

Die zuständigen Gerichte

Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten, dann ist regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanz dafür zuständig, sofern eine der Parteien das beantragt, bzw. die Klage an die Kammer richtet.
Die freiwilligen Gerichtsbarkeiten nehmen sich den Angelegenheiten des Handelsregisters an. Dafür sind die Amtsgerichte zuständig, die auch das Handelsregister führen. In der Praxis spielen auch die Schiedsgerichte eine Rolle, neben den staatlichen Gerichten und das national sowie international.

Die Aufteilung des Handelsgesetzbuches

Das HGB ist in fünf Bücher aufgeteilt bzw. unterteilt:

  • Der Handelsstand

In dem ersten Buch des HGB sind die wesentlichen handelsrechtlichen Begriffe zu finden, wie beispielsweise der Begriff des Kaufmanns, die Bestimmungen über das Handelsregister und die Handelsfirma sowie Vorschriften über Handelsvertreter und Handelsmakler.

  • Die Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften

Die Regelungen, die im zweiten Buch vermerkt sind, bilden den Kernbestand des Rechts der Personengesellschaften.

  • Handelsbücher

Das dritte Buch enthält die handelsrechtlichen Vorschriften über die Buchführung, die Prüfung und Offenlegung, den Jahresabschluss sowie auch spezifische Vorschriften in Hinblick auf eingetragene Genossenschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Versicherungsunternehmen.

  • Handelsgeschäfte

Im vierten Buch sind die Begriffe und Arten der Handelsgeschäfte, Vertragsabschlüsse, Vertragsfreiheit und allgemeines Schuldrecht sowie Sachenrecht in Verbindung mit Handelsgeschäften geregelt.

  • Seehandel

Das fünfte Buch regelt den Seehandel – insbesondere den Reeder und die Reederei sowie die Haverei usw.

Die Besonderheiten des HGB bei Versicherungsunternehmen

Das HGB ist grundsätzlich auf das Versicherungsgeschäft bzw. auf Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der AG und des VVaG anwendbar. Doch es gibt auch Ausnahmen und Sondervorschriften i. S. v. Regelungen in anderen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Des Weiteren gibt es im HGB auch Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen und dazu zählen die Vorschriften der Paragrafen 341 – 341p HGB. Diese diene der Abbildung versicherungsspezifischer Eigenschaften des Versicherungsgeschäfts im Jahresabschluss – konkret gesagt der Bewertung von Vermögensgegenständen und der Regelung des Ansatzes und der Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen.

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