Aufwand
Der Aufwand entsteht, durch Verbrauch bzw. Nutzung von Gütern und Dienstleistungen, durch Steuern und anderweitige (sonstige) Ausgaben. Dazu gehören beispielsweise:
- Miete
- Steuern
- Energie / Wasser (Verbrauch)
- Löhne/Gehälter.
- Verbrauch von Betriebs-, Roh- und Hilfsstoffen.
Der Ertrag (Erlös) hingegen entsteht durch den Verkauf der betrieblichen Leistungen. Beispiele dafür sind:
- Zinserträge
- Umsatzerlöse
- Erträge aus Wertpapiergeschäften
Ein jedes Unternehmen hat Aufwendungen und Erträge und dabei ist jeder Unternehmern selbstverständlich bemüht, den Aufwand geringer zu halten, als den Ertrag – denn nur so kann ein Gewinn, also ein Jahresüberschuss erzielt werden.
Im Allgemeinen kann der Begriff „Aufwand“ als eine Leistung oder auch als ein gewisser Einsatz bezeichnet werden, der durchgeführt werden muss, um so einen ganz bestimmten Nutzen zu erzielen. Dabei kann der Einsatz beispielsweise in Form von Geld, Arbeitszeit oder Material geschehen, und das sowohl aus quantitativer sowie qualitativer Sichtweise. Dem Aufwand steht der Erlös gegenüber. Als Synonym wird für den Aufwand auch die Bezeichnung Aufwendungen genutzt.
Aufwand: So wird er in der Finanzbuchhaltung gebucht
Der Aufwand muss im Rahmen der Finanzbuchhaltung stets mit dem Nettovermögen des Unternehmens gesehen werden. Der Aufwand wird hier als Summe aller Aufwendungen definiert, durch die das Nettovermögen gemindert wird. Dazu zählen das Geldvermögen sowie alle Sachvermögen des Unternehmens.
Hieraus kann abgeleitet werden, dass die Aufwendungen alle Wertumflüsse umfassen, durch die das Eigenkapital gemindert wird – und das in einer bestimmten Rechnungsperiode. In der GuV, der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen ebenso wie die Erträge erfasst. In diesem Zusammenhang auch zwischen dem Aufwand bei der gewöhnlichen betrieblichen Tätigkeit und dem außerordentlichen Aufwand. Zu den betrieblichen Aufwand zählen beispielsweise die Personalkosten, die Abschreibungen, Materialaufwand, Lagerkosten und Werbeaufwand.
Allerdings muss im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung zwischen dem betriebsbedingten und dem neutralen Aufwand unterschieden werden. So verrät der Begriff „betriebsbedingt" schon, dass es sich hier Aufwendungen handelt, die regelmäßig und aufgrund des Betriebszwecks anfallen. Dieser Aufwand wird auch als Zweckaufwand oder Betriebsaufwand bezeichnet. Beim neutralen Aufwand hingegen werden alle Aufwendungen erfasst, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit den betrieblichen Leistungen stehen und dazu können gehören:
- Verluste
- Katastrophenschäden
- Kursverluste
- Ein verlorener Rechtsstreit
Die Verbuchung der Aufwendungen und Erträge
Unterteilt werden die Erfolgskonten in:
- Aufwandskosten und
- Ertragskonten,
eben je nachdem, was sie aufnehmen: Aufwand oder Ertrag.
Die Salden der Erfolgskonten gehen in die GuV ein. Dabei mindert der Aufwand das Konto Eigenkapital und stellt somit einen Abgang dar auf dem Passivkonto Eigenkapital. Ein Abgang vom Passivkonto wird auf der Sollseite verbucht und damit steht der Aufwand als Abgang ebenfalls im Soll.
Ein Ertrag führt dazu, dass sich das Eigenkapital erhöht und damit stellt es einen Zugang auf dem Passivkonto Eigenkapital dar. Die Zugänge der Passivkonten stehen im Haben und daher werden die Erträge auch im Haben gebucht.
Die Erfolgskonten abschliessen
Wenn es zum Abschluss der Erfolgskonten geht, dann stellen die Aufwands- und Ertragskonten Unterkonten von dem Eigenkapital dar, da sie es direkt, als Zugänge beeinflussen. Allerdings werden sie nicht direkt über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen, sondern über das Gewinn- und Verlustkonto.
Aufwand in Stichpunkten erklärt
- In der Betriebswirtschaftslehre
- Der bewertete Verbrauch von allen Waren und Dienstleistungen in einer Rechnungsperiode
- Der Aufwand kann, aber muss nicht, Kosten, Ausgaben und Auszahlungen umfassen
- Die Abgrenzung zu den Ausgaben
- Ausgaben stellen nicht automatisch Aufwendungen dar
- Nur dann wenn ein erfolgswirksamer Geschäftsvorfall vorliegt, wird eine Ausgabe zum Aufwand
- Die Abgrenzung der Kosten
- Nur im Rahmen der betrieblichen Produktion fallen Kosten an
- Ein Aufwand fällt im gesamten Unternehmen an und damit auch in den produktionsfernen Bereichen wie Vertrieb und/oder Verwaltung
- Der Zweckaufwand
- Dabei handelt es sich um denjenigen Teil der Aufwendungen, die direkt auf den betrieblichen Zweck gerichtet sind und in die betrachtete Zeitperiode fallen.
- Der Aufwand der Finanzbuchhaltung entspricht den betrieblichen Aufwendungen (Kosten) und diese werden in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst.
- Es wird zwischen Grundkosten und Anderskosten unterschieden
- Mit den Zusatzkosten bildet der Zweckaufwand die Kosten
- Der neutrale Aufwand
- Dabei handelt es sich um einen Teil des Aufwands, der über keinen Kostencharakter verfügt.
- Nicht auf den betrieblichen Zweck gerichtet
- In seiner Art und der Höhe so außergewöhnlich, dass dieser nicht als Kosten verrechnet werden kann und er fällt zeitlich in eine andere Rechnungsperiode.
- Die Arten des Neutralen Aufwands
- Der betriebsfremde Aufwand: Es besteht keinerlei Beziehung zu einer betrieblichen Leistungserstellung (der reinste Fall eines neutralen Aufwands)
- Der periodenfremde Aufwand: Hier ist der Aufwand zwar betriebsbedingt, aber fällt nicht in die Periode in der die entsprechenden Produktionsfaktoren genutzt werden.
Ein Beispiel: Die Steuernachzahlung oder Gutschriften für das vergangene Geschäftsjahr
- Der außerordentliche Aufwand: Dieser ist in seiner Art und Höhe so außergewöhnlich, dass er nicht als Kosten berücksichtigt wird. Ein Beispiel: Diebstahl oder nicht versicherte Katastrophenschäden.
- Der bewertungsbedingte Aufwand: Hierzu zählt die steuerliche Sonder-Afa.
Zusammenfassung:
- Beim Aufwand handelt es sich um eine Leistung, die erbracht wird, um einen bestimmten Nutzen zu erfüllen.
- Aufwand ist nicht dasselbe wie Ausgaben und Kosten.
- Es gibt vier Arten des Neutralen Aufwands.
- Der Gegensatz vom Aufwand wird als Ertrag bezeichnet.