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Steuerklasse 2

Steuerklasse 2

Wenn du alleinerziehend bist und in Deutschland lebst, ist die Lohnsteuerklasse 2 wahrscheinlich genau das Richtige für dich. Diese Steuerklasse ist gedacht für Alleinerziehende, die mit mindestens einem minderjährigen Kind leben. Sie bietet dir Vorteile wie den Kinderfreibetrag und einen Entlastungsbetrag, der deine Steuerlast mindert und dein Nettoeinkommen erhöht. Wir erklären dir diese Lohnsteuerklasse jetzt im Detail.

Definition: Was ist die Steuerklasse 2?

Als alleinerziehende Person, egal ob ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend, bietet dir die Steuerklasse 2 einen besonderen Vorteil. Sie hebt sich von der Steuerklasse 1 durch einen zusätzlichen Entlastungsbetrag ab, der deine Steuerbelastung verringert und somit dein Nettoeinkommen steigert.

Wer kann die Lohnsteuerklasse 2 nutzen?

Um in die Lohnsteuerklasse 2 eingruppiert zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben und entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen.
  • Du musst das Elternteil sein, das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beantragt.
  • Du darfst nicht mit anderen erwachsenen Personen außer pflegebedürftigen, die du betreust, zusammenleben. Das heißt, kein Ehepartner oder andere erwachsene Mitbewohner.

Das Finanzamt fordert eine schriftliche Bestätigung dafür, dass du diese Kriterien erfüllst, weswegen du diese Steuerklasse auch beantragen musst. Ändert sich an deiner Lebenssituation etwas, bist du in der Pflicht, dies dem Finanzamt direkt mitzuteilen.

Steuerklasse 2 beantragen: So einfach geht's

In den meisten Fällen weist dir das Finanzamt automatisch deine Steuerklasse zu. Bist du alleinerziehend, ist das anders, denn die Lohnsteuerklasse 2 musst du extra beantragen. Ein Antrag ist zum Beispiel dann notwendig, wenn du zum Beispiel ein Baby erwartest, dich trennst, scheidest oder deinen Ehepartner verlierst.

Du kannst dich auch für die Lohnsteuerklasse 1 entscheiden, verzichtest dann jedoch auf Steuervorteile und hast einen geringeren Nettolohn.

Für den Wechsel zur Lohnsteuerklasse 2 füllst du den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ aus und gibst ihn beim zuständigen Finanzamt ab. Das geht online über das Portal ELSTER. Das Finanzamt informiert dann deinen Arbeitgeber über den Wechsel und der Entlastungsbetrag wird bei deiner monatlichen Steuerlast berücksichtigt.

Gut zu wissen

Du kannst jederzeit im Jahr in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln, zum Beispiel direkt nach der Geburt deines Kindes. Du musst nicht bis zum Jahresende warten.

So nutzt du den Entlastungsbetrag

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Entlastungsbetrag zu nutzen: Entweder wird er monatlich auf dein Gehalt angerechnet oder du machst ihn jährlich in deiner Steuererklärung geltend. Für jeden deiner Kinder musst du eine eigene „Anlage Kind“ ausfüllen, um diesen zu beantragen. Und das Tolle: Du kannst den Entlastungsbetrag sogar nachträglich beantragen, falls alle Bedingungen erfüllt sind.

Entlastungsbetrag auch für volljährige Kinder

Auch wenn dein Kind schon volljährig ist, kannst du den Entlastungsbetrag weiterhin erhalten. Das gilt, solange es sich in Ausbildung oder Studium befindet und du als Alleinerziehender entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind beziehst.

Was wird in der Lohnsteuerklasse 2 abgezogen?

Zu den Abzügen in der Lohnsteuerklasse 2 zählen neben der Lohnsteuer auch verschiedene Sozialabgaben. Diese hängen von deinem Einkommen ab und umfassen Posten wie den Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Beiträge zur Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Hier die Abzüge in Steuerklasse 2 im Überblick:

Abgabe Höhe
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer für höhere Einkommen
Kirchensteuer 8-9 % für Kirchenmitglieder
Pflegeversicherung 1,7 %
Rentenversicherung 9,3 %, Einkommensgrenzen regional unterschiedlich
Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Einkommensgrenzen regional unterschiedlich
Gesetzliche Krankenversicherung 7,3 % plus ggf. Zusatzbeiträge der Krankenversicherung, bis zu einer Einkommensgrenze von 4.987,50 Euro

Bei Arbeitnehmern, die privat krankenversichert sind gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die stark von individuellen Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand beeinflusst werden.

Bei Arbeitnehmern, die privat krankenversichert sind, gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die stark von individuellen Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand beeinflusst werden.

Wichtig zu wissen: Bei der Pflege-, Renten und gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Verdienst du mehr als 2.000 Euro brutto im Monat, wird zudem Lohnsteuer fällig.

Freibeträge, die dir in der Lohnsteuerklasse 2 zustehen

In der Lohnsteuerklasse 2 profitierst du von mehreren Freibeträgen. Diese reduzieren deine Steuerlast und steigern dein Nettoeinkommen. Dazu zählen beispielsweise der Kinderfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschbetrag, Vorsorgepauschale und der Grundfreibetrag. Hier einmal der komplette Überblick:

Abgabe Höhe
Grundfreibetrag 10.908 Euro (2023) bzw. 11.604 Euro (2024)
Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
Werbungskostenpauschale 1.230 Euro
Kinderfreibetrag  3.012 Euro (2023) bzw. 3.192 Euro (2024)
Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung  1.464 Euro
Vorsorgepauschale hängt von deinem Bruttoeinkommen ab

In Steuerklasse 2 kommt zusätzlich noch der Alleinerziehendenentlastungsbetrag hinzu. Hier werden dir noch einmal 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind angerechnet.

Wichtig zu wissen ist, dass du diese Freibeträge nicht auf einen Partner mit höherem Einkommen übertragen kannst, was bei verheirateten Paaren in den Steuerklassen 3 und 5 möglich ist.

Steuerklasse 2 im Vergleich zu anderen Klassen

Die Lohnsteuerklasse 2 zeichnet sich durch den höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und zusätzliche Freibeträge aus, die sie von anderen Klassen unterscheidet. Im Vergleich zu den Klassen 1, 3, 4, 5 und 6 bietet sie besondere Vorteile, obwohl sie in einigen Bereichen höhere Abzüge hat. Für Alleinerziehende stellt sie meistens die beste Wahl dar, da sie viele finanzielle Vorteile bietet.

  • Steuerklasse 2 vs. 1: Steuerklasse 1 ist für Alleinstehende ohne Kinder, während Steuerklasse 2 speziell für Alleinerziehende vorgesehen ist. In Klasse 2 gibt es zusätzlich zum normalen Freibetrag einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der in Klasse 1 nicht gewährt wird.
  • Steuerklasse 2 vs. 3: Steuerklasse 3 ist am vorteilhaftesten für verheiratete Paare, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Im Gegensatz dazu ist Klasse 2 für Alleinerziehende, unabhängig von ihrem Familienstand, und bietet den Entlastungsbetrag, der in Klasse 3 nicht vorhanden ist.
  • Steuerklasse 2 vs. 4: Steuerklasse 4 ist für verheiratete Paare gedacht, die beide arbeiten und ähnliche Einkommen haben. Beide Klassen ermöglichen den Kinderfreibetrag. Der Unterschied liegt darin, dass Klasse 2 einen zusätzlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bietet.
  • Steuerklasse 2 vs. 5: Steuerklasse 5 ist für den geringer verdienenden Teil eines verheirateten Paares, dessen Partner in Klasse 3 ist. Klasse 2 richtet sich hingegen an Alleinerziehende und bietet neben den normalen Freibeträgen einen speziellen Entlastungsbetrag.
  • Steuerklasse 2 vs. 6: Steuerklasse 6 wird für Nebeneinkünfte verwendet, wenn jemand bereits in einer anderen Klasse eingeordnet ist. Diese Klasse hat keine Freibeträge. Steuerklasse 2 hingegen ist für Alleinerziehende mit einem Entlastungsbetrag.

Fazit

Als Alleinerziehender in Deutschland bietet dir die Steuerklasse 2 spürbare finanzielle Erleichterungen. Sie unterscheidet sich von anderen Klassen durch den zusätzlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der deine Steuerlast senkt und dein Nettoeinkommen erhöht. Um in diese Klasse zu kommen, musst du bestimmte Kriterien erfüllen und einen entsprechenden Antrag stellen. Alternativ können Alleinerziehende auch Steuerklasse 1 nutzen, die jedoch weniger Abzüge bietet.

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