Istkaufmann
Wenn du ein Handelsgewerbe betreibst, dann hast du laut dem Handelsgesetzbuch nach § 1 in den meisten Fällen den Status von einem Kaufmann, wobei hier zwischen Istkaufmann, Kannkaufmann und weiteren Arten unterschieden werden kann. Es spielt hier keine Roll, ob du das Handelsgewerbe allein betreibst oder ob es sich bei deinem Unternehmen um eine Gesellschaft handelt. Je nach dem Wesen der Handelstätigkeit und der Form ihrer Entstehung vom Status Kaufmann wird dabei zwischen verschiedenen Typen unterschieden. Ein Typ ist der Istkaufmann.
Istkaufmann Definition
Ein Istkaufmann ist laut Definition eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist entsprechend in § 1 Abs. 1 HGB gesetzlich festgelegt. Dort wird beschrieben, dass jeder Gewerbebetrieb, dessen Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist und für die Ausübung der Tätigkeit so gestaltet sein muss. Der Betreiber eines solchen Geschäftsbetriebs wird Istkaufmann genannt.
Für den Istkaufmann wird auch als Synonym die Bezeichnung Kaufmann kraft Betätigung verwendet. Der Gesetzgeber sieht in diesem Punkt auch kein Wahlrecht vor. Das Handelsrecht beschriebt in § 1 Abs. 2 HGB jedes Handelsgewerbe als einen Geschäftsbetrieb. Eine Ausnahme für den Istkaufmann gibt es nur, wenn für den Geschäftsbetrieb keine kaufmännische Weise notwendig ist.
Unterschied zwischen Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann
Wie bereits angesprochen gibt es unterschiedliche Arten von Kaufleuten. Der Unterschied zwischen dem Istkaufmann und dem Kannkaufmann ergibt sich laut HGB durch die folgenden Punkte:
- Erreichung der Umsatz- und Gewinngrenzen (Definition des Kleingewerbes)
- Wahlrecht der freiwilligen Eintragung ins Handelsregister
- Rechtsform oder Betriebsart
Folgende Szenarien sind hier möglich:
Ein weiterer Unterschied zwischen Istkaufmann und Kannkaufmann besteht bei der Auflösung deines Geschäftsbetriebs. Als Kannkaufmann löst du dein Handelsgewerbe durch eine Löschung aus dem Handelsregister auf. Bei dir als Istkaufmann wird die Löschung erst durch Löschung aus dem Register UND der Aufgabe von deinem Handelsgewerbe in Kraft.
Definition Kannkaufmann
Die Definition des Kannkaufmanns scheint zunächst etwas komplexer. Wenn du aufgrund deiner Tätigkeit ein Kaufmann bist, zählst du eigentlich automatisch zu den Istkaufleuten. Liegst du allerdings unter der Grenze von 800.000 Euro Umsatz oder unter einem Gewinn von 80.000 Euro pro Jahr, wirst du als Kleingewerbetreibender bezeichnet. Somit bist du zwar von deiner Tätigkeit her immer noch ein Kaufmann, bist aber befreit von der Pflicht der ordnungsgemäßen Buchhaltung (Buchführungspflicht) und befreit von der Pflicht eine Bilanz zu erstellen (Bilanzierungspflicht). Damit gehörst du nicht mehr in die Kategorie Istkaufmann, sondern in die Kategorie Kannkaufmann, sofern du dich dazu entschließt, dich freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Überdies zählst du auch nicht als Istkaufmann, wenn du als Land- oder Forstwirt tätig bist, also in dieser Branche einen Geschäftsbetrieb auf kaufmännische Weise führst. Du kannst dich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen und wirst damit zu einem Kannkaufmann.
Wichtig: Der Begriff Kannkaufmann ergibt sich daraus, dass du hier die Wahl hast und dich freiwillig in das Handelsregister eintragen KANNST. Nach der Eintragung bist du demnach ein Kannkaufmann obwohl du unter der gesetzlichen Umsatz und Gewinngrenze liegst oder einen Forst- und Landwirtschaftsbetrieb führst.
Definition Formkaufmann
Gleiches gilt auch für dich als Gewerbetreibenden, wenn du als Rechtsform eine Gesellschaft gewählt hast, denn auch hier gelten für dich die genannten Grenzen. In diesem Fall bist du nach § 141 AO ein Formkaufmann.
Was bedeutet Musskaufmann?
Der Begriff Musskaufmann ist gleichbedeutend mit dem Begriff Istkaufmann. Die Bezeichnung Musskaufmann wurde bis zur Reform von Handelsrechtsgesetz 1998 verwendet und wurde danach durch die Bezeichnung Istkaufmann ersetzt.
Positives und negatives Beispiel für den Istkaufmann
Um dir genau zu verdeutlichen, wann du Istkaufmann bist und wann nicht, gibt es hier zwei Beispiele aus der Praxis für dich.
Belegung der Kaufmannseigenschaft – Beweispflicht
Im Grundsatz gilt jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, als Istkaufmann. Wie aber schon beschrieben, gibt es bestimmte Ausnahmen. Doch von Seiten des Gesetzgebers sind diese Ausnahmen nicht eindeutig einer Regelung unterworfen. Deshalb gilt zunächst einmal in den meisten Fällen die Annahme einer Kaufmannseigenschaft und damit für dich auch die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass du selbst beweisen musst, dass du kein Istkaufmann bist.
Um dies zu beurteilen, gibt es verschiedene Kriterien, sowohl qualitative als auch quantitative.
- Quantitative Kriterien: der Umfang von deinem angebotenen Sortiment, die Art und Größe deiner Lagerhaltung, die Vielfalt von deinen Transaktionen
- Qualitative Kriterien: dein Umsatz, dein Betriebskapital, Anzahl deiner Betriebsstätten oder Anzahl deiner Beschäftigten
Aus diesen Kriterien heraus kommt es dann zu einer Gesamtbetrachtung, ob du Istkaufmann bist oder nicht. Wird festgestellt, dass du ein Istkaufmann bist, dann bist du auch verpflichtet, dich ins Handelsregister einzutragen. Das bedeutet aber auch für dich, dass du schon deine Tätigkeit mit der Aufnahme von deinem Handelsgewerbe als Istkaufmann beginnt. Die pflichtgemäße Eintragung hat dann nur noch eine deklaratorische Funktion.
Welche Abgrenzungen musst du beachten?
Verdienst du dein Geld mit dem Betreiben von einem Handelsgewerbe, dann bist du ein Kaufmann. So legt es § 1 HGB fest. Doch je nach Entstehungsart und Wesen vom Status als Kaufmann, gibt es noch unterschiedliche Typen zu unterscheiden.
Rechte und Pflichten als Istkaufmann
Wie für jeden anderen Kaufmann gelten auch für dich als Istkaufmann eine Reihe von Rechten, aber auch Pflichten.
- Pflicht des Firmennamens:
Du bist dazu verpflichtet, deine Geschäfte mit deinem Gewerbebetrieb unter einem Unternehmensnamen zu führen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Name nicht etwas suggeriert, was du mit deinem Unternehmen nicht leisten kannst. Von anderen Unternehmen muss sich außerdem dein Firmenname unterscheiden. - Pflichtangaben auf Geschäftsdokumenten:
Deine Geschäftsdokumente müssen mit Pflichtangaben versehen sein. Dazu gehören neben dem Namen auch die Rechtsform, der Sitz deines Unternehmens, das für dich zuständige Registergericht und die Nummer des Eintrags. Führst du dein Unternehmen als Kapitalgesellschaft, müssen auf den Dokumenten noch die führenden Mitglieder der Gesellschaft genannt werden. - Buchführungspflicht:
Für dich als Istkaufmann gilt die strenge Pflicht der Buchführung. Du bist von dieser Pflicht nur dann befreit, wenn du zwei Geschäftsjahre hintereinander weniger als 80.000 Euro Gewinn erwirtschaftest und weniger als 800.000 Euro Umsatz machst. Ist dies nicht der Fall, bist du zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanz und Inventur verpflichtet. - Prokura Recht:
Zu den wichtigsten Rechten zählt für dich als Istkaufmann die Prokura. Das bedeutet, dass du die Berechtigung hast, Vollmachten auszusprechen. Erteilst du beispielsweise einem deiner Mitarbeiter die Prokura, so kann dieser in deinem Namen wichtige Geschäfte machen. Überdies kannst du auch Handlungsvollmachten vergeben, die aber beschränkter als Prokura sind. - Unterschied zum Konsumenten:
Gegenüber dem Gesetzgeber gilt für dich als Istkaufmann aber, dass du weniger schützenswert bist, als ein unbedarfter Konsument.
Buchführung als Istkaufmann
Bist du als Unternehmer lediglich Kaufmann, brauchst du nicht zwingend einen Eintrag im Handelsregister. Voraussetzung dafür ist, dass dein Betrieb so groß ist, dass du mit einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung die Vermögenslage in deinem Betrieb nicht mehr überblicken kannst oder eine freiwillige Eintragung in das Handelsregister. Aus diesem Grund bist du als Istkaufmann zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst eine Bilanz erstellen.
Aus steuerrechtlichen Gründen bist du verpflichtet, ab einem Jahresumsatz von 800.000 Euro und/oder einem Gewinn ab 80.000 Euro eine doppelte Buchführung zu machen. Dies ist in § 141 AO unter dem Punkt Buchführungspflicht beschrieben.
Fazit
In dem Moment, in dem du einen Gewerbebetrieb betreibst, wirst du als Istkaufmann eingestuft. Doch für das Gesetz ist dies zunächst nur eine Vermutung. Du selbst liegst in der Beweispflicht und musst nachweisen, dass bestimmte Kriterien für einen Istkaufmann nicht erfüllt werden und du beispielsweise nur als Kannkaufmann einzustufen bist. Als Istkaufmann musst du bestimmte Pflichten erfüllen, zu denen unter anderen die doppelte Buchführung, die Erstellungen von Jahresabschlüssen, Bilanzen und die Inventur gehören.