Steuerrückstellungen
Neben Einnahmen prägen auch Ausgaben deinen unternehmerischen Berufsalltag. Während sich Rechnungen zeitnah begleichen lassen, gibt es auch zahlreiche Aufwendungen, deren exakte Ausgabenhöhe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt ist. Zur Vorbereitung auf deren finanzielle Last ist die Bildung von Rückstellungen zu empfehlen. Worum es sich bei Steuerrückstellungen handelt, welche Arten es gibt, und was es bei deren bilanziellen Erfassung zu beachten gilt, erfährst du hier:
Was sind Steuerrückstellungen?
Nicht immer lässt sich die Höhe bevorstehender Aufwendungen genau kalkulieren. Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bist du laut Gesetz dazu berechtigt, einen angemessenen Betrag in Form von Rückstellungen einzuplanen. Die Bildung einer klassischen Rückstellung ist zum Beispiel in folgenden Situationen sinnvoll:
- Instandhaltungsmaßnahmen im neuen Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten
- Abraumbeseitigung
- Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung
Bei den sogenannten Steuerrückstellungen handelt es sich um eine besondere Form von gewöhnlichen Rückstellungen. Genauer gesagt sind dies Rückstellungen für Steuern, die innerhalb eines Geschäftsjahres aus wirtschaftlichen Gründen entstanden sind. Deren jeweilige Höhe ist jedoch noch unbekannt. Die Bildung von Steuerrückstellungen ist für Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer möglich. Diese gehören allesamt den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten an.
Wo liegt der Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen?
Häufig werden die ähnlich klingenden Begrifflichkeiten „Rückstellung“ und „Rücklage“ synonym verwendet. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass sich diese anhand einiger Merkmale klar voneinander unterscheiden:
Wie teilst du Steuerrückstellungen auf?
Betrachtest du die Thematik der Steuerrückstellungen etwas genauer, so wird dir schnell auffallen, dass sich diese in Schuldrückstellungen und Aufwandsrückstellungen einteilen lassen:
Schuldrückstellung
Dieser Gruppe gehören alle Verpflichtungen gegenüber Dritten an. Meist sind dies hohe zu erwartende Beträge in Verbindung mit einer Gerichtsverhandlung. In diesem Fall bist du dazu berechtigt, sogenannte Prozesskostenrückstellungen zu bilden.
Aufwandsrückstellung
Bei dieser Rückstellungsform handelt es sich um Verpflichtungen gegenüber dir selbst. Dies sind finanzielle Aufwendungen, die nicht gegenüber Dritten fällig werden. Hierzu gehören unter anderem Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen sowie zahlreiche betriebliche Ausgaben, die mit großer Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft anfallen werden.
Arten von Rückstellungen
Neben Steuerrückstellungen lassen sich klassische Rückstellungen außerdem in sonstige Rückstellungen und Pensionsrückstellungen einteilen.
Sonstige Rückstellungen
Zu den sonstigen Rückstellungen gehören zum Beispiel diese Aufwendungen:
- Aufwands- und Schuldrückstellungen
- Drohverlustrückstellungen
- Kulanzrückstellungen und Garantieverpflichtungen
- Jahresabschluss- und Prüfungsrückstellungen
Pensionsrückstellungen
Als Arbeitgeber bist du zur Bildung von Pensionsrückstellungen gesetzlich verpflichtet, wenn du gegenüber deinem Arbeitgeber eine bindende und direkte Versorgungszusage ausgesprochen hast. Diese Pensionszusage muss gemäß §249 Abs. 1 HGB spätestens zum Bilanzstichtag schriftlich vorliegen.
Welche Buchungssätze gibt es für Steuerrückstellungen?
Da bei der Buchung einer Rückstellung immer Passivkonten betroffen sind, sind diese Vorgänge grundsätzlich auf der Habenseite der Bilanz einzuordnen.
In diesem Zusammenhang findet meist das Konto „Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten“ Verwendung. Da es insbesondere beim Steuer Rückstellung buchen auf den Einzelfall ankommt, lässt sich kein allgemeingültiger Buchungssatz für Steuer Rückstellungen festlegen.
Für die Bereiche Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer findest du hier mögliche Rückstellungen Beispiele, um diese Aufwendungen in der Praxis zu verbuchen:
Körperschaftssteuer
Die exakte Höhe der Körperschaftssteuer ist bei der Erstellung des Jahresabschlusses normalerweise noch nicht bekannt. Somit liegt es an dir, diese anhand kaufmännischer Gesichtspunkte realistisch einzuschätzen.
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer verhält es sich ähnlich wie bei der oben aufgeführten Körperschaftssteuer. Auch hier ist der genaue Betrag zum Jahresende meist noch unbekannt. Da die jährlichen abzuführenden Beträge in der Regel nicht identisch sind, gilt es auch hier, die Ausgabenhöhe realistisch einzuschätzen.
Zusammengefasst können die jeweiligen Buchungen wie folgt aussehen: