Für die Gründung gibt es folgende Schritte auszuführen und zu beachten.
Schritte |
Beschreibung |
Schritt 1: Stammkapital einzahlen |
Noch vor der Anmeldung beim Handelsregister musst du dein Stammkapital einzahlen. Dies ist deshalb notwendig, weil bei dieser Rechtsform nur Bargründungen möglich sind. Du musst also mindestens einen Euro auf das Gesellschaftskonto einzahlen. Denke aber dabei an die Gründungskosten, Ausstattung etc. Diese Summe solltest du ebenfalls einzahlen. |
Schritt 2: Satzungssitz |
Für die Mini GmbH ist nur ein Satzungssitz in Deutschland möglich. Damit wird die Rechtssicherheit der Gläubiger gewährleistet. Der Satzungssitz sollte von dir frühzeitig festgelegt werden, denn diese Adresse musst du beim Handelsregistereintrag angeben. |
Schritt 3: Musterprotokoll ausfertigen |
Mit dem Musterprotokoll will der Gesetzgeber dir die Gründung einer Standard Mini GmbH einfacher machen. Das bedeutet, dass maximal drei Gesellschafter an der Gründung beteiligt sein dürfen und es höchstens einen Geschäftsführer gibt. Das Musterprotokoll enthält drei Dokumente: Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Bestellung Geschäftsführer. Ideal ist das Musterprotokoll für die Mini GmbH, die nur du allein gründest. Solltet deine Gründung von einer Standardgründung abweichen, dann brauchst du einen vom Anwalt aufgesetzten Gesellschaftsvertrag. Auch bei einer Gründung mit insgesamt drei Gesellschaftern solltest du dir überlegen, ob nicht ein Vertrag besser als das Musterprotokoll ist. Spätere mögliche Streitigkeiten können so schon im Vorfeld vermieden werden. |
Schritt 4: Notar |
Es spielt keine Rolle, ob du mit Musterprotokoll oder mit Gesellschaftervertrag gründest. Der Gang zum Notar bleibt dir nicht erspart. Das gewählte Dokument musst du beglaubigen lassen. Alle Gesellschafter müssen dort erscheinen. Wichtig ist für dich zu wissen, dass die Kosten dafür je nach eingezahltem Stammkapital variieren. Je niedriger es ist, desto günstiger wird es für dich. Mit einem Stammkapital von einem Euro und einer Standardgründung musst du mit etwa 50 Euro rechnen. |
Schritt 5: Eintrag Handelsregister |
Als letzter Schritt folgt die finale Gründung. Die Mini GmbH ist erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gültig. Auch hier wird der Notar für dich tätig. Die Anmeldung erfolgt durch ihn über ein Standardformular. Dafür musst du etwa 100 Euro bezahlen. Weitere 200 Euro werden für die Veröffentlichung des Eintrags in Printmedien fällig. Innerhalb von 24 Stunden erfolgt dann die Eintragung. |
Zusammenfassung der entstehenden Kosten
- Beurkundung des Musterprotokolls durch den Notar = ca. 50 Euro
- Eintragung ins Handelsregister = ca. 100 Euro
- Weitere Kosten für mögliche IHK-Beiträge und Erlaubnisgebühren für dein Gewerbe
- optionale Veröffentlichung der Anmeldung in Printmedien = ca. 200 Euro
Besteuerung der Mini GmbH
Bei der Mini GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, wie dies auch bei der herkömmlichen GmbH der Fall ist. Also gelten hier für dich auch alle Prinzipien der Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Zudem ist sie voll zur Abgabe der Körperschaftssteuer verpflichtet. Die Satzung der Körperschaftssteuer liegt bei rund 15 Prozent. Hinzu kommt noch die Gewerbesteuer. Achte hier bitte auch auf den Gewerbesteuerfreibetrag. Insgesamt musst du mit einer Steuerlast von rund 30 % rechnen.
Achtung!
Überdies gilt für dich bei der Mini GmbH auch in Bezug auf die Buchführung, dass du eine doppelte Buchführung machen muss. Ebenso müssen von dir Bilanzen erstellt werden. Du bist dazu verpflichtet, die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung einzuhalten, wie dies in § 41 GmbHG verankert ist.
Besteuerung der Gesellschafter
Die sogenannte Abgeltungssteuer findet bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter seine Anwendung. Diese liegt derzeit bei etwa 25 Prozent, zuzüglich Soli-Zuschlag. Die am meisten bekannte Abgeltungssteuer ist die auf Kapitalerträge. Vielleicht ist dir bekannt, dass zu dieser auch die Kapitalertragssteuer gehört. Diese Regelung gilt für die Gesellschafter, die einen persönlichen Steuersatz von über 25 % haben. Liegt der Steuersatz aber darunter, dann kann der Gesellschafter seine Einnahmen in seine Steuererklärung einbeziehen. In diesem Fall findet dann die Verrechnung mit seinem persönlichen aktuell gültigen Steuersatz statt.
Wer ist Geschäftsführer bei einer Mini GmbH?
Die Bestimmung von einem Geschäftsführer erfolgt analog der Vorgehensweise bei einer normalen GmbH. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung bestimmt wird. Gründest du allein, dann kannst du dich selbst zum Geschäftsführer ernennen. Die Mini GmbH kann aber nur einen Geschäftsführer haben.
Haftung
Bei einer Mini GmbH haftet die Unternehmergesellschaft gegenüber ihren Gläubigern nur mit dem vorhandenen Vermögen der Gesellschaft. Es gelten also die gleichen Regelungen wie dies beim GmbH-Gesetz der Fall ist. Du als Gesellschafter musst also nicht mit deinem Privatvermögen haften. Doch dies ist nicht immer so und es gibt durchaus auch Ausnahmen. Nimmst du einen Kredit auf oder übernimmst eine Bürgschaft, dann bist du auch mit deinem Privatvermögen haftbar. Zusätzlich musst du mit deinem Privatvermögen in die Haftung gehen, wenn du grob gegen das GmbH-Gesetz verstößt. Und hier solltest du wirklich vorsichtig sein, denn dieses Gesetz ist sehr streng ausgelegt. Da wird nicht der kleinste Verstoß verziehen.
Zusammenfassung
Die Mini GmbH, auch als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder 1-Euro-GmbH bekannt, ist eine Unterform der klassischen GmbH, die mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Sie bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, allerdings mit der Verpflichtung, Rücklagen zu bilden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Die Gründung ist vergleichsweise einfach und kostengünstig, jedoch kann die geringe Kapitalausstattung die Kreditwürdigkeit und das Vertrauen von Geschäftspartnern beeinträchtigen. Steuerlich unterliegt die Mini GmbH denselben Regelungen wie eine GmbH, einschließlich Körperschafts- und Gewerbesteuer. Vor der Gründung sollte genau geprüft werden, ob diese Rechtsform zur geplanten Geschäftstätigkeit passt.