Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – im Rahmen der Unternehmensgründung müssen die Gründer eine Rechtsform wählen. Das kann eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein, je nach Kapitaldecke, Anzahl beteiligter Personen und Haftungsfragen. Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Personen im Mittelpunkt. Bei Kapitalgesellschaften ist vor allem das eingesetzte Kapital relevant. Es gibt verschiedene Arten von Kapitalgesellschaften, am häufigsten werden die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewählt. Die gesetzlichen Regelungen zu Kapitalgesellschaften finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), während bei Personengesellschaften Regelungen des BGB und HGB gleichermaßen Anwendung finden.
Das HGB schreibt die Regeln für die Kapitalgesellschaft vor.
Merkmale der Kapitalgesellschaft
Haftung
Kapital ist das entscheidende Merkmal der Gesellschaft. Der erwirtschaftete Gewinn steht den Eigentümern der Kapitalgesellschaft entsprechend ihrer Kapitalanteile zu. Die Eigentümer müssen nicht im Unternehmen tätig sein oder das Unternehmen leiten. Das zeigt sich vor allem bei Aktiengesellschaften, die oft über Millionen von Eigentümern verfügen. Das Ausscheiden oder der Tod von Gesellschaftern wirkt sich nicht auf das Bestehen der Kapitalgesellschaft aus, denn die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person und besteht unabhängig davon selbstständig weiter. Bei einer Kapitalgesellschaft bezieht sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, eine Haftung mit dem Privatvermögen trifft nur in Ausnahmefällen zu. Im Gegensatz zu einem OHG-Gesellschafter oder dem Komplementär einer Kommanditgesellschaft, die auch zur Haftung mit dem Privatvermögen verpflichtet sind, wird das Privatvermögen der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in der Regel nicht berührt.
Kapitaleinlage
Bei einer Kapitalgesellschaft werden Gesellschaft und Gesellschafter streng voneinander getrennt. Als juristische Person kann die Kapitalgesellschaft Geschäftsführungs- und Arbeitsverträge mit den Gesellschaftern abschließen. Das Mindestkapital richtet sich nach der Art der Kapitalgesellschaft, es muss aufgrund der Haftungsbeschränkung eingezahlt werden. Bei einer GmbH liegt das Mindeststammkapital bei 25.000 Euro, bei einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt das Mindestkapital 50.000 Euro. Bei einer GmbH muss die Einlage nicht mit Geld geleistet werden, auch Sacheinlagen in Form von Autos, Maschinen oder anderer Sachgüter sind möglich und üblich. Bei einer Unternehmergesellschaft können keine Sacheinlagen geleistet werden. Bei einer Aktiengesellschaft (AG) wird das Mindestkapital durch die Gesellschafter gezahlt, indem sie Aktien als Anteile an der Gesellschaft erwerben. Die Kapitalgesellschaft ist ein Formkaufmann. Das heißt, sie ist aufgrund ihrer Rechtsform ein Kaufmann obwohl sie keine natürlich Person ist. Die Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Für die GmbH als Kaufmann gelten neben den Gesetzen für die GmbH oder die Aktiengesellschaft die Regelungen des Handelsgesetzbuches.
Gründung der Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft entsteht, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wird. Die Haftungsbeschränkung beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Vor der Eintragung in das Handelsregister muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden und ein Geschäftsführer muss benannt werden. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. In der Zeit zwischen der notariellen Beurkundung und der Eintragung in das Handelsregister besteht eine GmbH als Vor-GmbH oder GmbH in Gründung (GmbH i.G.), eine Aktiengesellschaft besteht als Vor-AG. Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GBR). Eine GBR entsteht durch formlosen Vertrag oder konkludentes Handeln. Die Regelungen des BGB finden Anwendung.
Anforderungen an die Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften
An die Buchführung und den Jahresabschluss bestehen bei Kapitalgesellschaften hohe Anforderungen; Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Lagebericht verpflichtet. Die soll Anleger und Gesellschafter gleichermaßen davor schützen, ihr Kapital zu verlieren. Denn im Gegensatz zu kleineren Personengesellschaften haben die Teilhaber einer Kapitalgesellschaft kein Recht zu Mitwirkung im täglichen operativen Geschäft. Die ausführliche und öffentliche Berichtslegung in Form von Geschäftsberichten soll dazu dienen, die Gesellschaft und deren Geschäftsentwicklung für alle Interessengruppen transparent zu machen.
Die kleine Kapitalgesellschaft
Die kleine Kapitalgesellschaft bietet gemäß HGB Erleichterungen für die Unternehmen, die von der Größe der Gesellschaft abhängig sind. Ob es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, wird in den Paragraphen 274a, 276 und 288 des Handelsgesetzbuches geregelt. Für kleine Kapitalgesellschaften bestehen Erleichterungen beim Jahresabschluss. Sie müssen keinen Lagebericht verfassen. Das spart den kleinen Kapitalgesellschaften eine Menge Arbeit und Zeit. Hintergrund ist, dass kleine Kapitalgesellschaften auch bei schlechtem Geschäftsverlauf das Kapital nur weniger Menschen gefährden.
Arten von Kapitalgesellschaften
Bei den Kapitalgesellschaften werden mehrere Arten unterschieden:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
Bei der AG ist die Kapitalbeteiligung entscheidend, die durch Gesellschafter erbracht wird. Die Gesellschafter, die Aktien erwerben, werden als Aktionäre bezeichnet. Das Gesellschaftsrecht in Aktien wird wertpapiermäßig verbrieft. Bei großen Aktiengesellschaften gibt es oft mehrere Großaktionäre. Der Unternehmensgewinn wird bei einer AG in der Regel durch Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet. Der Börsenkurs hingegen – sofern die Anteil überhaupt öffentlich gehandelt werden – hat nichts mit dem operativen Gewinn der Aktiengesellschaft (AG) zu tun. Zwar beeinflussen die Handlungen der AG den Kurs der Aktie, dies hat aber nur spekulativen Charakter.
Die Aktiengesellschaft (AG) kann weniger kapitalistisch gestaltet sein als eine GmbH. Bei einer GmbH kann die Übertragung der Anteile erschwert werden, der Geschäftsführer ist häufig ein Gesellschafter. Unternehmensgründer sollten vor der Gründung sehr genau überlegen, welche Kapitalgesellschaft sie wählen. Hilfestellung leisten hier die IHK oder Gründer-Pools. Ein „Wechsel“ der Gesellschaftsform im Nachgang ist nur durch eine Stilllegung und komplette Neugründung der Gesellschaft möglich. Dies verursacht hohe Kosten und widerspricht dem Grundsatz der Firmenkontinuität.