Kannkaufmann
Freelancer, Gesellschaft oder einfacher Kaufmann – worin liegt eigentlich der Unterschied? Im großen Dschungel der Unternehmensformen kannst du dich schnell verirren. Hier findest du deshalb praktische Hinweise, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten dir als Gewerbetreibender zustehen.
Was ist ein Kannkaufmann?
Wenn du ein Gewerbe betreibst, dass nach dem Handelsgesetzbuch HGB kein Handelsgewerbe ist, kannst du dich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Gemäß dem § 2, Abs. 1 HGB bist du in diesem Fall ein sogenannter Kannkaufmann und gehst zum Vollkaufmann über.
Grundsätzlich gilt nach dem § 1 HGB (Handelsgesetzbuch), dass jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, auch ein Kaufmann ist. Solltest du also einen Gewerbebetrieb haben, ist die Eintragung ins Handelsregister ein absolutes Muss, außer du gehörst du folgenden Berufsgruppen:
- Kleingewerbebetrieb
- Forst- und Landwirtschaftsbetriebe
- Freiberufler
Mit der Eintragung als Kaufmann sind einige Pflichten verbunden. So musst du als Kannkaufmann eine ordnungsgemäße Buchführung erstellen. Als Richtwert für die Buchführung gelten 80.000 Euro Jahresgewinn (§ 241a HGB) oder 800.000 Euro Jahresumsatz. Des Weiteren spielen die Geschäftsstruktur, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Art der Dienstleistung eine Rolle bei der Entscheidung, ob du ein Kaufmann bist oder nicht.
Unter den Kaufmannsarten solltest du zudem folgende Definitionen bezüglich der Kaufmannseigenschaften kennen:
- Der Formkaufmann. Dies ist eine Gesellschaft, die aufgrund der entsprechenden Rechtsform als Formkaufmann eingestuft wird. Entsprechende Regelungen diesbezüglich findest du im § 6 HGB.
- Der Fiktivkaufmann. Dies ist eine Gruppe oder eine Person, die unrechtmäßig im Handelsregister eingetragen wird.
- Der Scheinkaufmann. Hierbei handelt es sich um jemanden, der keinen Kaufmannsstatus besitzt, aber wissentlich nach außen hin den Anschein eines Kaufmanns erwecken möchte.
Was ist der Unterschied zwischen Kannkaufmann und Istkaufmann?
Wie bereits erwähnt, hat der Kannkaufmann die Wahl, ob er sich ins Handelsregister eintragen lassen möchte oder nicht. Selbstständige mit Kleingewerbe, sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe können sich prinzipiell dafür oder dagegen entscheiden, solange sie nicht über einen Jahresumsatz von 800.000 Euro kommen.
Der Istkaufmann ist zur Eintragung als Kaufmann verpflichtet. Aufgrund der Art seines Gewerbes besteht von Anfang an kein Zweifel daran, dass er kaufmännische Tätigkeiten durchführt, weshalb er auch schon vor der Eintragung zur ordentlichen Buchführung verpflichtet ist.
Die folgende Grafik stellt die Unterschiede zwischen einem Ist-, Kann und Formkaufmann auch noch mal dar.
Wie musst du einen Kannkaufmann unterscheiden?
Die Eintragung ins Handelsregister ist schnell und unkompliziert innerhalb weniger Tage vollzogen. Lediglich der Name des Unternehmens und die Rechtsform müssen zusammen mit dem Unternehmensgegenstand eingetragen werden. Bei Gesellschaften, die als Kaufmann gelten, muss außerdem das Stammkapital angegeben werden. Du musst einen notariell beglaubigten Antrag beim Registergericht einreichen und natürlich die anfallenden Gebühren bezahlen.
Tipp: Beim Ausfüllen des Antrags sollte dir ein versierter Steuerberater helfen, denn nachträgliche Ausbesserungen sind kosten- und zeitintensiv.
Vor der Antragstellung solltest du zudem wissen, nach welchen Richtlinien du als Kannkaufmann eingetragen werden kannst.
Wann bist du Kannkaufmann nach § 2 HGB?
Als Kaufmann nach HGB Paragraf 2 zählst du, wenn du eigentlich ein Kleingewerbetreibender bist, der sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen kann. Voraussetzung ist, dass du einen normalen Gewerbebetrieb führst, der aber im Umfang und der Art der Tätigkeit nicht schon nach dem § 1 Abs. 2 als Ist-Kaufmann gilt. Die Löschung der Firma kannst du jederzeit mit dem Ausfüllen des Antrags in Gang setzen.
Wann bist du Kannkaufmann nach § 3 HGB?
Im § 3 HGB werden alle Land- und Forstwirte beschrieben, die sich als Kannkaufmann eintragen lassen können. Einmal eingetragen kann die Löschung der Firma ausschließlich nach den „allgemeinen Vorschriften“ (§ 3 Abs. 2 HGB) erfolgen. Solltest du die forst- und landwirtschaftliche Tätigkeit nur als Nebengewerbe betreiben, so gelten auch für dieses Nebengewerbe die im § 3 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beschriebenen Vorschriften.
Welche Rechte und Pflichten hast du als Kannkaufmann?
Wenn du überlegst, dich freiwillig als sogenannten Kannkaufmann eintragen zu lassen, solltest du deine Rechte und Pflichten kennen. Besonders die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung ist ein großes Manko für viele. Sie umfasst nicht nur eine jährliche Gewinn- und Verlustrechnung, sondern vor allem eine aufwändige Inventur und sowohl eine Eröffnungs– als auch eine Schlussbilanz. Zudem muss der Jahresabschluss ab einer gewissen Größe deines Unternehmens im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Viel Aufwand und ein hoher Kostenfaktor, denn für all das benötigst du einen guten Steuerberater/Buchhalter.
Des weiteren musst du eine Firma mit eigenem Namen führen. Hierfür kannst du deinen eigenen Namen nennen oder einen Fantasienamen wählen. Wichtig ist, dass die Firmierung deines Unternehmens nicht mit einem anderen Firmennamen übereinstimmt oder leicht verwechselt werden kann. Zudem muss der Name die Rechtsform (UG, GmbH, etc.) enthalten.
In allen Briefen, Mails, Websites, etc. die du verschickst oder veröffentlichst, musst du den korrekten Namen deiner Firma, auch den Ort des Firmensitzes, die Handelsregisternummer und das zuständige Registergericht angeben. Auch E-Mails, Faxe und Telefonnummern müssen angeben werden. Du hast dabei die Wahl, ob du diese Angaben in den Briefkopf oder die Fußzeile schreiben möchtest.
Im Gegensatz zu einem „normal“ selbständigen Unternehmer, wird dir als Kannkaufmann unterstellt, dass du entsprechende Erfahrung und Kenntnisse in Bezug auf die Wirtschaft und den Handel hast. Daraus folgt, dass du beispielsweise eine Gewährleistung beim Handelskauf nach §§ 373 ff. HGB genießt, aber gleichzeitig deutlich strenger haftest, da mündliche Bürgschaftserklärungen vollkommene Gültigkeit besitzen.
Welche Vorteile hast du als Kannkaufmann?
Nach wie vor schafft der Status als Kaufmann deutlich mehr Vertrauen. Sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden kann es ein Vorteil sein, als Firma aufzutreten. Dein Unternehmen gilt als geordnet, professionell und vor allem transparent in Bezug auf die Finanzen. Du bist offiziell anerkannt und musst bezüglich der Regelungen des HGB handeln, was deinen Kunden eine Sicherheit gibt.
Durch die stattfindende Buchhaltung mit Bilanzen, Inventur und Gewinn-Verlust-Rechnungen behältst du zudem jederzeit deine Finanzen im Überblick. So kannst du zukünftige Investitionen besser planen und dein Unternehmen schneller zum Erfolg führen.
Welche Gefahren können für dich entstehen?
Mit der Eintragung als Kannkaufmann nimmst du aus rechtlicher Sicht einige Nachteile in Kauf. So musst du schon für mündlich ausgesprochene Bürgschaftserklärungen haften. Zudem finden geltende Schutzvorschriften für Schuldversprechen keine Anwendung, da dir als Kaufmann unterstellt wird, dass du dich im Geschäftsleben mit all seinen Konsequenzen gut auskennst. Bei Geschäften zwischen dir und einem anderen Kaufmann giltst du als weniger schützenswert als du es als normaler Verbraucher wärst.
Beispiele für dich als Kannkaufmann?
Um dieses komplexe Thema „Kannkaufmann“ besser zu verstehen, findest du nachfolgend zwei anschauliche Beispiele:
- Matthias’ Blumenladen: Matthias besitzt einen kleinen Blumenladen inmitten der Innenstadt Kölns. Er beschäftigt weder Mitarbeiter noch hat er besonders viele Einnahmen. Da er als Kleingewerbetreibender gilt, bleibt ihm eine ausführliche Buchhaltungspflicht und damit viel Arbeitsaufwand und Kosten für den Steuerberater erspart. Nun möchte Matthias aber expandieren, da immer mehr seiner Kunden vom Land kommen und er ihnen den Arbeitsweg ersparen möchte. Er lässt sich für eine bessere Transparenz in das Handelsregister eintragen. Schon bevor sein Blumenladen mehr Einnahmen generiert ist er Kaufmann, was ihm die bessere Kostenplanung für seine Expansion vereinfacht.
- Der Bauer Wagner: Auf dem Bauernhof Wagner wird bereits seit Generationen Viehzucht und Ackerbau betrieben. Da die Familie Wagner zum Forst- und Landwirtschaftszweig gehört, muss sie sich bisher nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Nun hat sie einen dauerhaften Auftrag eines Lebensmittelherstellers bekommen und generiert deutlich mehr Einnahmen. Zudem sind auf dem Bauernhof Wagner mittlerweile etliche Angestellte tätig. Die Familie entscheidet sich deshalb, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.
Allerdings ist der Bauernhof Wagner, im Gegensatz zu Matthias’ Blumenladen, bereits ein großes Unternehmen, weshalb die Eintragung als Kaufmann schon beinahe zur Pflicht wird. Prinzipiell ist es immer besser, sich direkt ins Handelsregister eintragen zu lassen, um späteren bürokratischen Aufwand oder sogar rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kurz zusammengefasst: Häufig gestellte Fragen zum Thema Kannkaufmann
Was versteht man unter einem Kannkaufmann?
Ein Kannkaufmann ist ein Gewerbetreibender, der sich freiwillig ins Handelsregister als Kaufmann eintragen lässt und im Sinne des HGB handelt.
Wann ist man ein Kannkaufmann bzw. Wer ist ein Kannkaufmann?
Ein Kannkaufmann bist du, wenn du ein Kleingewerbe führst, das ins Handelsregister eingetragen werden kann. Diese Eintragung ist aber nicht obligatorisch, weshalb der Begriff des Kannkaufmanns eingesetzt wurde.
Was ist der Unterschied zwischen einem Istkaufmann und einem Kannkaufmann?
Im Gegensatz zum Kannkaufmann führt der Istkaufmann ein Unternehmen im Handelsgewerbe, das in der Art der Tätigkeit und im Umfang sowie der Größe des Unternehmens bereits vor der Eintragung einen kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieb notwendig macht.
Der Kannkaufmann kann sich aufgrund der Art seiner Tätigkeit, aber der doch eher kleineren Unternehmensstruktur freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Fazit
Mit der Eintragung ins Handelsregister genießt du einige Vorteile, wie zum Beispiel die bessere Transparenz, das Vertrauen neuer Kunden und die Möglichkeiten des vereinfachten Handels zwischen Kaufleuten. Bist du in der Forst- und Landwirtschaft oder als Kleingewerbetreibender tätig, hast du die freie Wahl, ob du dich eintragen lassen möchtest oder nicht. Damit besitzt du Kaufmannseigenschaften und bist Kannkaufmann. Ab einer gewissen Größe des Unternehmens macht es aus buchhalterischer Sicht jedoch durchaus Sinn, den Handelsregistereintrag vornehmen zu lassen.