Gesellschaftsformen
Der Begriff Gesellschaftsform beschreibt die Rechtsform, unter der ein Unternehmen von einer, zwei oder mehreren Personen gegründet bzw. geführt wird.
Bei der Wahl der Gesellschaftsform handelt es sich um eine der wichtigsten Entscheidungen bei einer Unternehmensgründung. Denn mit der Gesellschaftsform werden nicht nur die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kunden, Lieferanten und dem Staat definiert, sondern sie kann auch einen direkten Einfluss auf die Reputation haben sowie den seriösen Eindruck des Unternehmens.
Die Bedeutung der Gesellschaftsform
Wird ein Unternehmen gegründet, dann muss sich der Gründer bzw. die Gründer sich für eine Gesellschaftsform entscheiden. Der Grund für die Bedeutung der Unternehmensform ist in dem unterschiedlichen Haftungsumfang begründet.
Die einzelnen Gesellschaftsformen im Überblick
- Einzelunternehmen – Einzelkaufmann/-frau, Freiberufler
- Personengesellschaft – GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co
- OHG, Stille Gesellschaft, PartG
- Kapitalgesellschaft – AG, GmbH, UG, KGaA
- Sonstiges: Stiftung, Genossenschaft, VVaG
Streng genommen zählen nur die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften und einige sonstige Unternehmensformen wie die Genossenschaft zu den Gesellschaftsformen.
Das Einzelunternehmen als Unternehmensform
Die einfachste aller Unternehmensformen ist das Einzelunternehmen. Jeder der eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt, also eine Geschäftstätigkeit, der ist automatisch ein Einzelunternehmer. Dabei ist kein Mindestkapital nötig und auch keine notarielle Eintragung oder Beurkundung. Dadurch ist eine einfach und unkomplizierte Unternehmensgründung gegeben. Der Kritikpunkt, der hier angeführt wird, ist, dass der Unternehmer in dieser Unternehmensform vollumfänglich und persönlich mit seinem Privatvermögen haftet und dazu kommt noch eine geringe Kreditbasis.
Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaf
Bei den Gesellschaftsformen wird zwischen der Personen- und der Kapitalgesellschaft unterschieden. Beide Gesellschaftsformen werden von mehreren Personen mit dem Zweck eines gemeinsamen Unternehmensziels gegründet.
Eine Personengesellschaft bildet jedoch keine eigene juristische Person und hier bleiben die einzelnen Gesellschafter zum größten Teil die Träger von Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass sie wie auch der Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen haften.
Anders ist es bei einer Kapitalgesellschaft, denn sie gilt als eigene juristische Person. Hier stehen die nicht Gesellschafter im Vordergrund, sondern das Kapital. Grundsätzlich gilt für die Gesellschafter hier eine Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
Ein Einzelunternehmen gründen oder auf mehrere Gründer auslegen?
Die Gründung eines Einzelunternehmens sowie die Gründung einer Gesellschaft, mit mehreren Gesellschaftern hat ihre Vor- und Nachteile.
Für den Einzelgründer können beispielsweise die folgenden Vorteile angeführt werden:
- Eine große Entscheidungsfreiheit
- Hohe Flexibilität
- Ein voller Anspruch auf den Gewinn
Doch auch die Gründung im Team hat seine Vorteile:
- Eine breitere finanzielle Basis
- Höhere Arbeitskraft / Kapazität
- Ein verringertes Risiko
Wird das Unternehmen bei der Gründung auf mehrere Schultern verteilt, dann stehen bei den Personengesellschaften drei Optionen zur Auswahl:
- OHG / Offene Handelsgesellschaft
- KG / Kapitalgesellschaft
- GbR / Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Soll das Unternehmen jedoch eine Gesellschaftsform aufzeigen, bei der sich die Haftung nicht auf das Privatvermögen erstreckt, dann kommen beispielsweise folgende Optionen infrage:
- GmbH / Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- UG / Unternehmergesellschaft
Die Gesellschaftsform wählen: Neun Kriterien, die hilfreich sind
Es gibt klare Favoriten, was die Auswahl der Gesellschaftsformen angeht, doch die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt wird, sollte jeder Gründer anhand verschiedener Faktoren selbst treffen.
- Die Anzahl der Gründer: Selbstgründer oder im Team?
- Die Haftungsbeschränkung: Firmen- oder Privatvermögen?
- Das Gründungskapital: Mindestkapital ja oder nein?
- Der Firmenname: Wie soll das Unternehmen heißen?
- Gründungskosten und -dauer.
- Buchführung und Steuern für die Gesellschaftsform
- Publizitätsvorschriften nach der Gründung
- Investorensuche und Mitbestimmung
- Social Entrepeneurship oder Gemeinnützigkeit?
Die Anmeldung der Unternehmensform
Wenn es an die Anmeldung der Unternehmung, also um die Gründung des Unternehmens geht, dann ist die Liste der Ämter und Behörden lang, mit der Kontakt aufgenommen werden muss: Gewerbeamt, Finanzamt, Handelsregister, Standeskammer, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft ….Dazu gibt es auch Unterschiede bei den verschiedenen Unternehmensformen, hier sollte man sich ausführlich erkundigen, um keine Fehler zu begehen.