GbR Vertrag Muster

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Du möchtest eine GbR gründen, bist dir aber unsicher, welche Details du im GbR-Vertrag regeln solltest? Lade das kostenlose GbR-Vertrag-Muster von sevdesk herunter und erledige den wichtigsten Gründungsschritt in nur wenigen Minuten.
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen wollen. Sie ist einfach zu gründen, bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und ist mit sehr geringen Gründungskosten verbunden. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikonartikel zur GbR.
Um im Fall von Streitigkeiten unter den Gesellschaftern auf der sicheren Seite zu sein, solltest du allerdings immer einen detaillierten GbR-Vertrag abschließen. Mit unserem GbR-Vertrag-Muster zeigen wir dir, welche Aspekte du darin unbedingt regeln solltest, vom Gesellschaftszweck über die Haftung und Gesellschaftsanteile bis zur Geschäftsführung.
Ist ein schriftlicher GbR-Vertrag Pflicht?
Eine GbR wird gegründet, wenn mindestens zwei Personen einen GbR-Vertrag abschließen. Dafür gibt es aber keine Formvorschriften: Du darfst ihn auch mündlich oder per Handschlag abschließen. Da jedoch keine Details schriftlich niedergelegt sind, kommt es bei mündlichen Gesellschaftsverträgen oft zu Streitigkeiten. Deshalb empfehlen wir dir dringend, deinen GbR-Vertrag schriftlich abzuschließen.
Eine Ausnahme gibt es von der Formfreiheit: Bringt ein Gesellschafter ein Grundstück oder eine Immobilie ins Unternehmen ein, ist ein schriftlicher GbR-Vertrag erforderlich. In diesem Fall hilft dir unser GbR-Vertrag-Muster, damit du keine wichtigen Bestimmungen vergisst.
Vor- und Nachteile eines schriftlichen GbR-Vertrags
Die Nachteile eines schriftlichen GbR-Vertrags sind sehr überschaubar. Entsprechend lohnt es sich fast immer, die Schriftform einzuhalten, wie unsere Übersicht zeigt:
Ist ein GbR-Vertrag ohne Notar gültig?
Da es für den GbR-Vertrag keine Formvorschriften gibt, brauchst du für den Abschluss auch keinen Notar. Nur wenn der Vertrag die Übertragung einer Immobilie oder von GmbH-Anteilen auf die GbR beinhaltet, ist die notarielle Beurkundung notwendig. Welche Kosten dafür anfallen, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Anzahl der Gesellschafter und dem Wert der Kapitaleinlagen.
Das sollte in einem GbR-Vertrag stehen
Welche Bestimmungen sollte ein GbR-Vertrag-Muster oder Gesellschaftsvertrag beinhalten? In § 705 ff. BGB werden die Inhalte eines GbR-Vertrages vorgegeben, ebenso die Struktur und Form. Wir zeigen dir die wichtigsten Aspekte.
Gesellschaftszweck und Tätigkeitsbereich
Hauptbestandteil eines GbR-Vertrags stellt der Zweck des Zusammenschlusses dar. Alle Gesellschafter müssen dasselbe Ziel verfolgen. Die Gesellschafter gehen die Verpflichtung ein, ihre Tätigkeiten und Handlungen zum Wohle des gemeinsamen Gesellschaftszwecks zu unternehmen.
Beispiel: „Zweck der Gesellschaft ist der An- und Verkauf von Gebrauchtwagen aller Modelle und Marken auf einem gepachteten Gelände.“
Wichtig: Formuliere den Gesellschaftszweck nicht zu eng. Ansonsten müsstest du später den Gesellschaftsvertrag abändern, wenn du dein Geschäft ausweitest. Erweiterungen des Gesellschaftszwecks sind zwar im Nachgang möglich, aber umständlich. Wichtig ist, dass alle Gesellschafter die Formulierung gleichermaßen mittragen.
Einlagen der Gesellschafter und Startkapital
Vor dem Gesetz leisten alle GbR-Gesellschafter den gleichen Beitrag. Tatsächlich ist das aber selten wirklich der Fall.Während der eine ein Grundstück zur Verfügung stellt, kann der andere mit Fachwissen und Kontakten punkten oder Bargeld einbringen. Wer welche Kapitaleinlage einbringt, solltest du im GbR-Vertrag-Muster festhalten.
Gewinn- und Verlustverteilung in der GbR
Wenn nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Gewinnverteilung bei der GbR nach den Beteiligungsverhältnissen (§ 709 Abs. 3 BGB). Bei drei Gesellschaftern wird der Gewinn also in Abhängigkeit von der Höhe ihrer Kapitaleinlage aufgeteilt. Möchtest du die Gewinnverteilung abweichend regeln, musst du im GbR-Vertrag-Muster andere Bestimmungen festhalten (z. B. Gewinnverteilung entsprechend den Geschäftsanteilen). Dasselbe gilt übrigens für die Verlustverteilung. Fällt ein Verlust an, tragen die Gesellschafter diesen abhängig von ihrer Beteiligung – es sei denn, du regelst etwas anderes.
Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf und muss was?
Bei der GbR sind nach § 715 Abs. 1 BGB alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Sie dürfen also nach außen alleine handeln. Du kannst im GbR-Vertrag allerdings individuelle Einzelbefugnisse für die Geschäftsführung festlegen. Beispielsweise könntest du festlegen, dass jeder Gesellschafter bis zu einem bestimmten Betrag alleine und ohne Rücksprache entscheiden darf.
Haftungsregelungen für Gesellschafter
Die Gesellschafter der GbR haften persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch (§ 721 BGB). Für dich bedeutet das: Macht die Gesellschaft Verluste, musst du ebenso wie deine Mitgesellschafter zu gleichen Teilen dafür geradestehen. Wichtig: Kann einer der anderen Gesellschafter seinen Teil nicht ausgleichen (z. B. wegen einer Privatinsolvenz), übernehmen die verbleibenden Gesellschafter den Rest (§ 737 BGB).
Im GbR-Vertrag kannst du zur Haftung keine nennenswerten Regelungen treffen. Du darfst nämlich weder die persönliche Haftung mit deinem Privatvermögen ausschließen noch kannst du per Klausel verhindern, auch für vor deinem Eintritt in die Gesellschaft entstandene Verbindlichkeiten haften zu müssen (§ 721a BGB).
Vergütung der Gesellschafter
Eine Vergütung im Sinne eines Gehalts ist grundsätzlich bei der GbR nicht vorgesehen. Die Gesellschafter können sich zwar ein Gehalt auszahlen. Dieses gilt dann allerdings nicht als Vergütung im engeren Sinne, sondern als „Vorschuss“ auf den Anteil am Gewinn des Geschäftsjahres. Die Vergütung wird buchhalterisch wie eine Privatentnahme behandelt.
Diese Möglichkeit solltest du aber im GbR-Mustervertrag konkret festhalten – ebenso wie die maximale Höhe der Privatentnahme. Dabei behältst du am besten die Liquidität der Gesellschaft im Blick. Du kannst beispielsweise bestimmen, dass sich die Gesellschafter höchstens die Hälfte ihres jährlichen Anteils am Gewinn als Privatentnahme auszahlen lassen dürfen.
Beschlüsse und Gesellschafterversammlungen
§ 714 BGB regelt, dass Beschlüsse nur einstimmig durch alle Gesellschafter gefasst werden können. Im Mustervertrag der GbR kannst du dazu aber einige Details regeln, beispielsweise:
- Dürfen Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung nur schriftlich oder auch mündlich getroffen werden?
- Gibt es auch Fälle, in denen anstelle eines einstimmigen Beschlusses eine Mehrheit der Gesellschafter ausreichend sein soll?
- Welches Stimmrecht haben die einzelnen Gesellschafter? Sollen sie sich nach den Beteiligungsverhältnissen richten (§ 709 BGB), oder ist eine abweichende Regelung der Stimmrechte (z. B. nach Köpfen) der Gesellschafter vorgesehen?
- In welcher Form und mit welcher Frist sind die Ladungen zur Gesellschafterversammlung zu versenden? Wer übernimmt die Leitung der Gesellschafterversammlung?
Ein- und Austritt von Gesellschaftern in die GbR
Die Zusammensetzung des Gründerteams zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung ist nicht in Stein gemeißelt. Du kannst später immer noch weitere Gesellschafter aufnehmen oder es scheiden bestehende Gesellschafter aus. Im GbR-Vertrag kannst du regeln, wann Gesellschafter ausscheiden. Die gesetzlich vorgegebenen Gründe kannst du nicht ausschließen, wohl aber weitere definieren. Wenn Gesellschafter aus der GbR ausscheiden, erhalten sie eine Abfindung, die gewöhnlich ihrem Geschäftsanteil entspricht.
Aufnahme neuer Gesellschafter
Es ist jederzeit möglich, neue Gesellschafter aufzunehmen. Dies erfordert jedoch meist eine Änderung des GbR-Vertrags durch die Gesellschafterversammlung. Regle am besten bereits im Gesellschaftsvertrag, wie die Vorgehensweise dabei ist. Über die Aufnahme neuer Gesellschafter sollte die Versammlung einstimmig entscheiden. Sie beeinflusst nämlich den Anteil der anderen Gesellschafter am Unternehmen (§ 712 BGB).
Ausscheiden durch Tod eines Gesellschafters
Früher führte der Tod eines Gesellschafters automatisch zur Auflösung des Unternehmens. Dies hat sich inzwischen geändert: Durch Tod scheidet nur noch der Gesellschafter aus, die GbR wird aber nicht automatisch aufgelöst (§ 723 BGB). Das kannst du aber vertraglich abweichend regeln. Falls vertraglich geregelt wird, dass die Erben an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters treten, besteht die Gefahr, dass sich plötzlich Fremde in das Geschäft einmischen. Dies sollte daher gut bedacht werden.
Übertragung von Anteilen
Möchtest du aus dem Unternehmen ausscheiden, kannst du nicht einfach deine Anteile an jemand anderen verkaufen.Dazu brauchst du das Einverständnis der Mitgesellschafter (§ 711 BGB). Eine abweichende Regelung im GbR-Vertrag-Muster ist möglich.
Ausschluss eines Gesellschafters
Generell dürfen Gesellschafter ausgeschlossen werden, wenn diese nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich pflichtwidrig handeln. § 727 BGB sieht den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund vor. Im Gesellschaftsvertrag kannst du konkretisieren, in welchen Fällen dies möglich ist.
Kündigung und Auflösung der GbR: Das sollte geregelt sein
Deine Entscheidung für die Gründung einer GbR ist natürlich nicht für immer: Die Kündigung ist möglich. Zur Auflösung der Gesellschaft solltest du wissen:
- Ordentliche Kündigung: Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich (§ 725 BGB). Die Kündigungsfrist kannst du im GbR-Mustervertrag verlängern (z. B. auf sechs Monate).
- Außerordentliche Kündigung: Jeder Gesellschafter kann die GbR ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Unternehmens nicht zuzumuten ist (§ 731 BGB). Das ist beispielsweise möglich, wenn andere Gesellschafter ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen (z. B. Unterschlagung) oder deren Erfüllung unmöglich wird (z. B. bei einer langandauernden Erkrankung).
- Kein Ausschluss der Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung darfst du im GbR-Vertrag nicht ausschließen.
- Kündigung zur Unzeit: Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, darf die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgen. Eine unzeitige Kündigung könnte etwa inmitten eines großen, herausfordernden Projekts stattfinden, kurz vor Erreichen des Gesellschaftszwecks (z. B. Abschluss eines Bauprojekts) oder eine schädliche Absicht beinhalten.
- Auszahlungskonditionen: Lege im GbR-Vertrag fest, wie ein ausscheidender Gesellschafter im Falle einer Kündigung ausbezahlt werden kann. So kann die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens beispielsweise in mehreren Raten ausgezahlt werden. Auch die Bewertungsgrundsätze für das Auseinandersetzungsguthaben solltest du regeln.
- Zwingende Auflösungsgründe: § 729 BGB definiert mehrere Gründe, wegen denen eine GbR zwingend aufgelöst werden muss. Dazu gehören der Ablauf einer vereinbarten Zeit, das Erreichen des Gesellschaftszwecks, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Geschäftsvermögen der GbR, die Kündigung der Gesellschaft und ein Auflösungsbeschluss.
Bei der Auflösung einer GbR stellt diese die Geschäftstätigkeit nicht unbedingt sofort ein. Zunächst müssen alle Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Die noch schwebenden Geschäfte sind abzuwickeln oder zu kündigen. Erst dann ist die Auseinandersetzung möglich. Zu einem bestimmten Stichtag werden alle Vermögenswerte und Forderungen bewertet und die Gewinnanteile (oder Verlustanteile) der Gesellschafter berechnet. Das Auseinandersetzungsguthaben kann dann ausgezahlt werden.
Eine GbR endet nicht automatisch, wenn über einen Gesellschafter die Insolvenz eröffnet wird. Du kannst diese Möglichkeit aber im GbR-Vertrag vorsehen. Es gilt dann § 730 BGB. Das bedeutet: Im Falle der Insolvenz übernehmen die anderen Gesellschafter die Pflichten des Betroffenen und führen die Geschäfte zunächst fort.
Einen GbR-Vertrag rechtssicher und sinnvoll gestalten
Um deinen Gesellschaftsvertrag rechtssicher zu gestalten, solltest du dich intensiv mit den Rechtsvorschriften zur GbR auseinandersetzen. Nutze doch am besten das GbR-Vertrag-Muster von sevdesk, um dir einen ersten Überblick zu verschaffen und eine einfach strukturierte Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zu gründen.
Bei eher komplexen Strukturen, vielen Gesellschaftern oder einer Gründung mit Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen solltest du den aufgesetzten Vertrag zumindest von einem Anwalt oder Notar überprüfen lassen. Oder du lässt ihn gleich vom Profi individuell aufsetzen.
Zusammenfassung zum GbR-Vertrag-Muster
Ein Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht zwingend notwendig, um eine GbR zu gründen. Dennoch empfehlen wir dir, mithilfe unseres GbR-Vertrag-Musters einen professionellen Vertrag aufzusetzen. Darin kannst du verschiedene Bestimmungen zu wichtigen Themen, wie Anteilen der Gesellschafter, Gewinnbeteiligung oder Einzelbefugnissen, treffen. So beugst du späteren Streitigkeiten vor und bildest ein solides Fundament für die Zusammenarbeit. Mit einem Mustervertrag erledigst du diese Formalität schnell und unkompliziert.