Die Anpassungen in sevDesk zur Mehrwertsteuersenkung
Zwei Tage lang saß die Koalition hinter verschlossenen Türen, um ein Konjunkturpaket zu schnüren. Ziel war es, die deutsche Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder anzukurbeln. Ob sie dieses Ziel mit dem 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket erreichen, ist noch unklar. Klar jedoch ist, dass ein Teil des Pakets die Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli 2020 beinhaltet.
Damit wir dir weiterhin eine rechtskonforme Buchhaltungssoftware gewährleisten können, werden wir die Änderungen in sevDesk selbstverständlich berücksichtigen. Dein Aufwand als Nutzer wird dabei so gering wie möglich bleiben. Wir hinterlegen automatische Prozesse und Warnhinweise.
Sobald du einen sevDesk-Account erstellst, wählst du unter den Einstellungen einen Regelsteuersatz. Eine Änderung dieses Steuersatzes ist im Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung nicht erforderlich.
Die neuen Steuersätze sind im Zeitraum vom 01.07. – 31.12.2020 bereits voreingestellt.
Damit du falsch erfasste Belege und Rechnungen in sevDesk schnell findest, erscheint im Dashboard ein Hinweis und eine neue Infokachel.
Der Hinweis weist dich auf die generellen Änderungen der Mehrwertsteuersätze hin. Die Kachel hingegen zeigt dir Dokumente mit der falschen Mehrwertsteuer auf. So wollen wir dir helfen, Fehler in deiner UStVA zu vermeiden.
Die Steueranpassung wird natürlich bei den Rechnungen, Angeboten, Auftragsbestätigungen und Lieferscheinen berücksichtigt. Hierfür führen wir in unserem Hilfeartikel mehrere Szenarien der Rechnungserstellung auf:
In allen Fällen wirst du auf die neuen Mehrwertsteuersätze hingewiesen und hast mit sevDesk den geringsten Aufwand.
Steuersätze in vorhandenen Artikeln passt sevDesk nicht an.
Bearbeitest du einen vorhandenen Artikel, erhältst du einen Hinweis zur Mehrwertsteuersenkung.
Erstellst du eine Rechnung oder ein Angebot, berücksichtigt sevDesk den Leistungszeitraum oder das Lieferdatum und übernimmt daraufhin die neuen Steuersätze.
In unserem Hilfeartikel findest du eine ausführliche Anleitung zu den Anpassungen im Bereich Artikel.
Bei der Belegerfassung gibt es eine Änderung, die du manuell durchführen musst. Damit dich sevDesk bei einem Beleg für den betreffenden Zeitraum warnt, musst du manuell ein Lieferdatum bzw. Leistungszeitraum angeben.
Damit du in der App sevDesk GO korrekte Rechnungen schreibst, wird auch hier die Anpassung der Mehrwertsteuer berücksichtigt.
Erstellst du mit der App eine Rechnung in der App, wählst du einen Lieferzeitraum aus. Befindet sich dieser Zeitraum innerhalb der Mehrwertsteuersenkung, weist dich die App auf die Anpassung der Steuer hin.
Auch bei der Belegerfassung hast du die Möglichkeit, einen Lieferzeitraum anzugeben. Fügst du anschließend einen Betrag hinzu, erhältst du einen Hinweis zur Mehrwertsteuersenkung.
Ab dem 01. Juli 2020 wird der Beschluss der Koalition zur Mehrwertsteuersenkung in Kraft treten. Es handelt sich hierbei um eine befristete Änderung. Die Mehrwertsteuersätze werden für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Ziel des Konjunkturpakets ist, die deutsche Wirtschaft wieder anzukurbeln. Daher sollen alle Bürger, Unternehmen und Kommunen davon profitieren. Am meisten werden wahrscheinlich die Verbraucher profitieren. Aber auch die von der Corona-Kriese stark betroffene Gastronomie steht im Fokus der Regierung, denn die Umsatzsteuer für Speisen wird von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Die Umstellung der Mehrwertsteuer birgt einige Risiken für dich als Unternehmer. Es gibt viele Dinge, die du genau beachten solltest. Vor allem solltest du daran denken, dass die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer eine Pflichtangabe auf jeder Rechnung ist. Dementsprechend musst du sie auf deinen Rechnungen korrekt ausweisen.
Welche weiteren Herausforderungen auf dich zukommen, erfährst du in unserem Artikel: Mehrwertsteuersenkung 2020
Beispiel: Der Beginn des Leistungszeitraum liegt im Juli 2020, das Ende jedoch im Januar 2021.
In diesem Fall gelten 19%, da das Ende des Leistungszeitraums ausschlaggebend ist.
Die Teilrechnung vom Juni enthält 19% Mehrwertsteuer und ist ein Teil der Schlussrechnung. Der Restbetrag wird mit 16% besteuert.
In dem Beleg legst du 2 Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen an. Bei sevDesk funktioniert das über das blaue Pluszeichen „Belegposition hinzufügen“.
Hast du einen Beleg vorliegen, der fälschlicherweise die falsche Mehrwertsteuer ausweist? In diesem Fall musst du deinen Lieferanten kontaktieren und nach einer neuen Rechnung fragen. Du hast das Recht auf eine korrigierte Rechnung.
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