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Rückzahlung der Corona Soforthilfe

Rückzahlung der Corona Soforthilfe

Aktualisiert am
31
.
07
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2024

Seit einiger Zeit fordern viele Bundesländer die im Frühjahr 2020 gezahlten Corona-Soforthilfen ganz oder teilweise zurück. Manche Unternehmer haben dagegen Einspruch eingelegt oder geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Was bedeuten diese Urteile für dich als Unternehmer und wie solltest du bei einer Rückzahlungsforderung am besten vorgehen? Hier findest du alle wichtigen Infos für dich zusammengefasst.

Rückzahlung der Corona Soforthilfe

Die aktuelle Rechtsprechung

Im Frühjahr 2020 haben Bund und Länder Unternehmen und Selbstständige mit den Corona-Soforthilfen finanziell unterstützt. Betriebe, die aufgrund der Pandemie in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage mit Liquiditätsengpässen geraten sind, konnten Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro erhalten. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat in vielen Bundesländern das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe begonnen.

Dabei stellte sich heraus, dass die Liquiditätsengpässe oft geringer waren als zunächst gedacht. Viele betroffene Unternehmen und Selbstständige erhielten daher Rückzahlungsbescheide und mussten meist einen Teilbetrag der Soforthilfen zurückzahlen. Die Fristen dafür waren in der Regel relativ großzügig. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Bestimmungenen zu geltenden Fristen und Regelungen. Die länderspezifischen Informationen zu den einzelnen Bundesländern findest du hier:

Einige Unternehmer haben gegen die Rückzahlungsbescheide Einspruch eingelegt oder geklagt und teilweise vor Gericht Recht bekommen, zum Beispiel in NRW. Besonders brisant: Das Land hatte die Soforthilfen zunächst pauschal gewährt, später aber erklärt, dass die Bewilligung nur vorläufig und unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung erfolgt sei. Die Gerichte entschieden, dass es in den Bewilligungsbescheiden keinen Hinweis auf mögliche Rückzahlungen gab und Unklarheiten zu Lasten der Behörden gingen.

Kein genereller Rechtsanspruch auf Erstattung

Wichtig ist: Die Gerichte haben betont, dass nur die Unternehmer die Hilfen nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben. Ist der Schlussbescheid rechtskräftig, musste die Rückzahlung bis zum gesetzten Termin, meist Ende Juni 2023, erfolgen. In NRW mussten Unternehmer, die die Hilfe vor Einführung der Liquiditätslücke beantragt haben, diese nicht zurückzahlen – unabhängig davon, ob sie finanzielle Einbußen hatten oder nicht.

Gerichtsentscheide werden noch überprüft

Unternehmer, die mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert sind, stehen vor der Frage, ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen oder Einspruch einlegen und gegebenenfalls klagen sollen. Die bisherigen Gerichtsentscheide bieten gute Chancen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die höheren Instanzen, also die Oberverwaltungsgerichte, den aktuellen Urteilen folgen werden.

Du bist betroffen? Das solltest du jetzt beachten:

Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Deshalb sollten Unternehmer und Selbstständige Folgendes beachten:

1. Liquiditätsengpässe vermeiden

Falls du unerwartete Rückzahlungsforderungen bekommst, kann das erneut zu Liquiditätsengpässen führen, vor allem, wenn du diese Rückzahlung nicht eingeplant hattest oder aktuell wieder in einer schwierigen Lage bist, etwa wegen hoher Energiekosten oder steigender Beschaffungskosten. Viele Behörden zeigten sich jedoch großzügig und gewährten Betroffenen die Möglichkeit, sich mit den Rückzahlungen Zeit zu lassen, in Bayern sogar bis zum 31.12.2023.

In mehreren Bundesländern gab es auch die Möglichkeit, Stundungen mit Ratenzahlungen zu vereinbaren, um existenzbedrohende Engpässe zu vermeiden. Entsprechende Regelungen und Informationen findest du meist bei den Staats- oder Wirtschaftsministerien oder den Landesbanken, die die Soforthilfen bewilligt haben. FAQ-Listen sind oft eine gute erste Anlaufstelle.

2. Bescheide prüfen

Inzwischen häufen sich die Fälle, in denen Rückforderungsbescheide fehlerhaft und damit nicht rechtens sind. Prüfe diese daher genau und fechte sie gegebenenfalls an, etwa mit einem Widerspruch, der in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen muss. In einigen Bundesländern wie NRW musst du direkt klagen, weil Widersprüche nicht möglich sind.

3. Unabhängigen Rat einholen

Unternehmer, die gegen Rückzahlungsbescheide Einspruch einlegen oder klagen wollen, sollten sich vorher unabhängigen Rat einholen, am besten durch einen Anwalt, der sich gut mit dem Thema auskennt. Es gibt Kanzleien, die einen kostenlosen Online-Check zur Erstprüfung anbieten.

Schneller Handlungsbedarf ist gefragt:

Sobald der Rückzahlungsbescheid vorliegt, müssen Fristen eingehalten werden. Einspruch musst du meist innerhalb eines Monats einlegen. Zudem musst du abwägen, ob die Kosten für Anwalt, Einspruch und mögliches Gerichtsverfahren in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Viele Anwaltskanzleien bieten kostenlose Erstgespräche und -prüfungen an, damit du fundierter entscheiden kannst.

4. Dokumentations- und Rückzahlungsverpflichtungen beachten

Betroffene Unternehmen müssen Formulare ausfüllen und genau belegen, welche Einnahmen, Ausgaben und Umsatzausfälle sie in der Regel zwischen März und Mai 2020 hatten. Eine strukturierte Dokumentation über Umsatzeinbußen, Kostenentwicklung und erhaltene Finanz- sowie Soforthilfen kann als Nachweis der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Fördermaßnahmen helfen. Den Rückforderungsbescheiden liegen in der Regel eigene Formulare der jeweiligen Behörden bei, in die du die Zahlen deiner eigenen Aufschriebe übertragen musst.

5. Anfechtung der Rückzahlung

Wenn du mit einer Rückzahlungsforderung konfrontiert wirst, gibt es einige Schritte, die du unternehmen kannst, um diese anzufechten.

  • Prüfe die Bescheide genau: Es ist wichtig, dass du die Rückforderungsbescheide sorgfältig prüfst. Fehlerhafte oder unklare Bescheide können ein Grund für eine erfolgreiche Anfechtung sein.
  • Einspruch einlegen: Wenn du Fehler oder Ungenauigkeiten in deinem Rückforderungsbescheid findest, lege Einspruch ein. Dies muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides geschehen.
  • Klage einreichen: In einigen Bundesländern, wie NRW, ist ein Widerspruch nicht möglich. Hier musst du direkt Klage einreichen. Auch dies muss innerhalb eines Monats erfolgen.
  • Rechtliche Beratung suchen: Hole dir unabhängigen Rat, am besten von einem Anwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Ein Anwalt kann dir helfen, die Erfolgsaussichten deiner Anfechtung einzuschätzen und die richtigen Schritte zu unternehmen.
  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Überlege dir gut, ob die Kosten für Anwalt, Einspruch und ein mögliches Gerichtsverfahren in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Manchmal ist es besser, die Rückzahlung zu leisten und die Liquidität anderweitig zu sichern.

Was passiert mit Unternehmen und Selbstständigen, die keine Schlussabrechnung vorgelegt haben?

Unternehmer, die bisher keine Schlussabrechnung vorgelegt haben, sollten sich ebenfalls professionellen Rat einholen und prüfen, wie sie damit umgehen. Noch gibt es keine einheitliche Vorgehensweise, aber es ist geplant, diesen Kreis von Coronahilfen-Empfängern nachträglich zu überprüfen.

Einige Experten gehen davon aus, dass die Länder bzw. die beauftragten Landesbanken das allein aus Kapazitätsgründen nicht schaffen und viele Unternehmer, die die Meldungen nicht abgegeben haben, ohne Rückzahlung davonkommen. Andere Experten glauben, dass es sehr wohl möglich ist und lediglich etwas länger dauert, bis alle Prüfungen erfolgt sind. Auf die Hoffnung, dass dein Fall in Vergessenheit gerät, solltest du dich aber nicht verlassen!

Tipp: Rücklagen, Stundungen und Kredit

Falls du in jedem Fall Rückzahlungen leisten musst, versuche, Stundungen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Stundungen oder Ratenzahlungen. Vielleicht ist auch deine Hausbank bereit, einen entsprechenden Kredit zu gewähren. Bei eher kleinen Beträgen gibt es oft ein vereinfachtes Verfahren.

Fazit

Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen kann betroffene Unternehmer erneut in Liquiditätsprobleme bringen. Daher stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, Einspruch oder Klage zu erheben – vor allem, weil es mehrere Gerichtsentscheide zugunsten der Subventionsempfänger gab (auch wenn diese noch nicht rechtskräftig sind).

Aufgrund der undurchsichtigen und komplexen Rechtslage empfiehlt es sich, bei dieser Frage einen Anwalt hinzuzuziehen. Nach aktuellem Stand haben Unternehmer, die keinen Einspruch erhoben und die Rückzahlung bereits geleistet haben, keinen Anspruch auf Erstattung mehr.

Für die Rückzahlung der zu viel bezahlten Corona-Soforthilfen hatten Unternehmer meist bis Ende Juni bzw. November 2023 Zeit. Es empfiehlt sich, bis dahin eine Liquiditätsreserve anzulegen oder von Stundungen oder Teilzahlungen Gebrauch zu machen.

Quelle: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/rueckzahlung-corona-soforthilfe/

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