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GmbH auflösen – Schritt für Schritt zur korrekten Auflösung

GmbH auflösen – Schritt für Schritt zur korrekten Auflösung

Aktualisiert am
12
.
09
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2024

Wer seine GmbH auflösen möchte, der muss sich an bestimmte Vorschriften halten. Außerdem braucht es zudem die Zustimmung aller Gesellschafter einer GmbH. Du als Gesellschafter alleine kannst eine GmbH also nicht von heute auf morgen auflösen. Doch welche Gründe könnte es überhaupt geben, eine GmbH zu beenden? Und welche Regeln müssen eingehalten werden? Mit diesen Schritten klappt es unkompliziert und fehlerfrei.

GmbH auflösen – Schritt für Schritt zur korrekten Auflösung

Gründe und Alternativen zur GmbH-Auflösung

Wer seine GmbH auflösen möchte, der muss sich an die Aussagen aus § 60 ff. GmbHG halten. Dort heißt es, dass die Auflösung des Unternehmens, durch Liquidatoren stattfinden muss. Außerdem müssen alle Gläubiger befriedigt sein, ehe es zur endgültigen GmbH Auflösung kommen kann. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so wird das verbleibende Kapital an die Gesellschafter ausgeschüttet. Natürlich je nach Beteiligung und vertraglicher Vereinbarungen. Dann erst kann die GmbH auch aus dem Handelsregister ausgetragen, bzw. gelöscht werden. Wer hier korrekt vorgeht, der muss bis zur GmbH Auflösung rund 13 Monate einplanen. Der Grund: Es gilt eine einjährige Sperrfrist. Ob die Auflösung der GmbH ohne Sperrfrist möglich ist, erfährst du weiter unten im Text.

Gute Gründe, eine GmbH aufzulösen!

Es gibt viele Gründe, weswegen eine GmbH aufgelöst werden muss. In einigen Fällen ist es sogar unumgänglich, sodass die Auflösung mehr oder weniger freiwillig passiert. Es gibt jedoch auch Alternativen, die vor der endgültigen Auflösung durchgesprochen werden könnten.

  • Im Gesellschaftervertrag wurde die automatische Auflösung der GmbH per fixem Datum oder Zeitraum festgelegt. Beispielsweise durch den Tod eines Gesellschafters, welcher die sofortige Beendigung der GmbH in die Wege leitet.
  • Eine GmbH Auflösung kann auch gerichtlich angeordnet sein und auch diverse Verwaltungsbehörden können eine Beendigung erzwingen.
  • Eine GmbH kann auch dann aufgelöst werden, wenn der Gesellschaftsvertrag für ungültig oder unwirksam erklärt wird. Gemäß § 144a kann das Registergericht per Verfügung eine Auflösung erwirken.
  • Eine Beendigung der GmbH kann auch sinnvoll sein, wenn der Zweck der GmbH erfüllt wurde. Ergibt sich auch kein neuer Gesellschaftszweck, so wäre dies der korrekte Weg.
  • Gesetzliche Verbote können dazu führen, dass der GmbH die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Auch dann kann die Auflösung der GmbH erzwungen werden.
  • Die GmbH fährt Verluste ein, obwohl diese stets gewinnorientiert gehandelt hat. Aufgrund von Unwirtschaftlichkeit sollte die GmbH nicht weitergeführt werden.
  • Auch persönliche Gründe können zu diesem Schritt führen. Beispielsweise, wenn ein Gesellschafter stirbt, welcher aufgrund seiner Kompetenzen maßgeblich für den Erfolg der Firma entscheidend gewesen ist. Ebenso könnte eine persönliche Neuorientierung einen Grund darstellen.

Stellt die Insolvenz einer Firma keinen Grund dar? Doch, allerdings wird die GmbH dann nicht direkt aufgelöst, sondern zunächst nach den Bestimmungen des Insolvenzrechts abgewickelt. Hier unterscheiden sich die jeweiligen Maßnahmen, je nach Unternehmen. Wichtig ist, sich hier Unterstützung durch spezialisierte Anwälte und einem Insolvenzberater zu suchen. Achte auch unbedingt darauf, dass es nicht zu einer teuren Insolvenzverschleppung kommt.

Alternativen zur Auflösung einer GmbH

Natürlich stellt die Auflösung einer GmbH in vielen Fällen die letzte Möglichkeit dar, seine Existenz zu retten. Es ist völlig verständlich, wenn Gesellschafter alles dafür tun möchten, das Unternehmen weiter zu führen. Noch ehe man sich also Gedanken um eine Auflösung macht, kann mit verschiedenen Alternativen jongliert werden. Immerhin hängen oft auch Arbeitsplätze an der Firma, die man retten will.

Kredit und Finanzierung

Das Ende einer GmbH geht meist mit finanziellen Nöten einher. In manchen Fällen könnte eine GmbH aber auch mit einer Unternehmenssanierung gerettet werden. Hier braucht es einen Investor, wenn die Neufinanzierung durch eigene Mittel nicht möglich ist. Auch externe Finanzierungsmöglichkeiten könnten überlegt werden. So gibt es die Option eines Kredits bei der Bank, aber auch Crowdfunding könnte in Frage kommen.

Förderung und Zuschüsse

Womöglich könnten öffentliche Gelder in Frage kommen, wenn ein besonderes Interesse seitens des Staates besteht, die GmbH zu erhalten. So könnten Spenden oder Zuschüsse eine Finanzierungsmöglichkeit darstellen. Etwa in Form von Subventionen, welche nicht zurückbezahlt werden müssen. Auch Fördergelder kämen in Frage, ebenso wie staatliche Bürgschaften für einen Kredit oder so genannte Beteiligungsgesellschaften.

Umstrukturierung Geschäftsführer

Oft sind es innerbetriebliche Probleme, die dazu führen, dass man seine GmbH auflösen muss. So könnten Geschäftsführer ihren Gesellschaftern die Möglichkeit eröffnen, sich weiterzuentwickeln. Vielleicht wären neue Zielsetzungen denkbar und womöglich hilft auch der Rat eines externen Unternehmensberaters. Es könnte vielleicht auch an der Zeit sein, die GmbH an den vorgesehenen Nachfolger zu übergeben. Das können treue und langjährige Mitarbeiter sein oder ein Familienmitglied, welches sich für den Posten interessiert. Manchmal braucht es einen frischen Wind, um aus einem Loch herauszukommen.

GmbH verkaufen

Relativ vielversprechend könnte auch der Verkauf einer GmbH sein. Entweder zu einzelnen Teilen, oder aber im Ganzen. Dadurch lässt sich mitunter ein Verkaufsgewinn erzielen, wodurch eine neue Grundlage geschaffen wird. Der Verkauf kann jederzeit unter den Gesellschaftern beschlossen werden, egal in welcher wirtschaftlichen Lage sich die Firma derzeit befindet.

Schritt für Schritt GmbH auflösen – so funktioniert es in der Praxis

Sollten vorgeschlagene Alternativen nicht in Frage kommen und eine GmbH Auflösung unabdingbar, so müssen folgende Schritte eingehalten werden. Schritt für Schritt zur unkomplizierten GmbH Auflösung oder unsere Liquidation GmbH Checkliste:

Gesellschafterbeschluss – GmbH Auflösungsbeschluss

Allem voran steht natürlich der Beschluss selbst, die GmbH aufzulösen. Gemäß § 60 GmbHG, müssen „alle“ Gesellschafter mit dem Beschluss konform sein. Wichtig ist allerdings, dass aus dem Beschluss hervorgeht, zu welchem konkreten Zeitpunkt die Auflösung stattfinden soll. Auch muss die Abberufung des Geschäftsführers enthalten sein, ebenso die Berufung eines Liquidators und dessen Vergütung. Der Beschluss benötigt eine so genannte Dreiviertelmehrheit, also die Einigkeit von zwei Dritteln aller Gesellschafter. Dies könnte allerdings auch anders im Vertrag geregelt worden sein, sodass diese Regelungen natürlich gelten. Im Anschluss wird der Beschluss von einem Notar beglaubigt und dem Registergericht eingereicht. Und was bedeutet es nun, wenn die GmbH in Liquidation ist?

Liquidatoren bestellen

Zusammen mit dem GmbH Auflösungsbeschluss werden sogenannte Liquidatoren benannt. Diese müssen die Auflösung nach Recht und Ordnung durchführen und sind für alles in diesem Zusammenhang zuständig. Als Liquidator kann natürlich auch eine externe Person beauftragt werden. Auch ist es möglich, einen Gesellschafter mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Oft sind es allerdings ehemalige Geschäftsführer, die sich um die Auflösung kümmern. Die benannten Personen werden dem Handelsregister gemeldet. Diesem gegenüber müssen die Liquidatoren versichern, dass gegen ihre Bestellung keine strafrechtlichen oder gewerbe- und berufsrechtlichen Gründe sprechen. Auch hier müssen sich die Gesellschafter einig darüber werden, wer als Liquidator bestellt wird. Je nach Größe der GmbH wird diese Aufgabe von einer Person oder mehreren Liquidatoren übernommen.

Erstellung eines Gläubigeraufrufes

Die Auflösung der GmbH ist nun im Handelsregister eingetragen. Jetzt befindet sich das Unternehmen offiziell in Auflösung. In diesem Zusammenhang wird auch der Unternehmensname durch den Zusatz i.L ergänzt. “i.L” steht in diesem Fall für “in Liquidation”, also “Firma in Liquidation”. Es folgt ein einmaliger Aufruf im Bundesanzeiger an die Gläubiger. Dort werden diese dazu aufgerufen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Jetzt beginnt das 12-monatige Sperrjahr. In diesem Zeitraum können die Gläubiger ihre Ansprüche stellen. Während dieser Zeit kommt es aus diesem Grund auch nicht zu einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter.

Liquidatoren wickeln die GmbH ab

Nach dem Gläubigeraufruf folgt die GmbH Auflösung durch die Liquidatoren. Eine Auflösung der GmbH ohne Liquidatoren ist also nicht möglich. Sie müssen gewisse Pflichten eingehen, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Alle laufenden Geschäfte gehören abgewickelt und Verbindlichkeiten müssen beglichen werden, sofern möglich. Auch alle offenen Forderungen gehören eingezogen und die Vermögenswerte müssen umgesetzt werden. Beispielsweise folgt die Liquidation der Firmenfahrzeuge oder bestimmte Betriebsmittel. Die Liquidatoren sollten vorab alle Geschäftsunterlagen auf offene Forderungen und Verbindlichkeiten prüfen. Im Anschluss werden daraus die Gläubiger befriedigt. Der geschuldete Betrag wird dann entweder hinterlegt oder eine Sicherheit dafür geleistet. Gläubiger, die sich während der Sperrfrist nicht melden, verlieren ihren Anspruch dem Unternehmen gegenüber.

Werden die Verbindlichkeiten nicht beglichen, so muss unverzüglich ein Antrag auf Insolvenz folgen. Die bestellten Liquidatoren haften bei Verstößen mit ihrem Privatvermögen während der Auflösung. Auch dann, wenn die GmbH bereits aufgelöst wurde.

Rechnungslegung und Bilanzierung

Das Finanzamt bestimmt während der Liquidation einer GmbH eine neue Besteuerungsgrundlage. Die Pflicht der Rechnungslegung und Buchführung bleibt jedoch bestehen. Es muss also trotzdem ein Jahresabschluss inklusive Lagebericht und Abschlussprüfung erstellt werden. Auch gilt es nun, weitere Bilanzen im Zusammenhang der GmbH Auflösung zu erstellen.

  • Gewinnermittlungsschlussbilanz
  • Liquidationseröffnungsbilanz
  • Liquidationsschlussbilanz
  • Liquidationsschlussrechnung

Ab Tag der Auflösung, müssen die Liquidatoren eine Liquidationseröffnungsbilanz binnen der ersten drei Monate erstellen. Dies geschieht nach den Vorschriften eines Jahresabschlusses. Zusätzlich folgt ein Lagebericht der Gesellschaft für den Bundesanzeiger und das Handelsregister. Die Liquidationsschlussbilanz wird am Ende der Abwicklung erstellt. Sie wird ergänzt durch die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch wird auf dessen Grundlage das Gesellschaftsvermögen verteilt. Die Liquidationsschlussrechnung ist eine interne Angelegenheit und stellt einen formlosen Bericht in einfacher Ausführung dar. Sind alle Gesellschafter damit einverstanden, so werden die Liquidatoren entlastet.

Mitarbeiter entlassen

Die Kündigung der Mitarbeiter erfolgt ebenfalls durch die Liquidatoren. Aber: Sie geht nicht gleichzeitig mit dem Auflösungsbeschluss der GmbH einher. Auch begründet die Auflösung nicht die Kündigung. Und auch die Kündigungsfrist darf nicht verkürzt werden, nur weil sich die GmbH in Liquidation befindet. Ebenso muss sich die GmbH an weitere Vorschriften halten, was sie Mitarbeiterentlassungen betrifft:

  • Bei einer Mitarbeiteranzahl von weniger als 10 Mitarbeitern, dürfen diese ohne Angabe von Gründen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, gekündigt werden.
  • Ab 10 Mitarbeitern genießen diese einen gewissen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur unter Angabe eines triftigen Grundes gekündigt werden. Die GmbH Auflösung stellt einen solchen betriebsbedingten Grund dar.
  • Ab einer Mitarbeiteranzahl von 20, bedarf es einer Massenentlassungsanzeige. Bei Menschen mit Behinderung, Frauen die sich in einer Schwangerschaft befinden oder Personen, die im Betriebsrat tätig sind, gilt ein Sonderkündigungsschutz. Um hier zu kündigen, braucht es die Zustimmung von Behörden. Diese erhalten die Liquidatoren beispielsweise von der Agentur für Arbeit oder vom Integrationsamt. Wird diese Zustimmung nicht erteilt, so könnte man sich mit diesen Mitarbeitern über einen Aufhebungsvertrag einigen. Manchmal wird dies auch vor Gericht entschieden.

Gewährleistungsansprüche

Gläubiger mit Gewährleistungsansprüchen gegenüber der GmbH, erhalten keine Sicherheit. Ihr Anspruch verfällt zusammen mit der Auflösung. Liquidatoren können allerdings mit Gewährleistungsforderungen zu tun bekommen. Dann sind Sicherheiten zu leisten oder in Form eines Geldbetrages zu hinterlegen. Dies könnte auf Erfahrungswerten oder sonstigen haltbaren Erkenntnissen basieren.

Sperrjahr umgehen – Auflösung GmbH ohne Sperrfrist?

Haftungs- und Betriebskosten bleiben während der Auflösung unverändert. Auch sonstige Pflichten wie die Buchhaltung oder Steuererklärung bleiben bestehen. Selbst die Beitragszahlungen an die IHK müssen geleistet werden. Unter bestimmten Anforderungen kann das 13-monatige Sperrjahr aber auch umgangen werden. Dies ist dann der Fall, wenn

  • alle laufenden Geschäfte bereits abgewickelt worden sind und weder Vermögen, noch Verbindlichkeiten bestehen. –
  • keine laufenden Gerichtsprozesse stattfinden
  • die Gläubigerbefriedigung abgeschlossen wurde.

Dann kann der Liquidator nach dem Gesellschafterbeschluss, die Auflösung und Löschung der GmbH im Handelsregister beantragen. Jetzt will ich meine GmbH auflösen, aber was passiert mit dem Stammkapital?

Vermögen ausschütten

Nach der GmbH Auflösung können noch vorhandene Vermögenswerte oder Kapitalwerte an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Vorausgesetzt, die Sperrfrist ist überstanden oder konnte rechtswirksam frühzeitig beendet werden. Die Ausschüttung erfolgt je nach Anteilsverteilung der einzelnen Gesellschafter. Die Versteuerung der Ausschüttungen wird allerdings etwas anders gehandhabt. So kann entweder eine einmalige Abgeltungssteuer von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen, oder aber eine Versteuerung nach Teileinkünfteverfahren passieren. Letzteres bedeutet, dass 40 Prozent der Ausschüttung steuerfrei sind und nur die restlichen 60 Prozent nach persönlichem Steuersatz versteuert werden.

Steuerfrei hingegen sind die anfänglich eingebrachten Einlagen. Sie werden ohne Besteuerung zurückbezahlt!

Kosten der GmbH Auflösung

Wer seine GmbH auflösen muss, der muss ebenso mit anfallenden Kosten rechnen. Beispielsweise kommt es auf die Anzahl der Gläubiger an, wenn es um den Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger geht. So fallen je Veröffentlichung 50 Euro an. Gleiches gilt auch für die Veröffentlichung der Bilanzen. Weiterhin wollen auch die Liquidatoren vergütet werden. Die Kosten hierfür werden entweder durch den Insolvenzverwalter bestimmt, oder aber durch die Gesellschafter, falls sich diese einigen können.

Wird ein Steuerberater notwendig, so kostet auch sein Zutun Geld. Dieser orientiert sich an der Vergütungsordnung für Steuerberater. Wer hier richtig verhandelt, der könnte auch eine Pauschalgebühr für die Leistungen des Beraters aushandeln. Der Gesellschafterbeschluss muss durch einen Notar beglaubigt werden. Auch er wird Gebühren für seine Leistungen verlangen. So variieren diese natürlich, je nachdem, ob der Notar den Antrag selbst verfasst, oder er nur für die Beglaubigung eingesetzt wird.

GmbH auflösen und aus dem Handelsregister löschen lassen

Wurde das Vermögen aus der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, so ist die letzte Handlung der GmbH Auflösung vollbracht. Um die GmbH nun vollständig aufzulösen, muss diese nur noch aus dem Handelsregister gelöscht werden. Auch diese Löschung muss von einem Notar beglaubigt, bzw. beurkundet sein. Die Einreichung beim zuständigen Registergericht ist dafür kostenfrei. Die GmbH Liquidation ist somit beinahe abgeschlossen.

Verwahrungspflicht einhalten

Nach der Auflösung der GmbH müssen sämtliche Bücher und Schriften ordnungsgemäß für weitere 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies geschieht durch einen ehemaligen Gesellschafter, es kann jedoch auch ein Externer dafür beauftragt sein. Die Verwahrungspflicht gilt natürlich auch für alle elektronischen Daten. Dazu gehören alle Protokolle, sämtliche Unterlagen über die Liquidation und alle Inventare und Bilanzen. Auch sämtliche Handelsbücher und Handelsbriefe gehören dazu. Ebenso alle Korrespondenzen, Bescheide oder Urteile seitens Behörden. Ist die Aufbewahrungspflicht bei Dokumenten bereits bei Auflösung der GmbH verstrichen, so müssen diese nicht weiter aufbewahrt werden.

Tipp!

Mit der einfachen Buchhaltungssoftware von sevDesk, lassen sich sämtliche Dokumente sortieren und einfach abspeichern und abrufen. Gleiches gilt auch für die Erstellung der jeweiligen Bilanzen und Jahresabschlüsse.

Beantragung der Nachtragsliquidation

Eine Nachtragsliquidation kann dann erfolgen, wenn nach der Löschung herauskommt, dass weiterhin Forderungen gegen die GmbH bestehen. Gesellschafter, Erben der GmbH oder etwaige Gläubiger, können hierfür einen Antrag vor dem zuständigen Amtsgericht stellen. Darin muss der Grund für die Notwendigkeit der Nachtragsliquidation stehen. Das Registergericht bestellt im Anschluss die Nachtragsliquidatoren und fordert die Erfüllung der nötigen Maßnahmen. Können die Kosten dann nicht durch das Gesellschaftsvermögen gedeckt werden, so muss der Antragsteller für diese aufkommen.

Kann man eine GmbH Liquidation rückgängig machen?

Fakt ist, besitzt die GmbH kein Vermögen mehr und wurden alle Schulden beglichen, so wird die GmbH aus dem Handelsregister ausgetragen. Sie existiert dann nicht mehr. Aber: Solange die Liquidation noch nicht abgeschlossen wurde, kann die GmbH Liquidation rückgängig gemacht werden. Hierfür benötigt es einen Fortsetzungsbeschluss. Dieser muss einstimmig erfasst werden, wobei auch ein Mehrheitsbeschluss ausreichend wäre.

Fazit

Wer eine GmbH auflösen will, der muss sich an gesetzliche Regelungen halten und sämtliche vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllen. Allem voran steht der Gesellschafterbeschluss über die Auflösung selbst. Im weiteren Verlauf kümmern sich die ernannten Liquidatoren darum, die Geschäftsbeziehungen aufzuräumen, offene Forderungen zu begleichen und sämtliche Vermögenswerte in Geld umzuwandeln. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann es zur Ausschüttung des Vermögens an die Gesellschafter kommen. Sind all diese Schritte erledigt, so kann die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht werden. Spezialisierte Anwälte können bei der Abwicklung all dieser Aufgaben helfen. Mitunter wird auch ein Insolvenzberater notwendig.

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