Externe Inhalte
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutzerklärung von YouTube.
Pfeil nach rechts.
...
Pfeil nach rechts.
Folgen von Corona – Tipps & Unterstützung für Selbstständige – KMUs

Folgen von Corona – Tipps & Unterstützung für Selbstständige – KMUs

Aktualisiert am
04
.
07
.
2024

Das Coronavirus ist in aller Munde und stellt eine große Gefahr und Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Nicht nur die Gesundheit der Menschen ist stark bedroht. Der Virus stellt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Selbstständige eine ernsthafte Gefahr für deren Existenz dar . Führende Politiker wie der französische Präsident Macron haben schon markige Aussagen wie „wir befinden uns im Krieg“ getroffen. Dies mag zwar sehr erschreckend klingen, ist im Kern der Aussage aber durchaus ernst zu nehmen.

Wir möchten dir in diesem Artikel aufzeigen, wie die Folgen dieser Pandemie aussehen könnten und was du tun kannst, um deine Existenz zu sichern.

Folgen von Corona – Tipps & Unterstützung für Selbstständige – KMUs

Das Wichtigste haben wir auch in einem Video für dich zusammengefasst:

Aktuelle Infos zum Coronavirus

Fast stündlich gibt es neue Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Pandemie . Wir alle sollten, auch wenn es leicht gesagt ist, nicht in Panik verfallen, sondern einen kühlen Kopf bewahren. Das schließt aber nicht aus, sich ständig zu informieren und auf dem laufenden Stand zu bleiben. Dazu nachfolgend einige Links, wo du zum aktuellen Stand informiert wirst:

Welche Folgen hat das Coronavirus für KMU und Selbstständige?

Das Coronavirus hat weitreichende Folgen für unsere Wirtschaft . Nicht nur die Politik ist aus diesem Grund gefragt, die Infektionskette zu unterbrechen, um eine drohende Rezession zu verhindern. Doch welche Folgen genau hat die Pandemie für Selbstständige und KMUs?

Umsatzeinbußen für Unternehmen

Bereits jetzt gibt es einige Branchen, die extrem stark von Umsatzeinbußen betroffen sind. Sehr oft ist dies Lieferketten geschuldet, die entweder beeinträchtigt oder gar unterbrochen sind. Branchen wie Hotellerie und Gastgewerbe, aber auch Messebau und Reisebranche sind bereits erheblich von diesen Umsatzeinbußen betroffen. Täglich werden es mehr und je länger und mehr sich die Lage zuspitzt, umso höher werden die Umsatzeinbußen und die Zahl der betroffenen Unternehmen.

Betriebsversicherungen greifen beim Coronavirus nicht

Zu Betriebseinbußen kommt es immer, wenn Mitarbeiter ausfallen. Doch leider werden diese Einbußen nicht durch eine Betriebsversicherung aufgefangen . Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Sachschaden vorliegt. Dies ist in folgenden Fällen gegeben:

     
  • Diebstahl oder Einbruch
  •  
  • Sturm, Hagel und andere Wetterphänomene
  •  
  • Feuer
  •  
  • Schäden durch Wasser

In der Regel aber werden Krankheiten oder Pandemien von Betriebsversicherungen nicht abgedeckt. Es gibt aber durchaus mögliche Ausnahmen. Dazu muss aber der Anbieter einer Betriebsversicherung sich auf den § 6 des Infektionsgesetzes berufen. Es geht hier um einen Katalog, in den meldepflichtige Krankheitserreger aufgenommen werden. Vor kurzem wurde auch das Coronavirus in diesen Katalog aufgenommen. Ist dies in der Police eines Unternehmers enthalten, dann springt auch die Versicherung ein. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn ohne den Inhaber der Betrieb nicht weiterlaufen kann.

Gefahren für den Unternehmer durch Lieferausfälle

KMUs und Selbstständige sind auch von Lieferausfällen durch das Coronavirus in ihrer Existenz bedroht. Nicht jeder hat bis zur Decke gefüllte Lager und kann ohne Einschränkung weiter produzieren. Doch was geschieht, wenn ein Unternehmer nicht an seine Kunden liefern kann oder nicht im vereinbarten Rahmen? Nur wenige Unternehmen haben in ihren Lieferverträgen entsprechende Klauseln stehen, in denen Fälle wie die jetzige Krise auch entsprechend abgesichert sind. Durch Lieferausfälle können so dem Unternehmen hohe Vertragsstrafen drohen, die seine Existenz massiv bedrohen.

Was bedeuten Jobabsagen und Stornierung für das Unternehmen?

Vielen Betrieben macht neben dem Coronavirus schon seit einiger Zeit der Mangel an Fachkräften zu schaffen. Diese Situation führt jetzt nochmals zu einer Verschärfung durch Jobabsagen durch Bewerber . Daraus wiederum kann es für dich als Unternehmer zu Stornierungen von Aufträgen kommen. Bedingt durch fehlendes Personal und durch unterbrochene Lieferketten. Die Folge sind in diesem Fall ebenfalls massive Umsatzeinbußen.

Wie lange dauert die Gefahr durch das Coronavirus noch an?

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich beim besten Willen nicht abschätzen, wie lange dieser Zustand noch andauert und welche weiteren Schwierigkeiten auf KMUs und Selbstständige zukommen. Betrachtet man die Situation in China, dem Ursprungsland von diesem Virus, muss mit einigen schwierigen Wochen gerechnet werden. So langsam beginnt dort die Wirtschaft vor allem in den besonders stark betroffenen Regionen wieder anzulaufen. Es ist also kaum möglich, für unsere Region eine Vorhersage zu treffen.

Wichtig!

Deshalb ist es umso wichtiger, den Kopf jetzt nicht in den Sand zu stecken und aufzugeben. Die derzeitige Lage ist zwar bedrohlich, bedeutet aber nicht, dass dies auch zwingend im Ende von Existenzen resultiert. Wichtig ist jetzt, dass Handlungsempfehlungen beachtet werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern?

Als Arbeitgeber hast du auch gegenüber deinen Mitarbeitern eine gewisse Fürsorgepflicht und musst diese auch gegenüber einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Dazu können schon ein paar recht einfache Maßnahmen ihren Teil dazu beitragen.

Ausbau der Hygienemaßnahmen

Verstärkte Hygienemaßnahmen im Betrieb können einfach umgesetzt werden und sind sehr effektiv. Deshalb ist es wichtig, die Mitarbeiter dahingehend zu sensibilisieren.

     
  • Regelmäßiges Händewaschen und
  •  
  • auf die Begrüßung durch Handschlag verzichten

sollten in der derzeitigen Situation selbstverständlich sein. Arbeitgeber sollten aber auch ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Dies kann in Form von Spendern auf Schreibtischen und die Verteilung von Desinfektionstüchern geschehen. Wichtig ist auch, dass auf eine ausreichende Desinfizierung von bestimmten Gegenständen und Arbeitsgeräten geachtet wird.

Wichtig:

Tastaturen, Telefone, Computermäuse etc. sind genauso oft zu reinigen, wie Türklinken und andere Geräte in einem Büro. Toiletten sollten ebenfalls nicht vergessen werden. Diese Präventiv- und Vorsichtsmaßnahmen stellen einen wichtigen Teil der Pflichten eines Arbeitgebers dar, um seine Mitarbeiter so gut es geht zu schützen.

Vereinfachte Krankschreibung akzeptieren

Zwischen der KBV, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden, dass die Möglichkeit einer vereinfachten Krankschreibung besteht. Diese vereinfachte Krankschreibung gilt für den Mitarbeiter für einen Zeitraum von sieben Tagen . Diese Vereinbarung sieht vor, dass ein Mitarbeiter mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege einfach seinen Arzt anruft, diesem von seinen Symptomen unterrichtet und dafür eine Krankschreibung bekommt. Er muss dafür nicht extra in der Arztpraxis vorstellig werden. Diese Krankschreibung solltest du als vorbildlicher Arbeitgeber ohne Murren akzeptieren.

Lohnfortzahlung für Mitarbeiter muss gewährt werden

Erkrankt einer deiner Mitarbeiter an dem Coronavirus oder es besteht ein Infektionsverdacht, so wird bei ihm durch die Gesundheitsbehörde ein Tätigkeitsverbot gehängt. Es besteht überdies die Möglichkeit, dass gegen ihn eine Quarantäne verhängt wird. Nach dem Infektionsschutzgesetz § 56 Abs. 5 hat der Betroffene ein Recht auf eine Entschädigungszahlung . Diese ist gleichgestellt mit der Dauer und der Höhe der normal gültigen gesetzlich geregelten Entgeltfortzahlung im Fall einer Krankheit. Zunächst bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese über 6 Wochen an den erkrankten Mitarbeiter zu zahlen. Auf Antrag bekommst du die Lohnfortzahlung aber von der zuständigen Behörde wieder zurückerstattet . Dies ist ebenfalls in § 56 Abs. 5 IfSG geregelt.

Was passiert bei einer Kita- oder Schulschließung?

Als Maßnahme die Corona-Pandemie einzugrenzen, wurden nun Schulen, Universitäten und Kitas geschlossen. Für die Eltern unter den Arbeitnehmern eine Herausforderung, denn die Kinder müssen nun betreut werden. Bei einer Schließung dieser Einrichtungen aufgrund einer behördlichen Anordnung muss nach gültiger Rechtsprechung von dir als Arbeitgeber der Lohn für fünf Tage bezahlt werden. Dies gilt aber nur für den Fall, dass keine anderweitige Betreuung der Kinder, beispielsweise durch andere Familienangehörige möglich ist.

Bei einer Erkrankung der Kinder selbst besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch dich als Arbeitgeber. In der Regel springt hier die Krankenkasse durch die Zahlung von Kinderkrankengeld ein. Dieses Kinderkrankengeld beträgt allerdings nur 70 Prozent vom Bruttogehalt und allerhöchstens 90 Prozent vom Nettogehalt des Arbeitnehmers.

Welche Handlungsempfehlung gelten bei der Erkrankung von einem Mitarbeiter?

Das Coronavirus gilt als Erkrankung mit einer hohen Ausbreitungsgefahr . Erkrankt ein Mitarbeiter daran, gelten für den Arbeitgeber folgende Handlungsempfehlungen:

     
  • Im ersten Schritt muss die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden und der betroffene Mitarbeiter muss von den anderen Arbeitnehmern getrennt werden. Der Mitarbeiter ist bezahlt freizustellen.
  •  
  • Im nächsten Schritt ist festzustellen, welche anderen Arbeitnehmer einen direkten Kontakt zum Betroffenen hatten und sind ebenfalls zur Durchführung eines Testes auf das Virus zu befreien.
  •  
  • Weiter musst du als Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der anderen Mitarbeiter treffen. Dies kann durch Schließung des Betriebs oder eine bezahlte Freistellung aller Mitarbeiter erfolgen.
Achtung:

Besonders wichtig sind diese Maßnahmen in Unternehmen, bei denen ein hoher Besucherverkehr herrscht und die Gefahr einer Ansteckung besonders hoch ist. Es ist dabei zu beachten, dass hier eine Lohnfortzahlung auch für arbeitsfähige und arbeitsbereite Mitarbeiter besteht. Es kann vom Mitarbeiter nicht verlangt werden, dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgearbeitet wird.

Wie sehen Selbständige die derzeitige Situation?

In einer Umfrage von Jimdo wurden Selbständige befragt, wie sie die derzeitige Lage einschätzen. Dabei ist klar ersichtlich, dass die Gefahr einer Existenzbedrohung in den letzten Tagen rasant von 48 Prozent auf 65 Prozent angestiegen ist. Mehr als 80 Prozent der Befragten unter den KMUs und Selbstständigen erwarten einen deutlichen Rückgang bei ihren Aufträgen.

jimdo umfrage corona krise selbstständige befürchten existenzverlust
  Umfrageergebnisse Jimdo : Folgen der Corona Krise für Selbstständige
Tipp:

Hier kannst du von Jimdo alle Umfrageergebnisse zur Coronakrise als PDF-Dokument herunterladen.

Die entstehenden Umsatzeinbußen innerhalb des nächsten Monats werden dabei die realen Einbußen der letzten vier Wochen ganz stark überschreiten. Damit verschärft sich die Lage bei diesen Betroffenen erheblich. Betroffen von diesen Einbußen sind nahezu alle Branchen, insbesondere vor allem Bereiche wie Gastronomie über die Reisebranche bis hin zu Branchen im Bereich Coaching und Consulting.

Wichtige Unterstützungen und Handlungsempfehlungen in der Übersicht

Für dich als Unternehmer steigen natürlich bei einer Betriebsschließung und den bestehenden Lohnfortzahlungen die Belastungen sehr stark an. Diese Situation verschärft sich durch die bestehende Unsicherheit über die Dauer des Zustandes noch weiter. Doch es bedeutet noch lange nicht zwingend, dass ein Betrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Neben der staatlichen Unterstützung, gibt es außerdem, je nach Beschaffenheit und Struktur eines Unternehmens, durchaus weitere Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken.

Hier ist eine Übersicht aller Unterstützungen und möglichen Maßnahmen :

Staatliche Unterstützungen

Die Bundesregierung hat ein 156 Milliarden Euro schweres Hilfsprogramm auf den Weg gebracht (Stand 23.03.2020), um hier nicht nur große Unternehmen, sondern auch KMU und Selbstständige zu unterstützen und diesen zu helfen. Das Hilfsprogramm sieht eine Vielzahl von staatlichen Hilfen vor.

1. Kurzarbeit wird erleichtert

In der Regel gilt bei Kurzarbeit, dass ein Drittel der Mitarbeiter ohne Beschäftigung sein muss. Im Fall vom Coronavirus wird nun die Beantragung von Kurzarbeit deutlich erleichtert. Du als Unternehmer kannst direkt über ein Formular bei der Arbeitsagentur die Kurzarbeit beantragen, wenn es für 10 Prozent der Beschäftigten nicht mehr ausreichend Arbeit gibt. Den staatlichen Zuschuss gibt es dann bei Erfüllung dieser Voraussetzung. Überdies gilt die vereinfachte Kurzarbeit auch für Arbeitnehmer, die bei Ihnen über einen Leihvertrag beschäftigt sind. Darüber hinaus werden alle Sozialversicherungsbeiträge durch die BA, die Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Mehr Infos dazu findest du auf der Infoseite der Bundesagentur für Arbeit .

2. Kredite durch die KfW

Die Bundesregierung hat in ihrem Hilfspaket beschlossen, die Programme für Liquiditätshilfen deutlich auszuweiten. Damit werden dir als Unternehmer Zugänge zu günstigen Krediten geschaffen. Weitere Sonderprogramme dazu werden über die KfW-Bank für Unternehmen aufgelegt. Dafür stellt die Bundesregierung ein garantiertes Kreditvolumen in Höhe von etwa 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Sollte noch größerer Bedarf bestehen, will die Regierung eine weitere Erhöhung von bis zu 93 Milliarden zur Verfügung stellen. Die Beantragung eines solchen Kredits soll nach Willen der Bundesregierung völlig unproblematisch möglich sein und schnelle Hilfe bringen.

Wichtige Dokumente und Webseiten:

3. Rückerstattung der 6-wöchigen Lohnfortzahlung

Wie bereits oben beschrieben, wird dir als Unternehmer die sechswöchige Lohnfortzahlung bei einer Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, beispielsweise bei Anordnung von Quarantäne, rückerstattet.

4. Aufschub für Steuerzahlungen

Eine weitere Hilfe gibt es in Form von Stundungen von Steuerzahlungen . Vorauszahlungen werden gesenkt und Vollstreckungen für Steuerschuldner werden vorerst bis zum 31.12.2020 ausgesetzt. Dies ist gerade für den Selbstständigen oder Freiberufler eine wichtige Hilfe. Gehörst du ebenfalls zu dieser Gruppe, solltest du dich dringend mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Für die Steuererleichterungen werden von der Regierung ebenfalls Hilfen in Milliardenhöhe bereitgestellt. Zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Ländern laufen hier bereits die notwendigen Abstimmungsgespräche. Ebenfalls wurde die Zollverwaltung angewiesen, die Steuern in ihrer Verantwortung verwaltet, allen Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern. Hier liegt die Verantwortlichkeit für die Umsatzsteuer und die Versicherungssteuer.

5. Aufschub von Insolvenzanträgen

Um zu verhindern, dass sie aufgrund der jetzigen Situation Insolvenz anmelden müssen, weil sie nicht rechtzeitig die Liquiditätshilfen bekommen, wird die Antragspflicht für Insolvenzen ausgesetzt. Die bisher gültige dreiwöchige Pflicht zur Anmeldung einer Insolvenz wird vorerst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Um dies auch auf eine solide Basis zu stellen, bereitet derzeit das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine gesetzliche Regelung vor. Es soll auf jeden Fall vermieden werden, dass du als Unternehmer in eine finanzielle Schieflage kommen, welche durch die Corona-Pandemie entstanden ist.

Handelsempfehlungen an den Unternehmer

Als Unternehmer sollten du dich natürlich nicht nur auf die genannten staatlichen Hilfen verlassen. Es gibt auch einige Handelsempfehlungen, die du von deiner Seite in den Weg leiten solltest, um damit deine Existenz nicht weiter zu gefährden. Die Einrichtung von Home-Office oder Konferenztools für die Arbeit deiner Arbeitnehmer wurde bereits oben beschrieben. Dazu gibt es aber noch weitere Handelsempfehlungen.

1. Änderung von Schichtplänen

Um ein Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu verringern, kannst du auch bestehende Schichtpläne verändern. Dabei ist darauf zu achten, dass in den festgelegten Zeiten so wenig Arbeitnehmer wie möglich in engem Kontakt miteinander sind. Dies gilt für Büroräume gleichermaßen wie für Produktionsstätten. Für das Teambuilding ist dies sicherlich keine förderliche Maßnahme, doch in diesem Fall steht die Gesundheit der Mitarbeiter und die Existenzsicherung im Vordergrund. Die Mitarbeiter werden für diese Maßnahme durchaus Verständnis haben. Schließlich sind auch sie bestrebt, eine Ansteckung zu vermeiden.

2. Umstellung auf Homeoffice

Erlaubt es ein Arbeitsvertrag, so kannst du als Arbeitgeber auch Home-Office anordnen. Auch Möglichkeiten der Weiterarbeit zu Hause können beispielsweise durch tägliche Videokonferenzen oder sonstige Konferenz Tools geschaffen werden. Du als Arbeitgeber kannst diese Alternativen den Mitarbeitern vorschlagen und mit diesen eine Einigung erzielen.

3. Prüfung der Steuervorauszahlungen

In Verbindung mit den steuerlichen Hilfen durch die staatlichen Maßnahmen solltest du als Unternehmen eigenständig deine Steuervorauszahlungen überprüfen. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass durch fehlende Aufträge und die Umsatzeinbußen die Vorauszahlungen sehr hoch sein dürften in der jetzigen Situation. Überprüfst du diese rechtzeitig, kann ein unnötiger Geldfluss verhindert werden. Vor allem Selbstständige sollten sich deshalb unbedingt an ihr Finanzamt wenden und einen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlung beantragen. Zu beachten sind auch bereits angefallene Steuerschulden. In dem Fall kannst du eine Stundung in Betracht ziehen und beantragen.

4. Kosten im Unternehmen senken

Zum jetzigen Zeitpunkt solltest du deine Einnahmen in ihrer Priorität deutlich vor die Ausgaben stellen. Treibe ausstehende Forderungen ein und schildere die angespannte Lage durch das Coronavirus. Du selbst solltest bei deinen Rechnungen die Zahlungsziele maximal ausnutzen. Lieber einmal auf Skonto verzichten und damit die Liquidität, wenn auch nur für kurze Zeit, aufrechterhalten. Überdies solltest du unnötige Kostentreiber in deinem Betrieb ausfindig machen. Senken deine Kosten überall dort, wo es machbar und vertretbar ist.

5. Finanzen konservativ planen

Außer auf eine Kostensenkung in deinem Unternehmen solltest du auch darauf achten, die Unternehmensfinanzen konservativ zu planen. Welche Anschaffungen in deinem Unternehmen sind in der herrschenden Situation unbedingt notwendig? Wie viel Material muss bestellt werden, um eine Produktion oder Tätigkeit aufrechtzuerhalten? Brauchst du neue Maschinen oder Bürogeräte unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt. Notfalls setze dich bei bereits getätigten Bestellungen mit dem Hersteller in Verbindung und prüfe, ob eine spätere Lieferung auch noch möglich ist.

6. Anordnung von Überstunden für gesunde Mitarbeiter

Treten in deinem Betrieb mehrere Krankheitsfälle oder nur Verdachtsfälle auf, müssen deine verbleibenden Mitarbeiter ihrer Treuepflicht dem Betrieb gegenüber nachkommen. Das bedeutet, dass du als Arbeitgeber von den verbleibenden arbeitsfähigen Mitarbeitern die Leistung von Überstunden fordern kannst. Dies basiert nicht auf deren Freiwilligkeit, sondern ist verpflichtend. Dies gilt nicht nur jetzt für die Corona-Pandemie, sondern wird vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn unvorhersehbare Notfälle eintreten. Zu diesen Notfällen gehört auch der Ausfall von mehreren deiner Mitarbeiter.

7. Verzicht auf Dienstreisen

Dienstreisen sollten im Moment so gut es geht vermieden werden. Dies betrifft sowohl deine eigenen Dienstreisen als auch die deiner Mitarbeiter. Gerade bei diesen solltest du besondere Fürsorgepflicht walten lassen. Mitarbeiter haben außerdem bei Dienstreisen in die erklärten Risikogebiete das Recht, diese Dienstreise zu verweigern. Und dies ohne, dass ihnen Konsequenzen drohen. Welche Gebiete zu Risikogebieten erklärt worden sind oder zu Risikogebieten erklärt werden, wird regelmäßig vom Robert-Koch-Institut aktualisiert.

8. Exportkreditgarantien abschließen

Bist du als Unternehmer auch international tätig, dann könnten dir auch Exportkreditgarantien helfen. Diese könnten, vorausgesetzt es gibt eine Bürgschaft dafür, Schäden abdecken, welche dir durch das Coronavirus entstehen. In erster Linie sind davon Schäden betroffen, welche in der Herstellungsphase entstehen. Diese fallen dann unter die sogenannte Fabrikationsrisikodeckung. Oftmals besteht auch eine Deckung bei einem Ausfall von Lieferungen. Diese werden durch eine Forderungsdeckung, auch als Lieferantenkreditdeckung bekannt, abgesichert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Schaden durch den Virus als höhere Gewalt zu bewerten. Du solltest dich in diesem Fall auf jeden Fall mit dem Versicherungsgeber in Verbindung setzen.

9. Notfallpläne entwickeln

Im Moment herrscht durch das Coronavirus ein Notfall. Doch ganz abgesehen davon, kann für dich als Unternehmer immer wieder ein Notfall entstehen, der unabhängig von Erkrankungen zu einem Engpass beim Personal führt. Es ist deshalb jedem Unternehmer zu empfehlen, einen Notfallplan für bestimmte Situationen in der Schublade zu haben. Dieser Notfallplan soll dazu beitragen, dass du mit deinem Unternehmen immer handlungsfähig bleibst. Auf diese Weise kannst du entscheidend zu deiner Existenzsicherung beitragen. Die Zeit, welche die Erstellung von einem solchen Plan in Anspruch nimmt, sollte von dir als gut investierte Zeit betrachtet werden.

10. Überstundenabbau und Urlaub

Eine Betriebsschließung in Form von kurzfristig angeordneten Betriebsferien ist nicht möglich. Die Corona-Pandemie ist auch nicht als ein betriebliches Erfordernis zu sehen. Du als Arbeitgeber trägst hier das vollständige Risiko. Allerdings hast du als Unternehmer die Möglichkeit, deine Mitarbeiter zum Abbau von Überstunden zu verpflichten . Zu empfehlen ist auch ein persönliches Gespräch mit jedem Arbeitnehmer. Vielleicht erklärt er sich bereit in dieser besonderen Lage ein paar Urlaubstage zu nehmen oder auf eine Lohnfortzahlung zu verzichten, sprich unbezahlten Urlaub zu nehmen. Es sollte schließlich auch in seinem eigenen Interesse liegen, auf lange Sicht gesehen seinen Arbeitsplatz zu sichern. Du musst allerdings beachten, dass bei vorhandenem Betriebsrat dieser seinen Segen zu einer solchen Maßnahme gibt.

Das kannst du tun, wenn du als Selbstständiger arbeitsunfähig wegen Quarantäne oder Erkrankung an Corona?

Bist du als Selbstständiger selbst am Coronavirus erkrankt, was natürlich nicht zu hoffen ist, kannst du mit Unterstützung rechnen. In diesem Fall springt der Staat bei Einzelunternehmern diesen bei. Zunächst aber ist es notwendig, dass du dich als Einzelkämpfer an deine zuständige Gesundheitsbehörde wendest. Wird von dieser eine Quarantäne für dich beantragt, hast du einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld . Die Höhe des Anspruchs ist nicht pauschal bemessen. Vielmehr richtet sich dein Anspruch auf Krankengeld nach deinem durchschnittlichen Einkommen des letzten Jahres . Erst nach einer Ausfallzeit von sechs Wochen gilt für dich die Höhe des Krankengeldes nach den gesetzlich festgelegten Standards.

Tipps bei Gefährdung deiner Existenz

Besteht bei dir als Unternehmer die Gefährdung deiner Existenz durch das Coronavirus, solltest du auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und denken, es ist sowieso schon alles verloren. Vielmehr solltest du den Kämpfer in dir wecken und der Existenzbedrohung aktiv entgegentreten.

     
  • Informiere dich ständig über die neuesten Entwicklungen.
  •  
  • Nimm alle Hilfspakete, welche die Bundesregierung bereitgestellt hat, in Anspruch, sofern du die Voraussetzungen dafür erfüllst.
  •  
  • Befolge die Handelsempfehlungen so gut sie für dein Unternehmen umsetzbar sind.
  •  
  • Sprich offen mit deinen Mitarbeitern über die Gefahr einer ernsthaften Existenzbedrohung.
  •  
  • Vor allem aber gilt, dass du selbst aktiv reagieren und nicht auf Hilfsangebote warten solltest. Es ist dein Unternehmen und um dieses lohnt es sich zu kämpfen.

Fazit

Rund 65 Prozent aller KMU und Selbstständige sehen sich durch das Coronavirus in ihrer Existenz bedroht. Die Lage ist durchaus kritisch zu sehen, aber sie ist auf keinen Fall hoffnungslos. Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von staatlichen Hilfen ausgearbeitet und Gelder in Milliardenhöhe zum Schutz von Unternehmen in dieser schwierigen Lage bereitgestellt. Davon können selbstverständlich auch KMUs und Selbstständige Gebrauch machen. Aber auch du als Unternehmer kannst aktiv Vorbereitungen und Maßnahmen treffen , um die Existenzbedrohung zu verhindern. Wichtig ist, dass du nicht daran denkst aufzugeben, sondern dich aktiv der Herausforderung stellst. Die Vielzahl der Hilfsprogramme hilft auch dir dabei, deine Existenz als Unternehmer aufrechtzuerhalten.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Die Buchhaltungslösung, mit der du Zeit sparst

  • Umfassendes Rechnungsmanagement
  • Automatisierte EÜR & UStVA
  • Integriere Online Banking und mehr
  • Nutze viele weitere Funktionen
sevdesk Dashboard auf einem Laptop.
Teste sevdesk 14 Tage kostenlos
4,4
OMR Reviews
4,4
Trusted
4,6
App Store
4,4
Play Store