GbR Vertrag – von der Gründung bis zur Auflösung!
GbR steht für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ und stellt eine Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens dar. Als Selbstständiger ist es natürlich alles andere als einfach, hier einen Überblick zu behalten. Welche Rechte und Pflichten gehen mit einem Gesellschaftervertrag einher? Wie sehen die formalen Inhalte eines solchen Vertrags aus? Was passiert bei Auflösung einer GbR? Und wie sieht ein GbR Vertrag aus?
Was ist ein GbR Vertrag?
Wer eine GbR gründet, der geht gewisse Verpflichtungen ein. Diese werden in einem Gesellschaftervertrag oder Gesellschaftsvertrag geregelt. Dabei geht es nicht um besonders große Unternehmen. Auch zwei oder mehr natürliche juristische Personen, können eine GbR gründen. Beispielsweise dann, wenn sich diese Personen dauerhaft in ihrer Tätigkeit zusammenschließen möchten. In Sachen Gesellschaftsverhältnis zeichnet sich die GbR durch eine sehr hohe Flexibilität aus. So gibt es nur wenige zwingende oder bindende Regelungen.
Wann wird ein GbR Vertrag notwendig?
Wer eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gründen will, der muss dafür keinen Vertrag aufsetzen. Zu empfehlen ist dieser Schritt aber dennoch, wenn sich alle Parteien rechtlich wirklich absichern wollen. Zwar gilt auch der typisch mündliche Vertragsabschluss per Handschlag nach dem BGB und dessen Grundlagen als bindend, dennoch kann dies später zu einem Problem werden. Wer also eine GbR gründen oder GbR anmelden will, der sollte einen GbR Vertrag aufsetzen!
In bestimmten Fällen ist das Aufsetzen von einem GbR Vertrag sogar verpflichtend. Ein GbR Gesellschaftsvertrag wird dann notwendig sein, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück oder eine Immobilie stellt. Dann bedarf es eines GbR Vertrags für Immobilien. Doch auch ohne Immobilie oder Grundstück empfehlen Experten die Aufsetzung eines schriftlichen Vertrages. Dies kann in diversen Fällen zu einem großen Vorteil werden. Vor allem dann, wenn es um größere Gesellschaftsanteile geht.
Vorteile Gesellschaftsvertrag
Ein GbR Vertrag kann einige Vorteile mit sich bringen. Und auch Anwälte und Unternehmensberater empfehlen diesen Schritt. Vor allem in wirtschaftlich problematischen Zeiten, kann es zu Reibereien oder Konfliktsituationen kommen. Oder aber, wenn es um die Auflösung der GbR geht. So trifft leider häufig der Spruch: „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ zu. Kommt es zum Äußersten, so muss das Unternehmen eine Insolvenz beantragen. Auch hier hilft der GbR Vertrag und sorgt für Klarheit auf allen Ebenen. Im Vertrag selbst können die Gesellschafter selbst entscheiden, welche Rechte und Pflichten aufgenommen werden sollen. Die Mitgründer treffen hier eine klare Vereinbarung zum Thema Geschäftsführung und den Umgang mit möglicherweise eintretenden Ereignissen.
Was kostet ein GbR Vertrag beim Notar oder Anwalt?
Das Zusammentreffen bei einem Notar oder die Absicherung durch einen Anwalt, ist mit Kosten verbunden. Diese variieren und meist werden die Gebühren anhand des eingebrachten Kapitals festgesetzt.
Die wichtigsten Bestandteile im GbR Vertrag
Was muss ein GbR Vertrag oder Gesellschaftsvertrag beinhalten? In § 705 ff. BGB werden die Inhalte eines GbR Vertrages vorgegeben, ebenso die Struktur und Form. Wichtig ist, sämtliche Regelungen unmissverständlich und für alle klar und deutlich aufzuführen. Je weniger Interpretationsspielraum gegeben wird, umso weniger Streitpunkte kann es im Nachhinein geben.
Zweck der GbR
Hauptbestandteil eines GbR Vertrags stellt der Zweck des Zusammenschlusses dar. Was die Formulierung betrifft, so gibt es kaum klare Anweisungen seitens des Gesetzes.
Allerdings heißt es in § 705 BGB: „Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“
Wichtig ist, dass alle Gesellschafter mit dieser Aussage konformgehen. Heißt, alle Gesellschafter müssen dasselbe Ziel verfolgen und den Zweck gleichermaßen anerkennen. Der Zweck beschreibt allerdings nicht die Ziele eines jeden einzelnen. Allerdings gehen Gesellschafter die Verpflichtung ein, ihre Tätigkeiten und Handlungen zum Wohle des Zwecks zu unternehmen.
Formulierung Gesellschaftszweck
Beispiel: „Zweck der Gesellschaft ist der An- und Verkauf von Gebrauchtwagen aller Modelle und Marken auf einem gepachteten Gelände.“
Der Zweck der Gesellschaft wird hier deutlich herausgestellt, sodass es sich hier klar um den An- und Verkauf von Automobilen handelt. Allerdings ist mit dieser Beschreibung ausgeschlossen worden, dass angekaufte Fahrzeuge repariert und für den Weiterverkauf aufbereitet werden sollen. Sofern auch dies Teil des Geschäftskonzeptes sein soll, ist die Beschreibung des Zwecks also auszuweiten. Ebenso, wenn sich die Geschäftsbeziehungen auf einen bestimmten Raum beschränken (ausschließlich im Raum Bayern, international, europaweit).
Erweiterungen des Gesellschaftszwecks sind zwar im Nachgang möglich, aber umständlich. Wichtig ist, dass alle Gesellschafter die Formulierung gleichermaßen mittragen. Eine erweitere Formulierung könnte wie folgt aussehen:
Beispiel: „Zweck der Gesellschaft ist der An- und Verkauf von Gebrauchtwagen aller Modelle und Marken im Raum Deutschland, sowie die Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugreparatur auf einem Gelände und der darauf befindlichen Werkstatt, inkl. Abholservice.“
Diese Formulierung lässt sich natürlich auch zu Beginn aufstellen, auch wenn diverse Dienstleistungen noch gar nicht Teil der Tätigkeiten sind. Sofern sie jedoch im Businessplan vorkommen, können sie durchaus ausformuliert werden.
Beiträge der Gesellschafter
Vor dem Gesetz leisten alle GbR Gesellschafter den gleichen Beitrag. In der Realität bringt jede Partei ihre ganz eigene Expertise mit ein. Während der eine ein Grundstück zur Verfügung stellt, kann der andere mit Fachwissen und Aufträgen punkten. Da es sich hier nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt, geht es nicht in erster Linie um eingebrachtes Kapital, sondern um die jeweiligen Beiträge. Diese sollten in einem GbR Vertrag festgehalten werden. Je nach Wertigkeit dieser Beiträge erfolgt eine Einstufung. Damit wird klar, wer zu vielen Anteilen am Vermögen beteiligt ist.
Gewinn und Verlust – wie wird die Aufteilung vorgenommen?
Gibt es keinen GbR Vertrag, so geht das Gesetz davon aus, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen am Unternehmen beteiligt sind. Werden unterschiedlich wertvolle Beiträge geleistet, so kann eine Aufteilung nur per GbR Vertrag geregelt werden. Dann können die Gründer eine proportionale Aufteilung der Gewinne und Verluste vornehmen. Im Falle eines Verlustes sind die Gesellschafter aber nicht abgesichert. Kommt es zur Insolvenz und einem zahlungsunfähigen Gesellschafter, so müssen die anderen Gesellschafter für die Verluste aufkommen.
Die GbR beinhaltet keine Haftungsbeschränkung. Gesellschafter haften zunächst mit ihrem kompletten Privatvermögen.
Geschäftsführung der GbR
Die GbR Geschäftsführung wird einstimmig, bzw. gemeinschaftlich, aufgestellt. Nach § 709 ff. BGB bedarf es demnach der Zustimmung aller Gesellschafter. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn alle Gesellschafter auch gleichermaßen Geschäftsführer sind. Aus diesem Grund lässt sich eine Person zu Beginn der Gründung bestimmen, welche den Posten besetzt.
Einzelbefugnisse des Geschäftsführers
Tatsächlich kann es im Individualfall notwendig sein, Einzelbefugnisse im GbR Vertrag festzuhalten. Beispielsweise lässt sich festhalten, dass jeder Gesellschafter bis zu einem bestimmten Betrag, alleine und ohne Rücksprache entscheiden darf. Wichtig ist natürlich auch, dass die Personen alle typischen Geschäfte alleine ausführen können. Der festgelegte Betrag kann variieren. Auch lässt sich individuell festlegen, dass sämtliche Geschäfte mit allen Gesellschaftern abzusprechen sind. Dies ist dann sinnvoll, wenn dem Unternehmen ein großer Betrag zugrunde liegt oder es immer um sehr hohe Ausgaben geht.
Was passiert bei Verletzung der Pflichten?
Nach § 712 BGB sollte es den Gesellschaftern möglich sein, einem anderen Gesellschafter zu kündigen. Dies wird in grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit begründet. Natürlich kann die Vereinbarung dahingehend lauten, dass dafür ein Mehrheitsbeschluss notwendig ist. Aber auch andere Vereinbarungen sind bindend.
GbR Gesellschafterversammlung
Werfen wir einen Blick in das Gesetzbuch, so finden wir hier keine Aussagen zum Thema Gesellschafterversammlung einer GbR Es gibt nur ein paar wenige Entscheidungen, die sich nur per Gesellschafterbeschluss entscheiden lassen. Handelt es sich um eine kleine GbR, mit vielleicht zwei oder drei Gesellschaftern, so ist die Einberufung einer Gesellschafterversammlung denkbar einfach und unkompliziert. Existieren jedoch mehr als drei Gesellschafter, muss eine solche Versammlung anberaumt werden. Der Grund: Jeder Gesellschafter – egal ob dieser auch eine Geschäftsführerfunktion übernimmt – besitzt ein so genanntes Kontrollrecht. Das heißt, jeder darf in die Bücher einsehen, wenn er es möchte.
§ 716 BGB: Kontrollrecht der Gesellschafter
(1) Ein Gesellschafter kann, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten, die Geschäftsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen.
(2) Eine dieses Recht ausschließende oder beschränkende Vereinbarung steht der Geltendmachung des Rechts nicht entgegen, wenn Grund zu der Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht.
Letztendlich geht es darum, alle Gesellschafter über das Vermögen und über die Geschäfte des Unternehmens zu informieren. Schließlich wäre es denkbar aufwändig, wenn jeder Gesellschafter ständig selbst die Bücher prüfen müsste.
Vereinbarungen
Auch für den Jahresabschluss einer GbR muss die Gesellschafterversammlung einmal jährlich stattfinden. Ergeben sich Änderungen des GbR Vertrages, wird ein Gesellschafter gekündigt oder ausgeschlossen oder gibt es wichtige Themen zu diskutieren, so müssen zusätzliche Versammlungen stattfinden. So kann es beispielsweise sein, dass der Geschäftsführer die Verwendung der eingenommenen Gewinne besprechen möchte.
Wann muss eine Versammlung stattfinden?
In der Praxis finden die Versammlungen zum Abschluss eines Geschäftsjahres statt. Natürlich dürfen die einzelnen Gesellschafter Kontrollen durchführen oder Widerspruch gegen ein Rechtsgeschäft einlegen. Dann können Gesellschafterversammlungen einberufen werden, zu denen alle kommen müssen.
Wer muss an der GbR Gesellschafterversammlung teilnehmen?
Normalerweise lädt der GbR Geschäftsführer zur Versammlung ein. Im GbR Vertrag lässt sich aber auch festhalten, dass alle Gesellschafter eine Einberufung beantragen können. Wichtig ist, dass die Einladungen dazu etwa zwei bis drei Wochen vor dem Termin verschickt werden. Schließlich muss sichergestellt werden, dass alle Beteiligten ihr Kontrollrecht ausüben können. Im GbR Vertrag sollte festgehalten sein, wie die Einladung zugestellt wird. Teilnahmen sind nur mehr oder minder verpflichtend. In der Regel liegt es aber im eigenen Interesse der Gesellschafter, daran teilzunehmen.
Beschlussfassung
Wer trifft am Ende die Entscheidung, wenn sich nicht alle einig sind? Diese Frage stellen sich vor allem diejenigen Unternehmen, die etwas größer sind und mehrere Gesellschafter beinhalten. Dann sollte im Vertrag geregelt sein, wie die Entscheidung in einem solchen Fall getroffen werden soll. So könnte man Einstimmigkeit verlangen, aber auch Mehrheit in Betracht ziehen. Experten raten dazu, dass wichtige Entscheidungen einstimmig getroffen werden sollten, vor allem was Personalentscheidungen betrifft.
Bei der Gestaltung der Beschlussfassung sind die Gesellschafter generell freigestellt. So dürfen auch mündliche Beschlüsse getroffen werden. Je mehr Beteiligte allerdings, umso risikoreicher diese Vorgehensweise. Es ist also ratsam, alle Beschlüsse schriftlich aufzusetzen. Während einer Versammlung sollte es einen Protokollführer geben. Ebenso wie es eine Frist geben sollte, bis zu dessen Ablauf widersprochen werden kann. Erst dann können die einzelnen Beschlüsse umgesetzt werden.
Stimmrechte
Was, wenn ich den GbR Vertrag ändern will? Wenn es um Veränderungen im GbR Vertrag geht, so sollte man mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Vor allem, wenn es um den GbR Zweck geht, kommt es an dieser Stelle oft zu Streitigkeiten. Wichtig ist also, im GbR Vertrag genau festzuhalten, dass eine Änderung des GbR Zweckes nur mit Einstimmigkeit möglich ist. Eine einfache Mehrheit genügt dann, wenn es um gewöhnliche Geschäftsverläufe geht.
Sollte ein Gesellschafter nicht an der Versammlung teilnehmen, so erlischt auch sein Stimmrecht. Allerdings können gewisse Voten dies aufheben, beispielsweise wenn für den Fall einer Abwesenheit, ein schriftliches Stimmrecht vergeben wird.
Vergütung der GbR Gesellschafter
Vergütungen für Gesellschafter sind nicht vorgesehen, auch per Gesetz nicht. Natürlich dürfen sich die einzelnen Parteien Gehälter ausbezahlen. Diese sind dann als Betriebsausgaben zu betrachten, was am Ende der Gewinnreduzierung zugutekommt. Ansonsten gibt es jährliche Gewinnausschüttungen aus den GbR Gewinnen.
§ 721 BGB Gewinn- und Verlustverteilung
(1) Ein Gesellschafter kann den Rechnungsabschluss und die Verteilung des Gewinns und Verlusts erst nach der Auflösung der Gesellschaft verlangen.
(2) Ist die Gesellschaft von längerer Dauer, so hat der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung im Zweifel am Schluss jedes Geschäftsjahrs zu erfolgen.
Was sind Privatentnahmen?
Wer sich oder anderen ein Gehalt ausbezahlen möchte, der könnte dies im Vertrag festlegen. Über die Höhe dieser Privatentnahme darf frei entschieden werden. Wichtig ist aber immer, die Liquidität der Gesellschaft zu garantieren. Die Höhe der Auszahlung orientiert sich am anteiligen Gewinn. So darf sich ein Gesellschafter nicht mehr als 50% davon privat entnehmen. Die Privatentnahmen aus Gewinnanteilen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Höhe der Privatentnahmen aus Gewinnanteilen kann jederzeit per Beschluss verändert werden. Stellt die GbR beispielsweise fest, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bedroht wird, so könnte eine Senkung der Auszahlungen kommen.
Die Privatentnahme darf auch im Krankheitsfall nicht vorenthalten werden. Hier greifen die gesetzlichen Vorschriften zur Lohnfortzahlung. Für den Fall, dass ein Gesellschafter für einen längeren Zeitraum, seine Leistungen nicht erbringt, sollten gesonderte Regelungen getroffen werden. So ist es beispielsweise möglich, dass einem Gesellschafter nach einem halben Jahr Ausfall, die Anteile am Gewinn gekürzt werden.
Brauche ich Rücklagen?
Rücklagen sollten immer gebildet werden. Egal auf welcher Rechtsform das Unternehmen aufgebaut wird. Immerhin sind alle Gesellschafter darauf bedacht, ihre Verbindlichkeiten jederzeit zu erfüllen. Dies sollte auch dann der Fall sein, wenn die Auftragslage schlecht ist.
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Nach § 717 BGB dürfen Ansprüche der jeweiligen Gesellschafter nicht übertragen werden. Ein Gesellschafter kann also seine Anteile nicht einfach verkaufen. Wer aussteigen will, der muss den GbR Vertrag kündigen.
Kündigung und Kündigungsfristen
Gesellschafter dürfen den GbR-Vertrag kündigen, wenn sie das möchten. Allerdings werden ein paar kleine Anforderungen an die Kündigung gestellt.
§ 723 BGB Kündigung durch Gesellschafter
(1) Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen. Ist eine Zeitdauer bestimmt, so ist die Kündigung vor dem Ablauf der Zeit zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
1. wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verletzt hat oder wenn die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird, […]
(2) Die Kündigung darf nicht zur Unzeit geschehen, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt ein Gesellschafter ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er den übrigen Gesellschaftern den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(3) Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig.
Scheidet also ein Gesellschafter aus, so wird dadurch nicht der Fortbestand des Unternehmens gefährdet.
Info: „Zur Unzeit“ bedeutet, dass Kündigungen nicht während einer „unmöglichen“ oder äußerst unpassenden Zeit ausgesprochen werden dürfen. So beispielsweise, während ein wichtiges Großprojekt abgeschlossen werden muss und die Kündigung den Abschluss gefährden würde.
Kündigungsvereinbarung – wie aufsetzen?
Kurzfristige Kündigungen sollten im GbR Vertrag ausgeschlossen werden. Besser ist es, eine reguläre Kündigungsfrist von 6 Monaten festzulegen. So können sich alle Gesellschafter auf das Ausscheiden der Person vorbereiten. Ebenso zu beachten ist, dass der ausgeschiedene Gesellschafter, seine Einlagen und Gewinnanteile zurückfordern kann. Da es auch hier oft zu Streitigkeiten kommt, lohnt es sich, für solche Fälle vorzusorgen. Im Idealfall sollte es jederzeit möglich sein, einen Gesellschafter auszubezahlen.
Gründe einer Auflösung
Bei einer Kündigung des GbR Vertrages bedarf es einem wichtigen Grund. Dieser ist in einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Gesellschafters zu finden. Vorsätzlich gehandelt wird beispielsweise bei Unterschlagung von Geldern. Hier darf gekündigt werden, da es sich um eine Straftat handelt und ein Fortbestehen der GbR aufgrund des Vertrauensbruchs nicht mehr möglich wäre. Fährlässige Pflichtverletzung bedeutet, wenn ein Gesellschafter wichtige oder notwendige Abschlüsse oder Papiere nicht erledigen konnte. In diesem Fall steigen das Risiko und eine Kündigung ist möglich.
Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GbR
Generell dürfen Gesellschafter ausgeschlossen werden, wenn diese nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich pflichtwidrig handeln. Laut § 723 BGB muss ein wichtiger Grund vorliegen. Zudem sollte bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, eine Strafanzeige gegen den Gesellschafter gestellt werden.
Auflösung GbR Vertrag
Wurde der vereinbarte Zweck der GbR erreicht und ist abgeschlossen, so kann ein GbR Vertrag aufgelöst werden. Doch auch durch Tod eines Gesellschafters oder natürlich durch eine Insolvenz, kann die Auflösung der GbR eine Option darstellen.
Tod eines Gesellschafters
Stirbt ein Gesellschafter, so muss eine Lösung gefunden werden. Diese ist im Idealfall im GbR Vertrag vorbereitet.
§ 727 BGB Auflösung durch Tod eines Gesellschafters
(1) Die Gesellschaft wird durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt.
(2) Im Falle der Auflösung hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern den Tod unverzüglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die seinem Erblasser durch den Gesellschaftsvertrag übertragenen Geschäfte fortzuführen, bis die übrigen Gesellschafter in Gemeinschaft mit ihm anderweitig Fürsorge treffen können. Die übrigen Gesellschafter sind in gleicher Weise zur einstweiligen Fortführung der ihnen übertragenen Geschäfte verpflichtet. Die Gesellschaft gilt insoweit als fortbestehend.
Generell empfiehlt es sich, den Todesfall in den GbR Vertrag aufzunehmen. Somit wird nämlich vermieden, dann nach dem Tod plötzlich Erben ein Mitspracherecht an der GbR erhalten. Nicht ausgeschlossen werden können die Erben, wenn es um die Ausbezahlung der Anteile geht. Die Anteile des Verstorbenen werden an die verbliebenen Gesellschafter verteilt. Stichtag der Abrechnung ist der Todestag. Zu beachten sind dafür die Regeln der „Auseinandersetzung“.
Insolvenz
Wird eine GbR zahlungsunfähig, so folgt oft die Insolvenz. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt ein Verwalter die Geschäfte. Geht nur ein Gesellschafter in die Insolvenz, so kann die GbR nicht aufgelöst werden. Hier übernehmen die anderen Gesellschafter und die GbR bleibt bestehen.
Was passiert nach Auflösung einer GbR?
Sollte es zu einer Auflösung der GbR kommen, so darf die Geschäftstätigkeit nicht zwangsläufig eingestellt werden. Vor allem, wenn nur ein Gesellschafter aus der Firma ausscheidet, müssen die restlichen Gesellschafter alles dafür tun, um die GbR fortzuführen. Um hier korrekt zu handeln, muss die GbR eine Auseinandersetzung durchführen. An diesem Tag werden sämtliche Vermögenswerte und Forderungen berechnet. Daraus ergeben sich die Gewinnanteile der Gesellschafter. Natürlich kann auch Gegenteiliges der Fall sein und die Gesellschafter müssen Verlustanteile ausgleichen. Um sich gut auf eine Auseinandersetzung vorzubereiten, hilft der §§ 730 – 740 BGB.
Soll die GbR endgültig und vollständig aufgelöst werden, so müssen logischerweise alle Rechtsgeschäfte vorher abgeschlossen sein. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass sich eine GbR nicht von heute auf morgen auslöschen lässt. Während dieser Phase der auslaufenden Geschäftsbeziehungen, wird von schwebenden Geschäften gesprochen.
§ 730 BGB Auseinandersetzung; Geschäftsführung
(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet in Ansehung des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
(2) Für die Beendigung der schwebenden Geschäfte, für die dazu erforderliche Eingehung neuer Geschäfte sowie für die Erhaltung und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens gilt die Gesellschaft als fortbestehend, soweit der Zweck der Auseinandersetzung es erfordert. 2Die einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag zustehende Befugnis zur Geschäftsführung erlischt jedoch, wenn nicht aus dem Vertrag sich ein anderes ergibt, mit der Auflösung der Gesellschaft; die Geschäftsführung steht von der Auflösung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.
Ablauf einer Auseinandersetzung
Kommt es zur Auseinandersetzung, so müssen diverse Regeln und Pflichten eingehalten werden. Generell verlieren zu diesem Zeitpunkt alle Geschäftsführer ihre Befugnisse. Heißt, die Geschäftsführung wird von allen Gesellschaftern zu gleichen Teilen übernommen. In § 733 BGB heißt es, dass alle Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden müssen. Dies gilt auch für Schulden, denn auch sie müssen beglichen sein, ehe es zur Auflösung kommen kann. Des Weiteren sind alle Einlagen an die Gesellschafter zurückzuerstatten. Besitzt das Unternehmen Überschüsse, so werden natürlich Gewinne entsprechend ausbezahlt.
Mit sevdesk in die GbR Gründung
Du planst die Gründung einer GbR Dies bedarf viel Planung und Struktur, vor allem während der laufenden Geschäfte. Eine solide Basis bietet die Buchhaltungssoftware von sevdesk. So behalten vor allem die Geschäftsführer stets einen Überblick über die laufenden Einnahmen oder Ausgaben. Und auch beim Jahresabschluss hilft sevdesk, alles Notwendige zusammenzutragen. Hilfreich sind die verschiedenen Funktionen außerdem für die jährliche Versammlung der Gesellschafter. Zahlen und aktuelle Gewinne / Verluste bleiben so immer übersichtlich für alle einsehbar.
Fazit
Der GbR Vertrag ist absolut wichtig, um die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auf solide Beine zu stellen. Dank ihm werden Konflikte in der Zukunft vermieden, da hier bewusste Entscheidungen konkret und detailliert aufgeführt werden. Weiterhin schafft der GbR Vertrag Klarheit in Sachen Rechte und Pflichten. Außerdem sichert er den Fortbestand der Firma. Wichtig wäre es allerdings, den fertigen GbR Vertrag einem Anwalt vorzulegen. Er kann Lücken und Interpretationsmöglichkeiten ausschließen und erkennen. So werden grobe Fehler vermieden.
Wenn du noch mehr zum Thema GbR Gründung erfahren möchtest, dann schau in dieses Video rein: