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Kleinbetragsrechnung Muster
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Kleinbetragsrechnung Muster

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Kleinbetragsrechnung Muster

Vorlage zum kostenlosen Download für Word und Excel

Auch bei kleinen Rechnungsbeträgen kommst du um eine ordentliche Rechnung nicht herum. Hier genügt jedoch meist eine Kleinbetragsrechnung, die mit weniger Pflichtangaben auskommt als eine reguläre Rechnung. Damit die Erstellung noch einfacher wird, findest du hier eine kostenlose Kleinbetragsrechnungs-Vorlage, die du nach dem Download direkt bearbeiten kannst. Und unsere praktische Anleitung hilft dir dabei, dass du keine wichtigen Pflichtangaben und Informationen mehr vergisst. 

Was ist eine Kleinbetragsrechnung und wann darfst du sie erstellen?

Eine Kleinbetragsrechnung ist laut Umsatzsteuergesetz und § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung eine vereinfachte Rechnung, die bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 250 Euro brutto erlaubt ist. Sie benötigt weniger Pflichtangaben und kommt häufig in Form eines Kassenbons, einer Quittung oder bei Bewirtungsbelegen zum Einsatz. Dennoch sind Kleinbetragsrechnungen vollwertige, rechtsgültige Rechnungen, die jeder erstellen kann und den Empfänger vom Vorsteuerabzug berechtigen. 

Übersteigt der Rechnungsbetrag jedoch die Grenze von 250 Euro brutto, musst du die Anforderungen einer regulären Rechnung einhalten. Deshalb sind Kleinbetragsrechnungen besonders praktisch für kleine Verkäufe und Dienstleistungen mit einem geringen Gesamtbetrag wie Taxiquittungen oder Tankbelege. Das Ziel der Kleinbetragsrechnung liegt vor allem in der erleichterten Ausstellung, wenn du beispielsweise nur eine Zeitung, einen Haarschnitt oder ein kleines Gerät verkaufst. Trotzdem müssen b

Pflichtangaben in der Kleinbetragsrechnung

An dieser Stelle fassen wir dir zusammen, welche Pflichtangaben zwingend auf der Kleinbetragsrechnung vorhanden sein müssen, damit der Leistungsempfänger die Vorsteuer ziehen kann:

  • Name und Adresse des Rechnungserstellers
  • Rechnungsdatum
  • Auflistung aller Produkte und Dienstleistungen, inklusive Mengenangabe und Art der Leistung
  • Netto-, Umsatzsteuer- und Brutto-Betrag
  • Umsatzsteuersatz (7 % oder 19 %)
  • bei Kleinunternehmern: Hinweis auf Steuerbefreiung nach § 19 UStG 

Wie du siehst, sind einige Angaben wie die Steuernummer, Name und Anschrift des Rechnungsempfängers oder eine fortlaufende Rechnungsnummer nicht verpflichtend. Mit dieser Vereinfachung sollst du als Rechnungssteller Zeit und Aufwand sparen.

Achtung bei der Rechnungsstellung ins Ausland!

In der Regel dürfen bei der Erstellung von Rechnungen ins Ausland keine Kleinbetragsrechnungen verwendet werden, auch wenn der Rechnungsbetrag unter 250 Euro liegt. Meist sind zusätzliche Angaben erforderlich, die in einer Kleinbetragsrechnung nicht enthalten sind.

Dies gilt insbesondere für:

  • innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen,
  • grenzüberschreitenden Versandhandel sowie
  • Umsätze, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG zur Anwendung kommt.

In solchen Fällen ist es für Unternehmen ratsam, stets eine reguläre Rechnung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zu erstellen, unabhängig vom Rechnungsbetrag.

Anleitung: Kleinbetragsrechnung Muster ausfüllen

An dieser Stelle zeigen wir dir, wie du unsere Kleinbetragsrechnungs-Vorlage verwendest:

  1. Bist du Kleinunternehmer und willst eine reguläre Rechnung ausstellen? Dann nutze einfach unsere kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer!
  2. Lade dir zuerst das Kleinbetragsrechnungs-Muster für Word oder Excel herunter und öffne es.
  3. Fülle auf der linken Seite das entsprechende Feld mit deinem Namen und deiner Adresse aus.
  4. Rechts oben kannst du dein Logo platzieren, falls du dies möchtest.
  5. Das nächste auszufüllende Feld ist das Datum der Rechnungsausstellung – eine Rechnungsnummer musst du nicht angeben.
  6. Im Feld Betreff kannst du kurz erwähnen, welches Produkt oder Dienstleistung du verkauft hast.
  7. Im nächsten Schritt fügst du die Produkte ein: Anzahl, Beschreibung, Einzelpreis und Gesamtpreis. Bei der Rechnungssumme vermerkst du nur die Bruttosumme und den verwendeten Steuersatz.
  8. Falls du der Kleinunternehmerregelung unterliegst, musst du im Fußtext darauf hinweisen

Häufig gestellte Fragen zur Kleinbetragsrechnung

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