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§ 18 EStG

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Das deutsche Steuergesetz gehört weltweit nicht nur zu den umfangreichsten seiner Art, sondern auch zu den kompliziertesten. Für einen Angestellten in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Beruf ist das nicht so wichtig, wie beispielsweise für dich als Selbständigen. Hier wird grundlegend unterschieden, ob deine Tätigkeit als Ausübung eines Gewerbes zu bezeichnen ist oder ob du Freiberufler bist. In § 18 EStG wird unterschieden, was unter Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu verstehen ist.

Was ist § 18 EStG?

Der § 18 EStG beschreibt, welche steuerliche Abgrenzung der selbständigen Arbeit gegenüber anderen Einkunftsarten es gibt. Dieser Paragraph kommt für Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten zur Anwendung. In § 18 EStG Absatz 1 wird beschrieben, welche Berufe und Berufsgruppe als Freiberufler anzuerkennen sind und damit unter dieses Gesetz in Bezug auf die Besteuerung fallen.

Paragraph 18 EStG
Definition § 18 EStG

Was sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit?

Wenn du freiberuflich tätig bist, dann bedeutet dies zunächst einmal grob formuliert, dass du an Kunden, Mandanten oder Patienten eine Leistung verkaufst, welche du selbst geschaffen hast. Damit unterscheidest du dich sehr stark von einem selbständigen Gewerbetreibenden. Als Freiberufler musst du eine Ausbildung nachweisen, die dich zur Ausübung auch berechtigt. Dies ist bei einem Gewerbe in der Regel nicht der Fall. Als Freiberufler bist du sehr stark von deinen Fähigkeiten und deinen Kenntnissen abhängig. Deshalb wird dir in § 18 EStG auch zugestanden, dass für dich weniger Kosten, sprich Steuern anfallen, als dies bei einem Gewerbebetrieb der Fall ist.

Welche Berufe fallen unter die Bezeichnung Freiberufler?

18 EStG legt fest, wer aus steuerrechtlicher Sicht Freiberufler ist. Dafür gibt es den sogenannten Katalog der Freiberufler. Überdies ist festgelegt, dass du als Freiberufler, sofern dein Beruf in diesem Katalog aufgeführt ist, keine Bilanz erstellen musst. Du bist auch nicht verpflichtet Gewerbesteuer zu bezahlen und bist nicht Zwangsmitglied in der Industrie- und Handelskammer. Im Katalog der Freiberufler sind Berufe verzeichnet, die selbständig ausgeübte Tätigkeiten in folgenden Bereichen sind:

  • wissenschaftliche Tätigkeiten
  • schriftstellerische Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten
  • erzieherische Tätigkeiten
  • unterrichtende Tätigkeiten

Aus diesen Bereichen leiten sich wiederum vier Gruppen ab, in welche die Katalogberufe eingeordnet werden. Diese vier Gruppen lauten:

  • Heilberufe
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe
  • Technisch-wissenschaftliche Berufe
  • Medien- und Sprachberufe

Daraus ergeben sich im Klartext folgende Berufe, die als freiberufliche Tätigkeiten gelten.

Ärzte Architekten Dentisten
Zahnärzte Handelschemiker Krankengymnasten
Tierärzte Wirtschaftsprüfer Journalisten
Rechtsanwälte Steuerberater Bildberichterstatter
Notare Beratende Betriebs- und Volkswirte Dolmetscher
Patentanwälte Vereidigte Buchprüfer Übersetzer
Vermessungsingenieure Steuerbevollmächtigte Lotsen
Ingenieure Heilpraktiker Ähnliche Berufe

Was sind ähnliche Berufe?

Du wirst dich nun fragen, was ähnliche Berufe bedeutet. Dies wird in § 18 EStG nicht definiert. In diesem Fall gilt die Regelung, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob sich dieser ähnliche Beruf in den Katalog der Freiberufler zuordnen lässt. Klarheit kann hier sowohl die Rechtsprechung oder aber ein Gutachten bringen. So galt es beispielsweise lange Zeit als sehr umstritten, ob ein Informatiker auch ein Freiberufler ist. Das Gesetz hat hier inzwischen einige praktische Grundsätze entwickelt, die angewendet werden. Je breiter und je tiefer eine absolvierte Ausbildung stattgefunden hat und auch nachgewiesen werden kann, desto mehr Chancen bestehen, auch als Freiberufler anerkannt zu werden. So gehört beispielsweise ein Diplom-Informatiker schon seit langer Zeit zu den Freiberufler, auch wenn er im Katalog nicht zu finden ist.

Wer ist Freiberufler und wer betreibt ein Gewerbe?

Nur wenn du als Unternehmer die Merkmale und zwar ohne Ausnahme, erfüllst, die auch bezeichnend für einen Katalogberuf sind, wirst du als Freiberufler anerkannt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Einstufung zum Gewerbetreibenden. Die Definition aus rechtlicher Sicht ist, dass für eine freiberufliche Tätigkeit ein ausreichende entsprechende Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorliegen muss.

Wichtig! Du bist auch dann freiberuflich tätig, wenn du einer bestimmten Gruppe zugeordnet wirst und in deinem Unternehmer entsprechend fachlich vorgebildete Arbeitskräfte beschäftigst. In diesem Fall ist die Voraussetzung, dass deine Fachkenntnisse entsprechend hoch sind, dass du leitend und eigenverantwortlich tätig bist. Das bedeutet, dass du auch als Freiberufler Mitarbeiter in deinem Unternehmen einstellen darfst.

Die Kennzeichen für freiberufliche Tätigkeiten

Im Einkommensteuergesetz selbst, findet sich keine genaue Definition für freie Berufe. Wie erwähnt, ist in § 18 EStG Abs 1 nur der Katalog der Freiberufler aufgeführt. Experten in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten definieren freie Berufe aber wie folgt. Der Freiberufler muss seinen Beruf unter folgenden Voraussetzungen ausführen:

  • Die Grundlage für seine Tätigkeit sind seine besondere berufliche Qualifikation oder seine besondere schöpferische Gabe
  • er muss es persönlich, leitend und eigenverantwortlich tun
  • er muss fachlich vollkommen unabhängig sein.
Kriterium Beschreibung2
Berufliche Qualifikation Das Steuerrecht knüpft an die Berufsordnung an, wenn diese vorsieht, dass du als Freiberufler eine gesetzliche Berufsordnung wie beispielsweise Examen vorlegen kannst, bevor du diese Tätigkeit ausüben darfst und du auch die entsprechende Berufsbezeichnung führen darfst.
Schöpferische Begabung Bei diesem Kriterium reicht es nicht aus, wenn du vielleicht selbst von deiner Gesangsstimme begeistert bist. Ob eine schöpferische Begabung vorliegt, entscheiden in der Regel anerkannte Künstler. Es gibt zwar eine bekannte Definition von Joseph Beuys, der sagt, dass jeder Mensch ein Künstler sein kann. So einfach wird es dir aber bei der Einordnung freie Berufe nicht gemacht.
Persönliche Ausübung Um die Anforderungen eines Freiberuflers zu erfüllen, muss deine Arbeitsleistung im Vordergrund stehen. Es reicht nicht aus, wenn du nur Kapital in dein Unternehmen einbringst, wie dies beispielsweise bei einem Gewerbebetrieb möglich ist. Dennoch kannst du selbstverständlich Mitarbeiter einstellen, die dich bei deiner Tätigkeit unterstützen.
Leitung und Eigenverantwortlichkeit Du musst zu jeder Zeit deiner Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich sein. Wie bereits beschrieben, kannst du dir Mitarbeiter ins Boot holen. Du selbst aber musst der führende Kopf bleiben. Im beispielsweise Krankheitsfall darfst du dich zwar vertreten lassen, aber nur durch eine fachliche Kraft mit entsprechender Qualifikation.

Welche Arten von Gewinnermittlung gibt es für Selbständige?

Hinweis!

Die Ermittlung von Gewinnen ist bei Selbständigen immer abhängig von der Buchführungspflicht.

Ein weiteres Kriterium für die Gewinnermittlung ist die sogenannte Gewinneinkunftsart.

Art Gewinnermittlung Gewinne aus § 13 EStG: Land- und Forstwirtschaft Gewinne aus § 15 EStG: Gewerbebetrieb Gewinne aus § 18: selbständige Arbeit
Ermittlung nach Durchschnittssätzen Möglich, wenn nicht gesetzliche Verpflichtung zur Buchführungspflicht besteht
Betriebsvermögens-Vergleich Bei gesetzlicher Verpflichtung zur Buchführung oder bei freiwilliger Führung von Büchern Bei gesetzlicher Verpflichtung Nur bei freiwilliger Führung von Büchern. Es besteht keine gesetzliche Buchführungspflicht
Einnahmen-Überschuss-Rechnung Wenn keine Bücher geführt werden, es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht die Anwendung von § 13a EStG gegeben ist Wenn keine gesetzlich vorgeschriebene Buchführungspflicht besteht und Bücher nicht freiwillig geführt werden Wenn keine freiwillige Führung von Büchern vorliegt

Anwendung bei Nebentätigkeit

Übst du eine freiberufliche Tätigkeit aus, die nur eine Nebentätigkeit darstellt, so gilt auch in diesem Fall die Anwendung von § 18 EStG. Relevant ist auch hier der steuerlich relevante Gewinn. Aus steuerrechtlicher Sicht ist es nicht von Belang, ob du deine Einkünfte aus Haupt- oder Nebentätigkeit erzielst. Deshalb gibt es für die Nebentätigkeit bei freien Berufen auch keine eigenen Vorschriften nach der Besteuerung wie in § 18 EStG geregelt.

Wie gilt § 18 EStG bei Personengesellschaften?

Bei Personengesellschaften musst du ganz besonders auf die Gültigkeit von § 18 EStG achten. Hier gilt die Regelung, dass dieser Paragraph nur dann Anwendung findet, wenn ALLE Mitunternehmer auch Tätigkeiten im Sinne der freiberuflichen Definition ausüben. Ist ein Mitunternehmer dabei, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt das gesamte Unternehmen als Gewerbebetrieb. Als Personengesellschaft wird hier auch die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gezählt.

Zusammenfassung

  • In § 18 EStG wird geregelt, welche Tätigkeiten als freiberufliche Tätigkeiten gelten
  • Es besteht bei § 18 EStG keine Pflicht zur Buchführung. Eine einfache EÜR ist ausreichend, die du einfach mit Hilfe einer EÜR Vorlage erstellen kannst.
  • Die Zuordnung, ob es sich um einen freien Beruf handelt, erfolgt nach dem in § 18 EStG definierten Katalog der Freiberufler
  • § 18 EStG findet auch Anwendung, wenn die freiberufliche Tätigkeit nur im Nebenerwerb ausgeführt wird.

Fazit

Der Paragraph 18 EStG beschreibt, welche Abgrenzung es aus steuerlicher Sicht zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und aus selbständiger Arbeit gibt. Für dich als Gründer ist es wichtig zu wissen, ob dein Beruf den Status einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllt. Auch dies ist in § 18 EstG geregelt. Zur Einordnung von Berufen steht hier ein sogenannter Katalog der Freiberufler zur Verfügung. Freiberufliche Tätigkeiten findest du vor allem in den Bereichen Wirtschaft und Recht, Medien und Sprache, Technik und Wissenschaft und Heilberuf.

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