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Gewerbesteuer einfach erklärt: Definition, Höhe und Berechnung

Wecker mit Kleingeld und Geldscheinen auf einem Tisch

Stell dir vor, du hast gerade dein Unternehmen gegründet, voller Motivation und Pläne. Doch schon bald steht ein Thema im Raum, das deinen Erfolg beeinflussen kann: die Gewerbesteuer. Wusstest du, dass ihre Höhe stark davon abhängt, wo dein Unternehmen sitzt? Dieser oft unterschätzte Faktor kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Aber keine Sorge – Gewerbesteuer klingt komplizierter, als sie ist.

In diesem Artikel erfährst du, was hinter der Gewerbesteuer steckt, wer sie zahlt und wie sie berechnet wird. Außerdem zeigen wir dir praktische Tipps zur Steuererklärung und wie du deine Belastung clever optimieren kannst. Bereit? Los geht’s!

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Gewerbesteuerpflichtig sind alle angemeldeten Gewerbetreibenden (auch Kleinunternehmer)
  • Die Gewerbesteuerhöhe variiert je nach Standort und Hebesatz der Gemeinde (200–900 %).
  • Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewerbesteuer, Personengesellschaften und Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro.
  • Berechnung: (Gewerbeertrag – Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz.
  • Bis zu einem Hebesatz von 380 % lässt sich die Gewerbesteuer meist auf die Einkommensteuer anrechnen.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer, die du zahlen musst, wenn du in Deutschland gewerblich tätig bist. Sie wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben, in der dein Unternehmen seinen Sitz hat. Hast du mehrere Standorte oder wechselst du unterjährig deinen Firmensitz, führst du die Gewerbesteuer anteilig an die jeweiligen Gemeinden ab, weshalb man von einer Zerlegung des Steuermessbetrags spricht.

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem erzielten Gewinn und einem bestimmten Hebesatz, den jede Gemeinde selbst bestimmt. Da der Hebesatz nicht einheitlich geregelt und somit nicht überall gleich hoch ist, kann die Steuer je nach Standort deutlich variieren. 

Kleinere Unternehmen sind ebenfalls steuerpflichtig, werden diese Steuer in der Regel jedoch nicht bezahlen, da sie den Freibetrag oft nicht überschreiten. Freiberufler sind hingegen komplett von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Keine Lust zu lesen? Verschaff dir mit unserem Video einen schnellen Überblick über die Gewerbesteuer.

Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?

Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, ist automatisch gewerbesteuerpflichtig und muss Gewerbesteuer zahlen. Es kommt dabei nicht auf die Größe des Unternehmens an, sondern darauf, dass es beim Gewerbeamt angemeldet ist, ein Gewerbeschein vorliegt und Gewinne erwirtschaftet werden. Daher unterliegen folgende Rechtsformen der Gewerbesteuerpflicht:

Wichtig zu wissen: Bei Einzelunternehmen beginnt die Gewerbesteuerpflicht, sobald du deine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst und endet, wenn du sie aufgibst. Bei Kapitalgesellschaften hingegen muss die Gewerbesteuer ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung gezahlt werden.

Tipps: Dein Gewerbebetrieb im Griff!

Je nach Gewerbe und Anzahl der Gründungspartner können Gewerbeanmeldungen manchmal komplizierter sein. Daher ist es ratsam, dass du Hilfe bei deinem Steuerberater einholst.

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Mehr zu den Funktionen

Wer ist von der Gewerbesteuer befreit?

Es gibt jedoch auch einige Personengruppen und Unternehmer, die von der Gewerbesteuer befreit sind. Dazu gehören:

  • Freiberufler wie Ärzte, Journalisten, Steuerberater oder Anwälte, die einen freien Beruf nach § 18 EStG ausüben
  • Land- und Forstwirte

Übrigens: Kleinunternehmer sind nicht wie Freiberufler automatisch von der Gewerbesteuer befreit. Auch wenn man das im ersten Moment aufgrund der Umsätze vielleicht meinen könnte. Eine Gewerbesteuererklärung ist grundsätzlich auch für Kleinunternehmer Pflicht. Da die Grenze für die Klein­unternehmer­regelung jedoch bei einem jährlichen Umsatz von 25.000 Euro liegt, überschreitet ihr Gewinn den Freibetrag der Gewerbesteuer in aller Regel nicht. Bitte beachte hier, dass es bei der Kleinunternehmerregelung um den Umsatz, bei der Gewerbesteuer aber um den Gewinn geht.

Gewerbesteuer-Freibetrag: Ab wann ist Gewerbesteuer zu zahlen?

Wie bei der Einkommensteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag. Dieser beträgt laut Gewerbesteuergesetz aktuell 24.500 Euro. Allerdings gilt der Freibetrag nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Diese Unternehmen müssen somit erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer abführen und das auch nur auf die Summe, die den Gewerbesteuer-Freibetrag übersteigt (§ 11 Abs. 1 GewStG).

Für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG gibt es hingegen keinen Freibetrag, weshalb sie vom ersten Euro an Gewerbesteuer zahlen müssen. Zudem gibt es einige spezielle Rechtsformen (z. B. rechtsfähige Vereine), für die ein Gewerbesteuerfreibetrag von lediglich 5.000 Euro gilt.

Gewerbesteuerfreibetrag

Du willst mehr über die Auswirkungen des Gewerbesteuerfreibetrags auf deine GewSt erfahren? Dann haben wir den passenden Artikel für dich.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Die Höhe der Gewerbesteuer, die du letztlich zahlen musst, hängt von mehreren Faktoren ab. Daher gibt es hierfür keine einheitliche Antwort oder einen speziellen Steuersatz, den jeder Unternehmer gleichermaßen abführen muss. 

Auf folgende Aspekte kommt es an:

  • den Gewerbeertrag des Gewerbebetriebs (nach § 7 GewStG)
  • etwaige Kürzungen und Hinzurechnungen (nach §§ 8 und 9 GewStG)
  • den individuellen Freibetrag des Unternehmens
  • den Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde

Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen?

Um deinen Gewerbeertrag korrekt zu berechnen, musst du sogenannte Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigen. Typische Hinzurechnungen sind etwa Zinsen für Darlehen, Miet- und Leasingkosten (anteilig) oder Lizenzgebühren, die somit die Steuerlast erhöhen. Diese Beträge werden teilweise hinzugerechnet, um Unternehmen mit viel Fremdkapital steuerlich ähnlich zu behandeln wie Unternehmen, die hauptsächlich mit Eigenkapital arbeiten.

Dem gegenüber stehen Kürzungen, die deinen Gewinn senken: Beispiele hierfür sind Spenden, bestimmte Gewinne aus Beteiligungen oder Erträge, die bereits anderweitig versteuert wurden. Ziel ist es, doppelte Belastungen zu vermeiden und bestimmte Ausgaben steuerlich zu begünstigen.

Welchen Einfluss haben Steuermessbetrag und Hebesatz?

Sowohl der Gewerbesteuermessbetrag als auch der Gewerbesteuerhebesatz haben direkt Einfluss auf die Höhe deiner zu zahlenden Gewerbesteuer. Damit du verstehst, welche Auswirkungen sie für dich und dein Gewerbe haben, gehen wir kurz genauer auf sie ein. 

Gewerbesteuermessbetrag: Der Steuermessbetrag ist ein Zwischenwert bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Du bekommst ihn, indem du Gewinn und Hinzurechnungen minus Kürzungen und Freibetrag mit der Steuermesszahl vom 3,5 % multiplizierst. Auf das Ergebnis wird dann der Hebesatz deiner Gemeinde angewendet.

In der Regel bleiben dein Freibetrag und die Steuermesszahl immer gleich. Sobald sich aber dein Gewinn, genauer gesagt dein Gewerbeertrag, ändert, ändert sich auch dein Gewerbesteuermessbetrag und damit die Höhe deiner Gewerbesteuer. 

Gewerbesteuermessbetrag

Das Finanzamt multipliziert deinen Gewinn mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und ermittelt so den Steuermessbetrag. Erfahre mehr zu dieser Besteuerungsgrundlage für deine Gewerbesteuer!

Gewerbesteuerhebesatz: Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde individuell festgelegt und mit dem Steuermessbetrag multipliziert. Nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG muss er mindestens 200 Prozent betragen. Der höchste Hebesatz liegt aktuell bei 900 Prozent. Im Klartext bedeutet das, dass ein höherer Hebesatz auch eine höhere Gewerbesteuer für dein Unternehmen bedeutet.

Gewerbesteuerhebesatz

Der Hebesatz beträgt nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG mindestens 200 Prozent. Wie das genau funktioniert und warum der Hebesatz je nach Gemeinde variiert, erfährst du in unserem Beitrag

Halten wir hier also fest: Dein Unternehmensstandort und dein Gewinn haben direkten Einfluss auf deine Gewerbesteuerlast. Wie du mit diesen Informationen nun deine individuelle Gewerbesteuer berechnest, zeigen wir dir im nächsten Absatz. 

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer kann auf den ersten Blick etwas kompliziert wirken. Wenn du allerdings erst einmal verstanden hast, welche Zahlen du benötigst, ist das aber kein Problem mehr. Außerdem übernimmt meist das Finanzamt die Festsetzung deiner Gewerbesteuer und teilt dir den genauen Betrag über den Gewerbesteuerbescheid mit

Mit den folgenden Schritten kannst du die Gewerbesteuer selbst berechnen:

  1. Ermittle deinen Jahresgewinn
  2. Addiere Hinzurechnungen und subtrahiere Kürzungen (= Gewerbeertrag)
  3. Ziehe nun deinen Freibetrag ab (= gekürzter Gewerbeertrag)
  4. Multipliziere den gekürzten Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl (3,5 %)
  5. Multipliziere den Steuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz deiner Gemeinde

In tabellarischer Form sieht das Ganze wie folgt aus:

Berechnung der Gewerbesteuer als Formel

Wenn du es dir erleichtern willst, benutzt du einfach folgende Formel: Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag - Freibetrag) x Steuermesszahl x Gewerbesteuerhebesatz

Gewerbesteuer berechnen

Wenn du noch mehr über das Berechnungsschema wissen willst und auch, worauf du dabei achten solltest, solltest du den verlinkten Artikel lesen. Außerdem findest du hier einige Rechenbeispiele zu verschiedenen Rechtsformen wie Personen- und Kapitalgesellschaften.

Zum Artikel Gewerbesteuer berechnen

Kostenloser Gewerbesteuerrechner 

Möchtest du besonders schnell und unkompliziert ausrechnen, wie viel Gewerbesteuer du für deine Betriebsstätte zahlen musst? Nutze einfach den sevdesk Gewerbesteuerrechner, der die Berechnung für dein Unternehmen anhand weniger Angaben durchführt:

Gewerbesteuer und Einkommensteuer

Auch in Bezug auf die Einkommensteuer ist die Gewerbesteuer relevant. Das große Problem ist, dass die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann und dadurch dein Gewinn somit über Gewerbe- und Einkommensteuer doppelt besteuert werden würde

Um diese vollständige Doppelbesteuerung zu verhindern, können Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen Teil der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anrechnen lassen. Die Anrechnung ist bis zum 3,8-fachen des Messbetrags möglich, maximal jedoch bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. 

Das heißt, dass du bis zu einem Hebesatz von 380 % keine Mehrbelastung durch die Gewerbesteuer hast. 

Gewerbesteuererklärung abgeben

Bist du gewerbesteuerpflichtig und musst Gewerbesteuern zahlen, musst du für deinen Gewerbebetrieb jährlich jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Gewerbesteuererklärung bei deinem Finanzamt abgeben. 

Darin gibst du deinen Gewerbeertrag an, den du auf Basis deines Gewinns und weiterer Angaben ermittelt hast. Das Finanzamt berechnet daraufhin den Messbetrag, der mittels Gewerbesteuermessbescheid an die Gemeinde weitergeleitet wird, die die endgültige Steuerhöhe festsetzt. Hast du mehrere Unternehmen, musst du für jedes Unternehmen eine einzelne Erklärung abgeben.

Wenn du Unterstützung von einem Steuerberater bekommst, hast du hingegen bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit, deine Gewerbesteuererklärung abzugeben. 

Gewerbesteuererklärung

Du willst weiterführende Informationen zur Gewerbesteuererklärung und wissen, wie man sie richtig ausfüllt? Dann solltest du folgenden Artikel unbedingt lesen.

Gewerbesteuervorauszahlung

Hat das Finanzamt deine Gewerbesteuerlast festgelegt, musst du als Gewerbetreibender zukünftig ggf. Vorauszahlungen leisten. Dies soll dich vor zu hohen Zahlungen am Ende des Erhebungszeitraums schützen. Die Gesamtsumme bleibt gleich, sie wird lediglich auf mehrere Zahlungen aufgeteilt.

Diese Zahlungen betragen jeweils ein Viertel der gesamten Gewerbesteuer und sind zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November fällig. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt festgelegt und basiert auf der Gewerbesteuer, die das Finanzamt für das letzte Jahr für dich berechnet hat. Falls sich dein Gewinn im laufenden Jahr jedoch deutlich ändert, kannst du eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen.

Gewerbesteuervorauszahlung

Wenn deine Gewerbesteuerlast eine gewisse Höhe überschreitet, musst du als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender zukünftig Vorauszahlungen leisten. Diese betragen jeweils ein Viertel der gesamten Gewerbesteuer und sind zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November fällig.

Zusammenfassung

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Gemeindesteuer, die von der Kommune erhoben wird, in der dein Unternehmen ansässig ist. Sie variiert stark von Gemeinde zu Gemeinde und ist ein entscheidender Faktor bei der Standortwahl.

Du musst Gewerbesteuer zahlen, wenn du ein Gewerbe im Inland betreibst und beim Gewerbeamt angemeldet bist. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro, während Kapitalgesellschaften ab dem ersten Euro besteuert werden. Freiberufler, Landwirte und Forstwirte sind hingegen von der Gewerbesteuer befreit, da sie nicht als Gewerbetreibende eingestuft sind.

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von deinem Gewerbeertrag, eventuellen Kürzungen und Hinzurechnungen, dem Freibetrag und dem Hebesatz der Gemeinde ab. Kleinunternehmer müssen in der Regel keine Gewerbesteuererklärung abgeben, da ihr Gewinn meist unter dem Freibetrag liegt.

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