Eine Rechnung richtig zu schreiben kann ja nicht so schwer sein, sagst du dir? Und trotzdem bist du offensichtlich auf der Suche nach Antworten. Aber du hast schon recht, wenn man ein paar grundlegende Dinge beachtet, ist es alles andere als ein Hexenwerk. Wir geben dir hier alle notwendigen Infos rund ums Thema “Rechnung richtig schreiben” an die Hand, damit du ab sofort alles richtig machst!
Definition: Was ist eine “richtige” Rechnung?
Pflicht zur Rechnungsstellung: Wer darf Rechnungen schreiben?
Wie schreibt man eine Rechnung?
↳ Ist eine Rechnung ohne Steuernummer gültig?
↳ Ist eine Rechnung ohne Rechnungsnummer gültig?
Was sind die Pflichtangaben für Rechnungen im Ausland?
↳ Rechnungsstellung ins EU-Ausland und Drittländer
↳ Rechnungsstellung ins Nicht-EU-Ausland
Welche Rechnungsarten gibt es?
Kleinunternehmerregelung: Rechnung richtig schreiben!
Welche Fristen gibt es für die Rechnungsstellung?
Rechnung schreiben mit Word, Rechnungsvordruck oder Rechnungssoftware?
E-Rechnung per Mail verschicken? Das musst du beachten!
Eine Stornorechnung richtig schreiben, wie geht das?
Was passiert, wenn deine Rechnung nicht rechtskonform ist?
Eine richtige Rechnung ist ordnungsgemäß, was bedeutet, dass sie alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält und das Finanzamt deine Leistungen anerkennt.
Laut dem Paragraph 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bist du als Unternehmer innerhalb von sechs Monaten dazu verpflichtet, eine Rechnung für erbrachte Leistungen gegenüber anderen Unternehmen oder juristischen Personen (GmbH, AG, Vereine oder Genossenschaften) zu schreiben. Wurden jedoch Leistungen gegenüber einer Privatperson erbracht, ist es nur dann Pflicht, wenn es um steuerpflichtige Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, wie etwa Gartenarbeiten, geht.
Wenn du als Unternehmer das Reverse-Charge-Verfahren anwendest, musst du trotz Leistung an einen anderen Unternehmer keine Rechnung schreiben. Denn hier ist nach § 13b UStG nicht der leistende Unternehmer der Steuerschuldner, sondern der Unternehmer, der die Leistung im Inland empfängt.
Auf den richtigen Inhalt kommt es an!
Du hast bestimmt auch schon selbst viele Rechnungen bekommen, bei denen der Text nur der Zahlungsaufforderung dient. Klar, darum geht es ja im Grunde genommen auch, trotzdem kannst du mit einem freundlichen Text einen guten Eindruck bei deinen Kunden hinterlassen. Dieser wirkt sich dann natürlich auch positiv auf das Image deines Unternehmens aus. Anstatt also der Standard-Floskel…
„Für die von uns geleisteten Arbeiten erlauben wir uns, folgende Leistung/en in Rechnung zu stellen …”
… empfiehlt sich ein etwas freundlicher und ansprechender Text wie etwa:
“Vielen Dank, dass Sie sich für unser Angebot entschieden haben. Der Auftrag ist erfolgreich durchgeführt und wir berechnen Ihnen für unsere Leistung/en…”
Neben dem Anschreiben in Rechnungen gibt es natürlich ein paar gesetzliche Pflichtangaben, die enthalten sein müssen. Welche das konkret sind und was du beim Inhalt und Aufbau einer Rechnung beachten musst – inkl. Checkliste – findest du in unserem Beitrag: Bestandteile & Pflichtangaben einer Rechnung.
Die Steuernummer musst du auf deinen Rechnungen angeben, denn sie ist eine Pflichtangabe nach §14 des UStG. Es gibt jedoch die Ausnahme der Kleinbetragsrechnung.
Für geringfügige Beträge bis 250 Euro, musst du keine Steuernummer angeben, da die Umsatzsteuer darin bereits enthalten ist.
Ebenso wie die Steuernummer ist auch die Rechnungsnummer eine gesetzliche Pflichtangabe laut §14 (4) Nr. 4 des UStG und ohne Ausnahme zwingend notwendig. Wichtig ist hier, dass die Nummer fortlaufend sein muss. Sinn und Zweck ist die Strukturierung der Buchhaltung sowie das Sicherstellen, dass jede Rechnung einmalig ist. Du kannst dabei eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen verwenden. Vergisst du die Nummer auf einer deiner Rechnungen anzugeben, kann dein Kunde reklamieren und du wartest auf dein Geld. Viel einfacher geht sowas natürlich mit einem Rechnungsprogramm, das für dich unter anderem automatisch die Rechnungsnummer fortlaufend einträgt.
Du hast nicht nur Kunden in Deutschland, sondern überall auf der Welt verstreut? Das ist super, bringt aber auch ein paar Besonderheiten mit sich, was die Rechnungsstellung angeht.
Was du hier beachten musst, findest du in diesem Blogbeitrag anschaulich beschrieben.
Rechnungen, die du an Unternehmen im Nicht-EU-Ausland sendest, werden im Allgemeinen ohne Umsatzsteuer gestellt. Ansonsten kommen die gleichen Pflichtangaben, die du auch bei Rechnungen innerhalb von Deutschland angeben musst, herein. Zusätzlich bedarf es der Angabe deiner eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die deines Kunden und ein Hinweis auf Umkehrung der Steuerschuld. Es können noch weitere landesspezifische Regelungen anfallen, je nachdem wohin die Rechnung geht. Diese Leistungen müssen dann gesondert in der Umsatzsteuervoranmeldung aufgeführt werden.
Achtung: Du als Rechnungssteller musst du die Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Adressdaten des Rechnungsempfängers überprüfen. Das kannst du beispielsweise beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über ein Bestätigungsverfahren tun.
Tipp: Um Unklarheiten zu vermeiden, solltest du auf jeder Rechnung, die ins Nicht-EU-Ausland geht, den Satz “nicht im Inland steuerbare Leistung” schreiben.
Neben der regulären Rechnung gibt es beispielsweise auch noch die Rechnungsarten:
Auch wenn bei Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer erhoben wird, gelten die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Das bedeutet, dass die Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG bei einer Kleinunternehmer-Rechnung ebenso Anwendung finden wie auch die sechsmonatige Frist zur Rechnungsstellung.
Achtung: Wenn du eine Kleinunternehmer-Rechnung schreibst, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Außerdem musst du den Grund für das Fehlen angeben. Das kann zum Beispiel so aussehen:
“Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet”
oder
„Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Rechnung zu schreiben. Wir stellen dir nachfolgend zwei Möglichkeiten mit Vor- und Nachteil vor.
Du hast es satt zu viel Zeit für deine Rechnungsstellung und Buchhaltung aufzubrauchen? Jetzt ganz einfach Rechnungen schreiben mit sevDesk! In wenigen Sekunden kannst du deine erste Rechnung erstellen, sie direkt an deine Kunden senden und dank Schnittstelle zu deinem Online Banking alle Zahlungsflüsse im Blick behalten!
Das papierlose Büro ist auf dem Vormarsch und kann dir als Unternehmer mit der geeigneten „papierloses Büro Software“ einiges an Geld sparen. Versendest du deine Rechnungen beispielsweise nicht mehr per Post sondern online per Mail, brauchst du kein Briefpapier oder Briefmarken mehr. Du kannst sie einfach per PDF an die Mail anhängen. Damit deine E-Rechnung gesetzlich gültig ist, musst du auch hier ein paar Vorgaben beachten. Denn egal ob elektronisch oder klassisch, es gelten die identischen Pflichtangaben und Aufbewahrungspflichten gemäß §14 des UStG. Du kannst auch eine E-Rechnung Software verwenden um auf der sicheren Seite zu sein.
Fehler passieren jedem mal! Hast du einen auf einer deiner Rechnungen entdeckt, gilt es dies mit Hilfe einer Stornorechnung zu korrigieren. Ist die fehlerhafte Rechnung schon bei deinem Kunden, musst du die vom Finanzamt vorgegebene Weise zur Korrektur anwenden. Eine Stornorechnung beinhaltet alle gesetzlichen Pflichtangaben. Einziger Unterschied zur “normalen” Rechnung ist die Angabe in der Betreffzeile, die hier “Stornorechnung Nr. …” lautet. Hast du in deiner Ursprungsrechnung einen Betrag von 50 Euro, trägt dieser auf der Stornorechnung ein negatives Vorzeichen, also -50 Euro. Ansonsten ist alles identisch. Sinn und Zweck ist es, die fehlerhafte Rechnung mit der Stornorechnung zu neutralisieren! Für die Erstellung kannst du natürlich auch einfach eine Rechnungsvorlage für Stornorechnungen verwenden. Ist die Stornorechnung versendet, schreibst du deinem Kunden im nächsten Schritt eine neue, korrigierte Rechnung.
Nochmal auf einen Blick:
Achtung: Jede dieser drei Arten hat eine eigene Rechnungsnummer!
Eine nicht rechtskonforme Rechnung kann verheerende Auswirkungen für dich, dein Unternehmen aber auch für deine Kunden haben. Glaubst du nicht? Dann les dir mal die Geschichte von Nico durch. Er achtet seit diesem Vorfall ganz besonders genau darauf, dass alle seine Rechnungen rechtskonform sind.
Wir hoffen, dass sich nach diesem Beitrag alle deine Fragen rund um das Thema “Wie schreibe ich eine Rechnung richtig” beantwortet haben und du jetzt voll und ganz durchstarten kannst. Wenn dir das alles immer noch zu undurchsichtig und kompliziert erscheint, kannst du dir auch mal ein online Rechnungsprogramm anschauen.
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