Wichtig ist, dass die Verjährungsfrist nicht mit einem Stichtag, sondern auf Grundlage des Kalenderjahres berechnet wird. Wenn du eine Leistung am 15.6.2022 erbracht hast, dann verjährt sie nicht exakt 3 Jahre später, sondern am 31.12.2025, also zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres.
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