Schlussrechnung aus mehreren Teilrechnungen erstellen
Nehmen wir an, du stellst für deine Leistungserbringung mehrere Teilrechnungen aus. Alles ist mit dem Kunden oder der Kundin vereinbart und er oder sie hat auch pünktlich bezahlt. Abhängig vom Leistungsstand wird die Rechnungssumme kumuliert von dir ausgewiesen. Dabei erfolgt eine Verrechnung: Von der kumulierten Summe werden alle Teilrechnungen, die bereits bezahlt sind, subtrahiert. Das bedeutet, dass du auf jeder deiner Teilrechnungen die Umsatzsteuer und auch den genauen Leistungsstand ausweist. Doch was tust du nun, wenn beispielsweise nach der vierten Teilrechnung keine weitere Leistung mehr erfolgt? Dann musst du wie folgt vorgehen:
- Du brauchst ein Schriftstück, das eine Berichtigung der letzten Abschlagsrechnung darstellt und von dir mit der Schlussrechnung versehen wird.
- Alternativ kannst du eine separate Schlussrechnung erstellen, in der du alle Teilrechnungen benennst. Zudem musst du alle gezahlten Beiträge addieren und als Endbetrag 0 Euro ausweisen.
Dies hat einen rechtlichen Grund. Eine Teilrechnung gilt immer als Schätzung. Du kannst diese Schätzung aber nur dann beseitigen, wenn du entweder eine Schlussrechnung über den Differenzbetrag oder aber wie in unserem Beispiel die Schlussrechnung mit 0 Euro ausweist.