Pflichtangaben in der Rechnung von Yogalehrern
Als Yogalehrer ist es sehr wichtig, dass du deine Rechnungen gut strukturierst. Deine Rechnungen sollten nicht nur professionell aussehen, sondern vor allem alle notwendigen Informationen enthalten. Dies unterstreicht deine Professionalität und sorgt für Klarheit zwischen dir und deinen Kunden.
Das Umsatzsteuergesetz legt genau fest, welche Bestandteile und Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss (§ 14 UStG):
- Dein vollständiger Vor- und Nachname (optional auch der Firmenname)
- Deine Adresse (oder Firmenadresse des Yogastudios)
- Name und Adresse deines Kunden
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Eine einzigartige fortlaufende Rechnungsnummer
- Das Rechnungsdatum
- Das Datum oder den Zeitraum der erbrachten Leistung (z. B. der Tag der Yogastunde)
- Eine Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. Yoga Privatunterricht, Hot Yoga oder andere Yogakurse) für das entsprechende Honorar
- Rechnungsbetrag netto und brutto
- Höhe und Steuersatz der angefallenen Umsatzsteuer
Als Yogalehrer beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Neben dem Prozentsatz musst du auf deiner Yogalehrerrechnung auch den korrekten Betrag ohne Umsatzsteuer, den Umsatzsteuerbetrag sowie den Endbetrag mit Umsatzsteuer ausweisen.
Verwende am besten ein Rechnungsprogramm wie sevDesk. Damit kannst du in nur wenigen Minuten rechtssichere Rechnungen erstellen und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben wird zum Kinderspiel.
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Wichtig: Wenn du als Yogalehrer nebenberuflich arbeitest, solltest du dich über die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG informieren. Verdienst du mit deiner Tätigkeit als Yogalehrer nämlich weniger als 22.000 € im Jahr, kannst du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden und musst dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Du darfst jedoch die festgelegten Jahresumsatzgrenzen nicht überschreiten und musst die Kleinunternehmer-Klausel auf deinen Rechnungen vermerken.
Weitere Informationen dazu findest du weiter unten in diesem Artikel.