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Innere Ruhe vermitteln und Menschen zu einem gesünderen Lebensstil führen – als Yogalehrer ist das oft eine erfüllende Berufung. Wenn du dich dazu entscheidest als Yogalehrer freiberuflich zu arbeiten oder ein Yogastudio gründen möchtest, ist es wichtig, dass du Rechnungen schreibst und deine Buchhaltung im Griff hast. Denn gerade, wenn deine Kunden ihre Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen möchten, musst du sie korrekt ausstellen.
In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf du bei der Rechnungsstellung achten solltest und wie du den Prozess effizient gestalten kannst.
Pflichtangaben in der Rechnung von Yogalehrern
Als Yogalehrer ist es sehr wichtig, dass du deine Rechnungen gut strukturierst. Deine Rechnungen sollten nicht nur professionell aussehen, sondern vor allem alle notwendigen Informationen enthalten. Dies unterstreicht deine Professionalität und sorgt für Klarheit zwischen dir und deinen Kunden.
Das Umsatzsteuergesetz legt genau fest, welche Bestandteile und Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss (§ 14 UStG):
Dein vollständiger Vor- und Nachname (optional auch der Firmenname)
Deine Adresse (oder Firmenadresse des Yogastudios)
Eine Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. Yoga Privatunterricht, Hot Yoga oder andere Yogakurse) für das entsprechende Honorar
Rechnungsbetrag netto und brutto
Höhe und Steuersatz der angefallenen Umsatzsteuer
Als Yogalehrer beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Neben dem Prozentsatz musst du auf deiner Yogalehrerrechnung auch den korrekten Betrag ohne Umsatzsteuer, den Umsatzsteuerbetrag sowie den Endbetrag mit Umsatzsteuer ausweisen.
Verwende am besten ein Rechnungsprogramm wie sevdesk. Damit kannst du in nur wenigen Minuten rechtssichere Rechnungen erstellen und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben wird zum Kinderspiel.
Wichtig: Wenn du als Yogalehrer nebenberuflich arbeitest, solltest du dich über die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG informieren. Verdienst du mit deiner Tätigkeit als Yogalehrer nämlich weniger als 22.000 € im Jahr, kannst du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden und musst dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Du darfst jedoch die festgelegten Jahresumsatzgrenzen nicht überschreiten und musst die Kleinunternehmer-Klausel auf deinen Rechnungen vermerken.
Weitere Informationen dazu findest du weiter unten in diesem Artikel.
Die E-Rechnungspflicht kommt!
Hast du schon mitbekommen, dass ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur E-Rechnung für den B2B-Bereich kommt? Bedeutet für dich, dass du all deine Rechnungen standardisiert nach der Norm EN 16931 erstellen, verschicken und auch empfangen können musst. Aber keine Sorge: Es ist halb so wild. Wir haben dir alle wichtigen Infos zusammengestellt.
Optionale Angaben für deine Rechnung als Yogalehrer
Zusätzlich zu den Pflichtangaben in deiner Rechnung als Yogalehrer, wie dem Rechnungsdatum und -betrag, kannst du als Einzelunternehmer (oder Freiberufler) auch diese optionalen Informationen hinzufügen:
Zahlungsziel
Kundennummer
Bankverbindung (hier gibst du dein Geschäftskonto an)
Kontaktdaten (z. B. für die Kommunikation per Telefon oder E-Mail)
Wenn du von der ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention) zertifiziert bist und deine Kursteilnehmer sich die Kurskosten erstatten lassen können, solltest du außerdem detaillierte Angaben machen zu:
deiner ZPP-Zertifizierung
der genauen Art und dem Umgang des Yoga-Kurses
ggf. der Kurs-ID aus der ZPP-Datenbank.
Weitere Informationen, wie z.B. Verweise auf deine Website oder aktuelle Angebote, kannst du natürlich auch in deine Rechnung als Yogalehrer aufnehmen.
Tipp!
Es ist immer sinnvoll, ein Zahlungsziel anzugeben, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Dadurch geraten deine Kunden automatisch in Verzug, wenn die Frist verstrichen ist. Auf diese Weise musst du rechtlich gesehen keine Mahnungen erstellen, um weitere Schritte zur Eintreibung deiner Zahlungen auf dein Geschäftskonto zu unternehmen.
Was du als Yogalehrer bei der Rechnungsstellung beachten solltest
Bei Verwendung einer professionellen Rechnungsvorlage oder einem Rechnungsprogramm kann im Grunde nicht viel schief gehen. Trotzdem solltest du folgende Tipps beachten:
Wenn du eine Rechnungsvorlage verwendest, passe sie optisch an dein Unternehmen an (z.B. mit deinem Logo und passenden Farben).
Du musst die Rechnungen nicht unbedingt per Post verschicken - der Versand per E-Mail ist rechtlich ausreichend.
Wenn eine Zahlung auf dein Geschäftskonto ausbleibt, solltest du sofort eine Zahlungserinnerung und/oder Mahnung verschicken.
Achte darauf, dass du die Umsatzsteuer immer korrekt ausweist und abführst. Sonst kannst du Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Du musst alle Rechnungen zehn Jahre lang aufbewahren, da sie für deinen Jahresabschluss relevant sind. Es empfiehlt sich, die Rechnungen zu digitalisieren und geordnet aufzubewahren, damit du auch nach der Anschaffung eines neuen Computers oder Laptops darauf zugreifen kannst.
Mit einem Rechnungsprogramm für Yogalehrer wie sevdesk kannst du Rechnungen direkt online erstellen und sicher aufbewahren bzw. archivieren.
Eine Rechnungsvorlage ist vor allem für Einsteiger eine praktische Möglichkeit schnell Rechnungen zu erstellen. Das Grundgerüst steht bereits fest und die wichtigsten Rechnungsbestandteile sind enthalten. Lade dir die kostenlose Rechnungsvorlage von sevdesk herunter, passe sie an und schon kannst du deine Rechnung als Yogalehrer ausdrucken oder direkt versenden.
Achte dabei jedoch darauf, Adressdaten, Angaben zur Bankverbindung und Rechnungsnummer, Steuernummer, Leistungs- und Rechnungsdaten sowie Leistungen und Preise sorgfältig einzutragen. Fehler können dazu führen, dass die Rechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und vom Finanzamt nicht anerkannt wird.
Viele selbstständige Yogalehrer bevorzugen daher ein professionelles Rechnungsprogramm. Ob sevdesk für dich geeignet ist, kannst du in unserer kostenlosen und unverbindlichen Testphase herausfinden – 14 Tage lang!
So schreiben Yogalehrer eine Rechnung als Kleinunternehmer
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Anspruch nimmst, musst du auf deinen Kleinunternehmer-Rechnungenkeine Umsatzsteuer ausweisen. Das geht jedoch nur, wenn du im letzten Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht hast und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartest.
Dann genügt es auch, wenn du zum Ende eines Wirtschaftsjahres eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, die sogenannte EÜR.
Es ist wichtig, auf der Rechnung auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer hinzuweisen. Dieser Hinweis könnte zum Beispiel lauten: "Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)". Ob du als Freiberufler tätig bist oder ein Einzelunternehmen betreibst, spielt für den Inhalt der Rechnung keine Rolle.
Tipp: Ganz leicht Rechnungen schreiben
Du hast keine Lust, dich mit Word oder Excel herumzuschlagen und bist noch nicht beriet, ein Buchhaltungsprogramm zu nutzen? Dann ist der kostenlose sevdesk Rechnungsgenerator genau das Richtige für dich. Er führt dich Schritt für Schritt durch die notwendigen Eingaben und erstellt am Ende eine PDF-Rechnung für dich.
Schreiben einer Rechnung als Yogalehrer ohne Gewerbe
Wenn du gelegentlich Yoga-Stunden gibst, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, musst du nicht unbedingt professionelle Rechnungen ausstellen. In diesem Fall reicht es aus, eine Quittung über den erhaltenen Betrag auszustellen.
Beachte jedoch, dass du als Privatperson ohne Gewerbeanmeldung nur bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr verdienen darfst. Am besten lässt du dich dazu von einem Experten, zum Beispiel einem Steuerberater, beraten oder du schaust bei unserem Beitrag Rechnung schreiben ohne Gewerbe vorbei.
Sonderfall: die Kleinbetragsrechnung bei Yogalehrern
Als Yogalehrer schreibst oft du sicherlich auch oft Rechnungen für Yogakurse über kleinere Honorare. Wenn der Betrag nicht mehr als 250 Euro brutto beträgt, hast du die Möglichkeit, eine sogenannte Kleinbetragsrechnung auszustellen.
Diese benötigt weniger Pflichtangaben und muss lediglich deinen Namen und deine Anschrift, das Ausstellungsdatum der Rechnung oder Quittung, die Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. Yogakurs oder Yogastunde) und die Höhe des Honorars enthalten. Außerdem musst du den angewendeten Steuersatz oder alternativ einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung angeben.
Weitere Informationen und eine praktische Vorlage findest du in unserem Artikel zur Kleinbetragsrechnung.
Häufig gemachte Fehler bei der Rechnungserstellung von Yogalehrern
Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, solltest du als Yogalehrer folgende Fehler beim Schreiben deiner Rechnungen vermeiden:
Rechenfehler bei der Ermittlung des Honorars und der Steuer
Fehlender Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (falls du die Regelung nutzt)
Wenn du B2B Kunden hast, die ihre Ausgaben von der Steuer absetzen wollen, ist es wichtig, dass deine Rechnungen korrekt ausgestellt sind. Sonst kann es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen und du musst eine Rechnungskorrektur machen.
Rechnung für Yogalehrer mit Rechnungsprogramm erstellen und versenden
Wenn du Yogalehrer bist bzw. ein Yogastudio betreibst, ist es vorteilhaft, eine professionelle Buchhaltungssoftware zu verwenden, anstatt eine einfache Musterrechnung zu benutzen. Dies hat mehrere Vorteile:
Schnelle und unkomplizierte Rechnungserstellung
Rechtssicherheit durch die Einhaltung aller Pflichtangaben
Erstellung wiederkehrender Rechnungen mit Leichtigkeit
Individuelles Rechnungslayout mit deinem Logo und Design
Übersichtliche Verwaltung der Rechnungen
Einfacher Versand von Rechnungen per E-Mail direkt aus der Software
Die Buchhaltungssoftware von sevdesk bietet noch weitere Funktionen, die dir den Alltag erleichtern. Du hast die Möglichkeit, dein Bankkonto online mit dem Buchhaltungsprogramm zu verknüpfen und Zahlungen noch effizienter zu verbuchen. Außerdem kannst du Mahnungen direkt aus der Software heraus versenden, Angebote in wenigen Minuten erstellen und Umsatzsteuervoranmeldungen auf Knopfdruck einreichen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
Teste sevdesk mit all seinen Funktionen jetzt ganz einfach: 14 Tage lang kostenlos und unverbindlich. So vermeidest du Unsicherheiten in der Buchhaltung, egal ob du gerade dein eigenes Yogastudio gründest oder bereits Erfahrung in der Selbstständigkeit als Yogalehrer hast.
Tipp: Wenn du nicht als Yogalehrer tätig bist, aber dennoch Hilfe bei der Rechnungserstellung benötigst, bietet dir sevdesk zahlreiche Beispiele für andere Berufsgruppen und Dienstleistungen. So kannst du die richtige Vorlage für deine Branche finden und deine Rechnungen problemlos erstellen.
Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk erledigst du deine Buchhaltung ganz leicht selbst – auch, wenn du nur die Basics kennst. Wir kümmern uns um den Rest.
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