Das besagt die Kleinunternehmerklausel
Die Kleinunternehmerklausel ist in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert. Dort ist festgelegt, in welchen Fällen Unternehmen keine Umsatzsteuer erheben müssen, ihre Rechnungen also umsatzsteuerfrei ausstellen dürfen. Die Regelung legt für eine Steuerbefreiung Folgendes fest:
Ein Unternehmen, das im vorherigen Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro hatte und im aktuellen Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten wird, ist umsatzsteuerbefreit und muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Gut zu wissen: Es steht jedem Unternehmer und jeder Unternehmerin innerhalb dieser definierten Umsätze frei die Regelbesteuerung unter anderem mit folgenden Konsequenzen zu wählen.
- Als Teil der Steuerpflicht sind im Umsatzsteuergesetz die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung und auch die Umsatzsteuererklärung vorgeschrieben, dafür darf Vorsteuer geltend machen.
- Umsatzsteuerpflichtige Rechnungen enthalten dann neben allen Pflichtangaben auch den Steuersatz und die Umsatzsteuersumme.
- Beachte: An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden.
Mehr zu den Vor- und Nachteilen der Kleinunternehmerregelung findest du in unserem Ratgeber zum Kleinunternehmen anmelden.
Keine Lust zu lesen? In unserem YouTube Video zum Thema Kleinunternehmerregelung erhältst du wichtige Infos und erfährst was es zu beachten gibt:
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