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EÜR für Kleinunternehmer

Aktualisiert am
27
.
03
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2024
EÜR Kleinunternehmer Ratgeber

Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer musst du ebenso wie alle anderen Unternehmen dem Finanzamt deinen Gewinn melden. Für die Gewinnermittlung ist aber keine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, sondern lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung.

Erfahre hier, wann Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer eine EÜR erstellen müssen, worauf du dabei achten solltest und wie du richtig vorgehst.

Worauf du als Kleinunternehmer bei der EÜR achten solltest

Wenn du deine EÜR als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin selbst erstellst, solltest du auf einige Aspekte achten, um Fehler zu vermeiden:

     
  • Bei der Gewinnermittlung per EÜR stellst du die Einnahmen den abzugsfähigen Ausgaben gegenüber. Die Differenz ergibt deinen zu versteuernden Gewinn.
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  • In der EÜR musst du das Zu- und Abflussprinzip beachten. Einfach gesagt bedeutet es: Du darfst Betriebseinnahmen und -ausgaben erst dann buchen, wenn die Zahlung tatsächlich eingegangen ist bzw. abgebucht wurde. Beispiel für das Abflussprinzip:
    Du bekommst am 15. Dezember 2022 eine Rechnung und zahlst sie am 5. Januar 2023. Du kannst sie erst im Jahr 2023 als Betriebsausgabe ansetzen.
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  • Auch für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer gelten die bekannten Aufbewahrungspflichten. Du musst deine Belege für die Einnahmenüberschussrechnung entsprechend zehn Jahre lang aufbewahren.
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  • Du musst zwingend das amtliche Formular „Anlage EÜR“ verwenden. Eine formlose Gewinnermittlung in Papierform ist nicht mehr erlaubt.
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  • Wenn du bestimmten Berufen angehörst, kannst du anstelle deiner tatsächlichen Betriebsausgaben eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen. Das lohnt sich besonders, wenn du nur wenige abziehbare Ausgaben hast.
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  • Als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmer trägst du deine Betriebseinnahmen gesammelt in die Zeile 11 des EÜR-Formulars ein. Lediglich nicht steuerbare Einnahmen musst du gesondert ausweisen.
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  • Du musst deine Privatentnahmen in den Zeilen 125 und 126 der Anlage EÜR eintragen. Eine Privatentnahme liegt beispielsweise vor, wenn du dir vom Firmenkonto einen Betrag auf dein Privatkonto überweist, um ihn privat zu nutzen.
Tipp für die Abgabefrist der EÜR

Dank der EÜR-Software von sevdesk erfasst du als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer ganz einfach deine Betriebseinnahmen und -ausgaben. Und die Einnahmenüberschussrechnung? Die erstellst du automatisch auf Knopfdruck und kannst sie direkt als PDF herunterladen!

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Diese Regelungen gelten für Kleinunternehmer zur EÜR

Deine Pflicht, als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer eine EÜR einzureichen, ergibt sich aus § 4 Abs. 3 EStG. Dort heißt es, dass Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung und zu Abschlüssen (also Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz) verpflichtet sind, die Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben gegenüberstellen dürfen.

Grundsätzlich darf das jede Unternehmerin und jeder Unternehmer mit der passenden Unternehmensform (Einzelkaufleute, freie Berufe, GbR). Für Einzelkaufleute und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gilt das allerdings nur, wenn sie pro Wirtschaftsjahr einen Umsatz von unter 800.000 Euro und einen Gewinn von unter 80.000 Euro aufweisen.

Spezielle Regelungen für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer gibt es bei der EÜR allerdings nicht.

Gut zu wissen: Neue Grenzen im Wachstumschancengesetz

Mit dem geplanten Wachstumschancengesetz sollen die Grenzwerte für die EÜR rückwirkend zum 1.1.2024 auf 800.000 Euro Umsatz bzw. 80.000 Gewinn erhöht werden.

Solange du Kleinunternehmer bist, bleibst du natürlich immer unter dieser Grenze. Solltest du dann aber zur Regelbesteuerung wechseln, ist es schon mal gut zu wissen, dass du nicht sofort auch eine Bilanz erstellen musst.

So gelingt die EÜR für Kleinunternehmer

Vorbereitung ist alles – das gilt gerade für die Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung. Mit der Verpflichtung zur Nutzung der Anlagen EÜR und AVEÜR (Anlageverzeichnis) ist die Gewinnermittlung für deinen Geschäftsbetrieb zwar etwas aufwendiger geworden. Trotzdem musst du die EÜR nicht fürchten.

Wichtigste Grundlage ist eine ordentliche Führung deiner Bücher. Erfasse deine Betriebseinnahmen und abziehbaren Ausgaben während des Jahres fortlaufend. Das gibt dir einen besseren Überblick über die Entwicklung deines Geschäftsbetriebs und ermöglicht dir, deine EÜR zügig zu erstellen. 

Behalte außerdem während des Jahres deine Betriebsausgaben im Blick. Die offensichtlichen abzugsfähigen Ausgaben wie Waren und Rohstoffe wirst du sicherlich nicht vergessen. Es gibt aber auch einige abziehbare Betriebsausgaben, die du vielleicht nicht auf dem Schirm hast. Dazu gehören unter anderem:

Gut zu wissen: Um deine Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, kannst du unsere kostenlose EÜR-Vorlage oder – wenn du es noch einfacher und rechtssicherer willst – unsere EÜR-Software nutzen.

Möchtest du deine EÜR selbst erstellen?

Mit unserer Buchhaltungssoftware erfasst du alle deine Belege tagesgenau und behältst immer den Überblick. Mit der sevdesk App für iOS und Android geht das innerhalb weniger Sekunden.

Und dank zahlreicher Integrationen und der Schnittstelle zu deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater erledigst du deine Buchführung im Handumdrehen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema EÜR für Kleinunternehmer

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