Was ist die Anlage SE zur EÜR?
Die Anlage SE nach § 4 Abs. 3 EStG dient der Erklärung von steuerpflichtigen Sonderbetriebseinnahmen und abziehbaren Sonderbetriebsausgaben. Dabei handelt es sich um persönliche Erträge oder Ausgaben eines Gesellschafters, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Personengesellschaft entstehen. Sie wirken sich steuerlich gesehen auf den Gewinnanteil des Gesellschafters aus und müssen deshalb zusätzlich zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) erklärt werden.
Ergebnis der Berechnung ist der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust der Sonderberechnung, nachdem die persönlichen Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen wurden.