Pflichtangaben auf der Rechnung
Damit eine Rechnung vollständig ist (und somit auch deine Kunden und Kundinnen gegebenenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt), ist es wichtig, dass alle Pflichtangaben enthalten sind. Welche Punkte hier genau abgebildet werden müssen, ist per Gesetz über § 14 Abs. 4 in Verbindung mit § 14a Abs. 5 UStG geregelt. Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Rechnungen ab einem Betrag von 250 Euro brutto. Für Kleinbetragsrechnungen unter dieser Grenze gelten andere Regelungen.
Rechnungen, die du erstellst, müssen folgende Angaben enthalten:
- den Namen und die Anschrift des ausstellenden bzw. leistenden Unternehmens
- Namen und Anschrift des Rechnungsempfängers bzw. der Rechnungsempfängerin
- deine Steuernummer und/oder USt.-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum des Dokuments
- die Rechnungsnummer (fortlaufend)
- die Menge der gekauften Produkte bzw. der Art der Leistungen (inklusive Umfang)
- den genauen Zeitpunkt der Lieferung bzw. der erbrachten Leistung
- den verwendeten Steuersatz
- eventuelle Rabatte
- die Gesamtsumme und die Summe des Steuerbetrages
- eventuell Angaben zur Steuerschuld des jeweiligen Adressaten
Gleichzeitig ist es wichtig, zwischen der Rechnung mit und der Rechnung ohne Umsatzsteuer zu unterscheiden. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kleinunternehmerregelung zum Einsatz kommt. Ein Zahlungsziel ist keine Pflichtangabe. Du musst also auf deiner Rechnung nicht zwingend ein Zahlungsziel angeben.