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Rechnung falsch ausgestellt

Aktualisiert am
19
.
02
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2024
Rechnung falsch ausgestellt Ratgeber

Im Unternehmensalltag kann es vorkommen, dass Leistungsempfänger oder Leistungsempfängerinnen eine falsch ausgestellte Rechnung erhalten. Wir zeigen dir in diesem Artikel typische Fehler bei der Rechnungserstellung. Erfahre zudem, wann du als Rechnungssteller oder Rechnungsstellerin eine Rechnungskorrektur oder eine Stornorechnung brauchst und welche Folgen bei einer falsch ausgestellten Rechnung drohen.

Wann eine Rechnung falsch ausgestellt ist

Bei der Bezeichnung „falsch ausgestellte Rechnung“ denken viele Verbraucher und Verbraucherinnen klassischerweise an einen falschen Rechnungsbetrag. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine der vielen möglichen Fehlerquellen. Denn abgesehen von Summen, die zum Beispiel falsch zusammengezählt wurden, kann eine Rechnung auch aus anderen Gründen fehlerhaft sein. Schon eine vergessene Pflichtangabe wie die Rechnungsnummer oder ein falscher Steuerausweis reicht dafür aus.

Folgen von fehlerhaften Rechnungen

Für Unternehmer und Unternehmerinnen wird dieser Aspekt vor allem dann bedeutsam, wenn eine Rechnung aufgrund von Mängeln nicht beim Finanzamt akzeptiert und im Zuge der Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt wird.

Denn ist die Originalrechnung fehlerhaft, dann entfällt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Nur die Korrekturrechnung bzw. die Stornorechnung kann, auch rückwirkend, dafür sorgen, dass ein uneingeschränkter Vorsteuerabzug möglich wird.

Mängel, die dazu führen, dass eine Rechnung als fehlerhaft und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt angesehen wird, sind meist im UStG vorgeschriebene und vergessene Pflichtangaben, wie zum Beispiel:

  • unvollständige Adressangaben des Rechnungsausstellers oder der Rechnungsausstellerin
  • unvollständige Adressangaben des Rechnungsempfängers bzw. der Rechnungsempfängerin
  • eine fehlende Umsatzsteuer ID bzw. Steuernummer
  • ein fehlendes Rechnungsdatum (das Rechnungsdatum gleicht dem Ausstellungsdatum der Rechnung)
  • eine fehlende Rechnungsnummer
  • falsche oder unzureichende Beschreibungen der Produkte bzw. Dienstleistungen
  • ein fehlender Lieferzeitraum
  • rechnerische Fehler (auch mit Hinblick auf gegebenenfalls vorher vereinbarte Ermäßigungen)
  • eine falscher Steuerausweis bzw. eine falsche USt.-Angabe
Tipp: Nie mehr Pflichtangaben vergessen!

Du möchtest dich nicht mit fehlerhaften Rechnungen herumschlagen? Dann nutze jetzt ein professionelles Rechnungsprogramm wie sevdesk! Die Pflichtangaben sind immer enthalten und deine Rechnungen erstellst und versendest du mit wenigen Klicks!

Mehr zu sevdesk

Das musst du tun, wenn die Rechnung falsch ausgestellt wurde

Je nachdem, ob eine Rechnung gerade erstellt oder versendet wurde oder bereits verbucht und bezahlt worden ist, unterscheidet sich das Vorgehen. Bei einer noch nicht versendeten Rechnung kannst du als Rechnungssteller oder Rechnungsstellerin einfach eine Rechnungskorrektur vornehmen.

Wurde die Rechnung schon bezahlt, musst du sie stornieren, indem du eine Stornorechnung erstellst. Wie du dabei vorgehst, haben wir dir in unserem Artikel „Stornorechnung“ beschrieben.

Rechnungskorrektur

So korrigierst du eine fehlerhafte Rechnung und stellst sie aus!

Stornorechnung

Alles zu den Inhalten und zur Erstellung von Stornorechnungen.

Fehlerhafte Rechnung beim Kunden ansprechen

Die meisten Rechnungsempfänger und Rechnungsempfängerinnen werden sicherlich Verständnis für eine fehlerhafte Rechnung haben, auch wenn es zu Problemen mit der Vorsteuer kommt. Fehler sind menschlich und passieren – gerade im hektischen Alltag!

Im Anschluss ist es jedoch wichtig, rasch zu handeln und den Kunden schnell zu kontaktieren.

Situation Handlung
Zahlung wurde noch nicht getätigt Dann ist eine Rechnungskorrektur noch möglich.
Zahlung wurde bereits getätigt Du musst die Rechnung gesondert stornieren.

Erkläre dem Leistungsempfänger oder der Leistungsempfängerin ehrlich, was vorgefallen ist, und sage zu, die neue, korrigierte Rechnung umgehend zu schicken. Gegebenenfalls kann es sich lohnen, den betroffenen Kunden bzw. die betroffene Kundin im Zuge der nächsten Rechnung mit einem Rabatt zu bedenken.

Häufige Fehler bei der Rechnungserstellung

Auch wenn du als Rechnungssteller oder Rechnungsstellerin bemüht bist, deine Rechnungen korrekt und vollständig zu erstellen, kann es durchaus sein, dass sich Fehler einschleichen. Wenn du jedoch weißt, an welchen Stellen es besonders häufig zu Fehlern kommt, kannst du deine Rechnungen dahingehend gezielt prüfen. So sparst du dir den Aufwand, rückwirkend eine Korrekturrechnung erstellen zu müssen.

Die sechs häufigsten Fehler bei der Rechnungserstellung sind unserer Erfahrung nach:

Die häufigsten Fehler bei der Rechnungserstellung
Häufige Fehler bei der Rechnungserstellung

So vermeidest du falsch oder fehlerhaft ausgestellte Rechnungen

Vergessene Pflichtangaben sind ein leicht vermeidbarer Fehler, wenn du ein Rechnungsprogramm wie sevdesk benutzt. Denn eine professionelle Faktura-Software liefert über Rechnungsvorlagen und das integrierte Rechnungsdesign gleich alle benötigten Platzhalter mit. So vergisst du garantiert keine Pflichtangabe und kannst Rechnungen rechtssicher erstellen. Relevante Steuer- und Rechnungsbeträge werden automatisch ermittelt.

bearbeitung und vorschau der erstellten rechnung in sevdesk auf desktop und mobile

Sollte dir trotzdem einmal ein Fehler unterlaufen, so ist die Rechnungskorrektur oder das Erstellen einer Stornorechnung mit sevdesk einfach und schnell möglich.

Tipp: Rechnungsprüfung ernst nehmen!

Schon mal über die interne Rechnungsprüfung nachgedacht? Damit lassen sich fehlerhafte Rechnungen und aufwändige Korrektur- oder Stornoprozesse schon eher vermeiden. Wie du das richtig angehst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Rechnungsprüfung!

Doch auch bei der Rechnungsprüfung gilt: Menschen machen Fehler! Die sichere und einfachere Variante ist und bleibt ein professionelles Rechnungsprogramm wie sevdesk!

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Diese Strafen drohen bei falsch ausgestellten Rechnungen

Je nach Ausmaß und Willen, einen Fehler im Zuge der Rechnungserstellung zeitnah zu korrigieren, handelt es sich hierbei keineswegs um ein Kavaliersdelikt.

Achtung: Bußgeld bei fehlerhaften Rechnungen

Ein Beispiel: Unternehmer, die keine Rechnungen für ihre Leistungen ausstellen bzw. sich mit der Rechnungserstellung zu lange Zeit lassen, riskieren ein Bußgeld. Dieses wird seitens des Finanzamtes verhängt und kann laut Umsatzsteuergesetz eine Höhe von 5.000 Euro erreichen.

Ein wenig kulanter sind die Finanzbehörden allerdings beim Fehlen einzelner Pflichtangaben wie dem Rechnungsdatum oder dem Steuerbetrag. In diesen Fällen wird gegenüber Rechnungsstellern und Rechnungsstellerinnen in der Regel kein Bußgeld verhängt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema fehlerhafte Rechnungen

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