Abgaben für Selbstständige mit einer Kapitalgesellschaft
Betreibst du eine Kapitalgesellschaft, fallen für dich teilweise andere Steuerarten an, darunter die Körperschaftsteuer.
Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ersetzt bei Kapitalgesellschaften die Einkommensteuer. Damit wird das Unternehmen besteuert, nicht die einzelnen Gesellschafter. Unabhängig von der Höhe des Gewinns beträgt der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer einheitlich immer 15 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. In beiden Steuerarten gibt es für Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag.
Tipp: Die niedrige Körperschaftsteuer ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine Rechtsform.
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird bei Kapitalgesellschaften analog zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhoben. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur Umsatzsteuer.
Die Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer gibt es nur einen wesentlichen Unterschied zur Regelung bei Personengesellschaften: Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. Sie zahlen die Steuern als Selbstständige entsprechend in voller Höhe.
Die Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer zahlen die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft auf die erhaltenen Gewinnausschüttungen oder Dividenden. Sie beträgt 25 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Du musst also stets pauschal ein Viertel deiner Gewinnausschüttung an das Finanzamt abtreten.