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Selbstständigkeit aufgeben – Der Weg zurück ins Angestelltenverhältnis!

Selbstständigkeit aufgeben – Der Weg zurück ins Angestelltenverhältnis!

Aktualisiert am
25
.
07
.
2024

Als Selbstständiger gilt, wer keiner Weisung unterliegt, in keine Arbeitsorganisation integriert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmt. Die allgemeine Rechtsgrundlage dafür regelt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Er besagt in § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO), dass jedermann jedes Gewerbe ausüben darf. Einschränkungen gibt es in vielen Bereichen durch die Abhängigkeit einer Erlaubnis zur Gefahrenabwehr für den Verbraucher. Die deutliche Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen ist wichtig, da dieser Unterschied weitreichende rechtliche Folgen beinhaltet, angefangen beim Arbeitsrecht bis hin zum Steuerrecht. Es gibt jedoch Gründe, warum du möglicherweise deine Selbstständigkeit aufgeben willst oder musst. In diesem Beitrag erfährst du, wie du das anstellen kannst und was danach kommt.

Selbstständigkeit aufgeben – Der Weg zurück ins Angestelltenverhältnis!

Selbstständigkeit aufgeben und Betriebsaufgabe, der Unterschied

Gemäß der Definition der amtlichen Statistik sind Selbstständige Personen, die entweder einen gewerblichen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb beziehungsweise eine Arbeitsstätte sowohl wirtschaftlich als auch organisatorisch als Eigentümer/Pächter oder Handwerker leiten. Zu den Selbstständigen zählen zudem alle freiberuflichen Tätigkeiten sowie Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister.

Ein Betrieb wird definiert als örtliche, organisatorische und technische Einheit mit dem Zweck der Erstellung von Gütern sowie Dienstleistungen. Typisch für den Betrieb ist der räumliche Zusammenhang, üblicherweise in Verbindung mit einer Zusammenarbeit von Menschen mit Menschen und/oder Technik.

Bei einer GmbH, einer GbR oder einer UG wird die Betriebsaufgabe mit zugehöriger Abwicklung als Liquidation bezeichnet. In Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe von Einzelunternehmen und Freiberuflern kommt der Ausdruck selten zum Einsatz. Eine Liquidation/Betriebsaufgabe geht immer einher mit

  • endgültiger Einstellung der selbstständigen Tätigkeit, der
  • Stilllegung der Betriebsstätte sowie der
  • Veräußerung der Betriebsgrundlage beziehungsweise der
  • Überführung der Betriebsgrundlage in das Privatvermögen sowie der
  • Gewerbeabmeldung, sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt

Wer eine Selbstständigkeit ohne Betriebsstätte aufgibt, löst nicht zwangsweise seinen Arbeitsort auf, wie zum Beispiel bei einem Homeoffice. Dennoch erlischt mit der Einstellung der Tätigkeit und der Gewerbeabmeldung die Selbstständigkeit.

Gründe für die Aufgabe der Selbstständigkeit

Es gibt unzählige Gründe, warum jemand seine Selbstständigkeit aufgeben möchte oder muss. Wirtschaftliche Aspektekönnen dafür genauso verantwortlich sein wie private Ursachen. So sagen Frauen häufig, dass sie ihre Selbstständigkeit aufgeben wegen einer Schwangerschaft, weil sie nicht wissen, ob sie in der Schwangerschaft Mutterschutz bekommen. Oder sie wollen ausreichend Zeit für ihr Kind haben und sich verstärkt der Familie widmen. Anderen Unternehmern wird der Arbeitsaufwand zu hoch, sie möchten mehr Freizeit oder bevorzugen die Sicherheit einer Festanstellung.

Zu den häufigsten wirtschaftlichen Gründen einer Betriebsschließung gehören

  • sinkende Nachfrage
  • sinkende Umsätze
  • Preisdruck, der nicht mehr abgefangen werden kann
  • bahnbrechende Innovationen, die das Geschäft überflüssig machen
  • Wirtschaftskrisen
  • übermächtige Konkurrenz

Gesundheitliche Aspekte spielen bei einer Betriebsaufgabe ebenfalls eine Rolle. Nachweislich deutlich mehr Männer als Frauen müssen ihre Selbstständigkeit aufgeben wegen Krankheit. Männer reagieren auf starken Druck oftmals mit gesundheitlichen Problemen wie stressbedingter Diabetes oder schlimmstenfalls einem Herzinfarkt. Sie geben selten zu, dass ihnen „alles über den Kopf wächst“ und fordern erst im letzten Moment Hilfe an.

Selbstständigkeit aufgeben, was nun?

Wer sich die Frage stellt, „wie kann ich meine Selbstständigkeit aufgeben?“, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Die endgültige Aufgabe der Selbstständigkeit ist formal relativ einfach, lässt sich jedoch schlecht rückgängig machen. Natürlich besteht die Möglichkeit, jederzeit wieder ein Unternehmen zu eröffnen. Inzwischen sind die Kunden mit fast 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit bereits zur Konkurrenz gewechselt, das Spiel mit Neuakquise und Aufbau eines neuen Kundenstamms macht nicht wirklich Spaß. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, welche die Schließung eines Unternehmens verhindern könn(t)en, wie

  • Weiterführung als Nebengewerbe
  • vorübergehende Übertragung der Leitung an eine andere Person oder, wenn ausreichend Personal vorhanden ist
  • stärkere Delegation von Aufgaben, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen

Bei einer Weiterführung im Nebengewerbe steht der Selbstständige dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann, sofern sich neue Perspektiven ergeben, gegebenenfalls in sein Business zurückkehren. Zudem beinhaltet die Selbstständigkeit aufgeben Kosten, die sich nach der Rechtsform richten. Wie bei der Gründung ist die Auflösung eines Einzelunternehmens deutlich günstiger als die Liquidation einer GmbH oder UG. Der Aufwand bewegt sich zwischen 20,00 Euro plus für eine Gewerbeabmeldung bis 3.000 Euro plus für die Auflösung einer GmbH.

Selbstständigkeit aufgeben – das solltest du beachten

Wenn du deine Selbstständigkeit aufgeben willst, sind Schritte wie die Kündigung betriebsbezogener Versicherungen und Verträge oder die Gewerbeabmeldung unerlässlich. Dabei ist es irrelevant, ob du eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufgibst oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Die Kernpunkte der Prozedur sind mehr oder minder identisch. Freiberufler müssen die Betriebsaufgabe lediglich dem Finanzamt mitteilen, Gewerbetreibende ihre Betriebsaufgabe beim Gewerbeamt oder der Gemeinde melden. Dafür werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Auszug aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister, sofern gefordert
  • Gewerbeschein
  • Meldebescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass

In Abhängigkeit des Gewerbes kann es sein, dass die zuständige Behörde weitere Unterlagen einfordert. Auf der Homepage der zuständigen Ämter finden sich alle nötigen Angaben zu einer Gewerbeabmeldung.

Gewerbeabmeldung Formular
Formular für die Gewerbeabmeldung, Quelle: www.gesetze-im-internet.de

GmbH, UG sowie eingetragene GbR müssen eine Löschung im Handelsregister beantragen. In der Regel beginnt damit ein sogenanntes Sperrjahr, welches dazu dient, das Vermögen und die Schulden abzuwickeln und die Abschlussbilanz zu erstellen.

Mitteilung beim Finanzamt

Freiberufler müssen lediglich dem zuständigen Finanzamt mitteilen, dass sie ihre Selbstständigkeit aufgeben. Gewerbetreibende benötigen eine Gewerbeabmeldung, um ihren Betrieb stillzulegen. Normalerweise informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Um Missverständnisse und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, ist es ratsam, selbst dem Finanzamt vorsorglich ein Schreiben mit einer Kopie der Gewerbeabmeldung zuzusenden.

Steuern

Bis zum Stichtag, also der endgültigen Betriebsschließung, sind sämtliche Unterlagen weiterzuführen. Das Finanzamt bekommt in Abhängigkeit von der Rechtsform die bis zu diesem Stichtag geführte Abschlussbilanz oder eine entsprechende Einnahmen-Überschuss-Rechnung inklusive Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung. Wer Einkommenssteuervorauszahlungen leistet, darf keinesfalls vergessen, eine Anpassung zu beantragen. Das Finanzamt mindert die Einkommensteuervorauszahlungen nicht automatisch, wenn sich die Lebensumstände verändern.

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Achtung: Mit Aufgabe der Selbstständigkeit erlischt nicht die Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Die Reglungen zu den Aufbewahrungsfristen finden sich im Handelsgesetzbuch HGB § 257 Abs. 4 sowie in der Abgabenordnung § 147 und im Umsatzsteuergesetz § 14b. Aufzubewahren sind:

  • 2 Jahre: Rechnungen von Unternehmern für grundstücksbezogene Leistungen durch die Leistungsempfänger
  • 6 Jahre: E-Mails und andere digitale Dokumente, Geschäftsbriefe, Handelsbriefe ohne Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen
  • 10 Jahre: Ausgangsrechnungen, Bilanzen, Bücher, Buchungsbelege, Eingangsrechnungen, Inventare, Lageberichte

Krankenversicherung

Viele Selbstständige sind Mitglied in einer privaten Krankenversicherung und möchten sich aus Kostengründen nach der Aufgabe der Selbstständigkeit gesetzlich versichern. Was die wenigsten wissen, seit 2013 müssen unter 55-Jährige generell in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zurückkehren, wenn sie ihre hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben oder unterbrechen. Eingeführt hat der Gesetzgeber diese Regelung, um zu verhindern, dass Selbstständige plötzlich ihre Krankenversicherung verlieren oder extrem hohe Beitragsschulden auflaufen. Bedingungen für die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • Nicht älter als 55 Jahre
  • keine bestehende hauptberufliche Selbstständigkeit
  • keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten mit mehr als 450 Euro
  • Anstellung überwiegt die Selbstständigkeit (zum Beispiel 20 Stunden angestellte tätig, selbstständige Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden)
  • Einkommen als Angestellter ist höher als die Einkünfte aus der Selbstständigkeit
  • Gesamteinkommen liegt unter der Betragsbemessungsgrenze
  • der Bezug von Arbeitslosengeld I

Wer nebenberuflich selbstständig ist, muss detailliert nachweisen, dass er Anspruch auf den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung hat. Dazu ist die Offenlegung der Einkommensverhältnisse nötig, zum Beispiel über monatliche betriebswirtschaftliche Abrechnungsbögen (BWA) beziehungsweise die Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt. Wer nach dem Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung erneut seine Selbstständigkeit aufnimmt, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der Wechsel von privater Krankenversicherung in gesetzliche Krankenversicherung vollständig vollzogen ist, um nicht in den Verdacht des Missbrauchs zu geraten.

Um in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen, muss niemand die Selbstständigkeit aufgeben, eine Familienversicherung ist möglich, wenn

  • die Selbstständigkeit unterbrochen war oder neu gegründet wurde und das
  • Monatseinkommen unter 395 Euro liegt und der
  • Ehepartner bereits gesetzlich versichert ist.

Versicherungen und Verträge

Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit rückt die Kündigung von Versicherungen und Verträge oftmals in den Hintergrund und gerät vorübergehend in Vergessenheit – bis eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Viele Zahlungen werden nur einmal pro Jahr fällig. Um nichts zu übersehen, hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Kontoauszüge über einen Zeitraum von einem Jahr „zu durchforsten“ und dabei alle entsprechenden Abbuchungen, Daueraufträge und Lastschriften zu notieren. Damit lassen sich sämtliche aktiven Verträge und Versicherungen erfassen und fristgerecht kündigen.

Wichtig zu wissen: Eine Betriebsaufgabe beinhaltet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Vertragliche Verpflichtungen bleiben bestehen, da die Geschäftsgrundlage im eigentlichen Sinne nicht wegfällt. Einzelne Unternehmen haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Sonderkündigungsrecht im Falle der Betriebsaufgabe verankert, deshalb lohnt es sich, die entsprechenden AGBs durchzulesen. Bei Unternehmen ohne eine entsprechende Regelung hilft nur höfliches Anfragen. Firmen kommen ihren Kunden häufig aus Kulanzgründen entgegen und stimmen einer vorzeitigen Kündigung zu oder lassen sich zumindest auf eine Laufzeitverkürzung ein.

Sind Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt, sollte sie rechtzeitig informiert werden. Dabei geht es nicht nur um die Wahrung der Fristen, sondern auch darum, ihnen ausreichend Zeit zu geben, um sich nach einem neuen Job umzusehen. Nicht vergessen, Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Wunsch ihren Mitarbeitern ein entsprechendes Zeugnis auszustellen. Das Kündigungsschreiben selbst sollte NACH einem persönlichen Gespräche entweder per Einschreiben an den Mitarbeiter gehen oder eine Übergabe nur gegen Quittung erfolgen.

Der Weg zurück ins Angestelltenverhältnis

Um sich für den Notfall abzusichern, schließen viele Selbstständige bei der Betriebseröffnung eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ab. Ist dies geschehen, richtet sich die Höhe der Auszahlungen unter anderem nach der Ausbildung. Gemäß den Angaben des Arbeitsamts bewegen sich die Zahlungen in 2019 für einen ehemals Selbstständigen ohne Kinder in Steuerklasse III um maximal:

  • 897,00 Euro ohne Ausbildung,
  • 1.151,10 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung,
  • 1.371,90 Euro als Meister/Fachschule und
  • 1.585,80 Euro mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss.

Als erwerbslos gilt ein Selbstständiger bereits, wenn er weniger als 15 Stunden pro Woche tätig ist. Ohne seinen Anspruch zu gefährden, darf er bis zu 165 Euro pro Monat an Einkommen erzielen. Allerdings muss er alles tun, um eine Beschäftigung zu finden und jede zumutbare Tätigkeit annehmen, die das Arbeitsamt vermittelt. Nach mindestens zwölf Beitragsmonaten hat er Anspruch auf sechs Monate Zahlung, nach 24 Beitragsmonaten auf zwölf Monate.

Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung ein(ge)zahlt (hat), kann, wenn er die Selbstständigkeit aufgeben möchte, kein Arbeitslosengeld einfordern. Sind keine Rücklagen zur Überbrückung vorhanden, bleibt ihm nur das Arbeitslosengeld II (ALG II oder umgangssprachlich Hartz IV). Diese Grundsicherung bekommen erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemäß Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit dem Erhalt dieser Leistung ist die Verpflichtung verbunden, möglichst schnell eine sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen.

Jobcenter und Selbstständigkeit aufgeben, eine sinnvolle Kombination

Egal, ob als Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II Empfänger, am Jobcenter führt normalerweise kein Weg vorbei. Als ehemals Selbstständiger ist die Jobsuche nicht gerade einfach, da viele Arbeitgeber sich scheuen, einen ehemals Selbstständigen einzustellen.

Jobcenter
Im Jobcenter einen neuen Job finden

Sie fürchten, dass er nicht

  • teamfähig ist
  • die Gehaltsvorstellungen zu hoch sind
  • die Belastbarkeit gering ist
  • Probleme mit der Unterordnung vorhanden sind
  • Routineaufgaben schlecht erledigt werden
  • zu viel Entscheidungsfreiheit gefordert wird

Dass es sich dabei um unbegründete Vorurteile handelt, hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen. Jeder Selbstständige musste lernen, sich Kundenwünschen unterzuordnen. Selbstständigkeit in Kombination mit extrem hohem Einkommen sind schon lange in den meisten Bereichen nur noch Wunschvorstellung. Ehemalige Selbstständige bringen viele Vorteile mit, wie zum Beispiel

  • eigenverantwortliches Denken und Arbeiten
  • Verständnis für Zusammenhänge
  • eigenständige Sichtweise bei Problemen, die der Durchschnittsangestellte im allgemeinen nicht erkennt
  • umfangreiche Erfahrungen in Bereichen wie Personalführung, Steuerrecht, Akquise, Kundengespräche, Verhandlungen und Ähnlichem

Die Jobcenter unterstützen bei Bewerbungen, denn es ist ein nicht zu unterschätzen der Unterschied, auf welcher Seite des Tisches du sitzt. Die richtige Bewerbungsstrategie hilft bei der Jobsuche und kann Türen öffnen. Referenzschreiben von Kunden wirken sich bei einer Bewerbung meistens positiv aus und sollten zu Zeugnissen und Qualifikationen hinzugefügt werden. Fühlst du dich unsicher, frage im Jobcenter nach einem Bewerbungstraining. Dort wird herausgearbeitet, wie du dich als ehemaliger Selbstständiger am besten präsentierst.

Jobangebote findest du im Internet, mithilfe der klassischen Suchmaschinen genauso wie in Printmedien, durch die Agentur für Arbeit und mittels privater Jobvermittler. Wichtig ist, dass der Job den persönlichen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht, ansonsten droht schnell Unzufriedenheit, die nicht nur die Motivation auf null herunterfährt, sondern viele Menschen im Laufe der Zeit krank macht.

Fazit

Um die Selbstständigkeit aufzugeben, sind viele einzelne Schritte nötig. Es gibt zahlreiche Fristen, die eingehalten werden müssen. Primäre Aufgabe ist es, sich frühzeitig mit den nötigen Maßnahmen auseinanderzusetzen. Mit den Abmeldungen gehen Pflichten einher, wie beispielsweise die Ermittlung von Gewinn und Verlust zum Stichtag oder die Kündigung der Mitarbeiter. Auch sollte die Jobsuche rechtzeitig beginnen. Ganz am Ende der Kette steht die Gewerbeabmeldung, mit der das Kapitel Selbstständigkeit (erst einmal) geschlossen wird.

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