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Mutterschutz Selbstständige – So sicherst du dich finanziell ab!

Mutterschutz Selbstständige – So sicherst du dich finanziell ab!

Aktualisiert am
04
.
07
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2024

Eine Schwangerschaft ist meistens ein Grund zur Freude. Was aber ist zu tun, wenn die werdende Mutter als Selbstständige oder Freiberuflerin tätig ist? Auf die gesetzlichen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes haben sie keinen Anspruch. Anders als bei Arbeitnehmerinnen greift der Mutterschutz für selbstständige Frauen oder Freiberuflerinnen nicht. Deshalb ist es für wichtig, sich rechtzeitig für die Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell abzusichern.

Mutterschutz Selbstständige –  So sicherst du dich finanziell ab!

Definition: Mutterschaftsgeld für Selbstständige

Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen für die Zeit vor und nach der Geburt. Allerdings ist der Bezug an einen Anspruch auf Krankengeld gekoppelt. Um als Unternehmerin Mutterschaftsgeld beziehen zu können, muss ein Wahltarif auf Krankengeld abgeschlossen worden sein oder ein höherer Normalbetrag – und nicht der ermäßigte Beitragssatz – gezahlt werden.

Wann erhältst du Mutterschaftsgeld?

Schwangere Selbstständige erhalten also Mutterschaftsgeld, wenn sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und gleichzeitig ein Anrecht auf Krankengeld haben. Darunter fallen auch Geschäftsführerinnen, wenn sie wie Selbstständige arbeiten, zum Beispiel in ihrer eigenen Firma. Während der Bezugszeit des Mutterschaftsgeldes sind von den Schwangeren keine Beiträge an die Krankenkasse zu entrichten – vorausgesetzt, die werdende Mutter arbeitet in diesem Zeitraum nicht. Wer Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) ist, erhält ebenfalls Mutterschaftsgeld.

Du bist privat versichert?

Anders sieht es bei privat versicherten Frauen aus. Sie erhalten normalerweise kein Mutterschaftsgeld und müssen ihren Finanzbedarf während der Babypause aus eigener Kraft bestreiten. Seit 2017 ist es aber möglich, Krankentagegeld während der Schutzzeit zu beziehen. Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrags.

Übrigens: Besteht mit einer privaten Krankenkasse ein solcher Vertrag, wird das Krankentagegeld nicht auf das Elterngeld angerechnet – im Unterschied zu gesetzlich Versicherten. Frauen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, müssen weiterhin Beiträge für ihre Krankenkasse entrichten. Und das auch selbst dann, wenn sie vor und nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Pause einlegen. Allerdings gibt es auch private Kassen, die Frauen sechs Monate nach der Geburt beitragsfrei stellen.

Grundsätzlich haben wie abhängig Beschäftigte, auch alle Selbstständigen ein Recht auf Elterngeld und Kindergeld.

Gilt Mutterschutz auch für Selbstständige?

Für abhängig Beschäftigte gibt es mehrere Möglichkeiten, um entsprechende Lohnersatzleistungen zu beziehen:

  • Den Mutterschutzlohn,
  • Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes
  • Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse und
  • Den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Werdende Arbeitnehmerinnen unterliegen einem Berufsverbot für den Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes durch das Mutterschutzgesetz. Bei Unternehmerinnen sieht die Sache anders aus. Diese haben allerdings unter Umständen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ob Du es als selbstständige oder freiberufliche werdende Mutter bekommst, hängt von Deiner Krankenversicherung ab.

Selbstständig und schwanger – das solltest Du wissen

Selbstständig und schwanger

Eine Schwangerschaft ist nicht immer geplant. Oft ist es so, dass sich der Storch völlig unverhofft ankündigt. Vielleicht bist Du gerade dabei, Dir Deine Existenz aufzubauen oder es droht bereits eine finanzielle Schieflage, weil die Auftragslage nicht die beste ist. Nicht immer ist es so, dass Du als Selbstständige oder Freiberuflerin schon ausreichend vorsorgen konntest. Außerdem bist Du nach der Geburt ebenso schutzbedürftig und vielleicht noch nicht einsatzfähig – wie eben Arbeitnehmerinnen auch. Auch solltest Du einkalkulieren, dass Du rund um die Geburt und die Monate danach nicht unbedingt arbeiten möchtest.

Planung ist alles!

Das solltest Du als freiwillig Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse im Kopf haben, bevor Du konkret an Familienplanung denkst und Dich rechtzeitig dahingehend krankenversichern, dass Dir auch Krankengeld zusteht. Deine Krankenkasse kann Dir sagen, um welchen Betrag sich Dein Beitrag in diesem Fall erhöhen wird. Bei einem Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse kann das Krankengeld auch höher ausfallen – je nachdem, welche Konditionen vereinbart worden sind. Deshalb ist ein Tarifwechsel eventuell sinnvoll, wenn eine Schwangerschaft geplant ist. Das lohnt sich allerdings nur, wenn das Mutterschaftsgeld deutlich höher ausfällt als das zu erwartende Elterngeld. Denn durch den Bezug von Mutterschaftsgeld verringert sich der Elterngeld-Anspruch um zwei Monate.

Achtung! Es gibt viele Krankenversicherungen, die Schwangeren grundsätzlich kein Krankentagegeld zahlen oder lediglich eine Einmalzahlung leisten, die in etwa in Höhe von 200 Euro rangiert. Wie es Deine Kasse hält, solltest Du deshalb schnell klären. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld kannst Du frühestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin beantragen.

Tipp!

Als Selbstständige musst du dich nicht nur um deine Familienplanung kümmern sondern auch um eine reibungslose Buchhaltung. Eine Buchhaltungssoftware kann dir einiges an Arbeit und Sorgen abnehmen.

Mutterschutz – welche Schutzfristen gibt es?

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist. Sie endet frühestens acht Wochen nach der Geburt Deines Kindes!

  • Kommt Dein Kind vor Termin zur Welt kommt, verlängern sich diese acht Wochen um die Tage, die Dein Kind zu früh geboren wurde.
  • Sollte das Baby später als berechnet auf die Welt kommen, verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung – und zwar genau um die Anzahl dieser Tage.

Die achtwöchige Schutzfrist nach der Geburt bleibt unangetastet. Bei Frühgeburten, aber auch bei Mehrlingsgeburten können Mütter länger vom Mutterschutz profitieren. Denn der entsprechende Zeitraum nach der Geburt beträgt acht Wochen. Dazu werden außerdem noch die Tage hinzugezählt, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommenen Wochen beträgt, wenn diese vor Beginn der eigentlichen Mutterschutzfrist entbunden werden.

Allerdings gelten diese Fristen nicht für Mütter, die selbstständig sind. Diese unterliegen als ihre eigene Chefin keiner dieser Fristen!

Wie kann ich als Selbständige Mutterschaftsgeld beantragen?

Wenn sich selbstständige Frauen mit dem Gedanken an ein Kind tragen, ist das vielfach ein ernstzunehmendes finanzielles Risiko. Ein-Frau-Betriebe trifft es hier besonders hart, weil die anfallende Arbeit eben nicht von anderen erledigt werden können. Über einen längeren Zeitraum ist das Einkommen nicht gewährleistet. Deshalb gilt es, rechtzeitig die bestehenden Krankenversicherungen zu überprüfen. Das sind die einzelnen Möglichkeiten:

1. Gesetzlich krankenversichert

Wenn Du als Selbstständige oder Freiberuflerin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, hängt es davon ab, ob Deine vertragliche Versicherungsleistung auch Krankengeld beinhaltet. In diesem Fall hast Du einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Neuerdings müssen Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse für den Zeitraum, in dem sie kein Einkommen erzielen, auch keine Mindestbeiträge mehr zu ihrer Krankenversicherung zahlen.

Mutterschaftsgeld für Mitglieder in der Künstlersozialkasse (KSK):

Als Mitglied hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Den entsprechenden Antrag stellst Du jedoch nicht bei der KSK, sondern bei Deiner Krankenkasse. Im Laufe der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung musst Du der KSK mitteilen, ob Du nach Ablauf weiterhin arbeiten wirst. Die Künstlersozialkasse muss auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, ob Du Mutterschaftsgeld bekommst. Dafür gibt es entsprechende Formulare. Während der Schutzfrist ruhen auch Deine Beitragszahlungen.

2. Privat versichert und ohne Anspruch

Wenn Du privat krankenversichert bist, kannst Du während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist natürlich, dass Du einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hast. In diesem Fall ersetzt das Krankentagegeld das Mutterschaftsgeld. Wenn keine entsprechende Vereinbarung existiert, musst Du Dich in der Babypause finanziell selbst absichern. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu kümmern. Ein eventuell vertraglich vereinbartes Mutterschaftsgeld oder ein Bonus berührt dabei nicht die Zahlung des Elterngeldes. Entsprechende Anträge sind bei der Krankenkasse zu stellen.

3. Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt

Wenn Du selbstständig bist und darüber hinaus noch in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehst oder bis in die Schwangerschaft hinein gestanden hast, kannst Du einen Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt stellen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn keine Krankenkasse zahlt (oder eine Aufstockung angestrebt wird).

Wenn Du als Geringverdienende bei Deinem Partner mitversichert bist (Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse), hast Du zwar keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, kannst Dich allerdings auch in diesem Fall an das Bundesversicherungsamt wenden. Doch auch hier gilt: Ein geringfügiges Angestelltenverhältnis ist Voraussetzung.

Höhe des Mutterschaftsgeldes für Selbstständige

Selbstständige Frauen mit einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld (freiwillig gesetzlich versichert oder Mitglied der Künstlersozialkasse) erhalten einen Betrag in Höhe von 70 Prozent ihres regulären Verdienstes. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Einkommen, welches vor Beginn der Schutzfrist bestanden hat. Du solltest bei deinen Planungen nicht außer Acht lassen, die Dinge zeitnah anzugehen. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor der Geburt gestellt werden. Dafür musst Du auch ein ärztliches Attest vorlegen, das Deine Schwangerschaft inklusive errechnetem Geburtstermin dokumentiert.

Die Monate nach der Geburt

Falls sich nach der Entbindung Deines Kindes herausstellen sollte, dass die Einnahmen nicht mehr ausreichen oder sogar ganz wegfallen, ist der Gang zum Sozialamt eine Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. Dort kannst Du einen Antrag auf Unterstützung in besonderen Lebenslagen stellen. Jedoch sollte Dir klar sein, dass für Dein Unternehmen in diesem Fall nicht gezahlt wird. Aufwendungen für Büromiete, Strom und Telefon musst Du aus eigener Tasche bezahlen.

Möglich ist aber auch, dass Dein Partner nach der Geburt in Elternzeit geht – und Dir damit für einen gewissen Zeitraum den Rücken zu großen Teilen freihalten kann.

Selbstständig und schwanger – Tipps zu Elterngeld und Kindergeld

  • Grundsätzlich leitet sich der Anspruch auf Elterngeld daraus ab, ob Du Dein Kind selbst betreust und erziehst und auch mit ihm in einem Haushalt lebst. Wenn ja, hast Du zunächst einen Anspruch auf Elterngeld. Allerdings darfst Du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen, außerdem musst Du Deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Genauso bist Du unter diesen Bedingungen Anspruch berechtigt, wenn Du noch in der Ausbildung oder im Studium steckst. Auch dann besteht ein Anspruch.
  • Wenn Eltern jedoch im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes über mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen verfügen, bekommen sie kein Elterngeld.
  • Bei Alleinerziehenden halbiert sich dieser Betrag. Genauso wie bei abhängig Beschäftigten haben selbstständige Frauen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Bei Arbeitnehmerinnen beträgt dies 67 Prozent des Netto-Einkommens.
  • Das gleiche gilt auch für Unternehmerinnen: Die Summe, die Dir als Elterngeld zur Verfügung steht, berechnet sich auf der Höhe des Gewinnerlöses nach Abzug der Steuern. Grundlage für die Berechnung ist der jüngste Steuerbescheid oder, falls noch nicht vorliegend, eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Der Steuerbescheid wird in diesem Fall später nachgereicht. Auszahlungsanspruch für das Elterngeld besteht sofort nach der Geburt.

Mutterschutz bei Selbstständigen: Der Vater kann in Elternzeit gehen

Vater in Elternzeit

Bei Arbeitnehmerinnen ist das anders: Sie erhalten das Elterngeld erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist (acht Wochen). Grundsätzlich wird das Elterngeld zwölf Monate (bei Paaren) oder 14 Monate (bei Alleinerziehenden) gezahlt.

Zwei Tipps:

  • Wenn ein Vater seine Tätigkeit für zwei Monate ruhen lässt, steht ihm für diesen Zeitraum ebenfalls Elterngeld (67 Prozent) zu. Um die junge Mutter zu entlasten, können beide auch gleichzeitig in Elternzeit gehen. Dann wird das Elterngeld für beide sieben Monate gezahlt. Das bedeutet: Beide erhalten in dieser Zeit 67 Prozent ihres Netto. Möglich ist dann auch, dass der Vater in diesem Fall die Firmengeschäfte der Mutter fortsetzt, bis sie wieder einsatzfähig ist.
  • Eine Tätigkeit für maximal 30 Stunden pro Woche ist statthaft. Wichtig ist aber, dass Du weißt, dass abhängig beschäftigte Väter zunächst eine Zustimmung von ihrem eigentlichen Arbeitgeber einholen müssen. Möglich ist auch, die Bezugsdauer zu ändern, aber nur, wenn keine Mutterschaftsleistungen gezahlt werden. Zwar bleibt die Gesamtsumme des Elterngeldes gleich, aber der Zeitraum des Bezuges kann erweitert werden – bis zu 24 Monate. Bei Alleinerziehenden sind es 28 Monate. Neben dem Elterngeld gibt es außerdem das staatliche Kindergeld, das monatlich ausgezahlt wird. Für die ersten beiden Kinder gilt ein Betrag von 194 Euro, für das dritte gibt es 190 Euro und für das vierte erhalten Eltern 215 Euro.

Kosten minimieren: Die Versicherungen anpassen

Du solltest unbedingt ein Gespräch mit Deiner Versicherung vereinbaren. Es ist möglich, Versicherungen für einen gewissen Zeitraum beitragsfrei zu setzen. Eventuell können Beiträge auch voll gestundet werden. Bei Arbeitslosigkeit geht das bis zu sechs Monaten. Allerdings müssen die Beiträge inkl. Zinsen nachgezahlt werden.

Wichtige Zusatzversicherung

Als Zusatzversicherung ist die Firmenrechtschutzversicherung (auch gewerblicher Rechtsschutz oder Betriebsrechtsschutzversicherung genannt) besonders wichtig. Für werdende oder frischgebackene Mütter kann sie eine große Bedeutung entfalten. Sie springt bei Kosten ein, die wegen potenzieller Rechtsstreitigkeiten auf Dich zukommen können. Im Fall eines Gerichtsganges werden die Kosten für Anwalt, Gericht und auch die des Prozessgegners bei einer Niederlage übernommen.

Herabsetzung vom Versicherungsbeiträgen

Andererseits könnte es sinnvoll sein, in der Zeit rund um die Geburt und den ersten Monaten Beiträge für private Lebens- und Rentenversicherungen auszusetzen. Gerade in dieser Zeit fallen viele Kosten für das Baby an. Wichtig ist auch hier, die Möglichkeiten rechtzeitig mit Deiner Versicherung zu klären.

Selbstständig und Mutterschutz: Netzwerke helfen

Mompreneurs Facebook Gruppe
 Die Mompreneurs Facebook Gruppe. Quelle: https://www.facebook.com/mompreneursDE

Die Schwangerschaft ist eine Zeit der Freude, häufig aber auch der großen Unsicherheit. Das geht den meisten Frauen so. Gerade wenn finanzielle Schwierigkeiten drohen, ist das Glück oft getrübt. Jeder weiß: Kinder bedeuten viel Verantwortung. Deshalb ist eine rechtzeitige Absicherung der finanziellen Lage als Unternehmerin von immenser Bedeutung.

Sicher wird es im Laufe der neun Monate und in der Zeit nach der Geburt immer wieder Fragen zu den unzähligen Themen geben, die das Leben mit Kind mit sich bringt. Viele Schwangere sind nun einmal verunsichert – besonders bei Fragen darüber, wie es weitergehen soll. Deshalb sind Netzwerke so wichtig, denn hier kann jeder von jedem profitieren. Unter anderem gibt es unter www.mompreneurs.de viele Tipps und Ratschläge für Frauen, die bereits Unternehmerinnen sind oder sich mit Gedanken tragen und sich über das Thema zur Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familienleben austauschen. Der Begriff „Mompreneurs“ kommt aus dem Französischen und bezeichnet Frauen, die sowohl Mütter als auch selbstständig sind.

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