Es gibt einige Berufe, in denen du Nutzungsrechte berechnen musst, um diese später deinen Kunden auf ihrer Rechnung ausweisen zu können. Das bedeutet, dass du sowohl in deinen Angeboten als auch später beim Rechnung schreiben für eine klare Transparenz gegenüber dem Kunden sorgst. Für deine Arbeit, beispielsweise als freiberuflicher Webdesigner oder Grafikdesigner ist es aber nicht unüblich, dass du Nutzungsrechte an einem Werk hast, welches von dir angefertigt wird. Sehr oft kommt dies etwa als Nutzungsrechte für Bilder vor. Wichtig ist, dass du Nutzungsrechte nicht mit dem Urheberrecht verwechselst.
Das erwartet dich heute:
Was sind Nutzungsrechte?
Die Nutzungsrecht Definition besagt, dass es sich um das Recht von einem Rechtssubjekt aus einem bestehenden Vertrag handelt und erlaubt, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen. Doch was bedeutet dies genau?
Nutzungsrechte berechnen sind in vielen Branchen üblich. So werden vor allem in Berufsgruppen wie Texter, Fotografen oder Designer sehr oft Nutzungsrechte berechnet. Warum dies so ist, lässt sich einfach erklären. Nehmen wir mal an, dass du als freiberuflicher oder selbstständiger Fotograf, Webdesigner, Illustrator oder Texter arbeitest und für deine Kunden eine Dienstleistung verrichtest. Für diese Leistung wendest du eine gewisse Arbeitszeit auf. Diesen Zeitaufwand kannst du in deiner Rechnung pauschal abrechnen oder dich nach Stunden bezahlen lassen. Zusätzlich zur Leistung erbringst du für den Kunden noch eine weitere Leistung. Den Text, das Foto oder das Design, was du für ihn entwickelst, kann er auf vielfältige Weise weiter nutzen. So bekommt er beispielsweise eine zweite Leistung von dir. Für diese weitere Nutzung berechnest du die Nutzungsrechte. Dies können etwa Nutzungsrechte für Bilder sein oder allgemeine Bildrechte als Nutzungsrechte. Mit der Berechnung findet nicht nur eine Übertragung von Nutzungsrechten statt, sondern du wirst die Nutzungsrechte verkaufen, und zwar an deine Kunden.
Der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht
Nutzungsrecht und Urheberrecht darfst du auf keinen Fall verwechseln. Betrachtest du dir das Urheberrecht, dann geht daraus hervor, dass ein Urheber jemand ist, von dem ein bestimmtes Werk geschaffen wird. Das kann beispielsweise in den Bereichen Kunst, Musik, Literatur etc. geschehen. Dieses Werk stellt eine geistige und persönliche Schöpfung dar. Um damit auch etwas im Sinne des Urheberrechts zu schaffen, muss ein gewisses Level an Individualität vorliegen. Aus diesem Grund ist hier auch ganz offiziell von der Gestaltungshöhe oder der Schöpfungshöhe die Rede. Mit der Schaffung von einem solchen Werk entsteht in Folge das Urheberrecht, welches allerdings nicht verkauft werden kann. Selbstverständlich aber ist es möglich, diese Werke oder Schöpfungen zu kaufen.
Es ist aber durchaus möglich, dass du dir für die Nutzung von Werken auch zur ausschließlichen Nutzung ein Recht sicherst. In diesem Fall wird dann vom Nutzungsrecht gesprochen. Sehr häufig verbreitet sind beispielsweise die Nutzungsrechte für Bilder.