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Kleingewerbe anmelden: So funktioniert's

Kleingewerbe anmelden: So funktioniert's

Aktualisiert am
24
.
06
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2024

Ein Kleingewerbe anzumelden kann schon der erste Schritt in die Unabhängigkeit sein. Die wichtigsten Schritte einer Kleingewerbeanmeldung haben wir nachfolgend in einer kurzen Übersicht zusammengefasst.

Kleingewerbe anmelden: So funktioniert's

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?

Stationen der Kleingewerbeanmeldung
 Stationen der Kleingewerbeanmeldung

1. Schritt: Gewerbeamt

Meist kannst du dein Kleingewerbe direkt beim Gewerbeamt anmelden. In der Regel gibt es dafür in deiner Stadt oder Gemeinde ein spezielles Büro. Entweder meldest du dein Kleingewerbe dort persönlich an oder du nutzt die Online-Anmeldung – sofern das geht.

Andere Möglichkeit: Du beantragst beim Ordnungsamt deiner Stadt den Gewerbeschein. In Berlin geht das beispielsweise mit einer einfachen Online-Anmeldung. Wenn du wissen möchtest, wie das in deiner Stadt oder deiner Region ist, empfehlen wir dir, im Netz zu recherchieren oder einfach direkt beim Gewerbeamt anzurufen. In manchen Fällen kannst du die nötigen Papiere ganz einfach im Amt abholen und später einreichen.

Gewerbeanmeldung Formular

Je nachdem wo du dein Gewerbe anmelden möchtest, können die Papiere für die Anmeldung verschieden aussehen. Am einfachsten ist es, wenn du dir diese noch vor der Beantragung entweder online herunterlädst oder sie vor Ort in deinem Gewerbeamt abholst. Beim Ausfüllen kannst du dich an einer Ausfüllhilfe zur Kleingewerbeanmeldung orientieren. So könnte ein Formular zur Gewerbeanmeldung aussehen:

Kleingewerbe anmelden
 Formular zur Gewerbeanmeldung, Quelle: www.stuttgart.de

Kann ich mein Kleingewerbe auch online anmelden?

Abhängig davon, wo du in Deutschland wohnst, kannst du dein Kleingewerbe auch online anmelden. Es gibt bereits Gewerbeämter, wie beispielsweise das in Berlin, die es den Einwohnern einfach machen und eine Online-Anmeldung ermöglichen. Das trifft aber nicht auf alle Städte oder Regionen zu. Wenn du wissen möchtest, wie es in deinem Fall ist, lohnt sich auch hier ein Blick auf die Website oder ein Anruf direkt beim zuständigen Amt. Nachfolgend findest du einen Überblick über die Anmeldemöglichkeiten eines Kleingewerbes je Kommune:

Gemeinde Anmeldung online möglich? Link zur Anmeldung
Berlin Ja Hauptstadtportal Berlin
Düsseldorf Ja Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Frankfurt am Main Nein Gewerberegister Frankfurt a. M.
Hamburg Ja Serviceportal Hamburg
Köln Ja eMeldung – Stadt Köln
Leipzig Nein Stadt Leipzig Gewerbebehörde
München Nein Gewerbebehörde München
Nürnberg Nein Ordnungsamt Nürnberg
Offenburg Nein Bürgerbüro Offenburg
Stuttgart Ja Serviceportal Baden-Württemberg

2. Schritt: Kleingewerbeanmeldung beim Finanzamt

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, wird das Finanzamt in deiner Region Kontakt zu dir aufnehmen und dir einen Fragebogen schicken. Darin geht es zunächst darum, deine steuerliche Situation zu klären. Dazu gehört auch, dass du eine Steuernummer bekommst, sofern du noch keine hast. Mit der kannst du nun offiziell Rechnungen schreiben. Wenn du zudem Handel umsatzsteuerfrei in der EU betreiben möchtest, dann musst du durch das Bundeszentralamt für Steuern eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

3. Schritt: Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)

Solltest du kein Freiberufler, landwirtschaftlicher Betrieb oder Handwerker sein, dann ist es ebenfalls nötig, dich bei der IHK, also der Industrie- und Handelskammer zu registrieren. Das darfst du nicht vergessen, denn in Deutschland ist das vorgeschrieben.

Hinweis zur Anmeldung bei der IHK

Meist musst du dich nicht weiter darum kümmern. Denn in den allermeisten Fällen, wird das Gewerbeamt die IHK direkt informieren. Sollte das aber nicht geschehen, musst du dich darum kümmern.

Solltest du planen, ein Kleingewerbe im Handwerk anzumelden, dann musst du dich an die Handwerkskammer (HWK) wenden. Hierbei ist es ratsam noch vor Beantragung des Gewerbescheins zu überprüfen, ob deine Tätigkeit in der sogenannten Handwerksrolle registrieren lassen musst. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis für bestimmte handwerkliche Berufe. Sollte das auf dich zutreffen, brauchst du auch eine Handwerkskarte.

Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn du

  • die Meisterprüfung in dem zu betreibenden Handwerk abgelegt hast
  • die Meisterprüfung in einem verwandten Handwerk abgelegt hast
  • eine fachbezogene Prüfung in Deutschland bestanden hast, die als mindestens gleichwertig angesehen werden kann
  • nach § 7a HWO oder § 7b HWO (Altgesellenregelung) eine Ausübungsberechtigung besitzt
  • eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO hast
  • als EU-Staatsbürger eine Ausnahmebewilligung nach § 9 HWO für das zu betreibende oder für ein verwandtes Handwerk hast

Befreiung vom IHK-/ HWK-Betrag

Wenn du bei der IHK angemeldet bist, werden 0,21% deines Umsatzes als IHK-Betrag abgezogen. Das muss aber nicht sein, wenn du von dem Betrag befreit bist. Das kann dir gelingen, wenn dein Jahresumsatz den Wert von 5.200 Euro nicht überschreitet. Wenn du außerdem dein Gewerbe nicht bei der Handelskammer angemeldet hast, dann musst du keinen Beitrag zahlen.

Zudem gibt es seit 2004 die Regelung, dass für jede Person, die erstmals ein Gewerbe anmeldet, eine Befreiung für die ersten zwei Jahre gilt. Dazu darfst du dich nicht im Handelsregister anmelden und der Jahresertrag muss unter 25.000 Euro liegen.

4. Schritt: Anmeldung beim Arbeitsamt

Planst du bereits einen oder mehrere Angestellte zu engagieren, dann musst du beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer für die jeweilige Person beantragen. Du brauchst diese Nummer für die Sozialversicherung, sowie der Krankenversicherung. Diese Nummer ist ebenfalls nötig, wenn du einen Auszubildenden, sowie einen 450-Euro-Jobber einstellen möchtest. Solltest du im Anschluss beschließen, die Person in Vollzeit einzustellen, musst du eine neue Nummer beantragen.

5. Schritt: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Außerdem bist du dazu verpflichtet, dich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft deiner Stadt anzumelden. Die Berufsgenossenschaft regelt gesundheitliche Aspekte deiner Tätigkeit.

Die genauen Schritte der Anmeldung kannst du dir zusammengefasst in diesem Video anschauen:

Definition: Was ist ein Kleingewerbe überhaupt?

Du möchtest gerne ein Unternehmen gründen, weißt aber jetzt schon, dass dein Umsatz den Satz von 50.000 Euro zwei Jahre in Folge nicht übersteigen wird? Dann fällt dein Unternehmen unter die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuersatzes. Somit fällt dein Unternehmen unter die Kategorie “Kleingewerbe”.

Der Begriff “Kleingewerbe” ist hierbei ein wenig irreführend, da es offiziell kein “Kleingewerbe” gibt, sondern lediglich ein “normales” Gewerbe, welches unter die Kleinunternehmerregelung fällt. In diesem Zusammenhang solltest du auch die Begriffe “Kleinunternehmer” und “Kleinstgewerbe” kennen. Einer der Gründe: die Umsatzsteuer fällt weg – und damit auch Vorgänge wie die Umsatzsteuervoranmeldung.

Die Kleinunternehmerregelung hat in erste Linie nichts mit dem Kleingewerbe zu tun, auch wenn der Begriff darauf hinzudeuten scheint. Vielmehr geht es um kleinere Unternehmen und ihre Gewinnbilanz pro Jahr. Diese entscheidet darüber, ob das Unternehmen weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Eine sehr einfache Möglichkeit, den Gewinn pro Jahr zu ermitteln, ist die EÜR oder auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hierbei werden die Einnahmen von den Ausgaben abgezogen. Übrig bleibt der jährliche Gewinn.

Tipp für Kleingewerbetreibende!

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist mit Abstand die schnellste und einfachste Möglichkeit um deinen Gewinn als Kleingewerbe zu ermitteln. Um dir die Arbeit zu erleichtern empfehlen wir dir daher die Verwendung einer EÜR Software.

Obwohl Kleingewerbe und Kleinunternehmer sehr ähnlich sind, muss ein Punkt unterschieden werden. Diesen solltest du bei der Anmeldung berücksichtigen, denn Kleinunternehmer fallen ab einem Gewinn von 22.000 Euro nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung. Bedeutet für dich: Du musst Umsatzsteuer berechnen.

Mindestumsatz von Kleingewerben

Musst du offiziell einen bestimmten Mindestumsatz erreichen, um dein Gewerbe anzumelden und den Gewerbeschein zu bekommen? Die Antwort dürfte dich erfreuen. Denn rechtlich betrachtet, musst du ein Gewerbe anmelden, sobald du eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, die darauf ausgerichtet ist einen Gewinn zu erzielen.

Dabei ist es unwichtig, wie viel Gewinn du einnimmst. Solange du die Absicht verfolgst, überhaupt Gewinn zu erzielen. Das ist am Anfang aber etwas schwierig. Daher kommt dir der Gesetzgeber entgegen und du musst keinen bestimmten Mindestumsatz erreichen.

Dein Gewinn spielt nur eine Rolle, wenn es darum geht, ob du zusätzlich die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen vermerken musst oder ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Möchtest du wirklich ein Kleingewerbe? Ist es überhaupt das richtige Modell für dich? Um diese Fragen zu klären, haben wir dir hier eine Übersicht mit den Vor- und Nachteilen aufgelistet.

kleingewerbe anmelden vorteile nachteile
 Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes

Kann ich als Freiberufler ein Kleingewerbe betreiben?

Als Freiberufler ist es nicht nötig, ein Gewerbe anzumelden. Das bedeutet, dass du ohne Probleme ein Kleingewerbe betreiben kannst. Das hat sogar noch weitere Vorteile für dich: Du musst dich weder bei dem Handelsregister, noch bei der IHK melden.

Unterschied zwischen Kleingewerbe und Handelsgewerbe

Hierbei gibt es keine genauen Bestimmungen, denn als Handelsgewerbe werden die Gewerbe bezeichnet, die “nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Wer aber entscheidet dies? Das ist nicht ganz einfach, denn offiziell gibt es keine konkrete Regelung. Das führt dazu, dass in vielen Fällen die Entscheidung individuell getroffen werden muss.

Dies bedeutet aber auch, dass generell jedes Gewerbe auch als Handelsgewerbe verstanden werden kann. Oftmals wird aber ein Kleingewerbe zu einem Handelsgewerbe, wenn dieses stetig mehr Umsatz erzielt. Ab einem gewissen Punkt erfordert das nämlich eine Eintragung im Handelsregister. Sobald dein Gewerbe dort registriert ist, handelt es sich offiziell um ein Handelsgewerbe.

Die wichtigsten Fragen zur Kleingewerbeanmeldung

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, demnach kann jeder Bürger der Bundesrepublik ein Gewerbe anmelden. Es kann passieren, dass du weitere Informationen geben und vielleicht extra Nachweise liefern musst, doch generell sollte jeder Mensch sein Gewerbe eröffnen können.

Was kann ich alles als Kleingewerbe anmelden?

Du kannst jegliche selbstständige Aktivität als Kleingewerbe anmelden, die nicht unter die Gruppe der Freiberufler fällt. Heißt, beispielsweise kannst du deinen eigenen Kosmetiksalon eröffnen oder einen Online-Shop für Handyzubehör aufbauen.

Freiberuflichen Tätigkeiten sind dagegen:

  • wissenschaftliche
  • künstlerische
  • unterrichtende
  • schriftstellerische
  • erzieherische Berufe

Wie oft kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Muss man ein weiteres Gewerbe für ein neues Produkt anmelden und wenn ja, wie viele kann man überhaupt anmelden? Die Lösung ist ganz simpel, denn offiziell musst du kein neues Gewerbe anmelden. Das neue Produkt läuft ebenfalls über dein Kleingewerbe und wird am Ende des Jahres auch als eins berechnet. Um beispielsweise noch unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen, darf der allgemeine Gewinn nicht die 50.000 Euro übersteigen. Hierbei wird der Gewinn all deiner Produkte zusammengezählt.

Was kostet mich die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Es lässt sich pauschal nicht sagen, wie teuer eine Anmeldung des Kleingewerbes ist. Denn die einzelnen Ämter haben ganz unterschiedliche Preise. Beispielsweise kostet die Online-Gewerbeanmeldung in Berlin gerade mal 15 Euro und vor Ort 26 Euro. Im Gegensatz dazu steht Göttingen 40 Euro für die Anmeldung. Unser Tipp: Erkundige dich einfach vor Ort in deinem Amt nach den aktuellen Preisen.

Was brauche ich für ein Kleingewerbe?

Für die Anmeldung deines Kleingewerbes brauchst du meist nicht viel. Wenn du in deinem Gewerbeamt den Schein beantragen möchtest, solltest du folgende Dinge parat haben:

  • Die benötigte Gebühr
  • Identifikationsnachweis (Ausweis oder Reisepass)
  • Ausgefülltes Formular
  • Eventuell extra Nachweise wie eine Führungszeugnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung bei nicht deutschen Staatsbürgern
  • Inlands Bevollmächtigung bei ausländischen Firmen

Wie lange dauert der Anmeldeprozess?

Auch für die Dauer des Anmeldungsprozesses hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, wie lange es dauert, bis deine Anmeldung abschließend bearbeitet ist.

Unser Tipp: Um sicherzugehen, dass sich die Anmeldung nicht deshalb verzögert, weil du einen Fehler gemacht hast, kannst du folgendes tun: Kontrolliere deine Informationen und Unterlagen mehrmals und sorgfältig, noch bevor du deine Anmeldung bei dem zuständigen Amt abgibst.

Welche Rechtsformen gibt es für die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Bezüglich der Rechtsform hast du bei einem Kleingewerbe mehrere Möglichkeiten. Eine GbR, also die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, muss nicht im Handelsregister angemeldet werden. Gerade für die erste Gründung ist diese Rechtsform damit recht attraktiv, weil du weniger Aufwand damit hast. Gleiches gilt für das Einzelunternehmen.

Wie läuft die Namensgebung eines Kleingewerbes ab?

Die Namensgebung eines Kleingewerbes läuft ein wenig anders als bei beispielsweise einer allgemeinen Unternehmensgründung. Denn bei einem Kleingewerbe muss ersichtlich sein, wer hinter diesem Kleinunternehmen steht. Daher muss der Vorname und Nachname teil des Firmennamens sein. Es ist allerdings erlaubt, eine Ergänzung dem Namen hinzuzufügen, beispielsweise “Kosmetiksalon Regina Müller”, statt nur “Regina Müller”.

Eine Ausnahme dazu gibt es in der Gastronomie. Wenn du beispielsweise ein Restaurant eröffnest, muss nicht zwingend dein Vor- und Nachname im Restaurantnamen vertreten sein. Zulässig wäre auch “Müllers Kantine”. Aber: Für Rechnungen und offizielle Schreiben musst du deinen korrekten Vor- und Nachname verwenden.

Welche Steuern fallen bei einem Kleingewerbe an?

Als Kleinunternehmer kommen ebenfalls Steuern auf dich zu, die du noch vor deiner Anmeldung des Gewerbes beachten solltest. Dazu gehören die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Einkommenssteuer & Gewerbesteuer Umsatzsteuer
Einkommenssteuer wird zusammen mit der Gewerbesteuer verrechnet Bei Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet
Mithilfe eines Online-Gewerbesteuerrechners kannst du das ganz einfach selbst berechnen Bei Gewinn von über 50.000 Euro im Jahr muss die 19% der Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden
Gewerbesteuer entfällt bei Einnahmen von weniger als 24.500 Euro im Jahr Das Geld ist an das Finanzamt weiterzuleiten
Alle Einnahmen über dieser Freigrenze werden mit einem Satz von 3,5% besteuert Hier kann die Ist-Besteuerung genutzt werden: Die Umsatzsteuer muss erst dann an das Finanzamt weitergegeben werden, wenn die Kunden auch tatsächlich bezahlt haben
Gewerbetreibende müssen außerdem einen Hebesatz zahlen, der von Region zu Region verschieden ist

Fazit

Meist scheint es so, als wäre die Anmeldung eines Gewerbes eine große Hürde auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Doch das muss nicht so sein. Je nach dem, wo du wohnst, kannst du dein Gewerbe ganz einfach von Zuhause aus anmelden. Dein Kleingewerbe kannst du schriftlich oder elektronisch anmelden und das Formular Gewerbe-Anneldung (GewA1) nutzen.

Und der Papierkram hält sich im Allgemeinen auch in Grenzen. Daher: Lass dich nicht entmutigen und probier es einfach mal aus. Dank Kleinunternehmerregelung musst du dir in der ersten Zeit auch nicht viele Gedanken über Umsatzsteuer machen – auch das ist eine Erleichterung.

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