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Gewerbesteuerrechner für Selbstständige & Unternehmer

Berechne deine Gewerbesteuer inklusive Hebesatz für deine Gemeinde

Du führst ein Gewerbe als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft? Dann kommst du um die Gewerbesteuer nicht herum.

Unser kostenloser Gewerbesteuerrechner zeigt dir in Sekunden, wie viel Gewerbesteuer du zahlen musst – basierend auf Unternehmensstandort, Hebesatz, Gewinn und weiteren Faktoren. So sparst du Zeit und Nerven und kannst besser planen. Probiere unseren Rechner gleich aus und sieh selbst, wie einfach die Berechnung der Gewerbesteuer sein kann!

So nutzt du den Gewerbesteuerrechner

Um deine Gewerbesteuer online zu berechnen, brauchst du nur wenige Informationen. Hier ist unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für unseren Gewerbesteuerrechner:

  1. Trage deinen jährlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) bzw. Körperschaftsteuergesetz ein.
  2. Ergänze Hinzurechnungs- und Kürzungsbeträge. Was das genau ist, erklären wir dir gleich.
  3. Trage den Hebesatz deiner Gemeinde in Prozent ein. Diesen findest du auf der Destatis-Karte oder du erfragst ihn bei deiner Gemeinde.
  4. Wähle zum Schluss noch deine Unternehmensform aus. Das ist wichtig für die Berücksichtigung von Freibeträgen.

Das ist auch schon alles. Der Rechner ermittelt nun deinen maßgebenden Gewerbeertrag (die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer), den Gewerbesteuermessbetrag (anhand der Messzahl) und liefert dir direkt deine Gewerbesteuerbelastung.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Abgabe, die von Städten und Gemeinden erhoben und von Unternehmen sowie selbstständigen Gewerbetreibenden gezahlt wird. Sie wird anhand des Gewinns berechnet, den dein Unternehmen in einem Jahr macht.

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt davon ab, wo das Unternehmen seinen Sitz bzw. seine Niederlassung hat, da jede Kommune ihren eigenen Gewerbesteuersatz festlegt. Die Gewerbesteuer ist für die Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle. Sie nutzen das Geld, um lokale Projekte, Infrastruktur, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr und weitere kommunale Aufgaben zu finanzieren.

Wer fällt unter die Gewerbesteuerpflicht?

Sobald du in Deutschland ein Gewerbe betreibst, zum Beispiel als Handwerker, Einzelhändler, Gastronom oder Dienstleister, bist du automatisch gewerbesteuerpflichtig und musst dementsprechend auch Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit der Aufnahme des Gewerbebetriebs und endet mit dessen Einstellung oder Aufgabe. Deine Unternehmensgröße ist dabei egal. Es kommt lediglich darauf an, ob du ein Gewerbe angemeldet hast, einen Gewerbeschein besitzt und Gewinne machst.

Folgende Rechtsformen müssen daher Gewerbesteuer bezahlen:

Land- und Forstwirte sowie Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler müssen keine Gewerbesteuer zahlen, da sie per Definition kein Gewerbe betreiben und somit nicht gewerbesteuerpflichtig sind.

Wichtig zu wissen: Auch wenn du (noch) keine Gewerbeeinkünfte erzielst hast, musst du ebenfalls keine Gewerbesteuer zahlen, jedoch eine sogenannte Nullmeldung abgeben.

Gibt es Freibeträge bei der Gewerbesteuer?

Ja, es gibt Freibeträge bei der Gewerbesteuer in Deutschland. Der Freibetrag für gewerbliche Einkünfte variiert jedoch je nach Rechtsform deines Unternehmens:

Rechtsform / Unternehmenstyp Freibetrag Gewerbesteuer Besonderheit
Einzelunternehmen & Personengesellschaften (OHG, KG) 24.500 € Gewerbeertrag bis zu dieser Höhe steuerfrei, darüber hinaus gewerbesteuerpflichtig
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) Kein Freibetrag Gewerbesteuerpflicht ab dem ersten Euro
Rechtsfähige Vereine 5.000 € Gilt für bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts

Mehr Details dazu findest du auch in unserem Artikel zum Gewerbesteuerfreibetrag.

Gut zu wissen: Im Gewerbesteuerrechner wird der Freibetrag bereits berücksichtigt, wenn du die entsprechende Unternehmensform angibst.

Wie hoch ist der Hebesatz?

Jede Stadt oder Gemeinde in Deutschland bestimmt die Höhe der Gewerbesteuer durch einen sogenannten Hebesatz. Dieser Satz ist jedoch überall unterschiedlich. In manchen Kommunen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beträgt der Hebesatz beispielsweise über 600 %, während er in Gemeinden in Thüringen teilweise nur bei 200 % liegt – das ist gleichzeitig der gesetzliche Mindestsatz. In der Regel haben vor allem größere Städte einen Hebesatz von mindestens 400 %.

Städte und Gemeinden nutzen den Hebesatz, um mit niedrigen Gewerbesteuern Unternehmen anzuziehen oder um durch hohe Sätze mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Diese Einnahmen helfen dann wiederum dabei, den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren.

Übersicht der Hebesätze in Deutschland

Um den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz deiner Gemeinde herauszufinden, kannst du dich bei deiner Gemeinde erkundigen oder einfach beim Statistischen Bundesamt nachschauen. Hier findest du zudem die Gewerbesteuerhebesätze in 20 deutschen Städten:

Was sind Hinzurechnungsbetrag und Kürzungsbetrag?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag eines Unternehmens. Um den Gewerbeertrag zu ermitteln, werden zum Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Hinzurechnungen nach  § 8 und Kürzungen nach § 9 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vorgenommen.

Hinzurechnungen: Manchmal sind gewisse Ausgaben bei der Gewinnermittlung schon abgezogen, dürfen aber für die Gewerbesteuer nicht berücksichtigt werden. Diese Beträge müssen daher wieder zum Gewinn hinzugerechnet werden, sofern sie den Freibetrag von 200.000 Euro übersteigen. Beispiele für Hinzurechnungen sind:

  • Teile der gezahlten Mieten oder Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen oder Fahrzeuge)
  • Ein Teil der Zinsen für langfristige Schulden
  • Gewinnanteile stiller Gesellschafter
  • Die Hälfte der Miet- oder Pachtzinsen für Immobilien

Diese Hinzurechnungen sollen sicherstellen, dass die Gewerbesteuerbasis nicht durch bestimmte Arten von Ausgaben, die eigentlich betrieblich sind, verringert wird.

Kürzungen: Im Gegensatz zu Hinzurechnungen verringern Kürzungen die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Sie sind dazu gedacht, eine Doppelbesteuerung oder eine unangemessen hohe Besteuerung zu verhindern. Beispiele für Kürzungen sind:

  • Ein Teil der Erträge aus Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • Ein Teil der Mieteinnahmen für bestimmte Immobilien

Diese Kürzungen tragen dazu bei, dass Einkünfte, die bereits anderweitig besteuert wurden oder die nicht typisch für einen Gewerbebetrieb sind, nicht zur Gewerbesteuer beitragen.

Hinzurechnungen und Kürzungen helfen dir dabei, den Gewinn aus Gewerbebetrieb so anzupassen, dass deine zu zahlende Gewerbesteuer fair und angemessen berechnet werden kann. Sie sorgen also dafür, dass die Steuerbasis weder zu niedrig noch zu hoch ist.

Wie berechnet man die Gewerbesteuer? Ein Beispiel

Wenn du unseren kostenlosen Gewerbesteuerrechner nutzt, brauchst du dich um die genauen Formeln gar nicht zu kümmern. Grundsätzlich läuft die Berechnung der Gewerbesteuer jedoch wie folgt:

  1. Zunächst wird anhand deines Gewinns sowie von Hinzurechnungen und Kürzungen der maßgebende Gewerbeertrag berechnet. Dieser dient als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer und wird auf volle Hundert Euro abgerundet. Anschließend wird der Freibetrag abgezogen.

  2. Im nächsten Schritt wird gemäß § 11 GewStG der Steuermessbetrag ermittelt. Dafür wird der Gewerbeertrag mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert (diese beträgt seit 2008 3,5 %).

  3. Anschließend wird der Steuermessbetrag mit dem individuellen Gewerbesteuerhebesatz deiner Kommune multipliziert. Daraus ergibt sich die Gewerbesteuerlast.

Du willst mehr Details zur Gewerbesteuerberechnung? Dann lies unseren Ratgeber-Artikel Gewerbesteuer berechnen. Darin zeigen wir dir auch einige praktische Beispiele.

Abgabe der Gewerbesteuererklärung

Hast du ein Gewerbe in Deutschland angemeldet und erzielst gewerbesteuerpflichtige Gewinne, musst du nach Ablauf des Kalenderjahres eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Abgabefrist endet am 31. Juli des Folgejahres. Arbeitest du mit einem Steuerberater zusammen, hast du sogar Zeit bis zum 30. April des übernächsten Jahres.

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung sind Freiberufler, da sie kein Gewerbe betreiben, sowie Einzelunternehmer und Personengesellschafter, deren Jahresgewinn die Freigrenze von 24.500 Euro nicht überschreitet.

Kann man die Gewerbesteuer anrechnen?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen. Diese Einkommensteuerermäßigung ist bis zum Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrages möglich, maximal jedoch bis zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Somit entsteht bis zu einem Hebesatz von 400 % keine zusätzliche Gewerbesteuerbelastung für diese Gruppen.

Kapitalgesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer hingegen nicht anrechnen, da sie die Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer bezahlen.

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