Steuerberatungskosten absetzen – so funktioniert‘s 2025!

Kennst du das? Jedes Jahr steht die Steuererklärung an und du fragst dich, ob sich die Ausgaben für den Steuerberater überhaupt lohnen. Die gute Nachricht: In vielen Fällen kannst du die Steuerberatungskosten absetzen und damit deine Steuerlast senken. Doch Vorsicht: Nicht alle Kosten erkennt das Finanzamt an und je nach Einkunftsart gelten unterschiedliche Regeln.
Egal, ob du Selbstständiger, Kleinunternehmer oder Angestellter bist: Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Steuerberaterkosten absetzbar sind, wo du sie in der Steuererklärung einträgst und welche Sonderregelungen es gibt. So stellst du sicher, dass du das Maximum aus deiner Steuererklärung herausholst.
Kann ich meine Steuerberatungskosten steuerlich absetzen?
Du kannst deine Steuerberatungskosten steuerlich absetzen. Allerdings kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang sie angefallen sind. Kosten für die private Steuererklärung sind nur eingeschränkt als Sonderausgaben absetzbar, während Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Selbstständigkeit oder deinem Unternehmen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten voll geltend gemacht werden können.
Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen beruflich oder betrieblich veranlassten Steuerberatungskosten und solchen, die deine private Lebensführung betreffen. Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise Gebühren für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die Umsatzsteuer-Voranmeldung oder die betriebliche Buchhaltung. Privat veranlasste Kosten – etwa für die Einkommensteuererklärung – kannst du hingegen nur in sehr begrenztem Umfang steuerlich geltend machen.
Wer kann die Kosten für den Steuerberater absetzen?
Steuerberatungskosten absetzen können sowohl Selbstständige als auch Unternehmen und Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob die Ausgaben betrieblich oder privat veranlasst sind.
Gut zu wissen: Auch Nebenerwerbs-Selbstständige und Kleinunternehmer können ihre Steuerberaterkosten grundsätzlich absetzen. Es gelten jedoch einige Besonderheiten:
Wichtig: Auch wenn Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen, müssen sie in manchen Fällen in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen – die Kosten für den Steuerberater hierfür sind steuerlich absetzbar. Wer zusätzlich einer nicht-selbstständigen Tätigkeit nachgeht, muss private und betriebliche Steuerberatungskosten trennen.
Wie können Selbstständige ihre Kosten für den Steuerberater von der Steuer absetzen?
Selbstständige können die Kosten für den Steuerberater vollständig als Betriebsausgaben absetzen, sofern sie direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu zählen unter anderem:
- Die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (hier geht’s zur Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR) oder der Bilanz
- Die Buchführung und Erstellung der Lohnabrechnung für Mitarbeiter
- Die Unterstützung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Jahressteuererklärung
- Beratung zu steuerlichen Pflichten und betriebswirtschaftlichen Fragen
So setzt du die Steuerberaterkosten richtig ab
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, solltest du sie als Betriebsausgaben in deiner Buchhaltung erfassen. Dafür benötigst du eine Rechnung des Steuerberaters, auf der die erbrachten Leistungen klar ausgewiesen sind. Die Zahlung sollte idealerweise per Banküberweisung erfolgen, um den Nachweis in deinen Kontoauszügen zu sichern.
Die abgesetzten Steuerberaterkosten reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn und senken somit deine Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Falls dein Steuerberater sowohl betriebliche als auch private Leistungen abrechnet, etwa für deine private Einkommensteuererklärung, solltest du diese Posten getrennt ausweisen. Nur der betriebliche Anteil ist steuerlich absetzbar.
Wie können Angestellte Steuerberatungskosten absetzen?
Angestellte können Steuerberatungskosten nur eingeschränkt absetzen, da das Finanzamt zwischen beruflich veranlassten und privaten Steuerberatungskosten unterscheidet.
Berufsbezogene Kosten, wie für die Berechnung der Werbungskosten, der doppelten Haushaltsführung oder der Pendlerpauschale, können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gilt ein Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.230 Euro (Stand 2025), sodass sich eine zusätzliche Angabe nur lohnt, wenn die Gesamtsumme aller Werbungskosten diese Grenze übersteigt.
Alle anderen Steuerberatungskosten, die nicht beruflich bedingt sind – etwa für die Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung oder die Berechnung von Kapitaleinkünften – können lediglich eingeschränkt als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Jahr abgesetzt werden.
Wo trägt man die Steuerberatungskosten in der Steuererklärung ein?
Wo du die Steuerberatungskosten in deiner Steuererklärung eintragen kannst, hängt von der Einkunftsart ab, für die die Kosten entstanden sind. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben.
Steuerberatungskosten als Werbungskosten absetzen
Falls die Steuerberatung mit der Ermittlung deiner Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit oder anderen Einkunftsarten zusammenhängt, kannst du die Kosten als Werbungskosten in folgenden Formularen angeben:
- Anlage N – für Arbeitnehmer (z. B. Beratung zu Werbungskosten, doppelter Haushaltsführung)
- Anlage V – für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage R – für Renteneinkünfte
- Anlage L – für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage SO – für sonstige Einkünfte, z. B. Unterhaltszahlungen
- Anlage AUS – für ausländische Einkünfte
Achtung: Bei Kapitalerträgen (z. B. Zinsen, Dividenden) sind keine Werbungskosten absetzbar, da diese bereits mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten sind.
Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben absetzen
Für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler gelten Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben und werden in diesen Formularen eingetragen:
- Anlage G – für Gewerbebetriebe
- Anlage S – für Freiberufler und Selbstständige
- Anlage L – für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage EÜR – für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Tipp: Falls dein Steuerberater sowohl private als auch berufliche oder betriebliche Steuerleistungen übernimmt, solltest du die Rechnung aufteilen und nur den absetzbaren Anteil in der Steuererklärung angeben.
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Zusammenfassung: Steuerberatungskosten absetzen und deine Steuerlast senken
Steuerberatungskosten können, je nach Einkunftsart, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden und helfen dir so, deine steuerpflichtige Belastung zu senken. Selbstständige und Unternehmen profitieren besonders, da sie die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen können. Arbeitnehmer haben dagegen nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihre Steuerberatungskosten über die Werbungskosten oder Sonderausgaben abzusetzen.
Entscheidend ist, dass die Ausgaben eindeutig dem beruflichen oder betrieblichen Bereich zugeordnet werden können. Eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Steuerberatungskosten ist dabei essentiell. Nutzt du eine digitale Buchhaltungssoftware wie sevdesk, kannst du deine Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentieren und hast alle wichtigen Unterlagen für deine Steuererklärung stets griffbereit.