Steuererklärung als UG beziehungsweise Mini-GmbH

Genau wie jeder selbstständig tätige Einzelunternehmer muss auch jede Kapitalgesellschaft wie die UG verschiedene Steuerartenzahlen und die damit verbundenen Steuererklärungen abgeben. In diesem Beitrag erfährst du, welche Arten von Steuererklärungen eine UG beziehungsweise Mini-GmbH sowie ihre Gesellschafter abgeben müssen. Ebenso bekommst du nützliche Tipps und weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Steuererklärung als UG.
Die Unternehmergesellschaft (UG) als Kapitalgesellschaft
Die Unternehmergesellschaft(UG) – auch Mini-GmbH genannt – zählt zu den Kapitalgesellschaften. Diese zeichnen sich durch die kapitalbezogenekapitalbezogene Beteiligung der Gesellschafter aus. Die UG ist wie auch die GmbH haftungsbeschränkt und muss sich daher als „UG (haftungsbeschränkt)“bezeichnen. Im Gegensatz zur GmbH, für deren Gründung ein Stammkapital von wenigstens 25.000 Euro eingezahlt werden muss, liegt der Mindestbetrag für das Stammkapital zur Gründung der UG bei lediglich 1 Euro. Dafür dürfen bei einer UG im Gegensatz zur GmbH die Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden. 25 % des Gewinns müssen nämlich so lange in die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage einfließen, bis ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vorhanden ist. Ist das Stammkapital durch die gebildete Rücklage dann auf mindestens 25.000 Euro erhöht, steht es Gesellschaftern frei, von der Unternehmergesellschaft zu einer regulären GmbH zu wechseln. Zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) bedarf es mindestens eines Gesellschafters. Zudem ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, welcher von einem Notar beurkundet werden muss. Ebenso ist die Verwendung eines Musterprotokolls möglich, welches den Gesellschaftervertrag, die Bestellung des Geschäftsführers sowie die Gesellschafterliste vereint. Die Mini-GmbH ist eine Handelsgesellschaft und juristische Person und muss sich dementsprechend beim Registergericht ins Handelsregister eingetragen werden.
Weitere Arten von Kapitalgesellschaften sind neben der Unternehmergesellschaft und der GmbH beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Pflicht der Steuererklärung für die UG
Wie jeder Einzelunternehmer und jede andere Kapitalgesellschaft unterliegt die UG der Pflicht, verschiedene Arten von Steuererklärungen abzugeben. So erfolgt zum Beispiel die Ermittlung des Jahresgewinns der Unternehmergesellschaft wie auch bei anderen Kapitalgesellschaften mithilfe eines Jahresabschluss.
Steuern für die UG – diese sind abzuführen
Folgende Steuerarten sind für eine Unternehmergesellschaft beziehungsweise Mini-GmbH primär wichtig:
- die Körperschaftsteuer
- die Gewerbesteuer
- die Umsatzsteuer
- die Kapitalertragsteuer (primär für die UG-Gesellschafter).
Zudem können auch noch weitere Arten von Steuern für die UG eine Rolle spielen – so zum Beispiel die Lohnsteuer, wenn die Unternehmergesellschaft Mitarbeiter beschäftigt. Für die UG-Gesellschafter als natürliche Personen sind darüber hinaus die Einkommenssteuer und die Kapitalertragsteuer relevant.
Gewerbesteuer und -freibeträge für die UG
Bei der UG(haftungsbeschränkt) handelt es sich wie auch bei anderen Kapitalgesellschaften grundsätzlich um einen Gewerbebetrieb. Somit fällt auch eine Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag der UG an. Den sonst gemäß § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG (Gewerbesteuergesetz) für natürliche Personen und Personengesellschaften geltenden Freibetrag von 24.500 Euro gibt es für die Unternehmergesellschaft und andere Kapitalgesellschaften übrigens nicht. Laut § 1 GewStG handelt es sich bei der Gewerbesteuer um eine Gemeindesteuer. Dementsprechend ist die Gemeinde für die UG zuständig, in der diese ihren Sitz hat. Die Gewerbesteuer wird unter anderem vom Gewerbesteuerhebesatz (kurz Hebesatz) beeinflusst. Diesen legt die zuständige Gemeinde fest. Daher kann sich die Höhe der Gewerbesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Die ebenso relevante Gewerbesteuermesszahl hingegen beträgt bundesweit einheitlich bundesweiteinheitlich 3,5 % des maßgebenden Gewerbeertrags.
Umsatzsteuer und Vorsteuer in der UG
Prinzipiell gilt, dass Selbstständige sowie Unternehmen eine Umsatzsteuer auf ihren Nettopreis aufschlagen müssen, sofern sie keine sind oder steuerfreie Umsätze haben. Dies gilt auch für die UG (haftungsbeschränkt). Der Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland je nach Art der erbrachten Leistung 7 % oder 19 %. Der Nettopreis zuzüglich der Umsatzsteuer ergibt den Bruttopreis. Diese daraus resultierende Steuerschuld der UG wird dann mit Hilfe der Umsatzsteuervoranmeldung und der zugehörigen Umsatzsteuererklärung ermittelt.
Wie jeder Einzelunternehmer kann auch die Unternehmergesellschaft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn sie die notwendigen Kriterien erfüllt. Gilt die UG als Kleinunternehmer, so ist sie davon befreit, Umsatzsteuer zu vereinnahmen. Ebenso muss sie keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Die jährliche Umsatzsteuererklärung muss die UG wie jeder andere Kleinunternehmer übrigens trotzdem abgeben. Dies dient insbesondere als Nachweis dafür, dass für die UG die Kleinunternehmerregelung weiterhin gilt. Wenn die Unternehmergesellschaft Kleinunternehmer ist, kann sie allerdings auch keine Vorsteuer ziehen.
Körperschaftsteuer in der UG
Wie auch andere Kapitalgesellschaften ist die UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 Körperschaftsteuergesetz verpflichtet, Körperschaftsteuer zu zahlen. Die zu zahlende Körperschaftsteuer beträgt 15 % des Gewinns der Unternehmergesellschaft.
Solidaritätszuschlag für die UG
Neben der Körperschaftsteuer fällt für die UG ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % des Steuerbetrags der Körperschaftsteuer an. Dieser spielt auch eine Rolle für natürliche Personen wie die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft. Ab einer bestimmten Einkommenssteuerhöhe müssen diese nämlich einen Solidaritätszuschlag auf ihre Einkommenssteuer zahlen.
Kapitalertragsteuer in der UG
Wird der gesetzliche Freibetrag überschritten, so müssen natürlichen Personen auf ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Geldanlagen eine Kapitalertragsteuer zahlen. Dies gilt auch für die UG-Gesellschafter. Die Kapitalertragsteuer beträgt gemäß § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 2. EStG 25 % der Kapitalerträge sowie in einigen Fällen 15 %. In Verbindung mit der UG fällt für die Gesellschafter jedoch nur dann Kapitalertragsteuer an, wenn eine Gewinnausschüttung stattgefunden hat. Dann werden die Kapitalerträge der UG-Gesellschafter pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert – gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. In diesem Fall wird die Kapitalertragsteuer des Gesellschafters der Mini-GmbH direkt von der Unternehmergesellschaft als auszahlende Stelle an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Einkommenssteuer lediglich für UG-Gesellschafter
Zwar spielt die Einkommenssteuer für die UG (haftungsbeschränkt) als juristische Person zunächst keine Rolle –jedoch sehr wohl für ihre Gesellschafter als natürliche Personen. Denn: Gemäß §1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist jede natürliche Person einkommenssteuerpflichtig, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist. Für die Einkommenssteuer besteht jedoch gemäß § 32a Abs. 1 S. 2 Nr.1 EStG ein von aktuell (2025) 12.096 Euro. Ist das Einkommen des UG-Gesellschafters unterhalb dieses Freibetrags, so fällt für ihn auch keine Einkommenssteuer an.
Steuervorauszahlungen bei der UG
Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, so muss die Mini-GmbH für einige Arten von Steuern, Vorauszahlungen leisten – so zum Beispiel für:
- die Körperschaftsteuer
- die Umsatzsteuer
- die Gewerbesteuer
Gleiches gilt auch für die Einkommenssteuer der Gesellschafter der Unternehmergesellschaft.
Die Vorauszahlungen für die Umsatzsteuer ergeben sich aus der zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldung. Diese ist entweder spätestens zum 10. des auf den Umsatzsteuervoranmeldezeitraum (Monat oder Quartal) nachfolgenden Monats fällig.
Die Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer der UG fallen grundsätzlich wie folgt an:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Die Gewerbesteuer ist mittels quartalsweisen Gewerbesteuervorauszahlungen zu begleichen. Diese sind gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 GewStG regulär zu leisten bis:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August und
- 15. November
eines Kalenderjahres.
Steuererklärung als UG – Anleitung und Formulare
Jede Art von Steuererklärung ist regulär elektronisch abzugeben. Mit dem Steuerportal Elster können jegliche Steuererklärungen unmittelbar an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Hier für benötigst du ein elektronisches Sicherheitszertifikat für die Authentifizierung, das du auf www.elster.de beantragen kannst. Danach bekommst du das zugehörige Passwort auf dem Postweg. Da dieser Prozess einige Zeit dauern kann, solltest du dich unbedingt rechtzeitig darum kümmern. Außerdem solltest du immer darauf achten, dass dein Sicherheitszertifikat noch gültig ist.
Für die UG und ihre Gesellschafter spielen insbesondere folgende Steuererklärungen, Formulare und Dokumente eine wichtige Rolle:
- die Körperschaftsteuererklärung
- die Gewerbesteuererklärung
- die Umsatzsteuererklärung
- der Jahresabschluss
- die „Kapitalertragsteuererklärung“– beziehungsweise die Kapitalertragsteuer-Anmeldung und entsprechende Weiterleitung an das Finanzamt
- die Einkommenssteuererklärung der UG-Gesellschafter inklusive der Deklaration der Kapitalerträge und der damit verbundenen Kapitalertragsteuer.
Der Jahresabschluss der UG
Für Nicht-Kaufleute wie zum Beispiel Freiberufler genüg tdie Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bei welcher gemäß § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben angesetzt werden kann. Die Unternehmergesellschaft muss als Kapitalgesellschaft hingegen für jedes Geschäftsjahr einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen.
Im Wesentlichen setzt sich der Jahresabschluss zunächst aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen. Darüber hinaus sind dem Jahresabschluss ein Anhang und einen Lagebericht hinzuzufügen. Ebenso müssen Kapitalgesellschafte nund somit auch die UG ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Jahresabschluss der Unternehmergesellschaft muss nicht nur den Vorgaben und Regelungen des HGB, sondern auch den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung gerecht werden. Für den Jahresabschluss der UG sowie die damit verbundenen Unterlagen und Dokumente besteht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Zum Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gehören grundsätzlich folgende Elemente:
- Bilanz
- Gewinn-und Verlustrechnung (GuV)
- Anhang
- Lagebericht
Für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften gibt es etwas weniger strenge Regeln für die Erstellung eines Jahresabschlusses. In diesen Fällen reicht zum Beispiel eine verkürzter Anhang aus. Zudem können je nach Größe der UG weitere Vereinfachungen gelten.
Als Kleinstkapitalgesellschaft gilt laut § 267a Abs. 1 HGB eine Kapitalgesellschaft, welche wenigstens zwei der drei nachstehenden Vorgaben nicht überschreitet:
- Die Bilanzsumme liegt bei höchstens 450.000Euro
- Die Umsatzerlöse betragen in den zwölf Monaten vor Abschlussstichtag maximal 900.000 Euro
- Im Jahresdurchschnitt werden höchstens 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Als kleine Kapitalgesellschaft zählt gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine Kapitalgesellschaft, wenn sie wenigstens zwei der drei folgenden Vorgaben nicht überschreitet:
- maximal 15.000.000 Euro Umsatzerlös ein den zwölf Monaten vor Abschlussstichtag
- Bilanzsumme: maximal 7.500.000 Euro
- höchstens fünfzig Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Gewerbesteuererklärung als UG
Bei der UG sowie weiteren Kapitalgesellschaften handelt es sich wie erwähnt regulär um einen Gewerbebetrieb. Daher unterliegt auch der Gewerbeertrag der Unternehmergesellschaft der Gewerbesteuer. Somit bedarf es auch einer entsprechenden Gewerbesteuererklärung. Freibeträge gibt es für die UG als Kapitalgesellschaft dabei nicht. Die Gewerbesteuerzahlungen der Mini-GmbH sind regulär anhand quartalsweiser Vorauszahlungen zu leisten.
Gewerbeertrag und Gewerbesteuer als UG richtig berechnen
Für die UG können der maßgebende Gewerbeertrag und die zugehörige Gewerbesteuer wiefolgt berechnet werden:
Mehr dazu erfährst du im Beitrag Berechnen der Gewerbesteuer.
Abgabefrist der Gewerbesteuererklärung für die UG
Prinzipiell gilt gemäß § 149 Abs. 2 AO der 31.07. des Folgejahres als Abgabetermin für die Gewerbesteuererklärung. Wenn die Gewerbesteuererklärung für die UG von einem Steuerberater gemacht wird, endet die Abgabefrist erst Ende Februar des nächsten Folgejahres. Zudem besteht für die Unternehmergesellschaft die Möglichkeit, die Abgabefrist der Gewerbesteuererklärung mit einem Antrag auf Fristverlängerung nochmals zu verlängern. Der Antrag kann ebenso vom Steuerberater für die UG als Mandant gestellt werden. Mehr dazu gibt es im Beitrag zum Thema Steuertermine.
Umsatzsteuererklärung als UG
Wenn die UG kein Kleinunternehmer ist, so gilt sie als umsatzsteuerpflichtig. Dementsprechend muss sie auch monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ob die Umsatzsteuervoranmeldungen jeden Monat oder jedes Quartal von der UG erstellt werden müssen, ist vom Betrag der vereinnahmten Umsatzsteuer abhängig: Liegt die Zahllast für die Umsatzsteuer über 7.500 Euro, so ist die Voranmeldung im Regelfall jeden Monat abzugeben. Wenn die Zahllast hingegen zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro liegt, so muss die Unternehmergesellschaft ihre Umsatzsteuervoranmeldungen alle 3 Monate abgeben. Bei einer vereinnahmten Umsatzsteuer von unter 1.000 Euro ist eine Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen möglich – dann genügt die jährliche Umsatzsteuererklärung.
Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung der UG
Die Umsatzsteuererklärung der UG muss auch wie die Gewerbesteuererklärung ohne bis 31.7. des folgenden Jahres und mit Steuerberater bis Ende Februar des nächsten Folgejahres abgegeben werden. Die Umsatzsteuervoranmeldungen der Unternehmergesellschaft müssen bis zum 10. des auf den Voranmeldezeitraum folgenden Monats abgegeben werden.
Körperschaftsteuererklärung als UG
Der Gewinn der UG unterliegt gemäß § 23 KStG einem Körperschaftsteuersatz von 15 %. Zusätzlich gibt es einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer. Mehr dazu erfährst du im Beitrag zur Körperschaftsteuererklärung.
Gewinnermittlung der UG über die Bilanzierung
Die Gewinnermittlung des für die Körperschaft steuerrelevanten Gewinns der Unternehmergesellschaft erfolgt mittels Jahresabschlusses über die Bilanzierung.
Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung der UG
Für die Körperschaftsteuererklärung der UG gilt die gleiche Abgabefrist wie auch für die Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung (31.07. des Folgejahres ohne und letzter Februartag des nächsten Folgejahres mit Steuerberater). Im Regelfall sind für die Körperschaftsteuer der Unternehmergesellschaft jedoch quartalsweise Vorauszahlungen zu leisten. Mehr dazu findest du im Beitrag „Steuertermine“.
Kapitalertragsteuer: Steuererklärung und Anmeldung als UG
Die Kapitalertragsteuer fällt bei der UG für die die Gewinnausschüttungen an die UG-Gesellschafter an. Die „Kapitalertragsteuererklärung“ (konkret die Deklaration mittels Anlage KAP) ist Bestandteil der Einkommensteuererklärung der UG-Gesellschafter. Dabei wird die Kapitalertragsteuer allerdings direkt von der Unternehmergesellschaft einbehalten und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung muss allerdings die UG als auszahlende Stelle übernehmen
Abgabefrist der Kapitalertragsteuererklärung und -anmeldung für UGs
Für die Kapitalertragsteuererklärung gilt als Teil der Einkommenssteuererklärung auch die gleiche Abgabefrist wir für die Einkommenssteuererklärung (Auch hier: 31.7. des Folgejahres ohne und Ende Februar des nächsten Folgejahres mit Steuerberater). Die von der UG einbehaltene Kapitalertragsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt gezahlt werden.
Einkommensteuererklärung für UG-Gesellschafter
Für die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft als natürliche Personen ist die Einkommenssteuererklärung verpflichtend. In der Einkommenssteuererklärung müssen die UG-Gesellschafter ihre Einkünfte aus der UG deklarieren. Auch mögliche weitere Einkunftsarten wie Einkünfte aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung sind hier anzugeben. Zur „Kapitalertragssteuererklärung“ zu den Gewinnausschüttun genaus der UG als Kapitalerträge gibt es die Anlage KAP. In dieser sind auch weitere Kapitalerträge anzugeben wie Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne für Beteiligungen sowie Wertpapiere.
Kein Umsatz: Auswirkung auf die Steuererklärung der UG
Wenn eine UG, ein Einzelunternehmer oder anderer Selbstständiger keinen Umsatz oder Gewinn macht, so genügt die sogenannte „Nullmeldung“. Mit dieser vereinfachten Steuererklärung deklariert die UG, dass sie im Geschäftsjahr keine Gewinne oder Umsätze generiert hat.
Steuern sparen in der UG: Absetzbare Betriebsausgaben
Wie jeder Einzelunternehmer kann auch die UG ihre abzugsfähigen Betriebsausgaben steuerlich absetzten.
Zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben der Unternehmergesellschaft gehören zum Beispiel:
- Abschreibungen (AfA)
- Anwaltskosten
- Beiträge für Berufsverbände
- Beratungskosten für beispielsweise den Steuerberater
- Betriebssteuern
- Bürokosten wie Miete oder Reinigung
- Fachzeitschriften und -bücher
- Finanzierungskosten
- Fortbildungs- und Schulungskosten
- Geschäftsreisen sowie Informationsreisen
- Kraftfahrzeugkosten
- Personalkosten
- Umzugskosten
sevdesk verrät dir dazu passend 14 vollkommen legale Steuertricks, mit denen du als UG ganz leicht Steuern sparen kannst. Diese Tipps findest du im E-Book „Steuerspartipps für Selbstständige“
Teileinkünfteverfahren: Steuern sparen als UG-Gesellschafter
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich die Besteuerung von Dividendenzahlungen an die UG-Gesellschafter auch über das Teileinkünfteverfahren abwickeln. Denn: Ist der Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft zugleich auch Geschäftsführer der UG, kann er beantragen, dass seine Gewinnausschüttungen nicht mit der Kapitalertragsteuer, sondern stattdessen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Dann werden nämlich nur 60 % der Gewinnausschüttung besteuert, der Rest ist steuerfrei. Zudem können in diesem Fall auch Werbekosten mit steuerminderndem Effekt berücksichtigt werden – und der UG-Gesellschafter so Steuern sparen.
Steuererklärung als UG – selbst machen oder auslagern?
Während für Freiberufler meist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie die Umsatzsteuererklärung und die Einkommenssteuererklärung genügen, kommt auf die Unternehmergesellschaft deutlich mehr Arbeit zu, wenn es um das Thema Steuererklärung geht. Doch auch die UG kann ihre Steuererklärungen wahlweise selber machen oder dies an einen Steuerberater auslagern. Während Steuererklärungen wie die Umsatzsteuererklärung und die zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen in unkomplizierten Fällen ganz leicht selbst erstellt werden können, ist der Jahresabschluss aufgrund der speziellen Anforderungen und Komplexität oft eine größere Herausforderung. Prinzipiell kann die UG ihren Jahresabschluss zwar selber machen, jedoch ist es in vielen Fällen sinnvoller, einen Steuerberater damit zu beauftragen.
Steuererklärung abgeben als UG
Unabhängig davon, ob du die Steuererklärungen deiner Unternehmergesellschaft selbst erstellst oder aber einen Steuerberater damit beauftragst: Es muss immer alles gut vorbereitet sein. So ist es zum Beispiel wichtig, dass alle für die Steuererklärung der Mini-GmbH erforderlichen Belege korrekt erstellt, erfasst und aufbewahrt werden
Buchungsrelevante Belege sind beispielsweise:
- Eingangsrechnungen und andere Eingangsbelege der UG (zum Beispiel Gutschriften, Quittungen, Lieferscheine, Kassenbons, Kontoauszüge etc.)
- Ausgangsrechnungen und andere von der UG erstellte Belege wie Eigenbelege der Unternehmergesellschaft
- Bewirtungsbelege der UG
Zudem sind folgende Punkte wichtig:
- Abgabetermine als UG beachten: Die vorgegebenen Abgabefristen für die Steuererklärungen der UG müssen unbedingt eingehalten werden – ist dies aus dringenden Gründen nicht möglich, so muss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
- Elektronische Abgabe via Elster: Grundsätzlich müssen die Steuererklärungen für deine UG elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies kannst du zum Beispiel über das Steuerportal Elster machen. Dafür brauchst du ein elektronisches Sicherheitszertifikat zur Authentifizierung, welches du unter www.elster.de beantragen kannst. Anschließend wird dir das Passwort dafür postalisch zugeschickt. Da dies etwas dauern kann, ist es wichtig, dich bereits frühzeitig bei Elster anzumelden. Ebenso ist darauf zu achten, dass das Sicherheitszertifikat seine Gültigkeit nicht verliert.
Übersicht der wichtigsten Abgabefristen der Steuererklärungen als UG
Für die Steuererklärungen, Steuervorauszahlungen und Umsatzsteuervoranmeldungen einer UG gibt es verschiedene Fristen. Diese hängen unter anderem davon ab, ob eine Fristverlängerung beantragt wurde und ob die Steuererklärung der Unternehmergesellschaft selbst erstellt wird oder mit Hilfe eines Steuerberaters.
Für Steuererklärungen der UG wie die:
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Einkommensteuererklärung und „Kapitalertragsteuererklärung“ (Teil der Einkommenssteuererklärung) der UG-Gesellschafter
gelten aktuell die folgenden Abgabetermine:
Ohne Steuerberater gilt ab dem Steuerjahr 2024 wieder der 31. Juli des Folgejahres als Abgabetermin. Mit Steuerberater sind die klassischen Abgabefristen (letzter Februartag des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres) erst ab dem Steuerjahr 2025 gültig. Mehr dazu findest du im Beitrag zu Steuerterminen.
Gut zu wissen:
Ist der Abgabetermin ein Wochenend- oder Feiertag, verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag.
Dauerfristverlängerung als UG beantragen
Wie erwähnt gilt als Abgabetermin für deine Umsatzsteuervoranmeldungen als UG der 10. des auf den Voranmeldezeitraum folgenden Monats. Mit Beantragung einer Dauerfristverlängerung brauchst du deine Voranmeldungen dauerhaft immer erst einen Monat später abzugeben. Den Antrag dafür kann die UG oder der Steuerberater für die UG als Mandant stellen. Wenn deine UG zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen für die Umsatzsteuer verpflichtet ist, fällt dafür eine Sondervorauszahlung an – in Höhe von 1/11 des Gesamtbetrages der Umsatzsteuervoranmeldungen aus dem Vorjahr.