Rechnung schreiben für Beratung: So berechnest du dein Honorar

Beratungsleistungen erfordern nicht nur Fachwissen und Expertise, sondern auch eine korrekte Rechnungsstellung, damit die Beziehung zwischen Berater und Auftraggeber ohne Reibung läuft. In diesem Blogbeitrag zeigen wir dir, wie du deine Rechnung für Beratungsleistungen richtig schreibst, was du beim Vorsteuerabzug beachten solltest und welche Pflichtangaben in eine Rechnung gehören. Außerdem stellen wir dir eine kostenlose Rechnungsvorlage zur Verfügung, geben Tipps für die Rechnungserstellung als Kleinunternehmer und gehen auf häufige Fehler ein.
Pflichtangaben in der Rechnung für Beratung
Um eine schnelle und effiziente Abrechnung mit deinen Kunden zu gewährleisten, musst du eine ordnungsgemäße Rechnung für Beratungsleistungen erstellen. Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) müssen Rechnungen über Beratungsleistungen bestimmte Pflichtangaben enthalten, die du als Rechnungsaussteller aufführen musst. Dazu gehören:
- Vollständiger Vor- und Nachname, sowie deine Adresse (oder dein Firmenname und Adresse): Deine Identifizierung als Rechnungsaussteller ist erforderlich.
- Name und Adresse deines Kunden: Die Kontaktdaten des Rechnungsempfängers müssen korrekt sein.
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Sie ist wichtig für die steuerliche Erfassung deiner Einnahmen.
- Eine eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer: Jede Rechnung sollte eine eindeutige Nummer haben, um Verwechslungen der Rechnungsempfänger zu vermeiden.
- Das Rechnungsdatum: Es gibt an, wann die Rechnung ausgestellt wurde.
- Das Leistungsdatum oder der Zeitraum, in dem die Dienstleistung erbracht wurde: Dies kann das Datum der Beratung oder ein Zeitraum sein, in dem die Beratung erbracht wurde.
- Beschreibung der Leistung und des entsprechenden Honorars: Mache klare Angaben über die erbrachte Beratungsleistung und zur Rechnungssumme. (Achtung, die Angabe eines Pauschalhonorars reicht hier für den Vorsteuerabzug nicht aus.)
- Netto- und Bruttorechnungsbetrag: Hier ist der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) und der Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
- Höhe und Steuersatz der angefallenen Mehrwertsteuer: Falls Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird, muss der Steuersatz und der Mehrwertsteuerbetrag angegeben werden.
Nach § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) kann bei Rechnungen unter 250 Euro auf bestimmte Angaben verzichtet werden. Allerdings ist es auch bei kleineren Rechnungsbeträgen trotz der Erleichterungsvorschrift nicht verkehrt, diese Angaben in die Rechnung aufzunehmen, da sie heute Standard für jede Rechnung sind.
Auch bei der Abrechnung von Beratungsleistungen ist auf eine genaue Leistungsbeschreibung zu achten, wenn dein Kunde einen Vorsteuerabzug aus deiner Rechnung geltend machen will. Die Angabe eines Pauschalhonorars pro Tag ist für den Vorsteuerabzug keine ausreichende Leistungsbeschreibung, wenn die Art der Leistung nicht erkennbar ist.
Hinweis: Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. In diesem Fall entfällt die Angabe der Umsatzsteuer bei der Rechnungssumme auf deiner Beratungs-Rechnung.
Optionale Angaben für deine Rechnung für Beratungsleistungen
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben kannst du als Berater einige optionale Informationen in deine Rechnung aufnehmen, um die Kommunikation mit deinem Kunden oder Auftraggebern zu erleichtern. Diese können sein:
- Zahlungsfrist: Die Angabe einer Zahlungsfrist oder eines Zahlungsziels erleichtert deinem Kunden die Planung seiner Zahlungen.
- Kundennummer: Eine individuelle Kundennummer kann die Identifizierung deines Kunden erleichtern.
- Bankverbindung: Deine Bankverbindung ermöglicht es deinem Kunden, die Zahlung direkt zu überweisen.
- Kontaktdaten: Angabe deiner Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen.
- Zusätzliche Informationen: Hier kannst du weitere Informationen wie z.B. Hinweise auf deine Website oder aktuelle Angebote hinzufügen.
- Hinweise auf zusätzliche Leistungen oder Werbungskosten: Wenn du deinen Rechnungsempfängern bestimmte Kosten in Rechnung stellst, die sie vielleicht als Werbungskosten absetzen können, kannst du das auf deiner Rechnung aufschreiben. Beispielsweise können berufsbezogene Beratungen bei der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Werbungskosten als Fortbildung geltend gemacht werden.
E-Rechnungspflicht für Berater
Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer), die in Deutschland ansässig und im B2B-Bereich tätig sind. Somit ist das Thema evtl. auch für dich als Berater relevant. Bei der E-Rechnung handelt es sich um ein Rechnungsformat, mit dem Rechnungen elektronisch übermittelt, empfangen und verarbeitet werden können. Dabei steht vor allem die Konformität mit der EU-Norm EN 16931 im Vordergrund. Das verschafft nicht nur dem Rechnungssteller, sondern auch dem Rechnungsempfänger enorme Vorteile in der Buchhaltung.
Wichtig zu wissen: Reine PDF- oder Papierrechnungen sind mit der neuen Pflicht nicht mehr gültig!
Du willst mehr Details? Dann lies jetzt unseren ausführlichen Ratgeber zur E-Rechnung.
Das Besondere an der E-Rechnung ist das strukturierte Format, durch das die automatisierte Verarbeitung ermöglicht wird. Die gängigsten anerkannten Formate sind ZUGFeRD oder XRechnung.
- XRechnung ist komplett XML-basiert und entspricht den EU-Richtlinien für elektronische Rechnungen. Es ist etwas technisch und durch die Code-ähnliche Struktur schwer lesbar. Jedoch ist sie sehr effizient für den automatisierten Datenaustausch.
- ZUGFeRD ist ein Hybridformat. Das bedeutet, es kombiniert eine PDF-Datei mit eingebetteten XML-Daten. So kannst du die Rechnung wie gewohnt lesen, aber die Daten können auch maschinell ausgelesen werden.
Mehr zu XRechnung vs. ZUGFeRD erfäghrst du hier.
In der Wahl des Formats bist du dabei vollkommen frei, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Um dir den Umstieg zu erleichtern, gibt es für die Umstellung verschiedene Übergangsfristen der E-Rechnungspflicht, innerhalb derer du deine Rechnungsstellung und deinen Rechnungsempfang langsam auf die Nutzung der E-Rechnung vorbereiten kannst. Am einfachsten fällt dir der Umstieg mit der Nutzung einer E-Rechnungssoftware wie sevdesk, da du hier deine E-Rechnung voll automatisiert und deutlich weniger fehleranfällig erstellen kannst.