Kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorische Abschreibung brauchst du weder für die Bilanz noch für die Steuer, sondern nur für deine interne Kalkulation. Hier erfährst du, wie sie sich von der bilanziellen Abschreibung unterscheidet und wie du sie richtig berechnest.
Was ist die kalkulatorische Abschreibung?
Die kalkulatorische Abschreibung dient in der internen Kosten- und Leistungsrechnung dazu, den Werteverzehr der betrieblichen Vermögenswerte verursachungsgerecht zu verteilen. Ausgangspunkt sind nicht die Anschaffungskosten, sondern die voraussichtlichen Wiederbeschaffungskosten.
Was sind Anderskosten?
Kalkulatorische Abschreibungen sind sogenannte Anderskosten. Dabei handelt es sich um Kosten, die mit vom externen Rechnungswesen abweichenden Beträgen angesetzt werden.
Zur Vereinfachung in Beispiel:
Du schreibst einen Firmen-Pkw in der Bilanz gemäß der AfA-Tabelle in sechs Jahren linear ab. Die tatsächliche Nutzungsdauer liegt jedoch realistisch eher bei neun Jahren. Entsprechend ergeben sich durch die geringere Abschreibung in der Kalkulation abweichende Kosten. Auch sogenannte Zusatzkosten gehören zur Kostenart der kalkulatorischen Kosten. Ihnen steht in der Bilanz kein Aufwand gegenüber.
Gründe für die kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorische Abschreibung erfasst du, um etwa für die Berechnung von Stückkosten, Maschinenstundensätzen oder ähnlichen Kalkulationsgrößen auf realistische Werte zurückgreifen zu können. Sie unterstützen dich dabei, deine Preise in der Kosten- und Leistungsrechnung anhand des Wiederbeschaffungswerts zu gestalten, damit du später nötige Neuanschaffungen tätigen kannst (Stichwort: Substanzerhaltung).
Unterschiede zwischen kalkulatorischer und bilanzieller Abschreibung
Obwohl beide Arten der Abschreibung der Erfassung des Werteverzehrs eines Vermögensgegenstandes dienen, könnten sie unterschiedlicher kaum sein. Diese Tabelle zeigt die Unterschiede:
Berechnung und Formel der kalkulatorischen Abschreibung
Für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung stellst du zur Substanzerhaltung auf die Wiederbeschaffungskosten zum Ersatzzeitpunkt ab. Nutze dafür diese Formel:
Kalkulatorische Abschreibung = (Wiederbeschaffungswert- Schrottwert)÷tatsächliche Nutzungsdauer
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts ist keine einfache Aufgabe. Der Wiederbeschaffungspreis kann sich zukünftig aufgrund einer erhöhten Inflation oder einer zügigen technischen Innovation erhöhen.
Praxisbeispiel: kalkulatorische Abschreibungsbeträge berechnen
Ein Unternehmen schafft eine Aufsitzer-Kehrmaschine zu Kosten von 12.000 Euro an. Der Abschreibungszeitraum für die bilanzielle Vermögensbewertung liegt bei neun Jahren. Tatsächlich geht das Unternehmen jedoch von einer Nutzungsdauer von elf Jahren aus. Der Wiederbeschaffungswert nach elf Jahren beträgt voraussichtlich 14.500 Euro. Der Schrottwert fällt mit 550 Euro überschaubar aus.
Mithilfe der Formel berechnest du die Abschreibungsbeträge:
Abschreibungsbetrag = (14.500 Euro – 550 Euro) ÷ 11 Jahre = 1.268,18 Euro/Jahr
Die lineare bilanzielle Abschreibung gemäß AfA-Tabelle beträgt hingegen:
Bilanzielle Abschreibung = 12.000 Euro ÷ 9 Jahre = 1.333,33 Euro/Jahr
Alternative zur kalkulatorischen Abschreibung
Du musst für die kalkulatorische Abschreibung nicht zwingend die genannte Formel verwenden. Du kannst auch die klassischen planmäßigen Abschreibungsmethoden nutzen. Kleinere Unternehmen verzichten oft sogar ganz auf die interne Kosten- und Leistungsrechnung.