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Planmäßige Abschreibung

Aktualisiert am
05
.
10
.
2023

Wenn du Vermögensgegenstände für dein Unternehmen anschaffst, darfst du die Kosten dafür meist nicht sofort vollständig als Betriebsausgabe ansetzen. Stattdessen musst du sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Dafür gibt es die planmäßige Abschreibung, die den Wertverlust deiner abnutzbaren Wirtschaftsgüter widerspiegelt. Wie das funktioniert, worauf du achten solltest und wie du die planmäßige Abschreibung richtig berechnet, erfährst du in diesem Beitrag.

Was sind planmäßige Abschreibungen?

Bei der planmäßigen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) eines Vermögensgegenstands auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Ziel ist, den Wertverlust im Zeitverlauf möglichst genau zu erfassen. Es gibt mehrere Abschreibungsmethoden, die du dafür anwenden kannst. In der Steuerbilanz spricht man von der Absetzung für Abnutzung.

Unterschied zwischen der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung

Die planmäßige Abschreibung 

     
  • Ist im Handelsrecht als auch im Steuerrecht vorgeschrieben.
  •  
  • Du musst die vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen AfA-Tabellen nutzen, aus denen sich die voraussichtliche Nutzungsdauer verschiedenster Sachanlagen ergibt.
  •  
  • Die Abschreibungen beziehen sich immer auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Die außerplanmäßige Abschreibung

     
  • Kommt zum Einsatz, wenn ein Gegenstand unerwartet viel Wert verliert (z. B. Beschädigung einer Maschine).
  •  
  • Sie richtet sich nach dem Niederstwertprinzip und Wertaufholungsgebot. In der Kurzfassung: Du darfst immer nur den niedrigsten relevanten Wert ansetzen.
  •  
  • Wenn der Grund für die Wertminderung jedoch wegfällt (z. B. Reparatur der Maschine), musst du wieder den höheren Wert ansetzen.

Wie das genau funktioniert, erfährst du im Beitrag zur außerplanmäßigen Abschreibung nach dem Niederstwertprinzip.

Tipp: Planmäßige Abschreibung automatisieren

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Welche Vermögensgegenstände werden planmäßig abgeschrieben?

Nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB sowie § 7 EStG gilt die planmäßige Abschreibung für alle abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens. Dazu zählen beispielsweise:

     
  • Immobilien wie Grundstücke und Gebäude
  •  
  • Maschinen, Anlagen und Werkzeuge
  •  
  • Fahrzeuge
  •  
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  •  
  • Konzessionen, Patente und Lizenzen
  •  
  • Forderungen

Nicht planmäßig abschreiben kannst du beispielsweise einen selbst geschaffenen Firmenwert oder Finanzanlagen.

Arten der planmäßigen Abschreibung

Für die planmäßige Abschreibung gibt es mehrere Abschreibungsmethoden, aus denen du wählen kannst:

     
  • Lineare Abschreibung: Sie ist im Steuerrecht der Standardfall. Du schreibst die AHK in gleichbleibenden Beträgen pro Jahr ab.
    Mehr zur linearen Abschreibung
  •  
  • Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibungsmethode bleibt der AfA-Satz gleich. Er bezieht sich jedoch stets auf den Restbuchwert. Dadurch ergeben sich anfänglich hohe Abschreibungen, die von Jahr zu Jahr sinken. Man unterscheidet die geometrisch- und arithmetisch-degressive Abschreibung. Die degressive Abschreibung ist meist in der Steuerbilanz nicht mehr erlaubt.
    Mehr zur degressiven Abschreibung
  •  
  • Digitale Abschreibung: Die digitale Abschreibung lehnt sich an die degressive Abschreibung an. Einen Unterschied gibt es: Die fallenden Abschreibungsbeträge nehmen jedes Jahr um denselben Degressionsbetrag ab.
    Mehr zur digitalen Abschreibung
  •  
  • Leistungsabschreibung: Bei dieser Variante der Absetzung für Abnutzung gibt es keinen konkreten Abschreibungsplan. Vielmehr orientiert sich der Abzug vom Restbuchwert bei der leistungsbezogenen Abschreibung an der tatsächlichen Leistung (z. B. einer Maschine) in Bezug auf ihre voraussichtliche Gesamtleistung. Sie variiert deshalb von Jahr zu Jahr.
    Mehr zur leistungsbezogenen Abschreibung

So berechnest du die planmäßige Abschreibung richtig

Damit du die planmäßige Abschreibung richtig berechnen kannst, brauchst du neben den entsprechenden Formeln noch einige weitere Informationen.

Ermittlung der Nutzungsdauer über die AfA-Tabellen

Das Bundesfinanzministerium gibt die sogenannten AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) heraus. Diese weisen verschiedenste Anlagegüter und deren durchschnittliche Nutzungsdauer aus. Sie sind im Steuerrecht verbindlich für die Erstellung eines linearen oder degressiven Abschreibungsplans zu verwenden.

Theoretisch könntest du auch eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen und so höhere Abschreibungsprozentsätze erreichen. Allerdings müsstest du dann auch beweisen, warum du zu einer anderen Einschätzung kommst als die Finanzverwaltung. Das ist in der Praxis mit einem hohen Aufwand verbunden.

Formel für die planmäßige Abschreibung

Welche Formel du verwendest, hängt von der gewählten Abschreibungsmethode ab. So ermittelst du den Abschreibungsplan und den Restbuchwert mit den wichtigsten Methoden:

Abschreibungsmethode Formel
Lineare Abschreibung Abschreibungsbetrag = Anschaffungs oder Herstellungskosten ÷ Nutzungsdauer in Jahren
Degressive Abschreibung Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz x Restbuchwert

Die Berechnung der digitalen Abschreibung und der leistungsbezogenen Abschreibung erfolgt nicht mit einer einzelnen Formel, sondern in mehreren Schritten. Möchtest du mehr dazu erfahren, lies gerne in den Beiträgen zur digitalen Abschreibung und zur Leistungsabschreibung nach.

So hilft dir sevdesk bei deiner Abschreibung:

Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk musst du die lineare Abschreibung nicht manuell berechnen und buchen.

Dank der vielfältigen Funktionen hinterlegst du angeschaffte Wirtschaftsgüter ganz einfach als Anlage und lässt die Beträge automatisch ermitteln und verbuchen. Zudem kannst du ständig den aktuellen Abschreibungswert und weitere Infos in der Software abrufen.

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Beginn und Ende der planmäßigen Abschreibung

Die planmäßige Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Die Abschreibung endet, wenn der Vermögensgegenstand auf 0 Euro abgeschrieben ist. Ein Anlagegut kann allerdings vorzeitig aus der Abschreibung ausscheiden, wenn es beispielsweise verkauft oder beschädigt wird.

Zeitanteilige Abschreibung

Du musst die Abschreibung zeitanteilig berechnen. Das bedeutet, dass das Jahr der Anschaffung nicht voll zählt, sondern nur anteilig je nach Anschaffungszeitpunkt. Kaufst du eine Maschine im Mai, so musst du den für das erste Jahr errechneten Abschreibungsbetrag durch zwölf Monate teilen und dann mit acht Monaten multiplizieren (Mai – Dezember). Der Monat der Anschaffung wird voll mitgerechnet.

Beispiele zur planmäßigen Abschreibung

Ein Unternehmer kauft eine Maschine zum Preis von netto 20.000 Euro. Die Nutzungsdauer liegt bei acht Jahren.

Beispiel 1) Er möchte die Maschine linear abschreiben. Dazu rechnet er:

Abschreibungssatz = 20.000 Euro : 8 Jahre = 2.500 Euro / Jahr

Er schreibt pro Jahr gleichbleibend 2.500 Euro ab.

Beispiel 2) Er nutzt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Der Abschreibungssatz beträgt 25 Prozent, die auf den Restbuchwert angewendet werden. Es ergeben sich diese Abschreibungsbeträge:

Abschreibungsjahr AHK bzw. Restbuchwert Abschreibungsbetrag
1 20.000,00 Euro 5.000,00 Euro
2 15.000,00 Euro 3.750,00 Euro
3 11.250,00 Euro 2.812,50
4 8.437,50 Euro 2.109.38 Euro
5 6.328,12 Euro 1.582,03 Euro
6 4.746,09 1.186,52
7 3.559.57 Euro 889,89 Euro
8 2.669,68 Euro 667,42 Euro

Vorteile und Nachteile der planmäßigen Abschreibung

Die planmäßige Abschreibung ermöglicht dir, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten deiner Vermögensgegenstände auf die gesamte Nutzungsdauer zu verteilen. So kannst du über die erzielte Gewinnminderung Rücklagen bilden, um die Sachanlagen bei Bedarf später zu erneuern.

Die Abschreibung verhindert allerdings auch, dass du die AHK sofort vollständig als Betriebsausgabe geltend machen kannst. Gerade in Jahren mit hohen Gewinnen wäre dies oftmals hilfreich, um den in der Steuerbilanz ausgewiesenen Überschuss und damit auch die Steuerbelastung zu verringern.

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