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Abschreibungsmethoden

Sortierter Schreibtisch mit Taschenrechner, Laptop, Dokumenten und Ordner

Als Unternehmerin oder Unternehmer kommst du um das Thema Abschreibung kaum herum. Du darfst die Kosten für angeschaffte Vermögensgegenstände nicht sofort vollständig abschreiben, sondern musst sie auf die gesamte Nutzungsdauer verteilen.

Erfahre hier alles, was du zur Abschreibung wissen musst – von den verschiedenen Abschreibungsmethoden bis hin zu Tipps für die Auswahl.

Bilanzielle vs. kalkulatorische Abschreibung

Die bilanzielle Abschreibung (auch: Absetzung für Abnutzung) richtet sich nach den Vorgaben von Handelsgesetzbuch (HGB) und Einkommensteuergesetz (EStG) und ist festen Regeln unterworfen. Die kalkulatorische Abschreibung dient lediglich dem internen Rechnungswesen und ist deshalb an keine festen Regeln gebunden. In diesem Beitrag gehen wir vor allem auf die bilanziellen Abschreibungsmethoden ein. Diese kannst du jedoch so oder abgewandelt auch für die kalkulatorische Abschreibung einsetzen.

Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur kalkulatorischen Abschreibung.

Unterschiede im Handels- und Steuerrecht

Die Absetzung für Abnutzung bzw. Abschreibung folgt im Handels- und Steuerrecht zwar zunächst denselben Grundsätzen. Es gibt dennoch Unterschiede. So ist etwa im Steuerrecht aktuell lediglich die lineare Abschreibung erlaubt. Im Handelsrecht hingegen kannst du oft weitere Abschreibungsarten wie die degressive Abschreibung oder die Leistungsabschreibung heranziehen. So kann es passieren, dass verschiedene Abschreibungsbeträge für denselben Vermögensgegenstand angesetzt werden.

Die wichtigsten Abschreibungsmethoden im Überblick

Es gibt eine große Vielfalt an Abschreibungsmethoden, die du für deinen Jahresabschluss verwenden kannst. Die meisten Abschreibungsverfahren zählen zur planmäßigen Abschreibung, mit der alle abnutzbaren Anlagegüter des Anlage- und Umlaufvermögens abgeschrieben werden:

Grafik zu den Strukturen bei einer Abschreibung
Strukturbaum zu den Abschreibungsmethoden
Abschreibungsart Beschreibung
Lineare Abschreibung Du teilst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) durch die Nutzungsjahre und schreibst dann jedes Jahr den gleichen Abschreibungsbetrag ab.

Damit du das nicht händisch machen musst, kannst du unseren kostenlosen Abschreibungsrechner nutzen.

Degressive Abschreibung Du berechnest den Abschreibungsbetrag jährlich anhand desselben Abschreibungssatzes (z. B. 20 Prozent). Dieser wird jeweils auf den Restbuchwert angewendet. Die Abschreibungsbeträge sind bei der degressiven Abschreibungsmethode anfangs hoch und sinken mit der Zeit. Man unterscheidet die geometrisch-degressive und die arithmetisch-degressive Abschreibung.*
Kombinierte Abschreibung Bei der kombinierten Abschreibung nutzt du mehrere Abschreibungsverfahren. Dabei wechselst du nach einiger Zeit auf eine andere Abschreibungsmethode.
Progressive Abschreibung Bei der progressiven Abschreibung steigen die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr. In der Praxis hat dieser Abschreibungsplan keine hohe Relevanz, da es kaum Anwendungsfälle gibt.
Leistungsabschreibung (leistungsabhängige Abschreibung) Bei der Leistungsabschreibung orientiert sich die Höhe des Abschreibungssatzes an den tatsächlich erbrachten Leistungseinheiten (z. B. Betriebsstunden einer Maschine), gemessen an der auf die gesamte Nutzungsdauer hochgerechneten Gesamtleistung. Für die leistungsabhängige Abschreibung teilst du die AHK durch die Gesamtleistung und multiplizierst sie in jedem Jahr mit den angefallenen Leistungseinheiten.

* Die degressive Abschreibung war lange nicht mehr zulässig. Durch Corona wurde sie zur Entlastung allerdings wieder erlaubt und auch durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetz im März ist sie für für Anschaffungen zwischen dem 01.04.2024 und 31.12.2024 wieder zugelassen.

Neben den planmäßigen Abschreibungsmethoden gibt es einige weitere spezielle Abschreibungsarten:

Abschreibungsart Beschreibung
Außerplanmäßige Abschreibung Die außerplanmäßige Abschreibung bildet den Werteverzehr ab, wenn Anlagegüter unvorhergesehen an Wert verlieren. Das ist etwa der Fall, wenn eine Maschine technisch überholt ist oder ein Firmenfahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.
Sofortabschreibung Bei der Sofortabschreibung legt man eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde. Du kannst dann die gesamten AHK bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Das ist allerdings nur bei selbstständig nutzbaren, beweglichen und abnutzbaren Anlagegütern bis maximal 800 Euro netto möglich.
Sonderabschreibung Hier handelt es sich um ein spezielles Abschreibungsverfahren, das der Gesetzgeber zur Subventionierung bestimmter Branchen ermöglicht. So kannst du einen Abschreibungssatz von 40 Prozent** in den ersten fünf Jahren nutzen und damit die Kosten des Wirtschaftsguts schneller abschreiben. Die Sonderabschreibung gibt es beispielsweise als Gebäudeabschreibung im Mietwohnungsneubau.

**Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurde der Abschreibungssatz von 20 auf 40 Prozent erhöht. 

Wichtig zu wissen bei der kombinierten Abschreibung:

Die kombinierte Abschreibung hat den Vorteil, dass du die anfänglich hohen Abschreibungen der degressiven Abschreibungsmethode mitnehmen kannst. Durch den Wechsel zum linearen Abschreibungsverfahren kannst du auf einen Restbuchwert von 0 Euro abschreiben, was bei der degressiven Abschreibung nicht möglich wäre.

Leider ist diese Variante im Steuerrecht aktuell nicht zulässig. Lediglich im Handelsrecht gibt es Anwendungsfälle.

Besondere Abschreibungsmethode: die kombinierte Abschreibung

Die kombinierte Abschreibung ist keine eigenständige Abschreibungsmethode, sondern vielmehr ein Mix aus zwei Abschreibungsarten. Ein typisches Beispiel ist die Kombination aus der linearen und degressiven Abschreibung. Dabei schreibst du ein Anlagegut in den ersten Jahren degressiv mit fallenden Abschreibungsbeträgen ab. Später wechselst du auf die lineare Methode und schreibst den Restbuchwert in gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen über die restliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ab.

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Die richtige Abschreibungsmethode wählen: Regeln & Tipps

Achte bei der Wahl des richtigen Abschreibungsverfahrens immer auf diese Regeln und Tipps:

  • In der Steuerbilanz ist aktuell lediglich die lineare Abschreibung erlaubt. Andere Abschreibungsarten wie die Leistungsabschreibung oder die degressive Abschreibung kannst du jedoch oft im Handelsrecht nutzen.
  • Achte immer auf mögliche Gesetzesänderungen. So wurde etwa die günstige degressive Abschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 auch im Steuerrecht wieder eingeführt, um Unternehmen während der Pandemie finanziell zu unterstützen.
  • Beachte bei der Wahl der Abschreibungsmethode deine erwarteten Gewinne für das laufende und die kommenden Jahre. Benötigst du im aktuellen Jahr noch Betriebsausgaben, um deinen Gewinn zu mindern, ist die anfangs hohe degressive Abschreibung günstig. Willst du die steuermindernde Wirkung gleichmäßig verteilen, ist die lineare Abschreibungsmethode sinnvoll.
  • Nutze die Sofortabschreibung zur kurzfristigen Senkung deines Gewinns vor Jahresende.
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