Wann ein GWG-Verzeichnis erstellt werden muss
Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,01 und 800 Euro netto, musst du die geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem separaten Verzeichnis erfassen.
Dazu zeichnest du das Datum der Anschaffung, die ermittelten AHK sowie die Bezeichnung des Anlageguts auf. Solche Aufzeichnungspflichten hast du nicht bei GWG bis 250 Euro und bei Anschaffungen über 800 Euro.
Firma/ Steuerpflichtiger | Jahr |
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Bezeichnung des Wirtschaftsgutes | Beleg-Nr. | Kaufdatum | Preis/ Wert |
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Gesamtwert | 0,00 |