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Sofortabschreibung

Aktualisiert am
05
.
02
.
2024
Ratgeber Sofortabschreibung

Normalerweise musst du die Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilen. Eine Ausnahme stellt jedoch die Sofortabschreibung dar.

Erfahre in diesem Beitrag, wie die Sofortabschreibung funktioniert und welche Alternativen es gibt.

Definition der Sofortabschreibung

Bei der Sofortabschreibung kannst du Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro noch im selben Wirtschaftsjahr vollständig abschreiben. Das gilt allerdings nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 2 EStG

Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?

Damit Anlagegüter als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten, müssen sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) bis 800 Euro (netto)
  • selbstständig nutzbar (ohne weitere Gegenstände)
  • beweglicher Vermögensgegenstand
  • abnutzbares Produkt
Wichtig zu wissen zur Handelsbilanz:

Für die Handelsbilanz gibt es keine gesonderten Grenzen der Sofortabschreibung. Sie wird hier mit denselben Grenzwerten wie im Steuerrecht genutzt.

So funktioniert die Sofortabschreibung

Bei der Sofortabschreibung musst du keine Verteilung der Kosten auf mehrere Nutzungsjahre vornehmen, sondern kannst den gesamten Betrag sofort abschreiben.

Für dich bedeutet das folgendes:

  • Der Betrag wird voll im Wirtschaftsjahr der Anschaffung als Betriebsausgabe wirksam.
  • Es bleibt kein Restbuchwert bestehen.

So schreibst du je nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab

Neben der Sofortabschreibung gibt es für geringwertige Wirtschaftsgüter auch noch die Poolabschreibung (dazu weiter unten noch mehr).

Welche Variante du nutzen darfst, hängt neben der GWG-Eigenschaft vor allem von der Höhe der AHK (Anschaffungs- und Herstellungskosten) ab:

Höhe der Netto-AHK Abschreibungsoptionen
bis 250 Euro Sofortabschreibung
250,01 bis 800 Euro Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (*GWG-Verzeichnis muss erstellt werden)
800,01 Euro bis 1.000 Euro keine Sofortabschreibung, Poolabschreibung oder nach AfA-Tabelle
ab 1.000,01 Euro keine Sofort- oder Poolabschreibung, Abschreibung nach AfA-Tabelle
Tipp für Kleinunternehmer zur Sofortabschreibung:

Auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer können die Sofortabschreibung ohne Restbuchwert nutzen. Obwohl sie von der Rechnung die Umsatzsteuer nicht ziehen dürfen, gilt für sie bei der Sofortabschreibung ebenfalls der Nettobetrag.

Wann ein GWG-Verzeichnis erstellt werden muss

Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,01 und 800 Euro netto, musst du die geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem separaten Verzeichnis erfassen.

Dazu zeichnest du das Datum der Anschaffung, die ermittelten AHK sowie die Bezeichnung des Anlageguts auf. Solche Aufzeichnungspflichten hast du nicht bei GWG bis 250 Euro und bei Anschaffungen über 800 Euro.

Firma/ Steuerpflichtiger Jahr
Bezeichnung des Wirtschaftsgutes Beleg-Nr. Kaufdatum Preis/ Wert
Gesamtwert 0,00

Alternative: Abschreibung über Sammelposten (Poolabschreibung)

Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 250,01 und 1.000 Euro kannst du alternativ über einen Sammelposten abschreiben. Das funktioniert so:

  1. Schritt: Du buchst das ganze Jahr über die entsprechenden Vermögensgegenstände auf dem Konto „Wirtschaftsgüter (Sammelposten)“.
  2. Schritt: Die gesammelten AHK teilst du zum Ende des Jahres durch fünf Jahre.
  3. Schritt: Anhand des ermittelten Betrags schreibst du den Sammelposten nun linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren ab (unabhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle). Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung kannst du also ein Fünftel der gesammelten AHK abschreiben.
Achtung: Bindung an Entscheidung für Sammelposten!

An deine Entscheidung für einen Sammelposten bindest du dich für ein Jahr. Du kannst nicht im selben Jahr geringwertige Wirtschaftsgüter per Sofortabschreibung und per Poolabschreibung abschreiben.

Typische Praxisbeispiele für die Sofortabschreibung

Damit die Sofortabschreibung erlaubt ist, muss das GWG eigenständig nutzbar sein. Die folgenden Beispiele helfen dir bei der Abgrenzung:

Sofortabschreibung erlaubt Sofortabschreibung nicht erlaubt
  • Büromöbel
  • Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion
  • Kaffeevollautomat
  • Bohrmaschine
  • verbreitete Anwendersoftware
  • Drucker
  • spezielle Anwendersoftware (z. B. Branchensoftware)
  • Peripheriegeräte für einen PC (z. B. Monitor
  • Werkzeug für Maschinen (z. B. Bohrer)
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Wann lohnt sich die Sofortabschreibung, wann die Poolabschreibung?

  • Die Poolabschreibung solltest du der Sofortabschreibung immer dann vorziehen, wenn du im laufenden Wirtschaftsjahr geringe Einkünfte hast. Dann kannst du den Steuervorteil nämlich auf die folgenden Jahre übertragen.
  • Die Sofortabschreibung ist hingegen günstiger, wenn du in umsatzstarken Jahren noch Betriebsausgaben zur Minderung deines Gewinns benötigst.

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