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Bilanzierung einfach erklärt

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Als Einzelunternehmer musst du am Jahresende deine Bilanz erstellen. Das ist ein MUSS für alle Kaufleute, die nach dem Unternehmensgesetzbuch (§ 189 UGB) zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Bei der Bilanzierung gleichst du deine Konten auf der Soll- und Habenseite aus. Aber was genau musst du dafür tun? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Bilanzierung wissen musst.

Definition von Bilanzierung

Mit Bilanzierung ist der Vorgang gemeint, wenn ein Unternehmen sein Vermögen und Kapital seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüberstellt, um eine Bilanz zu erstellen. Man spricht auch von einer Gegenüberstellung von Aktivseite und Passivseite.

Unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoBil) aus § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB wird am Ende des Geschäftsjahres die Schlussbilanz erstellt. Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist gleichzeitig auch die Eröffnungsbilanz des Folgejahres.

Bedeutung von Bilanzierung für das Unternehmen

Das Aufstellen einer Bilanz dient vorwiegend dazu gesetzliche Normen zu erfüllen. Einen praktischen Wert hat die Bilanzierung aber auch: Mit einer Bilanz kannst du Aussagen über dein Unternehmen treffen und die Entwicklung deines Geschäfts und deinen Erfolg beurteilen.

Zur Bewertung deines Unternehmenserfolgs betrachtest du folgende 4 Punkte: 

  1. Bilanzlesen: Das reine Bilanzlesen gibt einen Eindruck von der Kapitaldeckung und den Verbindlichkeiten eines Unternehmens.
  2. Zeitvergleich: Im Zeitvergleich erkennen du und Außenstehende sofort, wie sich das Vermögen der Firma entwickelt.
  3. Kennzahlen: Ermittelst du Kennzahlen wie z.B. die Eigenkapitalquote oder die Deckungsgrade, setzt du bestimmte Kenngrößen in Relation und kann detailliertere Einblicke bekommen.
  4. Umstrukturierungen: Hierdurch ist es einfach ersichtlich, wenn sich eine Firma von Gebäuden trennt. Bei diesem Geschäftsvorfall sinkt das Anlagevermögen auf der Aktivseite in Form von Grund und Boden.

Mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk kannst du die nötigen Auswertungen für eine Bilanzierung einfach und sicher erstellen und behältst so den Überblick über deinen Unternehmenserfolg.

Das bedeutet Bilanzierungspflicht

Die Bilanzierungspflicht ist im Handelsgesetzbuch (§ 266 HGB), in Steuergesetzen und im Bilanzmodernisierungsgesetz festgelegt. Für die Bilanz gelten abhängig von der Rechtsform und der Firmengröße verschiedene Anforderungen.

Konkret ist die Bilanzierungspflicht die Pflicht eines Unternehmens einen Jahresabschluss zu erstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell aus einem Anhang mit Erläuterungen besteht.

Der Jahresabschluss muss zudem sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge vom Unternehmen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Eine Jahresabschluss-Software kann dich bei der Erstellung unterstützen.

Für diese Unternehmen besteht Bilanzierungspflicht

Nicht alle Unternehmer unterliegen der Bilanzierungspflicht. Damit du schnell einen Überblick erhältst, haben wir die einzelnen Unternehmerarten aufgeführt.

Bilanzierungspflicht

Erklärung

Einzelunternehmen

  • Als Einzelunternehmer gelten voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende.
  • Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn der Grenzwert für den jährlichen Umsatz mehr als 800.000 Euro oder den Jahresgewinn mehr als 80.000 Euro beträgt.
  • Die Bilanzierungspflicht richtet sich hauptsächlich nach den geltenden Steuergesetzen. Verlangt das Finanzamt nicht die Vorlage einer Bilanz, reicht die Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung aus.

Freiberufler

  • Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Journalisten oder Unternehmensberater unterliegen generell nicht der Bilanzierungspflicht.
  • Sie müssen keine Bilanz erstellen, müssen aber zur Gewinnermittlung im Rahmen der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung beim Finanzamt vorlegen.
  • Mit der Einnahmenüberschussrechnung kann man natürlich auch eine Verlustermittlung machen.

Personengesellschaften

  • Personenhandelsgesellschaften, zu denen die OHG und die Kommanditgesellschaft (KG) gehören, sind bilanzierungspflichtig. Sie sind jedoch nicht zur Veröffentlichung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustermittlung im Bundesanzeiger verpflichtet.

Kapitalgesellschaften

  • Beschränkt haftende Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die GmbH und Co. KG und die Limited sind zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet, denn der Gesetzgeber will die Gläubiger besser vor diesen haftungsbeschränkten Gesellschaften schützen.

Für diese Unternehmen gelten strenge Regelungen für die Bilanzierung. Die Bilanz muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind Erläuterungen erforderlich. Abhängig von der Größe des Unternehmens muss die Bilanz von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert werden.

Grenzwerte der Bilanzierungspflicht

Die Bilanzierungspflichtgrenzen sind bestimmte Grenzwerte, die darüber entscheiden, ob ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen und einen Jahresabschluss vorzulegen. Bei Einzelunternehmen sind das die Grenzwerte bei Umsatz und Jahresüberschuss. Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 800.000 Euro Umsatz und mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss verbucht, muss eine Bilanz erstellen. 

Willst Du das gerade Gelesene noch einmal als Video sehen? Hier erklären wir, was es bedeutet bilanzierungspflichtig zu sein, oder wie Fremdkapital und Eigenkapital bewertet werden.

Freiwillige Bilanzierung

Für viele Unternehmen besteht keine Pflicht der Bilanzierung, für sie reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung aus. Unternehmen können aber freiwillig eine Bilanz und einen Jahresabschluss erstellen, ohne dass sie dazu verpflichtet sind.

Gründe dafür können sein, dass sie potenziellen Investoren, Lieferanten oder Banken einen Nachweis über die finanzielle Stabilität ihres Unternehmens geben möchten oder die Bilanzierung zum internen Controlling nutzen. Denn eine freiwillige Bilanzierung kann dazu beitragen, die finanzielle Situation eines Unternehmens besser zu verstehen und damit auch eine Grundlage für wichtige Entscheidungen zu schaffen.  

Bilanzierung mit sevdesk vorbereiten

Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk bereitest du wichtige Punkte der Bilanz für deinen Steuerberater vor. So erstellst du eine GuV mit nur wenigen Klicks und kannst alle Buchhaltungsunterlagen per einfachem DATEV-Export an deinen Steuerberater schicken.

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Bilanzierung und Jahresabschluss

Der Jahresabschluss setzt sich aus deiner Bilanz und deiner GUV-Rechnung zusammen.

Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung musst du ebenfalls klare Gliederungen beachten. Bei elektronischen Buchhaltungsprogrammen ist das jedoch kein Problem, da diese die Vorgaben einhalten. Auch in der GUV stellst du deine Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber und musst den Gewinn oder Verlust, der sich dabei ergibt, in die Bilanz übernehmen. Das GUV-Konto wird über das Konto Eigenkapital abgeschlossen, welches am Schluss dann als Konto in der Bilanz auftaucht.

Je nach Unternehmensform und -größe sind zusätzlich der Anhang und  der Lagebericht Pflichtbestandsteile des Jahresabschlusses.

Geschäftsjahr, Wirtschaftsjahr und Rumpfgeschäftsjahr

Geschäftsjahr und Wirtschaftsjahr bezeichnen den Zeitraum, für den Unternehmen die Bilanz und den Jahresabschluss erstellen. Die Namen bezeichnen dasselbe, allerdings wird der Begriff Geschäftsjahr im HGB verwendet und das Wirtschaftsjahr im Steuerrecht. Das Geschäftsjahr muss nicht identisch sein mit dem Kalenderjahr. Die Bedingungen sind jedoch, dass die Periode immer 12 Monate umfasst und die Geschäftsjahre immer einen vergleichbaren Zeitraum umfassen.

Wenn du dein Geschäft erst in der Mitte oder gegen Ende des Kalenderjahres gründest, verbleiben dir bis zum 31.12. keine 12 Monate mehr, wenn dein Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen soll. Was übrig bleibt, ist dein Rumpfgeschäftsjahr. Dein erstes Geschäftsjahr ist also etwas kürzer als die Folgenden, die dann regulär am 1. Januar beginnen.

Dein Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr kann aber auch aus anderen Gründen abweichen. Wenn du beispielsweise in der Landwirtschaft tätig bist. Dann bist du aus saisonalen Gründen an andere Abläufe gebunden und eine Bindung an das Kalenderjahr ist wenig sinnvoll. Ein weiterer Grund wäre, dass du aufgrund der Zugehörigkeit zu einem ausländischen Unternehmen anderen Geschäftsjahren, die dort gelten, unterworfen bist.

Wenn du dauerhaft dein Wirtschaftsjahr an andere Zeiten anpassen musst, dann ist es erforderlich, dass du das beim Finanzamt beantragst und dieses auch zustimmt!

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Bilanzstichtag

Der Bilanzstichtag ist der letzte Tag deines Wirtschaftsjahres, wann auch immer es endet. Der Bilanzstichtag stellt sicher, dass du immer den gleichen Zeitraum in deiner Bilanz betrachtest und eine Vergleichbarkeit der Wirtschaftsjahre gewährleistet ist. Das heißt jedoch nicht, dass deine Bilanz bzw. der Jahresabschluss am Bilanzstichtag vorliegen muss.

Anhang und Erläuterungen

Einen Anhang zum Jahresabschluss müssen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erstellen. Im Anhang wird erklärt, wie das Vermögen zusammengesetzt ist, wie die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind und welche Abschreibungsformen es im Unternehmen gibt.

  • 284 HGB erklärt es so:
    „In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn-und-Verlust-Rechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung darzustellen. Im Anhang sind auch die Angaben zu machen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung aufgenommen wurden.“
  • 285 HGB erklärt alle Positionen einzeln, die dabei aufzunehmen sind und § 286 HGB führt alle auf, die du nicht berücksichtigen musst. § 288 HGB erklärt dazu alle Ausnahmen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Bilanzanalyse

Wie oben schon kurz erwähnt, haben deine Gläubiger großes Interesse an deiner Bilanz, weil sie dann genau sehen können, wie dein Unternehmen dasteht bzw. wie es sich über mehrere Jahre entwickelt hat. Selbstverständlich möchte auch das Finanzamt wissen, wie es um dein Vermögen bestellt ist.

Nicht zuletzt willst du selbst am Ende des Jahres wissen, wie du abgeschnitten hast und das kannst du am besten mit einer Bilanzanalyse herausfinden. Darüber hinaus kannst du dich mit einer Bilanzanalyse mit anderen Betrieben vergleichen und ablesen, wie gut sich dein Unternehmen im Verhältnis macht. Dies nennt man Betriebsvergleich.

In der Bilanzanalyse werden neben dem Betriebsvergleich die Kennzahlen Kapitalstruktur und Vermögensstruktur betrachtet.

Die Kapitalstruktur zeigt, wie das Kapital des Unternehmens zusammengesetzt ist. Betrachtet wird daher die Eigenkapitalquote, die sich aus dem Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital ergibt und der Verschuldungsgrad, den man aus dem Verhältnis von Fremdkapital zum Gesamtkapital ablesen kann.

Für die Analyse der Vermögensstruktur schaut man auf die Aktiva-Seite der Bilanz. Am Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen kann man die Anlagenintensität ablesen, im Verhältnis des Umlaufvermögens zum Gesamtvermögen liest man die Umlaufintensität ab.

Es gibt sehr viele betriebswirtschaftliche Kennzahlen und auch verschiedene Anforderungen und Methoden, die du zur Analyse (Quantitative Bilanzanalyse) heranziehen kannst. Es kommt darauf an, was du herausfinden und auswerten willst. 

Grafik über Bilanzanalyse und Einflüsse auf diese
Wechselwirkung zwischen der Bilanzanalyse und Ihren Einflussfaktoren
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Bewertung der Bilanz

Bewertung in der Bilanz bedeutet, dass man einzelnen Vermögensposten einen Geldwert zuordnet. Dabei gibt es gewisse Spielräume, die sich aus dem Bewertungswahlrecht ergeben. Nach HGB gilt der Grundsatz der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Dadurch kannst du zwischen dem Methodenwahlrecht und dem Wertansatzwahlrecht wählen.

Das Methodenwahlrecht erlaubt dir die Wahl zwischen verschiedenen Bewertungs- und Abschreibungsmethoden. Das Wertansatzwahlrecht erlaubt dir die Wahl zwischen verschiedenen Wertansätzen bei der Auf- und Abwertung von Vermögensgegenständen. Das entscheidet also über die Werthöhe der Gegenstände.

Alle einschlägigen Vorschriften dazu findest du in den §§ 240, 252 – 256 HGB. Wichtig für dich ist, dass es auch Einzelregelungen für Vermögensgegenstände und Schulden gibt. Dabei musst du nach der ersten Bewertung (Zugangsbewertung) und den anschließenden Folgebewertungen entscheiden. Dies ergibt sich aus § 253 HGB, nach dem du maximal die Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ansetzt. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Aufbewahrungspflicht von Bilanzdokumenten

Für alle Dokumente, die im Unternehmen anfallen, gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen nach dem HGB und der Abgabenordnung (AO). Dazu zählt auch die Bilanz. Nach § 257 HGB und § 147 AO gibt es zwei wichtige Fristen für dich:

  • 10 Jahre gelten unter anderem für die Aufbewahrung von Handelsbüchern, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Inventaren.
  • 6 Jahre gelten für deine Korrespondenz und alle sonstigen Unterlagen.

Bilanzierung: Wofür sich das Finanzamt interessiert

Das Finanzamt interessiert sich natürlich für dein Geld und fordert daher von dir eine E-Bilanz. Bei der E-Bilanz musst du vor allem darauf achten, dass du alle Anschaffungskosten und Herstellungskosten richtig angegeben hast und auch mit den richtigen Abschreibungen und Investitionen gerechnet hast.

Buchhaltung kann unter Umständen eine lästige Angelegenheit sein. Vor allem, wenn man sich eigentlich viel lieber mit seinem Kerngeschäft befassen möchte. Dennoch ist es notwendig und Pflicht für jeden Unternehmer.

Eine Buchführungssoftware wie sevDesk vereinfacht viele Aspekte der Buchhaltung und ihre Nutzung kann, dank praktischer Schnittstellen zum Geschäftskonto oder dem Finanzamt, Zeit und Geld sparen.

IFRS-Bilanzierung in Deutschland

Der Begriff IFRS oder auch „International Financial Reporting Standards“ steht für „internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen“. Diese Vorschriften werden von den meisten Unternehmen genutzt, um im internationalen Vergleich zu bestehen.

Für kapitalmarktorientierte Firmen sind die IFRS-Regularien laut EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (sog. IAS-Verordnung) sogar Pflicht. Seit 2009 auch für Unternehmen, die sich noch im Zulassungsprozess zum Wertpapierhandel befinden (siehe § 264 d HGB).

Allerdings darfst du nach den Regeln von § 315 a HGB auch freiwillig deinen Konzernabschluss nach der IFRS-Bilanzierung erstellen.

Die Regeln stehen nicht in Konkurrenz zu den einzelnen Rechtsvorschriften der Länder. Sie sollen lediglich den weltweiten Unternehmensvergleich erleichtern und den Schutz der Anleger in diesen Kapitalmarktunternehmen verbessern. Außerdem tragen sie dazu bei – oder haben es sich als Ziel gesetzt – grenzüberschreitende Geschäfte und internationale Börsengänge zu erleichtern.

Wenn du in dieser Liga mitspielst, dann kommst du nicht drum herum, deine Bilanz auch nach diesen Richtlinien zu erstellen.

Häufig gestellte Fragen zur Bilanzierung

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