Die wichtigsten Inhalte einer Gründungsbilanz
Die Bilanz soll deine Vermögens- und Kapitalverhältnisse verdeutlichen. Als Eröffnungsbilanz zeigt sie konkret auf, welche Vermögensgegenstände du einbringst bzw. welche Schulden bestehen. Erträge gibt es in dieser Phase im Regelfall noch nicht, weil der Geschäftsbetrieb gerade erst gegründet wurde. § 240 Abs. 1 HGB verpflichtet dich als bilanzierungspflichtige Unternehmerin oder bilanzierungspflichtigen Unternehmer dazu, zu Beginn deiner Geschäftstätigkeit ein Inventar aufzustellen.
Welche Angaben die Eröffnungsbilanz nun konkret enthalten sollte, gibt das Handelsgesetzbuch zumindest grob vor:
- Sie soll die eingebrachten Vermögensgegenstände und das Kapital des Unternehmens aufzeigen. Dabei muss einerseits die Art der Vermögensgegenstände ersichtlich sein, aber auch deren Wert.
- Außerdem bist du verpflichtet, dein Stammkapital auszuweisen. Hast du beispielsweise eine GmbH gegründet, muss dein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro gemäß § 5 GmbH-Gesetz (GmbHG) ersichtlich sein. Dasselbe gilt für das Grundkapital einer Aktiengesellschaft von mindestens 50.000 Euro (vgl. § 7 Aktiengesetz, AktG). Das Stammkapital taucht auf der Passivseite deiner Gründungsbilanz auf. Die Position wird als „gezeichnetes Kapital“ bezeichnet.